Autoschmuck: Was ist erlaubt, was verboten?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

VerstoßBußgeldPunkte
Fahren trotz einge­schränkter Sicht5 €
Fahren trotz verdeckter Sicht10 €
Fahren trotz unvorschrifts­mäßigem Rückspiegel15 €
Fahren mit verdecktem Kenn­zeichen65 €
Fahren mit unvorschrifts­mäßigem Fahrzeug25 €
... mit Gefährdung80 €1
... mit Unfall120 €1
Fahren ohne Betriebs­erlaubnis50 €
... mit Gefährdung 90 €1

Wenn Accessoires fürs Auto die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden

Autoschmuck: Was schön aussieht, muss nicht immer auch erlaubt sein.
Autoschmuck: Was schön aussieht, muss nicht immer auch erlaubt sein.

Spätestens wenn die nächste große Meisterschaft ansteht, kramen deutsche Fußballfans Motorhaubenbezug, Auto­finne, Magnetflagge, Fanflosse oder Spiegelsocke hervor, um sich ihrem Team verbunden zu fühlen und ihre Sympathie für diese durch speziellen Autoschmuck auch öffentlich zu präsentieren.

Viele vergessen dabei jedoch, dass die Sicherheit im Verkehr auch beim Tuning stets an erster Stelle stehen sollte und entscheiden sich für Autodeko, die mehr Schaden als Nutzen bringt.

Damit Fußballbegeisterte die Zeit in vollen Zügen und ohne unliebsame Zwischenfälle genießen können, haben wir in diesem Ratgeber zusammengefasst, was in puncto Autoschmuck erlaubt ist und auf welche Artikel Sie besser verzichten sollten.

Spezielle Ratgeber zum Autoschmuck

FAQ: Autoschmuck

Ist Autoschmuck in Deutschland verboten?

Solange Autobesitzer die Vorschriften der StVZO beachten, ist eine Dekoration des Fahrzeugs in der Regel zulässig.

Worauf gilt es bei der Verwendung von Autoschmuck zu achten?

Neben den gesetzlichen Vorschriften gilt es auch die Gebrauchsanweisung zu befolgen. So schreiben die Hersteller zum Beispiel häufig eine Höchstgeschwindigkeit für die Verwendung vor.

Drohen für ein geschmücktes Auto Sanktionen?

Wann der Bußgeldkatalog Sanktionen vorsieht, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Autofahnen als farbenfrohe Requisiten

Grundsätzlich sind in Bezug auf Autoschmuck zwei wichtige Regeln gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu beachten:

  1. Die Sicht darf durch die Autodeko nicht eingeschränkt oder gänzlich verdeckt werden. Das Gleiche gilt für Blinker, Scheinwerfer oder Kennzeichen.
  2. Die Autodekoration muss sicher befestigt sein und darf sich nicht während der Fahrt selbstständig machen.
Wer im Auto den Innenspiegel mit Deko versieht, riskiert möglicherweise ein Bußgeld.
Wer im Auto den Innenspiegel mit Deko versieht, riskiert möglicherweise ein Bußgeld.

Entscheiden Sie sich dazu, an Ihrem Auto eine Flagge anzubringen, sollten Sie demnach vor allem auf diese Punkte achten. Außerdem wichtig in Bezug auf Autoflaggen ist meist die Höchstgeschwindigkeit, auf die sie ausgelegt sind.

Sind Sie schneller unterwegs, als es die Bedienungsanleitung vorschreibt, könnte der Autoschmuck abreißen oder seine Halterung abbrechen. Resultiert daraus eine Gefährdung für andere Verkehrs­teilnehmer, können ein Bußgeld von 90 Euro sowie ein Punkt in Flensburg drohen.

Es empfiehlt sich, Fahrten auf der Autobahn mit Autoschmuck zu vermeiden und vor Fahrtantritt stets zu überprüfen, ob die Dekoration noch sicher und vorschriftsgemäß befestigt ist.

Übrigens: Egal, für welchen Autoschmuck Sie sich letztendlich entscheiden – werfen Sie einen Blick in die beigefügte Bedienungsanleitung, bevor Sie Deko am Auto anbringen. Darin befinden sich in der Regel Montagehinweise sowie die dazu notwendigen Voraussetzungen des Fahrzeugs. Auch Warnhinweise oder gar Verbote können Sie der Anleitung entnehmen.

Spiegel oder Fenster am Auto durch Deko aufhübschen

Wie bereits erwähnt, darf die Sicht des Fahrers zu keinem Zeitpunkt verdeckt sein. Auch durchsichtige Folien sind gemäß StVZO nicht erlaubt. Dies betrifft zudem die Heckscheibe, die beiden vorderen Seitenfenster sowie die Frontscheibe des Fahrzeugs – innen sowie außen. Eine Fensterflagge darf beispielsweise nur an den hinteren Seitenfenstern angebracht werden.

Deko für das Auto ist an der Frontscheibe verboten.
Deko für das Auto ist an der Frontscheibe verboten.

Kommt der Autoschmuck mit dem Motor oder Teilen des Kfz in Berührung, die heiß laufen, kann dies einen Brand verursachen. Zwar wird die Sicht normalerweise nicht durch Autoschmuck eingeschränkt, der über die Außenspiegel gezogen wird, allerdings befinden sich bei manchen Modellen Blinker oder Sensoren im Spiegel, die dadurch verdeckt werden. Dies ist dann nicht erlaubt.

Werden Beleuchtungseinrichtungen durch die Autodeko abgedeckt oder verändert, kann die jeweilige ABE (Allgemeine Betriebs­erlaubnis für Fahrzeugteile) erlöschen. Dies führt unweigerlich dazu, dass Ihr Kfz ebenfalls seine Betriebserlaubnis verliert.

Fahren Sie trotzdem damit und werden von der Polizei in einer Verkehrskontrolle angehalten, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro rechnen.

Lesen Sie sich also stets die Bedienungsanleitung vom jeweiligen Autoschmuck aufmerksam durch, bevor Sie an Ihrem Auto jedwede Dekoration anbringen. Dadurch stellen Sie nicht nur sicher, dass Sie andere Fahrer oder sich selbst nicht durch den Autoschmuck gefährden, sondern vermeiden außerdem ein hohes Bußgeld.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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