Fehlverhalten beim Unfall?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 19. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

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Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner bei Unfällen

Ein Auto ist in einen Unfall verwickelt
Ein Auto ist in einen Unfall verwickelt

Kommt es zu einem Unfall, werden häufig Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) verwirklicht. Die Tatbestände reichen von der Fahrerflucht bzw. Unfallflucht über die fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung bis hin zur unterlassenen Hilfeleistung. Neben Punkten in Flensburg droht in all diesen Fällen eine Geldstrafe, häufig der Entzug der Fahrerlaubnis und im Einzelfall sogar eine Freiheitsstrafe.

Daneben gelten bestimmte Sicherungspflichten für die Unfallstelle, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Werden diese nicht beachtet, ist mit Bußgeldern und ebenfalls Punkten im Verkehrszentralregister zu rechnen.

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Weitere Informationen zu verschiedenen Unfallarten:

FAQ: Kfz-Unfall

Was muss ich bei einem Unfall mit Personenschaden als Erstes tun?

Das Erste, was Sie tun sollten, ist einen Notruf abzusetzen, damit so schnell wie möglich professionelle Helfer am Unfallort erscheinen können. Erst danach sollten Sie mit den Erste-Hilfe-Maßnahmen beginnen.

Welche Versicherung zahlt bei einem Unfall den Schaden am Auto?

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt für den Schaden des Unfallgegners auf. Ist auch das Fahrzeug des Unfallverursachers beschädigt worden, kommt unter Umständen seine Kaskoversicherung für den Schaden auf. Ansonsten muss er die Reparatur aus eigener Tasche bezahlen.

Wann muss ich bei einem Autounfall die Polizei rufen?

Wenn es zu einem Personenschaden gekommen ist oder wenn die Schuldfrage bzw. der Unfallhergang nicht eindeutig geklärt ist.

Im Video: So verhalten Sie sich bei einem Unfall richtig

Im Video finden Sie wichtige Hinweise zum richtigen Verhalten bei einem Unfall.
Im Video finden Sie wichtige Hinweise zum richtigen Verhalten bei einem Unfall.

Fahrerflucht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Nach einem Unfall im Straßenverkehr muss der Unfallbeteiligte (also derjenige, der zur Unfallverursachung beigetragen haben kann)

  • den anderen Unfallbeteiligten und den Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, das er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglichen oder
  • eine angemessene Zeit warten, damit diese Feststellungen getroffen werden können (Wartepflicht)

Dadurch soll den Unfallgegnern ermöglicht werden, seinen Schaden beim Versicherer des Unfallbeteiligten gelten zu machen. Entfernt sich der Unfallbeteiligte ohne diese Feststellungen zu ermöglichen, zieht das laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 30 Euro nach sich. Begeht ein Unfallbeteiligter zudem Fahrerflucht wird er mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, § 142 StGB. Dazu kommen drei Punkte in Flensburg und – je nach Tatbegehung – eventuell ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis.

Wie lange die Wartefrist anzusetzen ist, richtet sich nach den konkreten Umständen. Sie beläuft sich bei einem Bagatellunfall auf mindestens 15 Minuten und bei einem Unfall mit Verletzten auf über zwei Stunden. Das Hinterlassen einer Visitenkarte am Fahrzeug des Unfallgegners reicht keinesfalls aus. Ist die Wartefrist ergebnislos abgelaufen, muss der Unfallbeteiligte die Feststellungen unverzüglich nachholen. Dazu sollte er entweder den Unfallgegner oder eine Polizeidienststelle über den Unfall nebst der zugehörigen Angaben informieren. Ist das zunächst nicht geschehen, hat der Unfallbeteiligte aber innerhalb von 24 Stunden die Feststellungen ermöglicht und liegt nur unbedeutender Sachschaden im ruhenden Verkehr vor, kann das Gericht die Strafe mildern oder ganz davon absehen.

Informationen zum Verhalten am Unfallort:

Fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung

§ 229 StGB lautet:

Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 222 StGB besagt:

Fahrlässige Tötung

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

In beiden Fällen erhält der Unfallverursacher drei Punkte in Flensburg.

Bei einem Unfall ist Erste Hilfe besonders wichtig
Bei einem Unfall ist Erste Hilfe besonders wichtig

Fahrlässigkeit bedeutet, dass die Köperverletzung nicht gewollt war oder in Kauf genommen wurde. Vielmehr wurde unaufmerksam gefahren, also dem Straßenverkehr nicht die erforderliche Aufmerksamkeit geschenkt.

Die fahrlässige Körperverletzung wird nur auf (Straf-)Antrag des Betroffenen oder dann verfolgt, wenn die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung annimmt. Bei Straßenverkehrsdelikten ist das regelmäßig der Fall. Hier gilt: Je schwerer die Verletzung, desto höher die Strafe.

Die Verursachung einer fahrlässigen Tötung ist wohl das Schlimmste, was einem Autofahrer passieren kann. Auch hier richtet sich die Strafe nach der Schwere der Verfehlung. Dabei sind bei manchen Verkehrsunfällen so viele unglückliche Umstände zustande gekommen, dass dem Unfallverursacher kaum ein Vorwurf gemacht werden kann. Hier bleibt es zumeist bei einer Geldstrafe. Umgekehrt muss derjenige, der durch seine kompromisslose Raserei den Tod einer gesamten Familie zu verantworten hat, mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung rechnen.

Gefährdung des Straßenverkehrs

Die fahrlässige Körperverletzung bzw. Tötung geht meist mit den Tatbeständen des § 315c StGB einher. Diese Gefährdungen des Straßenverkehrs erfassen im Wesentlichen die Fälle der Gefährdung des Straßenverkehrs im Rausch, infolge geistiger oder körperlicher Mängel (etwa Übermüdung) oder durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten. Auch hier droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Beim Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kommen zudem drei Punkte in Flensburg dazu.

Weitere Ratgeber zum Unfallhergang:

Unterlassene Hilfeleistung

S 323c StGB lautet:

Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Im Straßenverkehr bestehen Hilfspflichten bei Verkehrsunfällen. Wer hier helfen kann, soweit es erforderlich und ihm zumutbar ist, muss Hilfe leisten. Die Zumutbarkeit ist nicht gegeben, wenn sich der Helfer selber in Gefahr bringt. Beschmutzungen des eigenen Autos oder der Kleidung sind aber hinzunehmen und können ggf. als Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden.

Nachdem es zum Unfall gekommen ist:

In den meistens Fällen ergeht ein Strafbefehl

Bei Straftaten im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen ergeht in der Praxis meistens ein Strafbefehl, § 407 Strafprozessordnung (StPO). Mit dem Strafbefehl können eine Geldstrafe, ein Fahrverbot (als Nebenstrafe) und die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie – sofern der Unfallverursacher bzw. Angeklagte einen Verteidiger hat – eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden, sofern diese zur Bewährung ausgesetzt wird.

Gegen den Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Geschieht das nicht, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Wird Einspruch eingelegt, kommt es später zur Hauptverhandlung. Zur Frage, ob Einspruch eingelegt werden soll, empfiehlt es sich für den Betroffenen, einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Denn solange der Strafbefehl noch nicht rechtskräftig ist, beginnen auch die Fristen für ein Fahrverbot bzw. den Entzug der Fahrerlaubnis noch nicht zu laufen. Es muss daher genau geprüft werden, ob ein Einspruch sinnvoll ist, weil sich dadurch im Ergebnis die führerscheinlose Zeit verlängern kann.

Die Unfallstelle muss gesichert werden

Die Unfallbeteiligten müssen den Verkehr sichern oder bei Bagatellen sofort beiseite fahren. Unfallspuren dürfen vor den polizeilichen Feststellungen nicht beseitigt werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 30 geahndet. Wurde ein liegen gebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert und als Hindernis kenntlich gemacht, ist mit einem Bußgeld von 30 bis 35 Euro zu rechnen.

Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!

Mit wie vielen Punkten in Flensburg welcher Straftatbestand geahndet wird, ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog. Unser Bußgeldrechner Unfall hilft, die betreffende Punkteanzahl schnell zu ermitteln.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

57 Kommentare

  1. Mattes

    27. August 2022 um 14:13

    Hallo
    ich habe vor ca. 2 Monaten ein Verkehrsunfall mit Personenschaden verursacht.
    Die Polizei hat mich als Verursacher laut Unfallprotokoll ermittelt.
    Mir wurde gesagt , dass ich mit einem Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen muss.
    Der Staatsanwalt hat das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt und an die Verwaltungsbehörde zurück gegeben .
    Mit welche Strafe muss ich rechnen

  2. Mario

    5. Februar 2022 um 11:34

    Hallo, von tiefstehender Sonne geblendet kam ich leicht von der Fahrbahn ab und strefte eine Ampelanlage auf einer Landstraße. Keine Verletzten. Nur Sachschaden an der Ampel und natürlich am Auto.
    Polizei sagte, 145.- Strafe und ein Punkt. Das kann doch nicht sein.., oder..?

  3. Stephan

    20. Dezember 2021 um 11:39

    Hallo zusammen,

    ich habe da eine bzw . mehrere fragen.

    Ich wurde von einem Arbeitskollegen auf einen Öffentlichen friedhof mit einem LKW ( 7,5 T ) Häckselanhäger Gespann angefahren und mittelschwer Verletzt.
    Der Kollege setzte das Gespann mit voll Laufender Häckselmaschiene Rückwerts mit dem wissen das ich hinten noch am Arbeiten bin.

    Welche Strafe kommt auf meinen Kollegen zu
    Habe ich Anrecht auf Schmerzens Geld / Entschädigung

  4. Sehst

    22. November 2020 um 11:32

    Gute Tag
    Hatte ein unfall an einer Kreuzung
    Wollte nach links abiegen hatte grün und der Fußgänger hatte auch grün habe denn fußganger nicht gesehen was könnte passieren mit mein Führerschein?

  5. Vanessa

    17. Februar 2020 um 14:13

    Guten Tag!
    Ich habe letzte Nacht einen Unfall auf der Autobahn verursacht. Die Straße war erst komplett frei und auf einmal war ein Abschnitt mit glatter Oberfläche durch Hagel und regen. Habe die Kontrolle über mein Auto verloren und bin in einen LKW gefahren. Kein Personenschaden nur Blechschaden und Polizei war vor Ort.
    Mit was muss ich hier rechnen? Bekommt man einen Punkt in Flensburg?

    Liebe Grüße

  6. Lea

    27. September 2019 um 22:15

    Hallo, ich habe bei leicht nasser Fahrbahn kurz vor einer Linkskurve ein Auto ünerholt und bin dabei mit meinem PKW gegen ein Verkehrsschild geprallt und von dort habe ich einen mir entgegen kommenden PKW erfasst. Ich hatte einen Schock und eine Prellung am Unterarm. Mein Unfallgegner und ich wurden am selben Tag wieder aus dem KH entlassen. Das Kind welches auf dem Rücksitz meines Unfallgegners saß, musste 2 Tage zur Beobachtung im KH bleiben. Unfallgegner will mich nicht anzeigen. Ich habe aber von der Polizei eine Vorladung wegen fahrlässiger Körperverletzung bekommen. Welche Strafe kann auf mich zukommen?

    1. bussgeldrechner.org

      10. Oktober 2019 um 13:57

      Hallo Lea,
      eine pauschale Aussage dazu ist nicht möglich, da das Gericht beim Straßmaß die individuellen Umstände der Tat berücksichtigt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Patrik

    25. April 2019 um 10:37

    Hallo
    ich hatte ein Unfall mit Lkw
    Kran ist oben geblieben und ich hab eine Brücke beschādigt und telefonleitung hab ich noch mitgenommen. die Straße war leer die ganze zeit , unfallort wurde gesichert. Brücke ist nur verkratzt technisch viermutlich noch in Ordnung . Es war mein Erstes umfall Mit was für Strafe kann ich umgf rechnen ? danke schön

    1. bussgeldrechner.org

      30. April 2019 um 11:22

      Hallo Patrik,
      eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Lizi

    9. April 2019 um 14:16

    Hallo, ich hoffe sie können mir weiterhelfen…. ich würde angefahren als füßganger an einer Ampel wo ich grün hatte und er auch. Wobei er auf mich achten musste … er hat mich auch an mein Ellenbogen erwischt und dadurch hat ich toraxprellungen … nun der man ist auch weitergefahren ohne anzuhalten und danach war bekannt das er am rechter Auge nicht sehen kann und er eingendlich nicht fahren dürfte …ich hab danach noch spritzen im Schulter bekommen vor schmerzen zwei mal und meine Frage ist wieviel könnte das Schmerzensgeld sein weil ich nicht sicher weiß wieviel normal ist ob die Versicherung da was kurzen kan ??? Danke im Voraus

    1. bussgeldrechner.org

      30. April 2019 um 8:56

      Hallo Lizi,
      wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt, lässt sich pauschal nicht benennen. Denn hierbei müssen die individuellen Umstände ds Unfalls berücksichtigt werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Andreas S.

    12. März 2018 um 8:38

    Hallo,

    ich habe beim Fahrspurwechsel, die Geschwindigkeit einer Straßenbahn unterschätzt. Sie machte eine Vollbremsung und ich bin wieder ruckartig auf die andere Spur wieder gefahren. Einen Unfall habe ich nicht wahrgenommen und bin weitergefahren.
    Mein Auto hat auch keinerlei Schaden.
    Jetzt wird mir aber von der Polizei Fahrerflucht vorgeworfen, weil die Straßenbahn doch leicht beschädigt worden ist. Habe ich mit einer Strafe zu rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      12. März 2018 um 14:06

      Hallo Andreas,

      eine Fahrerflucht kann in der Regel nur vorsätzlich begangen werden. Können Sie nachweisen, dass Sie keinen Schaden an der Straßenbahn bemerken konnten, gibt es die Möglichkeit der Sanktionsfreiheit. Wir haben unter https://www.bussgeldrechner.org/fahrerflucht.html u. a. auch die Konsequenzen von Fahrerflucht dargestellt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Kevin G.

    16. Februar 2017 um 17:19

    Habe beim rückwärts fahren ein Verkehrsschild gerammt , am Schild war keinerlei schaden zu erkennen, nur an meinen Pkw. Und es deshalb nicht gemeldet. Jetzt habe ich eine Strafanzeige bekommen ( Verkehrsunfall mit Sachschaden) . Ich befinde mich noch in der Probezeit, was kommt jetzt auf mich zu? Verliere ich jetzt meinen Führerschein oder muss ich einen AufbauSeminar besuchen?

    1. bussgeldrechner.org

      23. Februar 2017 um 11:00

      Hallo Kevin,

      bei dem Tatbestand der Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat. Sie müssen daher mit einem Führerscheinentzug und drei Punkten in Flensburg rechnen. Ihre Probezeit sollte sich um zwei Jahre verlängern. Zudem folgt wahrscheinlich die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  11. Julian

    22. Januar 2017 um 15:09

    Hallo,
    ich hatte gestern einen Verkehrsunfall, dabei bin ich dem vorausfahrenden Auto draufgefahren.
    Ich war durch die Sonne geblendet und vor mir haben 3 Autos eine Vollbremsung gemacht, ich als 4tes Auto konnte nicht mehr rechtzeitig zum stehen kommen.
    Die Fahererin stieg aus und klagte direkt über Rücken und Nackenschmerzen da Sie einen Bandscheibenvorfall hat.
    Die Polizei kam und hat den Unfall aufgenommen. Ein Krankgenwagen hat die Fahrerin ins Krankenhaus gefahren.

    Die Polizei stellt eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, auch die Fahrerin des verunfallten Autos möchte Strafanzeige gegen mich stellen.

    Was blüht mir nun? Ich habe keine Punkte in Flensburg.

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2017 um 8:07

      Hallo Julian,

      wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, müssen Sie sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Das Strafgesetzbuch sieht hierfür ein Strafmaß sieht hier eine Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren vor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Karla

    24. Dezember 2016 um 21:32

    Hallo, ich hatte gestern einen Verkehrsunfall. Ich bin irgendwie in den Gegenverkehr geraten. Ich habe erst ein Auto seitlich gestriffen und bin danach mit einem anderen Wagen frontal zusammengestoßen. Jedoch fehlt mir jegliche Erinnerung daran, wie es dazu kam. Zum glück sind alle Beteiligten nur leicht verletzt worden.
    Mit was muss ich jetzt rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      27. Dezember 2016 um 8:58

      Hallo Karla,
      zunächst muss der Unfallschaden beglichen werden. Haben sie keinerlei Erinnerung, muss eventuell geklärt werden, wie es dazu kam und ob Sie noch in der Lage sind, ein Fahrzeug zu führen. Ein Bußgeld wird festgelegt, wenn der Verstoß definiert werden konnte. Es kann auch ein Straftatbestand vorliegen. Dann ist mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe zu rechnen.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Tim

    7. November 2016 um 20:37

    Hallo..ich hatte gestern einen Autounfall. Vor mir ist jemand gefahren..und hat auf einmal stark abgebremst. Dieses geschah auf einer Brücke bei Regen mit leichtem Schnee. Ich bin natürlich auch auf die Bremse und in dem Moment hat mein Auto die Kontrolle verloren. Ich bin rechts und links eingeschlagen. Zum Glück ist nur mir was passiert. Kein anderes Fahrzeug mit in den Unfall verwickelt nur meins. Der Fahrer vor mir hat dann Gas gegeben und ist weitergefahren…habe natürlich kein nummernschild da das alles so schnell ging..was kommt da jetzt auf mich zu???

    1. bussgeldrechner.org

      14. November 2016 um 9:47

      Hallo Tim,
      bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Dieser gibt Ihnen eine umfangreiche Rechtsberatung zu Ihrem Fall und den spezifischen Umständen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  14. susi

    3. Oktober 2016 um 21:09

    Vor 2 jahren etwa überholte ich auf einer Landstraße kradfahrer, die mich dann wiederum beidseitig überholt haben ,da ich sehr am mittelstreifen gefahren bin.
    Habe dann nochmal zum überholen angesetzt und bin kurz vor der ortschaft wieder eingescherrt allerdings war kurz vor mir noch ein abbieger ,ich hatte nicht bemerkt das mich ein kradfahrer verfolgte und dieser übersah dann den abbieger und fuhr mit ihm zusammen.
    Meine Beifahrerin hatte durch die fahrt von den kradfahrern etwas Panik , worauf wir so die Unfallstelle zuerst gar nicht wahrgenommen hatten und nach Hause sind .
    Später sagte sie irgendwie hatte da was gerumst wir sollten nochmal beider polizei vorbei fahren und nach fragen ob sich ein Unfall ereignete, sind dann auch hin worauf man unser auto schon als beteiligter gesucht hatte da der eine kradfahrer eine anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen mich gemacht hat nun kommt es zu verhandlung , womit muss ich rechnen ?
    Lg

    1. bussgeldrechner.org

      6. Oktober 2016 um 8:33

      Hallo Susi,
      Bei fahrlässiger Körperverletzung durch einen Unfall drohen drei Punkte in Flensburg. Es handelt sich dabei um eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug oder einer Geldstrafe geahndet wird.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. Christian

    30. September 2016 um 3:00

    Hallo ich habe da auch eine Frage ich bin mit dem Motorrad gestürzt als ich zuende in eine Kurve bin und vom Asphalt abkam und das Motorrad ist in den Gegenverkehr gerutscht und hat einen Fahrradfahrer schwerverletzt ich habe aber auch den Fehler gemacht und die schuld eingeräumt und auch eine Aussage bei der Polizei getroffen womit muss ich jetzt rechnen LG Chris

    1. bussgeldrechner.org

      6. Oktober 2016 um 9:22

      Hallo Christian,
      da ein Personenschaden entstanden ist, wird in der Regel ein Strafprozess eingeleitet. Hier kann eine Geldstrafe oder eine Eintragung ins Führungszeugnis angeordnet werden. Auch Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot bzw. die Entziehung der Fahrerlaubnis kann auf Sie zukommen. Ebenso kann der Geschädigte unter Umständen Schmerzensgeld verlangen. Welche Folgen konkret zu befürchten sind, hängt vom Vorwurf ab, der Ihnen gemacht wird. Angesichts der Schwere der Folgen, wäre es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser informiert Sie ausgiebig darüber, was nun alles auf Sie zukommt und wie Sie sich am besten verhalten.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Mich 55

    11. Juli 2016 um 17:06

    Ich War auf einem Parkplatz eines Supermarktes mit einem Ford Trans beim langsamen rückwärtsausparken habe ich wohl den hinter mir stehenden Pkw nicht gesehen ,es kam zur leichte Berührung er hatte keinen Schaden nicht mal einen Kratzer und ich eine leichte Beule ,die Polizei die hinzukommen ist sagte mir es würde 120 Euro kosten stimmt das.?

    1. bussgeldrechner.org

      18. Juli 2016 um 8:43

      Hallo Mich 55,
      mit welchen Ahndungen Sie rechnen müssen, ergibt sich daraus, was Ihnen konkret vorgeworfen wird. Diese Information entnehmen Sie dem Bußgeldbescheid, der Sie in nächster Zeit erreichen wird. Gegen die vorgebrachten Anschuldigungen können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einlegen. Bei Bedarf hilft auch ein Verkehrsrechtsanwalt weiter.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Esma

    6. Juli 2016 um 10:31

    Hallo,

    ich habe vor einer Woche einen Verkehrsunfall auf der Autobahn verursacht.
    Es war Stau (Stop-and-Go), ich bin mit ca. 30km/h in den Fordermann reingefahren, da er eine Vollbremse gemacht hat. Der Fahrer hinter mir ist dabei hinten aufgefahren. Der Vordermann wurde leicht dabei verletzt (Schleudertrauma und leichte Gehirnerschütterung) zudem wurde sein Auto leicht beschädigt.
    Ich befinde mich noch bis zum 09.01.2017 in der Probezeit.

    Mit was kann ich rechnen? Wie hoch kann die Strafe sein? Muss ich mein Führerschein abgeben? Aufbauseminar?

    Vielen Dank.

    1. bussgeldrechner.org

      11. Juli 2016 um 9:42

      Hallo Esma,
      In diesem Fall gilt es zu entscheiden, ob der Fahrer vor Ihnen eine berechtigte Vollbremsung gemacht hat, oder ob er sinnlos gebremst hat. Die Schuldfrage muss hier also noch geklärt werden. Tragen Sie eine Voll- oder Teilschuld an dem Unfall, droht Ihnen die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Mit dem Entzug des Führerscheins müssen Sie erst beim dritten A-Verstoß (bzw. zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit) rechnen. Eventuell müssen Sie den Unfallschaden bezahlen, wenn Ihre Versicherung Ihr Verhalten als fahrlässig einstuft.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. Sarah

    30. Juni 2016 um 10:12

    Liebes Bußgeldrechner-Team, ich habe einen Auffahrunfall verursacht bei dem 2 Personen leicht verletzt wurden (Kopfschmerzen, Verspannung). Beide wollen kein Verfahren gegen mich eröffnen. Einen Anhörungsbogen der Polizei wegen fahrlässiger Körperverletzung habe ich bekommen. Ich hatte einen Eigenschaden. Kann ich mit der Einstellung des Verfahrens rechnen? Was käme so oder so auf mich zu. Ich bin auf meinen Führerschein angewiesen.
    Wenn ich im Anhörungsbogen schreibe, dass ich unaufmerksam war, ist das von Nachteil für mich. Ich muss ja erklären, warum ich nicht rechtzeitig gebremst habe.
    Vielen Dank.

    1. bussgeldrechner.org

      4. Juli 2016 um 9:07

      Hallo Sarah,
      Bei fahrlässiger Körperverletzung müssen Sie mit drei Punkten in Flensburg rechnen. Zudem handelt es sich dabei um eine Straftat, die individuell verhandelt werden muss. Dabei sind je nach Schwere der Tat eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen. Hinzu kommt, dass die Versicherung – bei einem durch Fahrlässigkeit verschuldeten Unfall – nicht zahlt. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt zu Rate ziehen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  19. Andree

    21. Juni 2016 um 9:23

    Hallo,
    ich hatte einen Unfall mit einem Fahrradfahrer. Ich wollte in einer 30er Zone mit Rechts-vor-Links-Regelung nach rechts abbiegen und übersah hierbei einen Radfahrer, der auf der falschen Seite auf dem Bürgersteig führ. Der Radfahrer fuhr mir dann in den Kotflügel und stürzte. Im Krankenhaus stellte man eine Prellung der Schulter und des Handgelenkes fest.

    Mir wird nun die fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Womit kann ich ggf. rechnen. Der Fahrradfahrer hat ja meines Erachtens zumindest eine Mitschuld, da er verbotener Weise auf der falschen Seite (ggf. war es auch kein Radweg sondern nur ein Fußweg, das konnte ich noch nicht raus finden, da keine Schilder vorhanden) fuhr.

    Wie sollte ich mich hier am besten verhalten?

    1. bussgeldrechner.org

      27. Juni 2016 um 9:16

      Hallo Andree,
      mit welcher Strafe Sie zu rechnen haben, ist abhängig von den konkreten Umständen des Vorgangs. Unterstützung in rechtlichen Fragestellungen erhalten Sie von einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Er berät Sie auch darüber, wie Sie im Folgenden am besten vorgehen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Peter

    13. Juni 2016 um 17:37

    ich habe beim ausparken ein anderen Pkw leicht berührt und dies definitiv nicht bemerkt.An meinem Pkw ist keinerlei Schaden entstanden.Ein Zeuge hat meine Auto Nr. notiert und der Polizei gemeldet.Die Beamten kamen zu meiner Frau nach Hause,die michdann per Handy inf. hat.Darauf bin ich sofort zum zuständigen Revier
    gefahren,dorthat man einen winzigen Schaden an meiner Stosstange festgestellt,der evtl. der Touchierung zuzuordnen ist. Wie soll ich mich verhalten.

    1. bussgeldrechner.org

      20. Juni 2016 um 8:33

      Hallo Peter,
      Je nachdem was Ihnen vorgeworfen wird, sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren. Es ist durchaus möglich, dass der Schaden nicht von Ihnen stammt. Ein Anwalt kann Ihnen in einer solchen Situation am besten helfen.
      Das Team von bussgeldrecher.org

  21. Hans

    2. Juni 2016 um 10:51

    Ich bin auf der Autobahn gefraen linke Spur kein Limit und bin Ca 200kmh apgeflogen kein Personen schaden kein Krankenwagen und keine Feuerwehr nur die Polizei war da und einen LKW habe ich berührt und die Leitplanke beschädigt was blüt mier

    1. bussgeldrechner.org

      6. Juni 2016 um 11:33

      Hallo Hans,

      Sie können zivilrechtlich davon ausgehen, dass Sie den Schaden an der Leitplanke wahrscheinlich bezahlen müssen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  22. Philipp

    27. Mai 2016 um 0:28

    Hallo,

    ich hatte einen schweren Verkehrsunfall bei dem mir das Heck meines PKW in einer nassen Linkkurve ausgebrochen ist, wodurch ich in den Gegenverkehr geriet.
    Dabei streifte ich ein entgegen kommendes Fahrzeug und landete selbst überschlagen im Graben.
    Wir sind beide mit einem Shock davon gekommen und mein Unfallgegner sieht nicht vor, Anzeige zu erstatten.
    Trotzdem gilt fahrlässige Körperverletzung.
    Was könnte mich unter diesen Umständen erwarten?

    Mfg

    1. bussgeldrechner.org

      30. Mai 2016 um 9:42

      Hallo Philipp,

      hierbei handelt es sich nicht um ein im Bußgeldkatalog für Verkehrsrecht festgehaltenen Straftatbestand. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Fragen zu Ihrem Fall detailliert zu erörtern.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Polli

    26. Mai 2016 um 14:04

    Guten Tag,

    ich bin gegen eine wand gefahren, mit zwei weiteren Personen. Weshalb ist unklar, mir fehlt sehr vieles auch vom gesamten Tag.
    Einer davon hat ein Arm gebrochen, war auch leider nicht angeschnallt.
    Dem anderen ging es zum Glück gut.
    Jetzt ist mir eine Beschuldigung von fahrlässiger Körperverletzung ins Haus getroffen.
    Was sollte ich nun tun?
    Dazu ich bin noch in der Probezeit.

    1. bussgeldrechner.org

      30. Mai 2016 um 9:52

      Hallo Polli,

      wir raten Ihnen, einen Anwalt zu konsultieren.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. Hulda

    11. Mai 2016 um 15:18

    Hallo,

    ich hatte einen unfall..ich wurde von einr radfahrerin angefahren,sie hat mir die vorfahrt genommen ,dann hat sie mich beschimpft und ist ohne sich zuendschuldigen schnell weggefahren.Ich stand da mit meinem verletzten fuss und bin dann nachhause..Jetzt kommt es zur verhandlung…Fahrlässige körperverletztung und unerblaubtes verlassen des unfallortes…es kommt vor das Jugendgericht..Was kommen da für Strafen in Frage für die Dame??

    1. bussgeldrechner.org

      17. Mai 2016 um 10:21

      Hallo Hulda,

      Fragen dieser Art können wir nicht beantworten, da die Richter den individuellen Fall bewerten und es sich nicht um Sanktionen handelt, die im Bußgeldkatalog festgelegt sind.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Sera

    4. Mai 2016 um 19:59

    Hallo,

    ich habe Rechts-vor-Links übersehen und einen Fahrradfahrer angefahren :(
    Der Radfahrer konnte nach der ambulanten Untersuchung im Krankenhaus entlassen werden. Sein Fahrrad wurde dabei stark beschädigt. Das ist mein erster Unfall ich hoffe auch letzter. Erste Hilfe habe ich geleistet. Was kommt auf mich zu.
    Danke im voraus.
    Sera

    1. bussgeldrechner.org

      9. Mai 2016 um 9:16

      Hallo Sera,
      die fahrlässige Körperverletzung wird laut StGB als Straftat gewertet und mit 3 Punkten in Flensburg geahndet. Hinzu kommt eine Freiheits- oder Geldstrafe, die sich an den individuellen Umständen bemisst. Zusätzlich kann der Unfallopfer auch auf Schmerzensgeld plädieren. Wie hoch dieses ausfällt, hängt von Schmerzart und Dauer der Schmerzen ab.
      Das Team von bussgeldrechner.org

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