Unfall wegen Handy am Steuer: Grobe Fahrlässigkeit hat Folgen
Letzte Aktualisierung am: 16. Juni 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Bußgeldtabelle: Handy am Steuer
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Risiko für Unfall steigt durch Handy-Nutzung am Steuer
Schon eine kurze Ablenkung durch das Smartphone, etwa zum Lesen einer SMS, kann zum Unfall führen. Besonders bei hohen Geschwindigkeiten bedeutet das kurze Abwenden des Blickes von der Fahrbahn eine Blindfahrt über eine nicht unerhebliche Strecke.
70 Meter Blindflug können das bei Tempo 130 sein, wenn der Fahrer für zwei Sekunden auf das Handy schaut. Ein Autounfall ist da nicht unwahrscheinlich. Die Statistiken sind alarmierend: Immer häufiger kommt es zum Unfall wegen Handy-Nutzung am Steuer.
Welche Strafen drohen bei einem Unfall, der durch das Handy am Steuer verursacht wurde? Zahlt die Versicherung in solchen Fällen oder muss der Betroffene selbst für den Schaden aufkommen? Dieser Ratgeber liefert die Antworten.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Unfall wegen Handy
Das Handy ist eine Ablenkung und kann bewirken, dass der Autofahrer sich nicht mehr auf das Verkehrsgeschehen konzentriert. Schreibt oder liest er während des Fahrens sogar auf seinem Mobiltelefon, nimmt er damit den Blick von der Straße und fährt je nach Geschwindigkeit etliche Meter blind. Dies kann sehr schnell in einem Unfall enden.
In diesem Fall müssen Sie mit 200 Euro Bußgeld, 2 Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.
Ist durch die Benutzung des Handys am Steuer der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit erfüllt, können sowohl Teil- als auch Vollkaskoversicherung die Zahlung verweigern.
Im Video erklärt: Handy am Steuer
Handy am Steuer führt zum Unfall: Welche Strafe droht?
100 Euro und ein Punkt in Flensburg fallen an, wenn Sie mit dem Handy am Steuer erwischt werden. Dabei ist es unerheblich, ob Sie das Handy nur in der Hand gehalten oder zum Telefonieren benutzt haben. Ist ein Fahrer in den vergangenen zwei Jahren bereits durch mehr als einen Handy-Verstoß auffällig geworden, kommt außerdem ein Fahrverbot dazu.
Grobe Fahrlässigkeit heißt es im deutschen Recht, wenn es durch Unachtsamkeit oder einer Pflichtverletzung zum Schaden kommt. Wie dem Bußgeldkatalog für Handy-Verstöße zu entnehmen ist, erhöhen sich Bußgeld, Punkte und Fahrverbot, wenn zum Handy-Verstoß noch eine Gefährdung oder Sachbeschädigung hinzukommt.
Nicht immer lässt sich nachweisen, ob ein Unfall wegen einer Handy-Nutzung herbeigeführt wurde. Trotzdem wird dem Fahrer in solchen Fällen meist eine Teilschuld zugesprochen.
Das Strafmaß richtet sich im Einzelfall nach dem Umfang des Schadens. Wurden Personen verletzt, droht eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Ein Unfall wegen Handy-Nutzung kann nicht nur Autofahrern passieren. Gefährlich ist das auch für Fahrradfahrer und Fußgänger. Personen, die während der Fortbewegung permanent auf das Smartphone blicken (sogenannte „Smombies“) verhalten sich unaufmerksam und setzen sich so einer erhöhten Unfallgefahr aus.
Unfall wegen Handy am Steuer: Eine Frage der Versicherung
Bei einem selbstverschuldeten Unfall zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nur den Schaden des Unfallgegners, nicht aber den am eigenen Auto. Handelt es sich um einen Unfall wegen Handy am Steuer, das heißt, ist das Handy ganz oder teilweise als Unfallursache zu werten, wird der Schaden höchstens von einer Vollkaskoversicherung übernommen.
War der Fahrer unmittelbar vor dem Unfall mit dem Handy am Steuer zugange und lässt sich nachweisen, dass dies die Unfallursache war, kann die Versicherung verlangen, dass der Fahrer den Schaden selbst zahlt.
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken stufte in einem Fall bereits das Ablesen der Uhrzeit am Handy als einen Verstoß ein (Az.: 1 Ss 1/14). In einem anderen Fall bekam eine Autofahrerin recht, die das klingelnde Handy an den Beifahrer weiterreichte. Da sie nicht darauf gesehen hatte, konnte das Amtsgericht die Handlung nicht als „Handy-Nutzung“ werten und damit keinen Handy-Verstoß erkennen (OLG Köln, Az.: III-1 RBs 284/14).
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