Teilegutachten, ABE und EG-Typgenehmigung: Wann brauchen Sie was?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 29. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

VerstoßVerwarn-/BußgeldPunkte
Allgemeine Betriebs­erlaubnis oder Bauart­genehmi­gung nicht mitgeführt10 Euro
Inbetrieb­nahme des Fahrzeugs ohne Betriebs­erlaubnis / mit erloschener Betriebs­erlaubnis50 Euro
... mit Gefähr­dung der Verkehrs­sicherheit90 Euro1
... mit Verschmut­zung der Umwelt90 Euro

Wann brauchen Sie das Teilegutachten?

Ein Teilegutachten wird normalerweise bei Autoteilen mitgeliefert.
Ein Teilegutachten wird normalerweise bei Autoteilen mitgeliefert.

Tuningfreunde haben sich oft zum Ziel gesetzt, möglichst viel an Leistung und Optik aus ihrem Fahrzeug rauszuholen. Um das zu erreichen, werden Techniken wie die Hubraumvergößerung, das Chiptuning oder auch die Nutzung von Bodykits angewandt. Jedes Autoteil, das neu an einem Auto verbaut wird, muss jedoch zunächst von einem Profi kontrolliert werden.

Denn: Es wird zwar ein Teilegutachten mitgeschickt, nach dem das entsprechende Utensil sicher am Kfz verbaut werden kann, allerdings heißt das noch lange nicht, dass dadurch die Sicherheit im Verkehr auch gewährleistet ist. Um dies zu überprüfen, ist die Kenntnis eines Gutachters gefragt. Aber was beinhaltet so ein Teilegutachten?

Müssen TÜV, Dekra bzw. eine andere Prüfstelle immer zunächst einen Blick auf das angebaute Autoteil werfen, bevor das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt werden kann? Und wie unterscheidet sich das Teilegutachten von der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)? Lesen Sie im Folgenden mehr zum Thema.

FAQ: Teilegutachten

Was ist ein Teilegutachten?

Das Teilegutachten wird in der Regel für Bauteile an Fahrzeugen erstellt – auch für solche, die nachträglich eingebaut werden können. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Was ist der Unterschied zur ABE?

Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) gilt für Automodelle oder bestimmte Teile. Ist eine ABE durch das KBA vorhanden, muss keine Prüfung nachdem Einbau erfolgen. Beim Teilegutachten ist solche eine Prüfung allerdings immer notwendig.

Was passiert, wenn ein Teilegutachten fehlt?

Hat ein verbautes Teil keine ABE oder in Teilegutachten, erlischt die Betriebserlaubnis. Mit welchen Bußgeldern zu rechnen ist, zeigt die Bußgeldtabelle hier.

Wann müssen Sie dem TÜV, der Dekra oder anderen Prüfstellen vorstellig werden?

Endlich ist er da: der langersehnte Heckspoiler für Ihr Auto. Nach dem Anbau wollen Sie so schnell wie möglich eine Probefahrt machen, um zu checken, was das neue Autoteil so hergibt. Allerdings gewährleistet das mitgelieferte Teilegutachten nicht die Verkehrssicherheit und Legalität im Straßenverkehr. Der erste Weg sollte demnach zum Experten führen.

Dieser kann den Einbau anhand des Teilegutachtens kontrollieren und das Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr freigeben. Wichtig ist dabei auch, dass die Teilenummer – z. B. bei Felgen – im Gutachten der auf dem jeweiligen Autoteil entspricht. Nimmt der Prüfer von Dekra oder TÜV das Teilegutachten und den jeweiligen Einbau ab, so wird dies durch eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren vermerkt.

Unterschied zwischen Teile- und ABE-Gutachten

Die Einzelabnahme beim TÜV kann teuer werden, ist aber manchmal notwendig.
Die Einzelabnahme beim TÜV kann teuer werden, ist aber manchmal notwendig.

Eine Allgemeine Betriebserlaubnis – kurz: ABE – wird entweder für ein Fahrzeugmodell oder bestimmte Autoteile ausgestellt. Sie enthält immer eine KBA-Nummer und wird vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ausgegeben.

Wird ein Teil mit einem Gutachten zur ABE ausgeliefert, so sind in diesem die Fahrzeugmodelle aufgeführt, an denen das Teil auch verbaut werden darf.

Eine erneute Kontrolle nach dem Tuning durch einen Gutachter ist nicht nötig. Und hier liegt auch der grundlegende Unterschied zwischen dem Teilegutachten und der ABE. Denn: Ein Fahrzeugteil mit einem Teilegutachten muss immer nach dem Einbau kontrolliert werden.

Bei einer Fahrt mit dem Kfz muss allerdings entweder die ABE immer mitgeführt werden oder die Eintragungen der ABE werden in die Fahrzeugpapiere übertragen.

Um die KBA-Nummer zu ermitteln, müssen Sie lediglich einen Blick in Ihre ABE werfen. Zusätzlich muss die fünfstellige Nummer auch auf dem zu verbauenden Autoteil eingeprägt bzw. gedruckt sein.

Teilegutachten vs. Einzelabnahme beim TÜV oder einer anderen Prüfstelle

Ist für Fahrzeug bzw. ein bestimmtes Autoteil weder ein Teilegutachten noch eine ABE vorhanden, bleibt nur noch der Weg über die Einzelabnahme bei einer Prüfstelle wie der Dekra oder dem TÜV. Hier eine Eintragung zu erhalten, ist jedoch meist teurer als bei Vorlage eines Teilegutachtens. Dies kann ebenfalls nur ein amtlich anerkannter Sachverständiger durchführen.

Eine Einzelabnahme durch einen Prüfer ist laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) meist dann vonnöten, wenn bereits umfangreiche Tuning- bzw. Umbaumaßnahmen an einem Fahrzeug durchgeführt wurden und die Betriebserlaubnis somit erloschen ist. Stellt der Gutachter fest, dass das Kfz trotzdem den nötigen Sicherheitsstandards entspricht, kann mit einem entsprechend ausgestellten Gutachten eine Betriebserlaubnis neu beantragt werden.

Teilegutachten für Felgen

Beim Kauf von neuen Felgen sollten Sie auch auf ein Felgengutachten bestehen.
Beim Kauf von neuen Felgen sollten Sie auch auf ein Felgengutachten bestehen.

Häufig ist besonders im Bereich der Felgen von einem Teilegutachten die Rede. Denn diese werden, auch aufgrund von Verschleiß, oft gewechselt. Bestellen Sie sich beispielsweise Felgen aus dem Internet, sollten Sie darauf achten, dass Ihnen ein entsprechendes Felgengut­achten mitgeliefert wird. Dabei ist es wichtig, dass Sie entweder das Gutachten für die Felgen oder auch die ABE vom Vorbesitzer bzw. Händler erhalten.

Sind beide nicht vorhanden, kann die KBA-Nummer der Felgen helfen. Durch diese kann beim Kraftfahrt-Bundesamt der Hersteller ermittelt und so ein neues Teilegutachten bzw. eine ABE angefordert werden. Ein Dekra- oder TÜV-Gutachten für die Felgen werden Sie ohne Teilegutachten oder ABE nämlich nicht erhalten.

Was bedeutet EG- bzw. ECE-Genehmigung?

Grundsätzlich dürfen an einem Fahrzeug nur solche Teile verbaut werden, die auch amtlich genehmigt wurden. Dazu bedarf es einer Bauartgenehmigung, die entweder allgemein (ABG) für eine Serie oder auch einzeln (EBG) erteilt werden kann. Um zu erkennen, ob ein bestimmtes Bauteil eine solche Genehmigung hat, ist anders als beim Teilegutachten der genaue Blick auf das dazugehörige Symbol vonnöten.

Hersteller, die Bauteile produzieren, die an Fahrzeugen in Europa verbaut werden sollen, müssen einen entsprechenden Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt stellen, um die ECE- bzw. EG-Genehmigung – auch mit eventuellen Auflagen oder Einschränkungen – zu erhalten. Das ECE-Prüfzeichen besteht aus einem Kreis, in dem ein großes „E“ geschrieben steht sowie der Kennzahl des Landes, von dem die jeweilige Genehmigung erteilt wurde.

„ECE“ steht dabei für die Wirtschaftskommission für Europa und die Vereinten Nationen. Die EG-Genehmigung bezieht sich wiederum nur auf Europa, hat aber ein ähnliches Symbol: Hier besteht ein Rechteck, das mit einem kleinen „e“ sowie der Kennzahl des jeweiligen Landes der Genehmigung gekennzeichnet ist.

Ähnlich wie bei der Allgemeinen Betriebserlaubnis kann bei einer EG- bzw. ECE-Genehmigung davon ausgegangen werden, dass die Montage dieser Bauteile kein Sicherheitsrisiko darstellt.

Was passiert bei fehlendem Teilegutachten?

Die allgemeine Betriebserlaubnis kann erlöschen, wenn Teile ohne Gutachten am Fahrzeug verbaut wurden.
Die allgemeine Betriebserlaubnis kann erlöschen, wenn Teile ohne Gutachten am Fahrzeug verbaut wurden.

Haben Sie kein Teilegutachten für das an Ihrem Fahrzeug verbaute Teil oder wurde es nicht durch einen entsprechenden Gutachter geprüft, so kann im schlimmsten Fall die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs erlöschen.

Gleiches gilt dann, wenn Bauteile ohne ABE, EG- oder ECE-Genehmigung am Auto installiert werden.

Führen Sie lediglich die nötigen Papiere nicht mit, ist ein Verwarngeld von 10 Euro fällig.

Wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, wird ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro fällig. Gefährden Sie dadurch die Verkehrssicherheit, müssen Sie bereits mit 90 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.

Fahranfänger in der Probezeit sollten wissen, dass solch eine Tat zwar lediglich einen B-Verstoß darstellt, allerdings trotzdem kein Kavaliersdelikt ist – besonders dann, wenn Menschen ernsthaft gefährdet werden.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (44 Bewertungen, Durchschnitt: 4,57 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

male author icon
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

20 Kommentare

  1. Noel

    19. Juli 2022 um 9:05

    Hallo,

    muss ich das Dokument zur e-Nr immer mitführen?
    Ich wurde letztens mit meinem Motorrad kontrolliert und der Beamte bemängelte, dass ich das Dokument zu meinem Motorradauspuff nicht dabei hatte.
    Leider ist das Motorrad schon etwas älter und den Hersteller des gibt es nicht mehr.

    Danke!

  2. Jens

    9. März 2021 um 18:43

    Moin wie ist das wenn ich einen Sportauspuff mit ABE montiert habe und dann nachträglich noch Felgen mit ABE anbaue, erlischt die ABE vom Auspuff dann auch gleichzeitig? Weil ja vom Serienzustand ausgegangen wird oder wie ist das gemeint?

  3. Sadettin

    22. August 2020 um 15:37

    Habe ein auspuff mit teilegutachten
    Was Muss ich als erstes machen?
    Mit freundlichen Grüßen

  4. Romano

    12. Juli 2020 um 21:38

    Hallo ich habe mir ein auto aus Holland gekauft an allen anbauen stehen kba Nr reicht das der dekra für eine Abnahme?

  5. Max

    18. September 2019 um 21:37

    Hallo,

    Ich habe heute mein eingebautes Fahrwerk und Felgen (beides mit Teilegutachten) typisieren lassen. Soweit so gut allerdings wurden mir nach der Überprüfung die Gutachten nicht mehr zurück gegeben? Ist das normal oder muss ich diese auch weiterhin mitführen? War da etwas skeptisch.

    1. bussgeldrechner.org

      10. Oktober 2019 um 13:53

      Hallo Max,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Institution.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Andreas

    15. Mai 2019 um 23:51

    Hallo,

    muss die EG-Typgenehmigung bei Ersatzteilen, die nicht vom Fahrzeughersteller kommen immer drauf sein? Oder nur bei Teilen, die nicht in der EU hergestellt wurden?

    Konkret benötige ich für mein Fahrzeug neue Kats. Der Hersteller eines preisgünstigen Nachrüsttkats sitzt in Italien. Der Händler meint, da der Hersteller innerhalb der EU sitzt ist keine EG-Typgenehmigung erforderlich.

    Und muss dieses Symbol dann eingestanzt sein oder genügt ein Aufkleber? Oder nur ein entsprechender Aufdruck auf der Verpackung?

    Danke.

    1. bussgeldrechner.org

      29. Mai 2019 um 13:00

      Hallo Andreas,
      Hersteller von Fahrzeugteilen, die ihre Produkte EU-weit in Verkehr bringen möchten, benötigen dafür eine EG-Typgenehmigung. Wenden Sie sich für weitere Informationen an den TÜV bzw. die DEKRA.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Sabine

    11. November 2018 um 15:18

    Habe im Juli letzten Jahres bei einem Autohändler einen Ford Fiesta Bj. 2009 gekauft. Letzte Woche war ich in einer Verkehrskontrolle, bei der ein fehlendes Teilegutachten für den Heckspoiler bemängelt wurde. Von mir wurde nach dem Kauf nichts eingebaut, das war der Vorbesitzer! Was kann ich tun?
    LG Sabine

    1. bussgeldrechner.org

      19. November 2018 um 11:22

      Hallo Sabine,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Joe

    20. September 2018 um 8:07

    ich hab für meine kawa ein teilegutachten(leistungssteigerung)—- hab es 2013 bestättigt bekommen. mein freundlicher sagte ich brauche es nicht sofort eintragen lassen sondern die das gutqchten nur bei mir zu führen . stimmt das?

    1. bussgeldrechner.org

      21. September 2018 um 16:08

      Hallo Joe,

      mit Ihrer Frage wenden Sie sich am besten an die zuständige Kfz-Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Michael

    7. Mai 2018 um 20:43

    Hallo habe mir ein gebrauchtes Auto gekauft mit größeren Reifen und Felgen.
    Zettel von Prüfung nach paragraph 19 liegt bei .meine Frage: muß ich die Änderung
    auf zulassungsstelle eintragen lassen? brauche ich das teilegutachten oder abe
    zB. bei einer Polizeikontrolle wenn ich kontrolliert werde ,oder reicht der prüfbericht
    aus. abe oder teilgutachten habe ich keine bekommen

    1. bussgeldrechner.org

      11. Mai 2018 um 15:23

      Hallo Michael,

      erkundigen Sie sich bitte beim TÜV, der DEKRA oder der Zulassungsstelle bzw. einem Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Daniel

    30. April 2018 um 19:39

    Guten Abend.
    Ich sehe leider immernoch nicht so richtig durch. Benötige ich nun für eine Leichtmetallfelge, in der laut ABE die Felgen/Reifen-Kombination ohne erneute Abnahme beim TÜV für mein Fahrzeug zulässig ist, eine ABE und ein Teilegutachten?
    Oder reicht lediglich die ABE bzw. ist diese gleichzeitig das Gutachten?

    Gruß Daniel

    1. bussgeldrechner.org

      8. Mai 2018 um 15:45

      Hallo Daniel,

      wenn das Bauteil eine ABE hat, ist in der Regel keine weitere Maßnahme nötig. Fragen Sie bei Zweifeln aber immer sicherheitshalber beim TÜV nach.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Karl

    18. März 2018 um 10:09

    Guten Tag, welche Möglichkeiten habe ich, Felgen eines großen Herstellers mit einer ABE/Gutachten für viele andere Fahrzeuge als meines auf meinem Auto genehmigt zu bekommen? Die Felgen-Maße sind 100% identisch – leider gibt es (noch) keine ABE/Gutachten für mein Fahrzeugmodell.

    Vielen Dank

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2018 um 15:00

      Hallo Karl,
      dies können wir leider nicht beurteilen. Der TÜV sollte Ihnen bei diesem Anliegen weiterhelfen können.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Bernhard

    15. Juli 2017 um 19:49

    Was ist, wenn die Kennzeichnungen der ABE aufgeklebt (nicht gedruckt und nicht geprägt) waren und diese nicht mehr vorhanden sind?

    1. bussgeldrechner.org

      17. Juli 2017 um 12:41

      Hallo Bernhard,

      in diesem Fall kann der Nachweis der Zulässigkeit erschwert sein. Im Zweifel sollten entsprechende Bescheinigungen stets mitgeführt werden. Wenden Sie sich an einen anerkannte Prüforganisation, um sich dahingehend beraten zu lassen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

Verfasse einen neuen Kommentar