Überholt im Überholverbot oder Fehler beim Überholen gemacht?
Letzte Aktualisierung am: 19. Juni 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
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Bußgeldkatalog: Falsches Überholen
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Überholen im Überholverbot | 70 € | 1 | |
… mit Gefährdung | 250 € | 2 | 1 Monat |
… mit Unfall | 300 € | 2 | 1 Monat |
Nach dem Überholen den Überholten beim Einscheren behindert | 20 € | ||
Geschwindigkeit beim Überholtwerden erhöht | 30 € | ||
Seitenabstand beim Überholen nicht eingehalten | 30 € | ||
Zum Überholen ausgeschert und dadurch den Verkehr gefährdet | 80 € | 1 | |
… mit Unfall | 100 € | 1 | |
Rechts überholen innerorts | 30 € | ||
… mit Unfall | 35 € | ||
Rechts überholen außerorts | 100 € | 1 | |
… mit Gefährdung | 120 € | 1 | |
… mit Unfall | 145 € | 1 | |
Überholen mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als die des Überholten | 80 € | 1 | |
… mit Unfall | 120 € | 1 | |
Überholen bei unklarer Verkehrslage | 100 € | 1 | |
… mit Gefährdung | 120 € | 1 | |
… mit Unfall | 145 € | 1 |
Video: Die wichtigsten Regeln beim Überholen
Jeder Überholvorgang ist mit einem Risiko verbunden
Gerade außerorts zählt das Überholen zu den häufigsten Unfallursachen. Aufgrund des hohen Risikos, das mit dem Überholen verbunden ist, sind im Bußgeldkatalog zahlreiche Verstöße mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar Fahrverboten aufgelistet. Geahndet wird insbesondere das Überholen im Überholverbot sowie bei unklarer Verkehrslage.
Unter welchen Voraussetzungen Sie als Kraftfahrer überholen dürfen und welche Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auf Sie zukommen können, wenn Sie sich nicht an die Vorschriften halten, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Überholen
Sie sollten beim Überholen wenigstens 20 km/h schneller fahren als das überholte Fahrzeug. Beachten Sie dabei jedoch, dass Sie auch hier die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten dürfen.
Erhöhen Sie nicht Ihre Geschwindigkeit, fahren Sie möglichst weit rechts und behindern Sie den Überholenden nicht. Richten Sie sich außerdem darauf ein, stark zu bremsen, sollte der Überholende plötzlich einscheren, um einen Unfall zu vermeiden.
Was auf Sie zukommen kann, wenn Sie falsch überholen, können Sie mit unserem Bußgeldrechner ermitteln. Alternativ finden Sie die möglichen Sanktionen für Überholverstöße auch in dieser Tabelle.
Video: Die Regeln beim Überholverbot
Unter welchen Voraussetzungen Sie überholen dürfen und welche Sanktionen bei Verstößen drohen
Der Überholende muss Folgendes beachten, siehe auch § 5 Straßenverkehrsordnung (StVO):
- Grundsätzlich darf nur links überholt werden. Wer das nicht beachtet und innerorts rechts überholt, wird mit einem Bußgeld von 30 Euro zur Kasse gebeten.
- Es darf kein Überholverbot bestehen, auch nicht in Form einer durchgezogenen Linie. Wird ein solches Verbot nicht beachtet und trotzdem überholt bzw. der Überholvorgang nicht vor der durchgezogenen Linie beendet, steht ein Bußgeld über 70 Euro und ein Punkt in Flensburg an.
- Wer außerorts durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen den entgegenkommenden Verkehr blendet, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen.
Der Überholende muss deutlich schneller fahren als der zu Überholende. Auf Autobahnen darf der Überholvorgang nicht länger als 45 Sekunden dauern bzw. muss die Überholgeschwindigkeit mindestens 10 km/h höher sein als die des zu Überholenden (Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Beschluss vom 29.10.2008, Az.: 4 Ss OWi 629/08).
Wer dagegen nur im „Schneckentempo“ überholt, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. „Elefantenrennen“ von LKW-Fahrern haben übrigens die gleichen Konsequenzen. Beim Ausscheren dürfen Nachfolgende auf keinen Fall gefährdet werden. Andernfalls stehen 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg bevor.
Da beim Überholen ein Fahrstreifenwechsel erfolgt, gilt zudem die doppelte Rückschaupflicht oder „der Blick über die Schulter“. Außerdem sind die Blinker ordnungsgemäß zu betätigen, um den Fahrstreifenwechsel anzuzeigen. Der erforderliche Seitenabstand muss gewahrt sein. Generell gilt, dass mit höherer Geschwindigkeit auch der seitliche Abstand erhöht werden sollte. Wer überholt, muss darauf achten, dass die Fahrbahn so breit ist, dass der notwendige Seitenabstand eingehalten wird. Hier droht bei Verstößen ein Bußgeld von 30 Euro.
§ 5 Absatz 4 StVO schreibt beim Überholen Folgendes zum Seitenabstand vor:
Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.“
Da sich diese Vorgaben jedoch nur auf Fußgänger, Fahrradfahrer und Fahrer von E-Scootern beziehen, müssen Sie beim Überholen von anderen Verkehrsteilnehmern an den Werten orientieren, die sich mit der Zeit in der Rechtsprechung als ausreichend bewährt haben. Zusammengefasst müssen Sie sich an diese Vorgaben zum Seitenabstand beim Überholen halten:
- Zu Radfahrern, Fußgängern und Elektrokleinstfahrzeugen: innerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts mindestens 2 Meter (§ 5 Absatz 4 Satz 4 StVO zufolge gilt Letzteres nicht, wenn Radfahrer wartende Kraftfahrzeuge an Kreuzungen rechts überholen oder sich daneben stellen.)
- Zu einspurigen Fahrzeugen (Motorrädern): mindestens 1,5 Meter
- Zu mehrspurigen Fahrzeugen (Pkw oder Lkw): mindestens 1,0 Meter
- Zu wartenden Schul- und Linienbussen: mindestens 2,0 Meter
Keinesfalls darf bei unklarer Verkehrslage überholt werden. Vielmehr muss ausreichende Sicht auf den Gegenverkehr möglich sein. Weder der Überholte noch der Gegenverkehr dürfen behindert oder gefährdet werden. Wer sich daran nicht hält, hat ein Bußgeld über 100 Euro zuzüglich eines Punktes in Flensburg zu erwarten.
Bestand zugleich auch noch ein Überholverbot, erhöht sich die Sanktion auf 155 Euro Bußgeld und einem Punkt im Verkehrszentralregister. Richtig empfindlich wird es für den Überholenden aber, wenn das Überholen bei unklarer Verkehrslage mit einer Gefährdung oder Sachbeschädigung einhergeht. Das wird mit einem Bußgeld von 120 Euro bis 145 Euro sowie einem Punkt in Flensburg geahndet.
Im Einzelfall – also je nach Tatbegehung – ist eine Gefährdung des Straßenverkehrs und damit eine Straftat nach § 315c Strafgesetzbuch (StGB) gegeben. Die Folgen daraus sind Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis, in bestimmten Fällen auch eine Freiheitsstrafe.
Besonders riskant ist das sogenannte Kolonnenspringen, bei dem ein Fahrzeugführer eine vor ihm befindliche Kolonne etappenweise in der Erwartung überholt, es werde sich schon eine Lücke zum Wiedereinordnen finden. Wer hier beim Einscheren hinter ihm Fahrende zum abrupten Bremsen zwingt, kann dadurch den Straftatbestand der Nötigung gemäß § 240 StGB verwirklichen. Kommt es darüber hinaus zu einem Unfall, ist zudem eine strafbare Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß §§ 315c StGB gegeben. Daher gilt: Auch wer es noch so eilig hat, sollte vom Kolonnenspringen und den damit verbundenen Risiken absehen, zumal die wenigen Minuten Zeitgewinn dazu in keinem Verhältnis stehen.
- Warum an Fußgängerwegen nicht überholt werden darf, dürfte klar sein. Wer dennoch dagegen verstößt oder das Vorrecht der Fußgänger missachtet, muss 80 Euro Bußgeld zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg.
Umgekehrt hat der Überholte folgende Pflichten:
- Er darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen, während er überholt wird. Gibt der Überholte trotzdem mehr Gas, droht ihm ein Bußgeld von 30 Euro.
- Der Überholende darf nicht behindert bzw. blockiert werden. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen und notfalls warten, wenn nur auf diese Weise mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Andernfalls werden 10 Euro Bußgeld fällig.
Wann Sie ausnahmsweise rechts überholen dürfen
In diesen Fällen besteht eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass nur links überholt werden darf:
- Bei mindestens zwei markierten Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung darf bei zähflüssigem Verkehr rechts überholt werden, wenn links maximal mit bis zu 60 km/h gefahren wird. Dabei darf rechts maximal 20 km/h schneller gefahren werden als links. Es ist also auf keinen Fall zulässig, dass beim Überholen schneller als 80 km/h gefahren wird.
- In Bereichen, wo Ampeln den Verkehr regeln, nebeneinander angebrachte Pfeile in verschiedenen Richtungen weisen oder Linksabbieger sich zur Fahrbahnmitte einordnen.
- Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist das Überholen von Rechts Abbiegern gestattet, die Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn überholen. Das setzt voraus, dass die abgehenden Fahrstreifen bin einer breiten Linie getrennt sind und gilt nicht für den Ausfädelungs- bzw. Verzögerungsstreifen.
- Wenn es sich um eine Straßenbahn handelt, außer in Einbahnstraßen oder bei ganz rechts verlegten Schienen.
Welche Konsequenzen drohen? Der Bußgeldrechner hilft!
Beim Überholen gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Verstöße, für die der Bußgeldkatalog verschiedene Bußgelder und Punkte in Flensburg vorsieht. Welche Sanktion im konkreten Fall zu erwarten ist, lässt sich mit unserem Bußgeldrechner zum Überholen präzise und schnell ermitteln. Dabei unterscheidet der Bußgeldkatalog Rechner auch zwischen den Sanktionen, die gegenüber dem Überholenden und dem Überholten sowie innerorts/außerorts verhängt werden.
Moin,
Beim Überholen bin ich zu früh eingeschert ( Gegenverkehr); und habe den Fahrzeug hinter mir vorne am Kotflügel getroffen . Da ich die Strecke sehr gut kenne, habe dem Fahrer signalisiert, dass ich links abbiegen wird- da habe ich auf ihn gewartet und Personalien wie auch Versicherung etc. ausgetauscht. Derjenige hat trotzdem Polizei gerufen ( war ich einverstanden). Leider hat der andere Fahrer im Raum geworfen, dass ich Fahrerflucht begonnen habe, weil ich weiter gefahren bin…
Es ist natürlich nicht der Fall- ich habe lediglich einen Platz gesucht wo ich parken konnte und habe auf ihn gewartet.
Jetzt drehe ich durch- ist das Fahrerflucht gewesen? Was kann mich erwarten? Ich bin mit meinem Nerven fertig
Guten Tag,
mir ist auf der Autobahn Folgendes passiert:
Ich mit dem Pkw und Wohnwagen dahinter auf den linken Fahrstreifen ausgeschehrt um einen vor mir langsamer fahrenden Lkw zu passieren.
Dabei habe ich leider einen Pkw übersehen, der mittlerweile vom rechten auf den linken Fahrstreifen gewechselt ist. Es kam leider zu einer seitlichen Berührung, so daß auch Schaden entstanden ist.
Mit was für ein Tatbestandsvorwurf muß ich rechnen?
Haben Sie schon einmal vielen Dank für Ihre Antwort.
Beste Grüße
Ich hätte mal eine Frage. Ich stand an einer Ampel die am Anfang zweispurig ist und danach nur noch einspurig, also müssen sich die Autos von Links nach rechts einordnen. Jetzt hatte ich, als es grün war, etwas mehr gas gegeben, weil es eine Steigung ist. Jedoch hat der Fahrer rechts neben mir auch gas gegeben und mich nicht vor ihm gelassen bzw. musste ich dann abbremsen, weil er vor mir unbedingt sein wollte.
Was kann auf ihn zukommen?
Guten Tag,
wenn ein LKW mit max. 7,5 to von einem LKW (> 7,5 to.) überholt wird, schert der Überholdende meist unmittelbar vor dem überholtem LKW ein.
Frage 1: Wer ist bei dem Überholvorgang für den einzuhaltenden Mindestabstand zuständig?Frage 2: Muss der nun hintere LKW (> 7,5 to.) abbremsen, bzw. die Geschwindigkeit verringern um dem Mindestabstand wieder zu erreichen?
Frage 3: Kann für den überholten LKW ein Bußgeld erwirkt werden?
Hallo, habe da mal eine Frage:
Betreff Abstand
Ich bin auf einer dreispurigen Autobahn auf der mittleren Spur gefahren mich hat ein Auto auf der Rechtenseite normal überholt. Vor mir fuhr auch ein auto was ich kurze Zeit später selber auf die dritte Spur überholte. Nur da wollte ich anschließend Gas geben und habe gemerkt das der Abstand zum vorherigen Auto etwas zu kurz wurde und ich durchs bremsen den Abstand wieder erweitert habe. Habe auf der Straße für einen kurzen Moment auch Markierungen gesehen.
Könnte das welche von einer Abstandsmessung gewesen sein?
Und wenn ja kann mich dann etwas erwarten, weil man in dem Moment ja denk der vorausfahrende gibt ja auch weiter Gas ( Abstand zum einscheren war aber von mir aus gesehen groß gewesen)?
Was passiert dann, hatte nämlich schon mal so ein vergehen gehabt ohne mich an die Situation zu erinnern. Bin natürlich jetzt durch das Auto fahren auf Autobahnen etwas verusichter, ob man doch richtig war oder wieder etwas falsch gemacht hab.
LG Mo
Hallo und guten Tag.
Ist „Überholen bei unklarer Verkehrslage, es kam zu einem Unfall“ (Formulierung im Bußgeldbescheid) ein A oder B Verstoß? Ist mit einer Verlängerung der Probezeit zu rechnen?
Vielen Dank vorab für eine Antwort und freundlichen Gruß
Hallo Heinrich,
hierbei handelt es sich um einen A-Verstoß, der die Verlängerung der Probezeit zur Folge hat.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
An einem Autobahnkreuz, bei dem 2 Fahrspuren nach rechts wegführen um unmittelbar danach sich wiederum zu teilen, bin ich auf der rechten spur im zähfließenden verkehr an den Fahrzeugen vorbei gefahren, um eine Lücke zum einscheren zu finden, da ich auch die Ausfahrt der linken spur nehmen mußte. Als am ende die zwei spuren sich gegabelt haben und ich immer noch auf der rechten spur war und keine Lücke gefunden habe, bin ich 100m auf dem beginnenden Standstreifen gefahren bis ich einscheren konnte. Polizei war unglücklicherweise genau zur Stelle und wirft mir nun „unberechtigtes Nutzen des Standstreifens für schnelleres vorankommen“ vor.
Nun meine Frage: Worin unterscheidet sich diese Ordnungswidrigkeit von dem wesentlich günstigeren „verbotswidrig den Seitenstreifen“ befahren.
Für mein Empfinden wollte ich nicht schneller vorankommen, sondern einfach den Verkehr hinter mir nicht behindern, und habe deshalb den Seitenstreifen genutzt um eine Lücke zu finden….. Macht es Sinn dagegen Einspruch zu erheben und auf das „verbotswidrige befahren des Seitenstreifens“ zu bestehen, oder haben unsere Ordnunghüter recht?
Hallo Bernd,
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Bin auf der Kreisstrasse in Richtung Niederahr gefahren, musste mich dann auf die linke Spur einordnen um nach Niederahr zu gelangen. Hinter mir kam ein Auto mit sehr hoher Geschwindigkeit angerast, überholte mich rechts und scherrte gleich vor mir links wieder auf meine Fahrbahn ein.
Hallo,
ich habe folgende Frage. Als wir uns einem LKW näherten (außerorts) , vor mir fuhr ein Fahrzeug, und uns Gegenverkehr kam, mussten wir bremsen. Als die Fahrzeuge an uns vorbeigefahren sind und kein Gegenverkehr kam, setzte ich den Blinker, schaute in den Rückspiegel und beschleunigte. Als ich in etwa auf eine Höhe mit dem anderen PKW war (der hinter dem LKW fuhr), scherte dieser aus und streifte meinen Wagen.
Wir haben sofort angehalten und ich habe die Polizei gerufen.
Was könnte auf mich zukommen?
Hallo Dixi,
es kommt darauf an, was Ihnen zur Last gelegt wird. Sie haben die Möglichkeit, sich diesbezüglich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sich mit dem Verkehrsrecht auskennt, zu wenden. Hier werden Sie dazu beraten, welche Optionen Sie haben und welche Konsequenzen auf Sie zukommen könnten.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
ich wurde gestern Abend auf einer Stadtautobahn sehr von einem Fahrzeug bedrängt (extrem dicht auffahren und Lichthupe) und bin deshalb schnell nach rechts ausgewichen, damit derjenige mich überholen kann und mich nicht noch weiter hetzt und unter Druck setzt. Dabei habe ich fast eine Kollision mit einem anderen Fahrzeug verursacht, welches scheinbar neben meinem Heck gefahren ist. Verständlicherweise hat sich der Fahrer, den ICH dann abgedrängt habe, auch wahnsinnig aufgeregt. Ich bin danach mit einem sehr unguten Gefühl weitergefahren, weil ich mich auch ein bisschen verantwortlich gefühlt habe. Ich bin mir ja nichtmal sicher, ob dadurch vielleicht was an dem anderen Wagen passiert ist. Vielleicht ist der ja dadurch in jemanden reingescheppert oder so…
Meine Frage nun ist: Was kann ich jetzt schlimmstenfalls erwarten?
Viele Grüße und danke für die Antwort …
Ich sitze hier gerade echt wie auf heißen Kohlen… :(
Hallo Peter,
da es nicht zu einem Unfall gekommen ist, ist eine Anzeige des Fahrers eher unwahrscheinlich. Die Situation ist in diesem Fall noch einmal glimpflich ausgegangen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Habe außerorts auf einer Landstraße einen PKW trotz durchgezogener Linie Überholt..
was erwartet mich Jetzt ?
Hallo Adrian,
es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die je nach den vorliegenden Umständen unterschiedlich streng geahndet wird. Sie müssen mit mindestens 30 Euro rechnen. Haben Sie hingegen bei unklarer Verkehrslage überholt, drohen Ihnen 150 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
Dummerweise hab ich vor Ca 2/3 Wochen innerorts an einem späten Abend ein Auto überholt. Unglücklicher Weise saßen dort zwei Zivilpolizisten drin. Hab natürlich Vorort alles zugegeben und hab meine „Straftat“ im Protokoll unterschrieben. Jetzt erhielt ich einen schreiben von Landkreis, das ich bei unklarer Verkehrslage überholt habe und ein Bußgeld von 100 Euro zahlen muss und ein Punkt erhalte. Ich bin bis zum 3.6.2016 in der Probezeit.
Und war vorher nie aufällig gewesen.
Jetzt bin ich ganz durcheinander ob ich noch mit einer Verlängerung oder Aufbau Seminar rechnen muss. :(
bei einem Bekannten stand nämlich Probezeit Verlängerung usw in den Landkreis Schreiben mit drin… vielen dank für eure Antwort
Hallo Zahra,
Sie haben recht, solche Sanktionen werden in der Regel im Bußgeldbescheid erlassen. Sie haben wohl nichts weiter zu befürchten. Sollten Sie sich jedoch innerhalb der Probezeit einem ähnlichen Vergehen schuldig machen, wird es zu einem Aufbauseminar plus Verlängerung der Probezeit kommen.
Das Team von bussgeldrechner.org.
Hallo.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich habe heute Ausserorts ein Auto überholt, und gerade noch den Überholvorgang geschafft. Ich habe den entgegenkommenden Verkehr falsch eingeschätzt. Mit welcher Strafe muss ich rechnen? Die Polizei hat mich angehalten, denn die hat es gesehen.
MfG Peter
Hallo Peter,
in solchen Fällen wird individuell entschieden. Wir können hier keine adäquate Einschätzung abgeben. Sie werden in den nächsten drei Monaten einen Bescheid erhalten, in welchem Sie detailliert über die Maßnahmen in Kenntnis gesetzt werden.
Das Team von bussgeldrechner.org
Ich bin einem Traktor im Tempo 50-Bereich hinterhergefahren, die Straße war kurvig und ich konnte nicht überholen.
Als das Tempo 70-Schild kam und ich freie Sicht nach vorne hatte und kein Auto zu sehen war, habe ich geblinkt, in die Spiegel geschaut und habe zum Überholen angesetzt. Auf einmal streifte mich ein Auto an der Seite und hat mich überholt. Schaden: Ein Kratzer an seinem Außenspiegel rechts. An meinen Auto ist kein Schaden. Der Fahrer hielt an und es kam zum Eklat. Er meinte ich bin schuld. Es gibt einen Zeugen der hinter dem Fahrer gefahren ist und extra angehalten hat um mir zu helfen, da er gesehen hatte, dass ich schon halb draußen war und der Fahrer hinter mir „dreispurig“ überholen wollte und dabei „besonders aggressiv“ vorgegangen ist. Ein weiterer Zeuge (der Traktorfahrer) blieb ebenfalls stehen um mir zu helfen, da ich ziemlich durch den Wind war und gezittert habe.
Beide Zeugen haben mir versichert dass sie bei der Polizei für mich aussagen.
Als die Polizei dann zum Unfallort kam, war ich erst erleichtert, aber dann die böse Überraschung: Sie haben mir nicht geglaubt und mir droht eine Anzeige wegen Gefährdung im Straßenverkehr.
Als ich gesagt habe, dass ich zwei Zeugen habe, wurde dies zwar zur Kenntnis genommen, aber trotzdem war ich in den Augen der Polizei schuld.
Mittlerweile haben die Zeugen ihre Aussagen gemacht, ich muss nochmal zur Polizeistation um eine „Betroffenen-Aussage“ machen, aber ich habe Angst dass ich trotz der Zeugen-Aussage eine Anzeige bekomme ? Kann das möglich sein ?
Hallo Kathrin,
welche Möglichkeiten Sie haben, sollten Sie einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt besprechen. Er informiert Sie über mögliche weitere Schritte und was Sie tun können. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung erteilen.
Das Team von bußgeldrechner.com
Hallo!
Ich bin ziemlich durcheinander und habe einen großen Fehler gemacht. Ich war heute
Mittag von Mainhardt Richtung SHA unterwegs, auf der Höhe Außer Orts Stock habe ich im Überholverbot mehrere Motorradfahrer überholt musste natürlich meine Geschwindigkeit erhöhen. Ein Motoradfahrer ist mir eine Weile gefolgt hat mir aber nicht zu verstehen gegeben, dass ich anhalten soll. Ich fahre seit 50 Jahren unfallfrei
und habe auch keine Punkte in Flensburg. Was erwartet mich?????
Mfg Brigitte
Hallo Brigitte,
falls der Motorradfahrer den Vorfall zur Anzeige bringt, können 2 Punkte in Flensburg sowie 250 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot auf Sie zukommen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
bin heute auf der Autobahn 140 km/h auf der rechten Spur gefahren. Vor mir ist ein Auto mit Anhänger gefahren. (Musste also ca.100 km/h gehabt haben). Weiter hinter mir auf der linken Spur ein Auto mit ca. 160 km/h. Der Fahrer müsste aber gesehen haben, dass ich wesentlich schneller bin, als das Auto mit Anhänger, da die Autobahn geradlinig verlief. Ich habe demnach den Blinker gesetzt und habe das Auto vor mir überholt. Das Auto hinter mir musste aber etwas abbremsen. Die Dame hat sich tierisch aufgeregt und mein Kennzeichen notiert. Könnte es da zu Problemen kommen? Hätte ich nicht überholt, müsste ich stark bremsen und wäre dem Auto vor mir ja sehr dicht aufgefahren.
Hallo Cornelia,
eine juristische Bewertung der beschriebenen Situation können wir an dieser Stelle nicht vornehmen. Für den Fall, dass es zu einer Anzeige kommt, raten wir Ihnen zu einem Anwalt, der die weiteren Schritte mit Ihnen besprechen wird.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
ich habe heute außerorts (70er) einen Wagen überholt und mitten im Überholmanöver kam (von Innerorts aus) mir ein Wagen entgegen gefahren. Also habe ich etwas beschleunigt um Fahrbahn zu wechseln. Der Überholte hat gesehen, dass mir ein Fahrzeug entgegen kam, meiner Meinung nach aber nicht verlangsamt um mich einscheren zu lassen (Ist mir in Nachhinein klar geworden). Ich konnte dennoch überholen. Dieser hysterische Typ ist mir bis zur Arbeitsstelle hinterhergefahren um mich abzufangen und hat die Polizei gerufen um Anzeige gegen mich zu erstatten. Nun, ich war besorgt weil ich nicht verstanden habe was da los geht und man hat es mir auch angesehen. Natürlich wurde ich von Ihm als böse und verantwortungslose hingestellt und ich habe meine Version erzählt. Der Polizist meinte das im Prinzip Aussage gegen Aussage steht, weil keine Zeugen oder Sachbeschädigung vorliegt, er würde (müsste) das aber erstmal so protokollieren und wir bekämen dann Post. Zu mir hat er gesagt, dass ich die Aussage verweigern kann (aber evtl. zum Anwalt müsste). Leider habe ich nicht gesagt, dass der Überholte eher mich in Gefahr gebracht hat, weil er offensichtlich nicht gebremst hat, ist mir leider später eingefallen..
Der Mann hat auf die Anzeige bestanden und will mir offensichtlich mit allen Mitteln eins reinwürgen.
Was kann denn nun auf mich zukommen? Vielen Dank vorab für die Hilfe!
LG
Hallo Anna,
der Polizeibeamte hat die Sachlage gut zusammengefasst, denn es steht Aussage gegen Aussage. Zu welchem Schluss ein Richter bei einer Gerichtsverhandlung kommen würde, ist für uns nicht absehbar. Die Gefährdung des Straßenverkehrs kann ja nach Schwere mit unterschiedlichen Strafen geahndet werden. Zunächst können Sie die Post abwarten und sich dann gegebenenfalls mit einem Anwalt in Verbindung setzen um weitere Schritte zu beratschlagen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Entschuldigung für Rechtschreibfehler :)
War gerade unterwegs 100 kmh zugellasen….wollte überholen…als ich fast auf rechte spur war ,der hinter mir hat gas gegeben ganz toll und als ich ihm überholt habe hat er ganz viel gehupt und meine kennzeichnen aufgeschrieben. …ich verstehe nicht ganz genau werde ich jetzt ein Strafzettel bekommen?….er hat doch aufs Gaspedal gedrückt. …bitte schreibt mir ,bin verzweifelt :(
Hallo steffi,
leider wissen wir nicht, wie schnell Sie gefahren sind. Der Fahrer des anderen Autos kann Strafanzeige erstatten, welche Aussicht er damit hätte, können wir nicht beurteilen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo liebes bussgeldrevhner Team,
Folgendes ich hab folgendes Problem!
Ich Stand gegenüber von einer Pizzeria hinter einem lieferwagen und habe den Wagen gewendet bin über eine durchgezogene Linie gefahren und haben einen Pkw übersehen und habe ihn gestreift! Sie hat die Polizei gerufen und hatte einen Zeugen der es zu ihre Gunsten gedreht hatte! Die Polizei die dazu kam um den tathergang aufzunehmen meinte das ich der schuldig wäre und hat mit 120 Euro und drei Punkten beschrieben was mich zu erwarten hätte! Meine Frage wäre die ob das soweit stimmt?!? Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen! Danke m.F.g
Hallo Kuki,
welche konkrete Strafe Sie zu erwarten haben, hängt davon ab, welcher Tatvorwurf Ihnen konkret gemacht wird. Bitte informieren Sie sich bei einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt, ob sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt.
Das Team von bussgeldrechner.org
Was passiert wenn man 3x rechts überholt hat?
Summiert sich die straffe dann also 3 Punkte und 300€?
Ab wieviel Punkte gibt’s Fahrverbot ?
Hallo Mauer,
für wiederholte Vergehen sieht der Bußgeldkatalog härtere Maßnahmen vor. Es kann Ihnen Beharrlichkeit vorgeworfen und eine Fahrverbot angeordnet werden.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
ich habe ein Ueberholverfahren in einer unklare Verkehrslage angenfangen. Als ich gesehen habe, ich haette es nicht geschafft, weil ein Auto kam, habe ich gebremst und das Verfahren unterbrochen. Der (fast) Überholte hat das boese genommen, den Wagen gehalten und mir erstmal geschimft und dann mir eine Anzeige versprochen. Das finde ich total uebertrieben.
Angenommen, dass er mich anzeigt, was kann ich mir am schlechstens erwarten, da ich in der Tat nicht ueberholt habe?
Vielen Dank im Voraus und liebe Gruesse
Hallo jherzog,
Überholen bei unklarer Verkehrslage zieht ein Bußgeld von 100€ und einen Punkt in Flensburg nach sich. Der andere Verkehrsteilnehmer müsste Ihr Fehlverhalten aber beweisen können.
Das Team von bussgeldrechner.org
Ich bin bei der autobahn einfahrt (kurve)
Mit dem motorrad zu hoch an die seite gekommen und vor angst konnte ich nicht mehr rechtzeitig bremsen
Also war ich gezwungen auf der geraden dann die linie zu überqueren vor mir hat eine bmw fahrerin dann gebremst und ich habe sie seitlich leicht erwischt und bin gestürzt
Jetz hb ich die frage was nun passiert
Ich bin immer noch in der probezeit mit 2 jahre verlängerung
Hallo Abazaj,
je nachdem durch welchen Verstoß es zum Unfall kam, wird auch die Strafe ausfallen. Handelt es sich um einen B-Verstoß, haben Sie keine weiteren Probezeitmaßnahmen zu befürchten. Handelt es sich um einen A-Verstoß, erhalten Sie seitens der Behörde eine Verwarnung und eine Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Das Team von bussgeldrechner.org
was passiert wenn mann bei einer durchgezogener Linie durch fährt oder bei einer doppelt durchgezogener Linie fährt.
Strafgeld , fahr verbot usw..
können sie mir bitte info geben
danke in voraus mit freundlichen grüssen
selcuk
Hallo,
eine durchgezogene Linie darf nur im Falle einer Panne überfahren werden. Ansonsten bedeutet eine durchgezogene Linie Überholverbot. Die Höhe des Bußgeldes wird dann je nach Situation berechnet. Dazu können Sie etwas in unserem Ratgeber zum Überholvorgang erfahren.
Das Team von bussgeldrechner.org