Unfall: Fahrer mit Alkohol im Blut müssen mit Konsequenzen rechnen
Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024
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Kaum ein Verstoß gegen das Verkehrsrecht wird so streng geahndet wie Alkohol am Steuer. Das Rauschmittel verändert die Wahrnehmung der Autofahrer – beachten diese die geltende Promillegrenze nicht, stellen sie eine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer dar.
2015 entstanden 12.660 Unfälle mit Personenschaden allein durch alkoholisierte Verkehrsteilnehmer: In Sachen Unfallprävention stehen alkoholische Genussmittel stark im Fokus der Behörden. Wenn Fahrer einen Unfall mit Alkohol im Blut auslösen, sind die Folgen daher oftmals schwerwiegend.
Doch welche Strafen drohen genau, wenn Sie einen Unfall verursachen – mit Alkohol im Blut? Und was zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit Alkohol als Unfallursache?
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Betrunken einen Unfall verursacht
Neben hohen Bußgeldern können beim Vorliegen einer Straftat Geld- und Freiheitsstrafen drohen. Wie hoch diese ausfallen, erläutert der Ratgeber hier.
Ja, kommt es zu einem Unfall wegen Trunkenheit am Steuer, müssen Fahrer mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Dies geschieht dann für mindestens sechs Monate.
Eine Alkoholfahrt kann sich auf den Versicherungsschutz auswirken. Wann die Versicherung wie viel zahlt, können Sie hier nachlesen.
Video: Alkohol am Steuer – Definition und Strafe
Teurer Unfall: Wer mit Alkohol am Steuer verunfallt, riskiert hohe Strafen
Bereits die Bußgelder sind für das Delikt „Alkohol am Steuer“ hoch angesetzt – sie liegen zwischen 500 und 1500 Euro. Verursachen betrunkene Fahrer einen Unfall, begehen sie allerdings keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine handfeste Straftat gemäß § 315 c des Strafgesetzbuches (StGB).
Das bedeutet: Lösen sie einen Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss aus, müssen sie mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer entsprechend hohen Geldstrafe rechnen!
Der relevante Promillewert liegt hier unter der gesetzlichen Promillegrenze von 0,5. Bereits ab 0,3 Promille im Blut können Unfallverursacher gemäß StGB zur Rechenschaft gezogen werden.
Ab diesem Wert beginnt nämlich die sogenannte „relative Fahruntüchtigkeit“. Fahrer müssen realistisch einschätzen können, ob sie noch in der Lage sind, ein Auto gefahrlos zu führen. Treffen sie die falsche Entscheidung, drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Kommt es bei der Fahrt unter Alkoholeinfluss sogar zum Unfall, greifen die Strafen gemäß StGB.
Nur, weil ein Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol in einen Unfall geriet, ist er nicht zwingend schuld. Hätte auch ein nüchterner Autofahrer den Zusammenstoß nicht verhindern können – etwa weil ein Hintermann einen Auffahrunfall verursacht –, trifft dem betrunkenen Vordermann keine Schuld. Es kommt somit stets auf den Unfallhergang an. Dennoch muss er mit einem Bußgeld oder einem Strafverfahren rechnen.
Trunkenheit am Steuer mit einem Unfall als Folge: Ist der Führerschein weg?
Verursachten Sie einen Unfall mit Alkohol im Blut, folgt in der Regel ein Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate. Die Sperrfrist kann von den Behörden jedoch auch für einen längeren Zeitraum angesetzt werden.
In vielen Fällen müssen Betroffene zudem eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren, bevor der Führerscheinentzug beendet wird. Ob eine MPU anfällt, wird stets im Einzelfall entschieden.Allerdings ist eine Anordnung ab einem Promillewert von 1,1 seitens des Unfallverursachers sehr wahrscheinlich.
Unfall mit Alkohol: Was zahlt die Versicherung?
Alkoholfahrten gelten im Recht als grob fahrlässige oder gar vorsätzliche Handlungsweisen. Versicherungen können die Haftung in diesen Fällen teilweise oder ganz verweigern. Je nachdem, wie viel der Unfallverursacher intus hatte, reduziert sich der Zahlungsumfang der Versicherer.
Bauen Sie unter dem Einfluss von Alkohol einen Unfall, kann Ihre Versicherung folgende Kürzungen vornehmen:
- Weniger als 0,3 Promille: In der Regel zahlt die Versicherung 100 % des Schadens des Unfallopfers.
- Zwischen 0,3 und 1,1 Promille: Bis zu 50 % Kürzungen können vorgenommen werden.
- Über 1,1 Promille: Ihre Versicherung kann die Zahlung komplett verweigern.
Auch, wenn Ihr Versicherer den Schaden am Auto des Unfallopfers zunächst übernimmt, kann er anschließend eine Summe von bis zu 5000 Euro von Ihnen zurückverlangen. Übrigens: Obig aufgeführte mögliche Abzüge gelten auch für andere Versicherungen – etwa einer Vollkasko – wenn Alkohol zum Unfall führt.
ICH HATTE EINEN UNFALL MIT ALK AM STEUER 1,43% NUN WILL MEINE VERSICHERUNG VON MIR 2.206.62 EUR HABEN.ICH HATTE DER VERSICHERUNG GESCHRIEBEN DAS ICH VOM GENER EINER AUFLISTUNG HABEN MÖCHTE WIE HOCH DER SCHADEN WAR ABER ICH BEKOMME KEINE ANTWORT.MUSS ICH WIRKLICH EINEN SO HOHEN BETZRAG BEZAHLEN?! WIE SOLL ICH MICH VERHALTEN. MFG
Bin mit 1,5 Promille mit dem Auto gegen Baum gefahren
Total übertriebene Strafen