Fehlverhalten beim Unfall?
Letzte Aktualisierung am: 19. November 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
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Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner bei Unfällen
Kommt es zu einem Unfall, werden häufig Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) verwirklicht. Die Tatbestände reichen von der Fahrerflucht bzw. Unfallflucht über die fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung bis hin zur unterlassenen Hilfeleistung. Neben Punkten in Flensburg droht in all diesen Fällen eine Geldstrafe, häufig der Entzug der Fahrerlaubnis und im Einzelfall sogar eine Freiheitsstrafe.
Daneben gelten bestimmte Sicherungspflichten für die Unfallstelle, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Werden diese nicht beachtet, ist mit Bußgeldern und ebenfalls Punkten im Verkehrszentralregister zu rechnen.
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Was steht drin:
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- Was Sie dabei beachten sollten!
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Weitere Informationen zu verschiedenen Unfallarten:
- Auffahrunfall
- Auto verschrotten
- Busunfall
- Carsharing-Unfall
- Fahrradunfall
- fingierter Unfall
- Frontalzusammenstoß
- Fußgänger angefahren
- Gefahrgutunfall
- LKW-Unfall
- Massenkarambolage
- Motorradunfall
- Parkschaden
- Parkhausunfall
- Rangierunfall
- Reifenpanne
- Selbstverschuldeter Unfall
- Tödlicher Verkehrsunfall
- Traktorunfall
- Unfall auf der Autobahn
- Unfall im Ausland
- Unfall mit Anhänger
- Unfall mit Kind
- Unfall mit Firmenwagen
- Unfall mit dem Mietwagen
- Unfall ohne Versicherung
- Unfall wegen Handy
- Verhalten bei einem Unfall
- Wildunfall
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Kfz-Unfall
Das Erste, was Sie tun sollten, ist einen Notruf abzusetzen, damit so schnell wie möglich professionelle Helfer am Unfallort erscheinen können. Erst danach sollten Sie mit den Erste-Hilfe-Maßnahmen beginnen.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt für den Schaden des Unfallgegners auf. Ist auch das Fahrzeug des Unfallverursachers beschädigt worden, kommt unter Umständen seine Kaskoversicherung für den Schaden auf. Ansonsten muss er die Reparatur aus eigener Tasche bezahlen.
Wenn es zu einem Personenschaden gekommen ist oder wenn die Schuldfrage bzw. der Unfallhergang nicht eindeutig geklärt ist.
Im Video: So verhalten Sie sich bei einem Unfall richtig
Fahrerflucht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Nach einem Unfall im Straßenverkehr muss der Unfallbeteiligte (also derjenige, der zur Unfallverursachung beigetragen haben kann)
- den anderen Unfallbeteiligten und den Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, das er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglichen oder
- eine angemessene Zeit warten, damit diese Feststellungen getroffen werden können (Wartepflicht)
Dadurch soll den Unfallgegnern ermöglicht werden, seinen Schaden beim Versicherer des Unfallbeteiligten gelten zu machen. Entfernt sich der Unfallbeteiligte ohne diese Feststellungen zu ermöglichen, zieht das laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 30 Euro nach sich. Begeht ein Unfallbeteiligter zudem Fahrerflucht wird er mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, § 142 StGB. Dazu kommen drei Punkte in Flensburg und – je nach Tatbegehung – eventuell ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis.
Wie lange die Wartefrist anzusetzen ist, richtet sich nach den konkreten Umständen. Sie beläuft sich bei einem Bagatellunfall auf mindestens 15 Minuten und bei einem Unfall mit Verletzten auf über zwei Stunden. Das Hinterlassen einer Visitenkarte am Fahrzeug des Unfallgegners reicht keinesfalls aus. Ist die Wartefrist ergebnislos abgelaufen, muss der Unfallbeteiligte die Feststellungen unverzüglich nachholen. Dazu sollte er entweder den Unfallgegner oder eine Polizeidienststelle über den Unfall nebst der zugehörigen Angaben informieren. Ist das zunächst nicht geschehen, hat der Unfallbeteiligte aber innerhalb von 24 Stunden die Feststellungen ermöglicht und liegt nur unbedeutender Sachschaden im ruhenden Verkehr vor, kann das Gericht die Strafe mildern oder ganz davon absehen.
Informationen zum Verhalten am Unfallort:
- Abschleppdienst
- Autotür gegen anderes Auto geschlagen: Was nun?
- eCall
- Erste Hilfe
- Fahrerflucht
- Gaffen
- Personalientausch
- Polizei nach einem Unfall
- Rettungsgasse
- Rettungskarte
- Unfallbericht
- Unfallbericht anfordern
- Unfallbericht bei Fahrradunfall
- Unfallbeteiligter
- Unfallskizze
- Unfallstelle absichern
- Verbandskasten
Fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung
§ 229 StGB lautet:
Fahrlässige Körperverletzung
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 222 StGB besagt:
Fahrlässige Tötung
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
In beiden Fällen erhält der Unfallverursacher drei Punkte in Flensburg.
Fahrlässigkeit bedeutet, dass die Köperverletzung nicht gewollt war oder in Kauf genommen wurde. Vielmehr wurde unaufmerksam gefahren, also dem Straßenverkehr nicht die erforderliche Aufmerksamkeit geschenkt.
Die fahrlässige Körperverletzung wird nur auf (Straf-)Antrag des Betroffenen oder dann verfolgt, wenn die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung annimmt. Bei Straßenverkehrsdelikten ist das regelmäßig der Fall. Hier gilt: Je schwerer die Verletzung, desto höher die Strafe.
Die Verursachung einer fahrlässigen Tötung ist wohl das Schlimmste, was einem Autofahrer passieren kann. Auch hier richtet sich die Strafe nach der Schwere der Verfehlung. Dabei sind bei manchen Verkehrsunfällen so viele unglückliche Umstände zustande gekommen, dass dem Unfallverursacher kaum ein Vorwurf gemacht werden kann. Hier bleibt es zumeist bei einer Geldstrafe. Umgekehrt muss derjenige, der durch seine kompromisslose Raserei den Tod einer gesamten Familie zu verantworten hat, mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung rechnen.
Gefährdung des Straßenverkehrs
Die fahrlässige Körperverletzung bzw. Tötung geht meist mit den Tatbeständen des § 315c StGB einher. Diese Gefährdungen des Straßenverkehrs erfassen im Wesentlichen die Fälle der Gefährdung des Straßenverkehrs im Rausch, infolge geistiger oder körperlicher Mängel (etwa Übermüdung) oder durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten. Auch hier droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Beim Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kommen zudem drei Punkte in Flensburg dazu.
Weitere Ratgeber zum Unfallhergang:
- Alkohol als Unfallursache
- Mitschuld
- Nicht angeschnallt gewesen
- Schrecksekunde
- Sekundenschlaf
- Unfall auf Dienstreise
- Unfall wegen Ölspur
- Unfall ohne Brille
- Unfall ohne Führerschein
- unverschuldeter Unfall
- Vorfahrtsmissachtung als Unfallursache
Unterlassene Hilfeleistung
S 323c StGB lautet:
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Im Straßenverkehr bestehen Hilfspflichten bei Verkehrsunfällen. Wer hier helfen kann, soweit es erforderlich und ihm zumutbar ist, muss Hilfe leisten. Die Zumutbarkeit ist nicht gegeben, wenn sich der Helfer selber in Gefahr bringt. Beschmutzungen des eigenen Autos oder der Kleidung sind aber hinzunehmen und können ggf. als Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden.
Nachdem es zum Unfall gekommen ist:
- Ansprüche nach einem Unfall
- Abtretungserklärung
- Anwalt nach dem Unfall
- Einigungsprotokoll
- Kfz-Gutachten
- Krankenrücktransport
- Mietwagen nach Unfall
- Nutzungsausfallentschädigung
- Restwert
- Schadensersatz
- Schadensmeldung
- Schadensregulierung
- Schmerzensgeld
- Schuldfrage
- Totalschaden
- Unfallschaden auszahlen lassen
- Wertminderung
- Schaden bei der Haftpflichtversicherung melden
In den meistens Fällen ergeht ein Strafbefehl
Bei Straftaten im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen ergeht in der Praxis meistens ein Strafbefehl, § 407 Strafprozessordnung (StPO). Mit dem Strafbefehl können eine Geldstrafe, ein Fahrverbot (als Nebenstrafe) und die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie – sofern der Unfallverursacher bzw. Angeklagte einen Verteidiger hat – eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden, sofern diese zur Bewährung ausgesetzt wird.
Gegen den Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Geschieht das nicht, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Wird Einspruch eingelegt, kommt es später zur Hauptverhandlung. Zur Frage, ob Einspruch eingelegt werden soll, empfiehlt es sich für den Betroffenen, einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Denn solange der Strafbefehl noch nicht rechtskräftig ist, beginnen auch die Fristen für ein Fahrverbot bzw. den Entzug der Fahrerlaubnis noch nicht zu laufen. Es muss daher genau geprüft werden, ob ein Einspruch sinnvoll ist, weil sich dadurch im Ergebnis die führerscheinlose Zeit verlängern kann.
Die Unfallstelle muss gesichert werden
Die Unfallbeteiligten müssen den Verkehr sichern oder bei Bagatellen sofort beiseite fahren. Unfallspuren dürfen vor den polizeilichen Feststellungen nicht beseitigt werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 30 geahndet. Wurde ein liegen gebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert und als Hindernis kenntlich gemacht, ist mit einem Bußgeld von 30 bis 35 Euro zu rechnen.
Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!
Mit wie vielen Punkten in Flensburg welcher Straftatbestand geahndet wird, ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog. Unser Bußgeldrechner Unfall hilft, die betreffende Punkteanzahl schnell zu ermitteln.
Aber auch die Bußgelder und Punkte in Flensburg, mit denen eine unterbliebene Sicherung der Unfallstelle sanktioniert wird, ergeben aus dem Bußgeldkatalog Rechner.
Hallo liebes Bußgeld-Team,
ich habe um 2 Uhr Nachts einen Unfall gebaut mit einem Atemalkoholwert von 0,56 Promille und einen kleinen Stromverteiler von Vattenfall umgefahren. Mein KFZ hat einen Totalschaden.
Frage: Was erwartet mich alles an Strafen?
Vielen Dank im Vorraus.
Hallo BolleM,
wenn Ihnen Gefährdung des Straßenverkehrs zur Last gelegt wird, haben Sie mit drei Punkten in Flensburg zu rechnen. Die Höhe der Strafzahlung und des fahrverbotes ist variabel und legt die Bußgeldstelle im Einzelfall fest.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo
Ich bin Linienbusfahrer und habe einen Pkw gestriffen und dabei die Stoßstange baschädigt. Habe davon aber gar nichts gemerkt und bin folglich weiter gefahren..Jetzt habe ich ein schreiben der Polizei bekommen in dem ich Beschuldigt werde mich unerlaubt vom Unfall entfernt zu haben (par 142 stgb). Die Beweislage spricht auch ganz klar gegen mich. Mit welcher Strafe muss ich rechnen?
Hallo Bohafa Jan,
bei Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat, die mit 3 Punkten in Flensburg und einer Geldstrafe geahndet wird. Letztere bemisst sich an der Höhe des verursachten Schadens. Liegt er unter 600 Euro, kommt es vermutlich zur Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage, die das Gericht bemisst. Zudem kann Ihre Versicherung Ihnen einen bestimmten Betrag in Rechnung stellen. Über die konkrete Höhe ist aus der Ferne kein Urteilmöglich.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo. meine Tochter,19 Jahre, hat ihren Führerschein mit 17 gemacht. leider hat sie am 4.12.2015 einen unfall verusacht. dabei hat sie die Vorfahrt missachtet und ist mit einen anderen Pkw kollidiert. es enstand Sachschaden und leichter Personenschaden.Im anderen Pkw sass ein kind, ca7 jahre,mit leichten schock und druckstellen vom gurt.bei ihr das gleiche.polizei und rettungswagen waren vor ort. bis heute ist noch nichts gekommen,zwecks bussgeld und Strafe.wie lange sind die fristen dafür und mit welcher Strafe können wir rechnen?
Hallo Ilona,
die Polizei wird vermutlich ein Ermittlungsverfahren gegen Ihre Tochter einleiten. Wegen der Vorfahrtsverletzung kommt es wahrscheinlich zu einem Bußgeldverfahren, ggf. wird dieses auch in ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung umgemünzt. Für letzteres müssen sie mit einer variablen Geldstrafe, einem Fahrverbot bis zu 3 Monaten und 3 Punkten in Flensburg rechnen. Auch eine Eintragung ins Bundeszentralregister ist bei einer Verurteilung möglich. Straftaten weisen längere Verjährungsfristen als Ordnungswidrigkeiten auf. Für fahrlässige Körperverletzung beträgt die Verjährungsfrist nach § 78 StGB 5 Jahre. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an einen Verkehrsrechtsanwalt. Er steht mit Rat und Tat zur Seite.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
Mit welcher Strafe ist bei folgendem Unfallhergang zu rechnen:
Pkw 1 fährt auf der mittleren Spur einer Autobahn mit 130 km/h und möchte einen vor ihm fahrenden LKW überholen.
Pkw 2 fährt weit hinten auf der linken Spur mit über 220km/h.
Obwohl der Fahrer von Pkw 1 blinkt und der Meinung ist, dass der Pkw 2 weit weg ist, kann Pkw 2 nicht mehr bremsen und es kommt zu einem Auffahrunfall.
Wer hat Schuld und wie ist das zu erwartende Strafmaß?
Vielen Dank für die Hilfe.
Mfg
Hallo,
Können Sie mir bei folgender Sachlage ungefähr sagen was auf uns zukommt: ein Fahrer fährt im Winter mit ca. 80 km/h auf einer Landstraße und verliert beim überholen eines langsamen LKW die Kontrolle über den Pkw, dieser überschlägt sich und Fahrer und Beifahrer werden beide leicht verletzt. Der Fahrer ist in der Probezeit. Ist denn eine „Unterschreitung“ der Geschwindigkeit von 20 km/h bei Schnee und Eis (aber geräumiger Straße) so oder so fahrlässig? Würde dies eine Freiheitsstrafe zur Folge haben können? Und kann eine Geldstrafe sogar in die Tausender gehen? Vielen Dank!
Hallo Janina,
die Behörde wird dem Fahrer vermutlich nur vorwerfen, nicht den Witterungsverhältnissen entsprechend gefahren zu sein. Da es sich um keine Straftat handelt, dürften keine strafrechtlichen Folgen drohen. Auch ein Fahrerlaubnisentzug ist in diesem Fall eher unwahrscheinlich. Warten Sie den Bußgeldbescheid ab, er gibt Auskunft über die zu erwartenden Strafen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo , Ich hatte letzten Monat einen Autounfall und die Polizei sind gekommen und sagte, es sei meine Schuld, weil ich nicht die Vorfahrt gegeben habe. Die andere Fahrerin hatte einen leichten Kratzer an der Hand und jetzt habe ich etwas von der Polizei über fahrlässige körperverletzung.Es war mein erster unfall und ihr kratzer war leicht.
Was soll ich erwarten?
DANKE!
Ich habe jemandem die Vorfahrt genommen aber die Schuld nicht eingestanden, eine nachträgliche Untersuchung durch Ingenieur hat ergeben dass ich tatsächlich schuld am Unfall bin.
Mit was für einer Strafe muss ich jetzt rechnen?
Hallo Dirk,
das Strafmaß hängt davon ab, wie sich Ihr Verstoß konkret darstellte. Haben Sie die Vorfahrtsregel „Rechts-vor-links“ nicht eingehalten oder ein Stoppschild überfahren und eine Sachbeschädigung verursacht, drohen ein Bußgeld von 120 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Kommen die Untersuchungen zu dem Schluss, dass Sie eine Straßenverkehrsgefährdung begingen, kann eine variable Geldstrafe, der Führerscheinentzug und auch eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren auf Sie zukommen.
Das Team von bussgeldrechner.org