TÜV bzw. Hauptuntersuchung überzogen?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 17. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Rechnen Sie hier aus, was das kostet!

Lesen Sie hier, welche Bußgelder drohen können:

VerstoßSanktion
HU ü­ber­zo­gen (um zwei bis vier Mo­na­te)15 Eu­ro
HU ü­ber­zo­gen (um vier bis acht Mo­na­te)25 Eu­ro
HU ü­ber­zo­gen (um mehr als acht Mo­na­te)60 Eu­ro, ein Punkt in Flens­burg

Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner bei TÜV, HU & AU

HU- und AU-Plakette
HU- und AU-Plakette

Die meisten Kraftfahrzeuge müssen regelmäßig zum „TÜV“ – die umgangssprachliche Formulierung für die nach dem Verkehrsrecht meist alle zwei Jahr erforderliche Hauptuntersuchung (HU).

Dabei zeigen die TÜV-Plakette und der Stempel in der Zulassungsbe­scheinigung Teil I den nächsten Termin zur Hauptuntersuchung an. Die Abgasuntersuchung (AU) ist für Pkws seit Januar 2010 Bestandteil der HU. Damit ist die sechseckige Prüfplakette auf dem vorderen Kennzeichen entfallen.

Werden die Fristen für die TÜV-Prüfung überschritten, sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) je nach Dauer der Überschreitung Bußgelder und bis zu 1 Punkt in Flensburg vor.

Lkw müssen zur Sicherheitsprüfung. Werden dafür die Fristen überzogen, fallen die Sanktionen höher aus. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Sicherheitsprüfung.

Weiterführende Informationen zum TÜV

FAQ: TÜV

Wie oft muss ich mit meinem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung?

Üblicherweise müssen sämtliche Kfz sowie Anhänger alle 24 Monate zur HU. Für Pkw, Wohnmobile bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg gilt allerdings, dass deren erste HU erst nach 36 Monaten erfolgen muss. Erst für die folgenden Untersuchungen gilt dann die Frist von 24 Monaten.

Woher weiß ich, wann mein Fahrzeug das nächste Mal zum TÜV muss?

Dies können Sie anhand der TÜV-Plakette ablesen. Die Zahl in der Mitte verrät Ihnen das Jahr des nächsten Termins, die Zahl, die ganz oben steht, den Monat. Taucht hier z. B. eine „4“ auf und in der Mitte der Plakette eine „20“, heißt das, Sie müssen mit Ihrem Fahrzeug spätestens bis April 2020 zur HU.

Was droht mir, wenn ich die HU überzogen habe?

In diesem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld und unter Umständen auch einem Punkt in Flensburg rechnen. Die Höhe der Sanktion hängt davon ab, um wie viele Monate Sie den HU-Termin überschritten haben.

Wer alles TÜV, HU & AU prüft

Seit dem das ehemals bestehende Monopol des TÜVs aufgehoben wurde, erfolgen HU und AU durch staatlich anerkannte und kontrollierte Prüforganisationen. Dazu gehören etwa DEKRA, FSP, GTÜ, KÜS, TÜV Nord, TÜV Süd, TÜV Rheinland, TÜV Thüringen oder TÜV Hanse. Der Umfang der TÜV-Prüfung und deren Ablauf ist in der HU-Richtlinie (Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO) festgelegt.

Welche Fahrzeuge wann geprüft werden

Untersucht werden alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger. Eine Ausnahme besteht nach der StVO für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen (Händler- und Oldtimerkennzeichen). Diese müssen nicht zur Hauptuntersuchung. Fristen für den TÜV bestehen im Wesentlichen wie folgt:

Art des Fahr­zeugsFrist bis zur näch­sten HU
Pkwerst­mals nach 36 Mo­na­ten, da­nach alle 24 Mo­na­te
An­häng­er bis 750 kgerst­mals nach 36 Mo­na­ten, da­nach alle 24 Mo­na­te
An­häng­er und zwisch­en 750 und 3.500 kg
alle 24 Mo­na­te
Wohn­mo­bil bis 3.500 kgerst­mals nach 36 Mo­na­ten, da­nach alle 24 Mo­na­te
Wohn­mo­bil zwisch­en 3.500 und 7.500 kgalle 24 Mo­na­te, nach 6 Jah­ren alle 12 Mo­nate
Mo­tor­rä­deralle 24 Mo­na­te

Neben dem Stempel in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. bei älteren Modellen im Fahrzeugschein ergeben sich die weiteren Fristen für die Hauptuntersuchung auf der TÜV-Plakette. Maßgeblich ist der Monat, der auf „12 Uhr“ steht.

Was bei der HU geprüft wird

Untersuchung der Reifen beim TÜV
Untersuchung der Reifen beim TÜV

Geprüft werden die Sicherheit, der Zustand, die Funktion und die Wirkung bestimmter Fahrzeugbauteile und Fahrzeugsysteme. Daher dürfen folgende Teile keine Mängel aufweisen: Scheiben und Spiegel, Beleuchtung und Elektrik, Lenkung, Bremsen, Räder und Reifen, Antrieb, Fahrgestell und Aufbau, Abgas- und Geräuschverhalten, Lenkradschloss, Tacho, Kennzeichen, Fabrikschild (Typenschild) und Fahrzeugidentifizierungsnummer (Fahrgestellnummer). Auch das im Verkehrsrecht vorgeschriebene Zubehör (Warndreieck, Verbandskasten, seit 01.07.2014 Warnweste) wird kontrolliert. Ist das Fahrzeug verkehrsunsicher oder hat es erhebliche Mängel, wird es nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Vielmehr muss es instand gesetzt und binnen eines Monats erneut vorgeführt werden.

Bescheinigt wird durch die TÜV-Prüfung aber nur die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, nicht dessen Betriebssicherheit.

Was bei der AU geprüft wird

Streng genommen heißt die Abgasuntersuchung für Pkws seit 2006 UMA (Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems). Für Motorräder, Leichtkrafträder, Trikes und Quads besteht ebenfalls seit 2006 die AUK. Diese Fahrzeuge müssen zur Abgasuntersuchung, sofern

  • die Erstzulassung nach dem 01.01.1989 erfolgte
  • sie über einen Zwei-Takt- oder Viertakt-Benzinmotor verfügen
  • der Hubraum mehr als 50 ccm beträgt
  • die Geschwindigkeit über 45 km/h liegt

Gemeinsam ist den Prüfungen für das Abgasverhalten, dass zuerst die einschlägigen Bauteile wie Einspritzanlage, Luftfilter, Auspuff, Katalysator u. ä. auf sichtbare Schäden kontrolliert werden. Liegen hier keine Mängel vor, werden Motoreinstellungen und Motorwerte sowie ggf. der Schadstoffausstoß gemessen. Wird die AU nicht bestanden, wird dies auf dem Untersuchungsbericht der HU festgehalten.

Anders als die UMA darf die AUK bereits bis zu höchstens einem Monat vor der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Der AUK-Nachweis ist dem Prüfer vor Beginn der HU vorzulegen.

Was kostet der TÜV?

Für den TÜV entstehen Kosten. Muss der Pkw zur Hauptuntersuchung, sollte der Fahrzeughalter unbedingt die TÜV-Gebühren vergleichen. Die Unterschiede können eklatant sein und teilweise sogar über 50 Euro hinausgehen. So ist etwa der Service in der Vertragswerkstatt mit hauseigenem, von einer Prüforganisation abgestelltem Kontrolleur regelmäßig teuerer als ein unmittelbarer Besuch bei der Prüfstelle. Umgekehrt bieten Werkstattketten manchmal Sonderaktionen an, die preislich sogar unter den TÜV-Kosten der Prüfstellen liegen. Daneben bestehen bei den einzelnen Anbietern der Prüfstellen Preisunterscheide, die auch noch regional verschieden sein können. Ungefähr ist für HU und AU bei Pkws mit Preisen zwischen 90 und an die 100 Euro zu rechnen.

Entsprechendes gilt für die TÜV-Kosten beim Motorrad. Auch hier sind Preisunterschiede möglich. In etwa belaufen sich die TÜV-Kosten beim Motorrad auf 65 bis 70 Euro.

Wird eine Nachprüfung fällig, weil das Fahrzeug aufgrund fehlender Sicherheit bzw. vorhandener Mängel innerhalb eines Monats erneut vorgeführt werden muss, sind für die TÜV-Plakette zwischen 12 und 25 Euro zu veranschlagen.

Um Kosten zu sparen, sollten im Vorfeld bereits die TÜV-Gebühren mittels telefonischer Nachfrage und/oder per Internet in Erfahrung gebracht werden. Regelmäßig empfiehlt es sich, selber zur Prüfstelle zu fahren. Unnötige Wartezeiten können dabei häufig durch die vorherige Vereinbarung eines Termins vermieden werden. Dies kann teilweise auch kurzfristig per Internet geschehen.

Wenn die Fristen bei TÜV, HU & AU überschritten werden

Tüv-Untersuchung unter dem Fahrzeug
Tüv-Untersuchung unter dem Fahrzeug

Je nachdem, um wie lange ein abgelaufener TÜV schon andauert, droht gleich doppeltes Ungemach:

Zum einen schlägt der Bußgeldkatalog zu. So ist, wenn Sie den TÜV überziehen, für Pkw und Motorrädern bei 2 bis 4 Monaten ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro fällig. Beträgt die Überschreitung 4 bis 8 Monate, fällt ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro an. Wird die fällige TÜV-Prüfung um mehr als 8 Monate überzogen, droht ein Bußgeldbescheid über 60 Euro nebst 1 Punkt in der Flensburger Punktekartei. Und auch, wenn die Nachprüfung versäumt wurde, muss gezahlt werden: Hier fallen 40 Euro an. Ein Fahrverbot ist für sämtliche Verstöße nach der StVO indes nicht vorgesehen.

Zum anderen sind bei einer Fristüberschreitung von mehr als 2 Monaten 20% mehr TÜV-Gebühren für die erweiterte HU anzusetzen.

Einen kleinen Vorteil hat die Fristüberschreitung aber trotzdem: Seit 2012 wird die neue TÜV-Plakette nicht mehr rückdatiert. Hätte also ein Pkw im Juli 2014 geprüft werden müssen, wird aber erst im Oktober 2014 beim TÜV vorgeführt, muss er erst wieder in 24 Monaten (September 2016) zur Haupt- und Abgasuntersuchung.

Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen, welche außerhalb des Betriebszeitraums zum TÜV müssen, sind für den Erhalt der Prüfplakette HU und AU im ersten Monat des Betriebszeitraums zu veranlassen.

Ein Dokument kann aber zu Hause bleiben und muss dem TÜV nicht vorgelegt werden: der Fahrzeugbrief. Diese wird nur in bestimmten Situationen gebraucht, wie beispielsweise beim Verkauf des Autos.

Video – Was droht, wenn Sie den TÜV überziehen?

Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.
Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.

Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!

Der Bußgeldkatalog TÜV, HU & AU zählt je nach Fristüberschreitung Verwarnungsgelder und Bußgelder in unterschiedlicher Höhe auf. Zugleich lässt sich mit Hilfe des Bußgeldrechners schnell und zuverlässig ermitteln, wann 1 Punkt in Flensburg fällig wird.

Der Bußgeldrechner zeigt auch auf, dass das Verkehrsrecht bei Verstößen gegen fällige TÜV-Prüfungen kein Fahrverbot vorsieht.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

337 Kommentare

  1. SD

    18. Juni 2015 um 12:16

    Hallo, meine von mir getrennt lebende Frau fährt seit längerem mit unserem gemeinsamen Auto ohne gültige AU/HU Plakette. Wer bekommt den Bußgeldbescheid, der Fahrer oder Fahrzeughalter?
    Mit frdl. Grüßen
    SD

    1. bussgeldrechner.org

      22. Juni 2015 um 12:46

      Hallo,

      der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich, dass die HU regelmäßig durchgeführt wird. Deswegen bekommt der Halter hier den Bußgeldbescheid.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  2. Sepp

    28. Mai 2015 um 15:20

    Hallo.Ich hatte mein auto bein Tüv vorgeführt.er hatte Mängel und kam nicht durch.Jetzt hatte ich kurz vor Wiedervorführung bußgeldbescheid erhalten.Politessen hatten aufgrund fehlender gültiger Plakette aufgeschrieben.Mus ich trotzdem das Bußgeld zahlen? oder lohnt der Einspruch?MFg

    1. bussgeldrechner.org

      1. Juni 2015 um 10:50

      Hallo Sepp,

      wenn Ihnen das Gutachten vom TÜV mit samt dem Termin zur Nachuntersuchung vorliegt, können Sie dieses bei der Bußgeldstelle vorzeigen. Sie müssen dann das Bußgeld möglicherweise nicht bezahlen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Martin

        25. September 2017 um 10:12

        was heißt möglicherweise? dafür muss doch eine Rechtsgrundlage bestehen. bei mir verharren die momentan auch darauf das ich zahlen muss obwohl ich zum Zeitpunkt des „erwischens“ eine Bescheinigung zum wiedervorführen hatte.

        1. bussgeldrechner.org

          16. Oktober 2017 um 9:27

          Hallo Martin,
          wenn Sie eine definitive und rechtsgültige Einschätzung wünschen, wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Fischer

    21. Mai 2015 um 17:55

    Ein Oldtimerfahrzeug angemeldet in einer Garage.TÜV ist abgelaufen. Darf ich zum TÜV (mit Termin) fahren ohne ein Bußgeld zu befürchten?

    1. Franco

      11. Mai 2016 um 15:52

      Hallo,
      verstehe ich das richtig: Busgeld und Punkt drohen nur wenn man(n) ohne TÜV fahrenderweise erwischt wird? Beides wird nicht automatisch fällig, wenn das Fahrzeug verspätet beim TÜV vorstellig wird. In diesem Fall muss „nur“ mit einer erhöhten Gebühr gerechnet werden aufgrund der erweiterten HU?

      1. bussgeldrechner.org

        17. Mai 2016 um 9:42

        Hallo Franco,
        ja, Bußgeld und Punkte werden nie vom TÜV verhängt. Die Prüfer melden Sie in der Regel auch nicht. Die Behörden können Ahndungen jedoch auch für stehende Fahrzeuge erteilen, werden sie auf solche aufmerksam.
        Das Team von bussgeldrechner.org

        1. Walter

          12. Juni 2017 um 21:57

          Ist der 1 Punkt in Flensburg auch fällig wenn die Behörden das Fahrzeug (welches den Tüv über 8 Monate überschritten hat) beim Parken bemerkt haben oder nur bei einer Verkehrskontrolle – d.h. wenn man mit fahrendem Fahrzeug (welches den Tüv über 8 Monate überschritten hat) in eine Verkehrskontrolle gerät ?

          1. Walter

            15. Juni 2017 um 1:10

            Walter sagt:
            12. Juni 2017 um 21:57

            Ist der 1 Punkt in Flensburg auch fällig wenn die Behörden das Fahrzeug (welches den Tüv über 8 Monate überschritten hat) beim Parken bemerkt haben oder nur bei einer Verkehrskontrolle – d.h. wenn man mit fahrendem Fahrzeug (welches den Tüv über 8 Monate überschritten hat) in eine Verkehrskontrolle gerät ?
            Antworten

            bußgeldrechner.org sagt:
            14. Juni 2017 um 13:43

            Hallo Walter,
            in der Regel ist es unerheblich, ob der überzogene TÜV bei einer Verkehrskontrolle oder beim Parken auf einer öffentlichen Straße bemerkt wird.

            Ihr Team von Bußgeldrechner.org

            Hallo Bußgeldrechner.org,

            d.h. der 1 Punkt fällt auf alle Fälle an oder gibt es evtl. eine Möglichkeit dass der 1 Punkt nicht fällig wird ?

            mfg
            D. Walter

          2. bussgeldrechner.org

            22. Juni 2017 um 9:00

            Hallo Walter,
            der Bußgeldkatalog sieht, wenn die Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen ist, ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt vor. Daher müssen Sie auch mit diesen Sanktionen rechnen.

            Ihr Team von Bußgeldrechner.org

          3. bussgeldrechner.org

            14. Juni 2017 um 13:43

            Hallo Walter,
            in der Regel ist es unerheblich, ob der überzogene TÜV bei einer Verkehrskontrolle oder beim Parken auf einer öffentlichen Straße bemerkt wird.

            Ihr Team von Bußgeldrechner.org

    2. bussgeldrechner.org

      26. Mai 2015 um 11:20

      Hallo,

      auch auf der Fahrt zum TÜV können Sie noch ein Bußgeld wegen der abgelaufenen Palette bekommen. Halten Sie die Terminbestätigung bereit, dann können Sie mit etwas Glück auf Kulanz hoffen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  4. Karger

    15. Mai 2015 um 10:41

    Hallo,
    achso und wie sieht es mit dem Bussgeld aus, wenn der Hänger schon länger gar nicht im Strassenverkehr bewegt wurde, sondern vor dem Haus geparkt war, als es kontrolliert wurde?
    MfG S. Karger

    1. Cristel

      6. März 2022 um 8:57

      Hallo ich hätte auch eine Frage , wen der tüv überzogen ist ,wer bekommt Bußgeld und Punkt der Fahrer oder Fahrzeughalter bzw. Versicherungshalter ? LG

  5. Karger

    15. Mai 2015 um 10:39

    Hallo,
    auch ich hätte bezüglich der Fristen eine Frage.
    Wie sieht es denn bei Bootsanhängern aus?
    MfG S. Karger

    1. bussgeldrechner.org

      18. Mai 2015 um 14:18

      Hallo Frau Karger,

      es kommt ganz darauf an, welche Art von Bootsanhänger Sie besitzen. Unter 3,5 Tonnen müssen Sie alle 2 Jahre zur Untersuchung und darüber jedes Jahr. In Ihren Unterlagen zum Bootsanhänger sollte grundsätzlich auch vermerkt sein, ob Sie zu einer Sicherheitsprüfung müssen.

      Die Behörden haben das Recht auch parkende Fahrzeuge und Anhänger vor dem Haus zu kontrollieren, da diese in dem Moment im öffentlichen Raum stehen. Eine TÜV-Überziehung kann bei über 8 Monaten bis zu 75 Euro kosten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  6. Harald K.

    29. April 2015 um 8:29

    Die Fristen zur HU sind mir nicht ganz klar, die Tabelle vlt. ändern oder korrigieren.

    Gruß Harry

    1. Suhaib A.

      14. Februar 2017 um 11:31

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      Mein tüv ist seit september abgelaufen und zurzeit wohne ich in England weil ich dort studiere. Ich kann leider nicht nach deutschland jetzt fahren aber das kann ich erst im juni. Können sie mir helfen und was kann ich machen.

      1. bussgeldrechner.org

        16. Februar 2017 um 10:23

        Hallo,

        Sie müssen mit einem Bußgeld rechnen, wenn Sie bei der Fahrt zur Hauptuntersuchung kontrolliert werden.

        Das Team von bussgeldrechner.org

        1. Michael

          22. Juli 2017 um 8:26

          Das stimmt nicht.
          Direktfahrten zur Anmeldung oder TÜV sind erlaubt!

          1. bussgeldrechner.org

            24. Juli 2017 um 10:59

            Hallo Michael,
            vielen Dank für die Anmerkung. Da ist uns tatsächlich ein Fehler unterlaufen. Die Strecke zum TÜV darf noch getätigt werden. Es empfiehlt sich dabei, die Unterlagen für einen bestehenden Termin mitzuführen und diesem bei einer möglichen Kontrolle vorzuzeigen.

            Ihr Team von bussgeldrechner.org

        2. Matthias

          23. Februar 2017 um 11:45

          Auto auf Anhänger zum Tüv bringen.

    2. bussgeldrechner.org

      4. Mai 2015 um 10:58

      Hallo Harry,

      die Fristen für die HU sind in Monaten angegeben. In der Regel sind also immer 24 Monate zwischen einer HU und der nächsten. Bei neuen PKWs beträgt die HU-Frist beim ersten Mal 36 Monate.

      Das Team von bussgeldrechner.org

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