TÜV bzw. Hauptuntersuchung überzogen?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 21. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Rechnen Sie hier aus, was das kostet!

Lesen Sie hier, welche Bußgelder drohen können:

VerstoßSanktion
HU ü­ber­zo­gen (um zwei bis vier Mo­na­te)15 Eu­ro
HU ü­ber­zo­gen (um vier bis acht Mo­na­te)25 Eu­ro
HU ü­ber­zo­gen (um mehr als acht Mo­na­te)60 Eu­ro, ein Punkt in Flens­burg

Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner bei TÜV, HU & AU

HU- und AU-Plakette
HU- und AU-Plakette

Die meisten Kraftfahrzeuge müssen regelmäßig zum „TÜV“ – die umgangssprachliche Formulierung für die nach dem Verkehrsrecht meist alle zwei Jahr erforderliche Hauptuntersuchung (HU).

Dabei zeigen die TÜV-Plakette und der Stempel in der Zulassungsbe­scheinigung Teil I den nächsten Termin zur Hauptuntersuchung an. Die Abgasuntersuchung (AU) ist für Pkws seit Januar 2010 Bestandteil der HU. Damit ist die sechseckige Prüfplakette auf dem vorderen Kennzeichen entfallen.

Werden die Fristen für die TÜV-Prüfung überschritten, sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) je nach Dauer der Überschreitung Bußgelder und bis zu 1 Punkt in Flensburg vor.

Lkw müssen zur Sicherheitsprüfung. Werden dafür die Fristen überzogen, fallen die Sanktionen höher aus. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Sicherheitsprüfung.

Weiterführende Informationen zum TÜV

FAQ: TÜV

Wie oft muss ich mit meinem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung?

Üblicherweise müssen sämtliche Kfz sowie Anhänger alle 24 Monate zur HU. Für Pkw, Wohnmobile bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg gilt allerdings, dass deren erste HU erst nach 36 Monaten erfolgen muss. Erst für die folgenden Untersuchungen gilt dann die Frist von 24 Monaten.

Woher weiß ich, wann mein Fahrzeug das nächste Mal zum TÜV muss?

Dies können Sie anhand der TÜV-Plakette ablesen. Die Zahl in der Mitte verrät Ihnen das Jahr des nächsten Termins, die Zahl, die ganz oben steht, den Monat. Taucht hier z. B. eine „4“ auf und in der Mitte der Plakette eine „20“, heißt das, Sie müssen mit Ihrem Fahrzeug spätestens bis April 2020 zur HU.

Was droht mir, wenn ich die HU überzogen habe?

In diesem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld und unter Umständen auch einem Punkt in Flensburg rechnen. Die Höhe der Sanktion hängt davon ab, um wie viele Monate Sie den HU-Termin überschritten haben.

Wer alles TÜV, HU & AU prüft

Seit dem das ehemals bestehende Monopol des TÜVs aufgehoben wurde, erfolgen HU und AU durch staatlich anerkannte und kontrollierte Prüforganisationen. Dazu gehören etwa DEKRA, FSP, GTÜ, KÜS, TÜV Nord, TÜV Süd, TÜV Rheinland, TÜV Thüringen oder TÜV Hanse. Der Umfang der TÜV-Prüfung und deren Ablauf ist in der HU-Richtlinie (Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO) festgelegt.

Welche Fahrzeuge wann geprüft werden

Untersucht werden alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger. Eine Ausnahme besteht nach der StVO für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen (Händler- und Oldtimerkennzeichen). Diese müssen nicht zur Hauptuntersuchung. Fristen für den TÜV bestehen im Wesentlichen wie folgt:

Art des Fahr­zeugsFrist bis zur näch­sten HU
Pkwerst­mals nach 36 Mo­na­ten, da­nach alle 24 Mo­na­te
An­häng­er bis 750 kgerst­mals nach 36 Mo­na­ten, da­nach alle 24 Mo­na­te
An­häng­er und zwisch­en 750 und 3.500 kg
alle 24 Mo­na­te
Wohn­mo­bil bis 3.500 kgerst­mals nach 36 Mo­na­ten, da­nach alle 24 Mo­na­te
Wohn­mo­bil zwisch­en 3.500 und 7.500 kgalle 24 Mo­na­te, nach 6 Jah­ren alle 12 Mo­nate
Mo­tor­rä­deralle 24 Mo­na­te

Neben dem Stempel in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. bei älteren Modellen im Fahrzeugschein ergeben sich die weiteren Fristen für die Hauptuntersuchung auf der TÜV-Plakette. Maßgeblich ist der Monat, der auf „12 Uhr“ steht.

Was bei der HU geprüft wird

Untersuchung der Reifen beim TÜV
Untersuchung der Reifen beim TÜV

Geprüft werden die Sicherheit, der Zustand, die Funktion und die Wirkung bestimmter Fahrzeugbauteile und Fahrzeugsysteme. Daher dürfen folgende Teile keine Mängel aufweisen: Scheiben und Spiegel, Beleuchtung und Elektrik, Lenkung, Bremsen, Räder und Reifen, Antrieb, Fahrgestell und Aufbau, Abgas- und Geräuschverhalten, Lenkradschloss, Tacho, Kennzeichen, Fabrikschild (Typenschild) und Fahrzeugidentifizierungsnummer (Fahrgestellnummer). Auch das im Verkehrsrecht vorgeschriebene Zubehör (Warndreieck, Verbandskasten, seit 01.07.2014 Warnweste) wird kontrolliert. Ist das Fahrzeug verkehrsunsicher oder hat es erhebliche Mängel, wird es nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Vielmehr muss es instand gesetzt und binnen eines Monats erneut vorgeführt werden.

Bescheinigt wird durch die TÜV-Prüfung aber nur die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, nicht dessen Betriebssicherheit.

Was bei der AU geprüft wird

Streng genommen heißt die Abgasuntersuchung für Pkws seit 2006 UMA (Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems). Für Motorräder, Leichtkrafträder, Trikes und Quads besteht ebenfalls seit 2006 die AUK. Diese Fahrzeuge müssen zur Abgasuntersuchung, sofern

  • die Erstzulassung nach dem 01.01.1989 erfolgte
  • sie über einen Zwei-Takt- oder Viertakt-Benzinmotor verfügen
  • der Hubraum mehr als 50 ccm beträgt
  • die Geschwindigkeit über 45 km/h liegt

Gemeinsam ist den Prüfungen für das Abgasverhalten, dass zuerst die einschlägigen Bauteile wie Einspritzanlage, Luftfilter, Auspuff, Katalysator u. ä. auf sichtbare Schäden kontrolliert werden. Liegen hier keine Mängel vor, werden Motoreinstellungen und Motorwerte sowie ggf. der Schadstoffausstoß gemessen. Wird die AU nicht bestanden, wird dies auf dem Untersuchungsbericht der HU festgehalten.

Anders als die UMA darf die AUK bereits bis zu höchstens einem Monat vor der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Der AUK-Nachweis ist dem Prüfer vor Beginn der HU vorzulegen.

Was kostet der TÜV?

Für den TÜV entstehen Kosten. Muss der Pkw zur Hauptuntersuchung, sollte der Fahrzeughalter unbedingt die TÜV-Gebühren vergleichen. Die Unterschiede können eklatant sein und teilweise sogar über 50 Euro hinausgehen. So ist etwa der Service in der Vertragswerkstatt mit hauseigenem, von einer Prüforganisation abgestelltem Kontrolleur regelmäßig teuerer als ein unmittelbarer Besuch bei der Prüfstelle. Umgekehrt bieten Werkstattketten manchmal Sonderaktionen an, die preislich sogar unter den TÜV-Kosten der Prüfstellen liegen. Daneben bestehen bei den einzelnen Anbietern der Prüfstellen Preisunterscheide, die auch noch regional verschieden sein können. Ungefähr ist für HU und AU bei Pkws mit Preisen zwischen 90 und an die 100 Euro zu rechnen.

Entsprechendes gilt für die TÜV-Kosten beim Motorrad. Auch hier sind Preisunterschiede möglich. In etwa belaufen sich die TÜV-Kosten beim Motorrad auf 65 bis 70 Euro.

Wird eine Nachprüfung fällig, weil das Fahrzeug aufgrund fehlender Sicherheit bzw. vorhandener Mängel innerhalb eines Monats erneut vorgeführt werden muss, sind für die TÜV-Plakette zwischen 12 und 25 Euro zu veranschlagen.

Um Kosten zu sparen, sollten im Vorfeld bereits die TÜV-Gebühren mittels telefonischer Nachfrage und/oder per Internet in Erfahrung gebracht werden. Regelmäßig empfiehlt es sich, selber zur Prüfstelle zu fahren. Unnötige Wartezeiten können dabei häufig durch die vorherige Vereinbarung eines Termins vermieden werden. Dies kann teilweise auch kurzfristig per Internet geschehen.

Wenn die Fristen bei TÜV, HU & AU überschritten werden

Tüv-Untersuchung unter dem Fahrzeug
Tüv-Untersuchung unter dem Fahrzeug

Je nachdem, um wie lange ein abgelaufener TÜV schon andauert, droht gleich doppeltes Ungemach:

Zum einen schlägt der Bußgeldkatalog zu. So ist, wenn Sie den TÜV überziehen, für Pkw und Motorrädern bei 2 bis 4 Monaten ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro fällig. Beträgt die Überschreitung 4 bis 8 Monate, fällt ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro an. Wird die fällige TÜV-Prüfung um mehr als 8 Monate überzogen, droht ein Bußgeldbescheid über 60 Euro nebst 1 Punkt in der Flensburger Punktekartei. Und auch, wenn die Nachprüfung versäumt wurde, muss gezahlt werden: Hier fallen 40 Euro an. Ein Fahrverbot ist für sämtliche Verstöße nach der StVO indes nicht vorgesehen.

Zum anderen sind bei einer Fristüberschreitung von mehr als 2 Monaten 20% mehr TÜV-Gebühren für die erweiterte HU anzusetzen.

Einen kleinen Vorteil hat die Fristüberschreitung aber trotzdem: Seit 2012 wird die neue TÜV-Plakette nicht mehr rückdatiert. Hätte also ein Pkw im Juli 2014 geprüft werden müssen, wird aber erst im Oktober 2014 beim TÜV vorgeführt, muss er erst wieder in 24 Monaten (September 2016) zur Haupt- und Abgasuntersuchung.

Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen, welche außerhalb des Betriebszeitraums zum TÜV müssen, sind für den Erhalt der Prüfplakette HU und AU im ersten Monat des Betriebszeitraums zu veranlassen.

Ein Dokument kann aber zu Hause bleiben und muss dem TÜV nicht vorgelegt werden: der Fahrzeugbrief. Diese wird nur in bestimmten Situationen gebraucht, wie beispielsweise beim Verkauf des Autos.

Video – Was droht, wenn Sie den TÜV überziehen?

Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.
Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.

Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!

Der Bußgeldkatalog TÜV, HU & AU zählt je nach Fristüberschreitung Verwarnungsgelder und Bußgelder in unterschiedlicher Höhe auf. Zugleich lässt sich mit Hilfe des Bußgeldrechners schnell und zuverlässig ermitteln, wann 1 Punkt in Flensburg fällig wird.

Der Bußgeldrechner zeigt auch auf, dass das Verkehrsrecht bei Verstößen gegen fällige TÜV-Prüfungen kein Fahrverbot vorsieht.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (70 Bewertungen, Durchschnitt: 3,74 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

male author icon
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

337 Kommentare

  1. Hoffmann

    31. März 2016 um 10:50

    Hallo wir haben einen Wohnwagen der jetzt 1 Jahr und 8 Monate über den TÜV ist (er steht seit fast zwei Jahren bei uns angemeldet im Hof ) wenn ich ihn zum TÜV fahre muss ich mit einer Strafe rechnen und wenn mit welcher ?
    oder bekomm ich nur eine Strafe wenn ich dann von der Polizei erwischt werde ? LG

    1. bussgeldrechner.org

      4. April 2016 um 10:32

      Hallo Hoffmann,
      die Überziehung der Hauptuntersuchung wird mit einem Verwarngeld von mindestens 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg geahndet. Dies wird nur fällig, wenn die Polizei in einer Verkehrskontrolle darauf aufmerksam wird. Allerdings erhöhen sich die TÜV-Kosten um etwa 20 Prozent. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie den Wohnwagen auf einem zugelassenen Anhänger zur Hauptuntersuchung transportieren.
      Das Team von bußgeldrechner.com

  2. Steffen

    12. März 2016 um 19:33

    Hallo,
    Bei meinem Wohnwagen ist seid 8/15 der TÜV abgelaufen, wenn ich ihn abmelden will ,riskiere ich dann eine Strafe oder Bußgeld ohne ,dass ich ihn bewegt habe?

    Gruß Steffen

    1. Michael

      7. April 2016 um 18:59

      Hallo Steffen,

      ich hoffe, du hast den Abhänger noch nicht abgemeldet, denn die Antwort vom „Team“ ist leider falsch.

      Jedes zugelassene Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung haben. Ohne wird die entsprechende Stafe fällig. Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, ob es bewegt wurde oder nicht.

      Es kommt dabei dann immer auf die Damen und Herren von der Zulassungsstelle an. Vielleicht hat man Glück und die geben es nicht weiter.

      Ist mir selbst leider schon so ergangen und ich habe Post von der Bußgeldstelle bekommen.

      Viele Grüße

      Michael

    2. bussgeldrechner.org

      14. März 2016 um 10:18

      Hallo Steffen,

      wen Sie auf Nachfrage glaubhaft begründen können, dass der Wohnwagen ohne TÜV nicht bewegt wurde, dürfte keine Sanktion auf Sie zukommen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  3. Dampfkarla

    8. März 2016 um 19:11

    Meine Roller ist zugelassen. Allerdings seit Juli 2015 Tüv abgelaufen. Darf ich zu Prüfstelle fahren, wenn ich dort einen Termin nachweisen kann, falls mich die Polizei anhält?

    1. bussgeldrechner.org

      14. März 2016 um 10:18

      Hallo Dampfkarla,
      auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie den Roller auf einen Anhänger packen und damit zur Hauptuntersuchung fahren. Einige Werkstätten bieten auch an, das Fahrzeug abzuholen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  4. Alexander E.

    1. März 2016 um 15:51

    Hallo,
    wie sieht das ganze bei Oldtimer-Treckern aus? Meiner (Bj 1968) hätte im Januar 15 gemusst. Wir haben ihn seit Herbst 14 nur noch auf Privatgrund bewegt (ab und an mal laufen lassen), da mein Vater sehr schwer erkrankte und im April 15 verstarb.
    Was kostet mich das Bußgeld nun?
    Grüße
    Alexander

    1. Michael

      7. April 2016 um 19:11

      Hallo Alexander,

      ich hoffe, du hast den Trecker noch nicht abgemeldet, denn die Antwort vom „Team“ ist leider nur teilweise richtig.

      Jedes zugelassene Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung haben. Ohne wird die entsprechende Strafe fällig. Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, ob es im Straßenverkehr bewegt wurde oder nicht.

      Meldest du den Trecker nun ab, meldet die Zulassungsstelle dies der Bußgeldstelle.

      Ist mir selbst leider schon so ergangen und ich habe Post von der Bußgeldstelle bekommen.

      Viele Grüße

      Michael

    2. bussgeldrechner.org

      7. März 2016 um 10:57

      Hallo Alexander,
      TÜV-Plaketten dürfen grundsätzlich auch auf Privatgelände kontrolliert werden, allerdings nur, wenn es nicht abgesperrt ist. Um ein Verwarn- oder Bußgeld zu umgehen, ist es daher besser das Fahrzeug abzumelden. Für die Überziehung der HU müssen Sie mit mindestens 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  5. Susi

    29. Februar 2016 um 12:31

    Hallo,
    Der Tüv meines Autos läuft heute ab, hab am 10. Einen Termin. Muss ich da mit Buß- oder Verwarngeld rechnen?

    Danke

    1. bussgeldrechner.org

      7. März 2016 um 10:15

      Hallo Susi,
      für die Überziehung des TÜVs bzw. der Hauptuntersuchung kommt in den ersten zwei Monaten kein Verwarngeld auf Sie zu.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  6. Salva

    16. Februar 2016 um 20:09

    Hallo habe einen Anliegen und zwar ist bei meinem Motorrad die HU seit März 2015 abgelaufen.(Motorrad wurde seitdem nicht mehr bewegt) Was genau passiert jetzt wenn ich eine neue HU machen lasse? Bekomme ich vom TÜV Mann eine Strafe? Wie genau ist es mit dem Bußgeld? Brauche ich einen Termin oder kann ich einfach vorfahren?
    Danke schon mal im voraus

    1. bussgeldrechner.org

      22. Februar 2016 um 10:10

      Hallo Salva,
      der TÜV meldet die überzogene HU in der Regel nicht. Es kommen wegen der Überziehung jedoch höhere Kosten auf Sie zu. Werden Sie von der Polizei vorher erwischt, drohen Ihnen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Es empfiehlt sich die Vereinbarung eines Termins zur Hauptuntersuchung.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Michael

    1. Februar 2016 um 20:56

    Hallo,
    Mir war entgangen, dass unser PKW bereits zum 7/2015 zur HU musste.
    Zum 11.12.2015 war ich beim TÜV. Leider gab es Beanstandungen samt Fristsetzung bis zum 11.1.2016. Aufgrund von Urlaub und eines Fehlers der Werkstatt war ich tatsächlich erst am 11.1. wieder beim TÜV, worauf der Wagen die HU bestanden hat.
    Den Tag davor, am 10.1. habe ich allerdings vom Ordnungsamt ein Knöllchen bekommen (25 EUR).
    Auf das Verwarngeldschreiben habe ich erwidert, dass der Wagen bereits am 11.12. vorgeführt wurde, also zum 10.1. keine Verletzung der Vorschrift mehr vorlag.
    Das Amt hat sich jetzt wieder gemeldet und behauptet, dass nur im Falle fristgemäßer Vorführung (zum 7.2015) in der Nachbesserungsfrist kein Bußgeld fällig wird.
    Stimmt das? Dann müßte man ja trotz des (wenngleich verspätetem) Vorführens, täglich mit Bußgeldern rechnen, bzw. den Wagen sicherhaltshalber stilllegen lassen.

    1. Harry

      7. Juli 2017 um 23:56

      Das Bußgeld wurde verhängt, weil der Wagen erst im Dezember vorgeführt wurde, aber bereits im Juli hätte vorgeführt werden müsssen. Der TÜV war im Dezember, als sie den Wagen vorgeführt haben, also bereits 5 Monate abgelaufen. Ab einer Überfälligkeit von 4 Monaten kann ein Bußgeld von 25 EUR fällig werden.

      Wenn sie den Wagen im Dezember stillgelegt hätten, hätte Ihnen das überhaupt nichts gebracht, denn sie haben das Bußgeld nicht bekommen, weil sie zwischen Dezember und dem 11.1. mit dem Auto gefahren sind, sondern weil sie das Auto im Dezember mit 5 monatiger Verspätung vorgeführt haben. Selbst wenn sie den Wagen also am 2.1. erneut hätten prüfen lassen und das Auto die Hauptuntersuchung bestanden hätte, wäre das Bußgeld am 10.1. in Ordnung gewesen.

      Ich hoffe, ich konnte das Problem – wenn auch verspätet – aufklären.

    2. bussgeldrechner.org

      8. Februar 2016 um 10:11

      Hallo Michael,
      der Bußgeldkatalog sieht eine Schonfrist von zwei Monaten vor, in der die HU verwarngeldfrei überzogen werden kann. Sie haben diese erheblich überschritten und damit gegen die StVO verstoßen. Deshalb müssen Sie auch mit einem entsprechenden Betrag rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  8. Bernhard

    1. Februar 2016 um 5:10

    Hallo ich habe ihnen Pkw Anhänger mit 450 kg laut eurer Tabelle müsste der TÜV alle 36 Monate gemacht werden, ist aber bei mir aber für 24 Monate drauf, ist die Regelung neu?
    Gruß Bernhard

    1. bussgeldrechner.org

      1. Februar 2016 um 9:11

      Hallo Bernhard,

      es kann sein, dass die Prüfstelle weniger als 36 Monate gewährt. Dies kann am Alter oder allgemeinem Zustand des Anhängers liegen.

      Das Team von bussgeldrechner

  9. Renault-Fan

    29. Januar 2016 um 14:07

    Hallo, klar nur wo ein Kläger ist da kriegt man Strafen. Wenn meine HU seit 10 Monaten abgelaufen ist und ich das Auto ohne aufgehalten zu werden in die Werkstatt kriege um dort die HU durchführen zu lassen, wird der Prüfer automatisch eine höhere Gebühr verlangen müssen, weil ihn die gesetzlichen Regeln dazu zwingen? Oder kann es auch sein, dass ich normale Kosten habe und dann neue 2 Jahre eine gültige HU habe? Danke, Gruß

    1. bussgeldrechner.org

      1. Februar 2016 um 10:08

      Hallo Reanault-Fan,

      die Werkstatt könnte Ihnen 20 Prozent mehr berechnen. Eine Anzeige bei der Bußgeldstelle dagegen ist unwahrscheinlich.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Renault-Fan

        2. Februar 2016 um 16:22

        Genau, danke, hat sie aber nicht. Normale Gebühr und neue 2 Jahre HU.

  10. Grasdackel

    24. Januar 2016 um 23:38

    TÜV seit 32 Jahren abgelaufen. Bleibt das Bußgeld nach 8 Monaten immer gleich oder gibt es noch irgendwas drauf?

    In der Zeitung gelesen:
    [Link von der Readaktion entfernt]

    1. bussgeldrechner.org

      25. Januar 2016 um 9:10

      Hallo Grasdackel,

      dies ist schon ein besonders schwerwiegender Fall und wir sind gespannt, was die Gerichte entscheiden werden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. ginger76

    14. Januar 2016 um 10:26

    Hallo.
    Der TÜV war im März 2015 fällig. Ich habe überhaupt nicht darauf geachtet.
    Wie hoch ist das Bußgeld und wer verhängt das eigentlich? Die Prüfstelle oder die Polizei?
    Danke & viele Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      18. Januar 2016 um 9:36

      Hallo Ginger76,
      die Überziehung der HU um mehr als 8 Monate kostet laut Bußgeldkatalog 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Verhängt wird es nicht von der Polizei, sondern der Fahrerlaubnisbehörde oder einem Gericht.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. Karl-Heinz S.

    9. Januar 2016 um 15:07

    Hallo und guten Tag,
    ich habe eine Frage, wie lange darf ich meine Reifen auf meinem Wohnmobil fahren?
    Ich habe gehört, dass bei Wohnwagen und Wohnmobilen die Reifen nach 6 Jahren gewechselt werden sollen. Stimmt das?
    Ganz herzlichen Dank im voraus,
    Gruß Heinz

    1. bussgeldrechner.org

      11. Januar 2016 um 10:00

      Hallo Karl-Heinz,

      es wird empfohlen, die Reifen eines Fahrzeuges alle drei Jahre zu wechseln. Ein gesetzliche Bestimmung hierzu gibt es nicht. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Karl-Heinz S.

        12. Januar 2016 um 12:51

        Hallo und guten Tag,

        danke erst einmal für die rasche Beantwortung,

        eine Frage habe ich denn noch,
        wer empfiehlt denn um Gottes willen die REIFEN nach drei Jahren zu wechseln,
        dass kann doch nur ein Reifenhändler sein? Oder?

        Ich fahre im Jahr mit meinem WoMo höchstens 2000 Km, da hätten die Reifen gerade mal 6000 Km runter, wenn das Pflicht wird, was ja in Deutschland gut möglich ist, steige ich wieder auf ein Zelt um.

        Danke im voraus schon mal für die Beantwortung,

        mit freundlichen Grüßen,

        K-H Schneider

        1. bussgeldrechner.org

          18. Januar 2016 um 9:45

          Hallo Karl-Heinz,

          die gegebene Empfehlung wird vom ADAC ausgesprochen. Wir geben zu Bedenken, dass Reifen selten neu sind, wenn sie gekauft werden. Oftmals lagern sie im Vorfeld einige Jahre. Das Alter der Reifen kann an deren Seiten abgelesen werden.

          Das Team von bussgeldrechner.org

  13. Dilara

    5. Januar 2016 um 11:09

    Hallo, an meinem Motorrad ist im Juni 15 der TÜV abgelaufen, um die 8 Monate überschreitung nicht zu erreichen würde ich ja gerne zum TÜV aber im Winter bei Schnee und Glätte ist das nicht möglich, wie soll ich das denn nun angehen, gibt es hier Ausnahmen wegen Witterung?

    1. bussgeldrechner.org

      11. Januar 2016 um 9:52

      Hallo Dilara,
      Sie haben die Möglichkeit, sich einen Anhänger zu leihen und das Fahrzeug auf diesem zum TÜV zu bewegen. Oder Sie erfragen bei der Werkstatt, ob es möglich ist, dass diese das Motorrad abholt. Die Witterung hat hierauf keinen Einfluss.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  14. Dieter

    2. Januar 2016 um 14:11

    Wie sieht es versicherungstechnisch bei einem Unfall aus, wenn die HU abgelaufen ist?

    1. bussgeldrechner.org

      4. Januar 2016 um 9:40

      Hallo Dieter,
      in der Regel führt eine abgelaufene HU nicht dazu, dass die Versicherung nicht zahlt. Liegt jedoch ein grob fahrlässiges Fahrverhalten vor, kann der Versicherte hingegen schon zur Kasse gebeten werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. Kelehaen

    2. Januar 2016 um 11:08

    Hallo,

    ich habe ein Wohnmobil mit 3,85 t und muss nur weil es 350 Kg mehr hat jedes Jahr zum TÜV, das Fahrzeug ist Bj. 1998 in meinem Besitz ist es seit 2008 da gab es diese blöde Regelung noch nicht. sonst hätte ich mir eines mit 3,5 t zugelegt.
    Ich fahre im Jahr höchstens 2000 Km.

    Meine Frage:

    Wie lange kann ich den Tüvtermin überziehen ohne irgendwelche Strafen zu zahlen wenn ich angehalten werde?
    Der nächste TÜV steht im September 2016 an.
    Danke im voraus für die Beantwortung,
    Gruß Kellehaen

    1. bussgeldrechner.org

      4. Januar 2016 um 11:01

      Hallo Kelehaen,
      bei der Missachtung des HU-Termins bei Fahrzeugen, für die eine Sicherheitsprüfung vorgesehen ist, kommen immer Kosten auf Sie zu. Bei einer Überschreitung von bis zu 2 Monaten kostet 15 Euro.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Kevin

    31. Dezember 2015 um 2:24

    Hallo liebes Team habe da eine Frage
    Bin vor ca 1 Jahr umgezogen von NRW nach Rheinland Pfalz der Wagen ist noch nicht umgeleitet dazu kommt noch seit Ende April ist der TÜV abgelaufen womit muss ich rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      4. Januar 2016 um 10:06

      Hallo Kevin,
      für das Überziehen der HU um mehr als 8 Monate drohen 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.Für die nicht getätigte Ummeldung erwartet Sie eine Geldstrafe ab 50 Euro, da Sie diese nicht unverzüglich vorgenommen haben.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. André H.

    20. Dezember 2015 um 20:02

    Hallo,habe eine Saisonkennzeichnen 04-10 , der TÜV ist im Mai 15 abgelaufen. Ich war im Juli beim TÜV , nicht bestanden. Leider ist mein Auto bis letzte Woche nicht mehr angesprungen, jetzt läuft er wieder.
    Würde im April 16 zum TÜV fahren, darf ja auch vorher, was passiert wenn mich die Polizei anhält.
    Gruß Andre

    1. bussgeldrechner.org

      21. Dezember 2015 um 8:47

      Hallo André,
      die Strafen variieren. Es kommt drauf an, um welche Fahrzeugart es sich handelt und wie lange die HU zu diesem Zeitpunkt schon überschritten war. Die Überschreitung bei Pkw und Motorrad um 4 bis 8 Monate kostet 25 Euro. Die Überziehung von mehr als 8 Monaten 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. Heiko

    19. Dezember 2015 um 12:53

    Moin,

    Mein Pferdeanhänger ist 6 Monate HU überzogen. Der Termin für die Untersuchung steht fest (erst in 3 Wochen) aber ich benötige den noch zwischendurch. Mit welcher Strafe müsste ich rechnen wenn ich jetzt angehalten werde ???

    1. bussgeldrechner.org

      21. Dezember 2015 um 9:03

      Hallo Heiko,
      Sie müssen mit einem Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  19. Andrea H.

    17. Dezember 2015 um 9:07

    TÜV (05.2015) abgelaufen – Polizeikontrolle (12.2015) – Verwarnungsgeld 25 €

    Auf Mängelkarte steht Beseitigung sofort (handschriftlich)

    Gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Frist, in der nach so einer Mängelkarte durch die Polizei der TÜV gemacht werden muss?

    Darf das Kfz stillgelegt werden, falls man noch mal ohne TÜV erwischt wird?

    1. bussgeldrechner.org

      21. Dezember 2015 um 10:03

      Hallo Andrea,
      Sie sollten das Fahrzeug so schnell wie möglich vorführen, um keine weiteren Sanktionen zu riskieren. In einigen Fällen vermerken die Beamten auf der Karte eine konkrete Frist. Die Verwaltungsbehörde ist dazu berechtigt – als äußerste Maßnahme – das Kfz stillzulegen, wenn die HU bei der Kontrolle deutlich überschritten ist.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Jürgen C.

    11. Dezember 2015 um 15:35

    Hallo „bussgeldrechner.org“,
    in einigen Beiträgen kommt ab und an der Begriff „Kurzzeitkennzeichen“ vor.
    Ich meine das seit 1 oder 2 Jahren dieses nicht mehr ohne HU erstellt wird.
    Also entfällt diese Option.
    Bleibt nur der Hänger.

  21. Schusch

    8. Dezember 2015 um 14:10

    Hallo ,
    Bin immer noch nicht 100% sicher !

    PKW – HU ist im Dezember 2015 fällig,
    Wie lange kann ich überziehen ohne dass ein Bußgeld fällig ist ?

    merci

    1. bussgeldrechner.org

      14. Dezember 2015 um 9:21

      Hallo Schusch,

      bei einem PKW eine Plakette für die HU zu tragen ist Pflicht. Sofern schon zwischen 2 – 4 Monate überzogen wird, ist ein Bußgeld ab 25 € fällig.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  22. Maik

    5. Dezember 2015 um 12:52

    Hallo,
    ich wurde heute mit meinem Atego 7,5t von der Polizei angehalten, TÜV um wenige Tage überschritten.
    Nun möchte ich den LKW in 4 Wochen ins Ausland verkaufen.
    Die Polizei sagt, ich möchte mich bei denen in 7 Tagen mit TÜV vorstellen.
    Nun möchte ich aber kein Geld mehr in die Kiste stecken.
    Was erwartet mich wenn ich alle Termine verstreichen lasse, wieder angehalten werde, weiter fahre und den LKW am Jahresende verkaufe?

    1. bussgeldrechner.org

      7. Dezember 2015 um 10:00

      Hallo Maik,
      die Überziehung der Hauptuntersuchung um 2 bis 4 Monate kostet Sie ein Bußgeld von maximal 25 Euro.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Rabi

    27. November 2015 um 16:30

    Zusätzliche Frage zu der vorangegangenen: Wenn ich den Roller weiterhin angemeldet lasse, aber nicht im Strassenverkehr nutze, sondern weiterhin im Keller belasse, kann mir das Amt ein Bussgeld aufdrücken, oder bekommen die das garnicht mit, dass das Fahrzeug keinen Tüv mehr hat.

    1. bussgeldrechner.org

      30. November 2015 um 8:44

      Hallo Rabi,
      wenn Sie den Roller im Keller lagern, werden die Behörden in der Regel nicht aufmerksam. Sie müssen jedoch bei Wiederinbetriebnahme mit der Nachzahlung der Kosten rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. Rabi

    27. November 2015 um 16:26

    Hallo, ich habe einen Motorroller mit einem Saison Kennzeichen, welcher aber schon seit drei Jahren im Keller steht und auch nicht benutzt wurde, der Tüv ist seit über 2 Jahren abgelaufen. Was passiert, wenn ich den nun abmelde, kann es sein, das die Zulassungsstelle bei der Abmeldung einen Bussgeldbescheid erlässt ?

    1. bussgeldrechner.org

      30. November 2015 um 8:40

      Hallo Rabi,
      die Zulassungsstellen können die Strafverfolgungsbehörden informieren, da du dein Fahrzeug nicht rechtzeitig abgemeldet hast. Das Geld für den versäumten TÜV müssen Sie in der Regel nachzahlen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Neuwagen

    20. November 2015 um 7:28

    Die Auslieferung meines Neuwagens verzögert sich so, dass ich den TÜV meines Altfahrzeugs um 5 Wochen überziehen müsste. Strafrechtlich sollte das ja unbedenklich sein. Wie sieht es aber versicherungstechnisch aus? Verliere ich mit Ablauf der HU-Plakette meinen Versicherungsschutz?

    1. bussgeldrechner.org

      23. November 2015 um 9:11

      Hallo Neuwagen,
      eine nicht aktuelle HU führt nicht zwingend zum Ablauf der Autoversicherung. In der Regel zahlt die Versicherung bei Unfällen mit Dritten die Schäden bei Dritten auch unter diesen Umständen. Es kommt jedoch auf die Unfallumstände an. Bei grober Fahrlässigkeit können Sie als Versicherter jedoch in Regress genommen werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

Verfasse einen neuen Kommentar