TÜV bzw. Hauptuntersuchung überzogen?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 17. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Rechnen Sie hier aus, was das kostet!

Lesen Sie hier, welche Bußgelder drohen können:

VerstoßSanktion
HU ü­ber­zo­gen (um zwei bis vier Mo­na­te)15 Eu­ro
HU ü­ber­zo­gen (um vier bis acht Mo­na­te)25 Eu­ro
HU ü­ber­zo­gen (um mehr als acht Mo­na­te)60 Eu­ro, ein Punkt in Flens­burg

Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner bei TÜV, HU & AU

HU- und AU-Plakette
HU- und AU-Plakette

Die meisten Kraftfahrzeuge müssen regelmäßig zum „TÜV“ – die umgangssprachliche Formulierung für die nach dem Verkehrsrecht meist alle zwei Jahr erforderliche Hauptuntersuchung (HU).

Dabei zeigen die TÜV-Plakette und der Stempel in der Zulassungsbe­scheinigung Teil I den nächsten Termin zur Hauptuntersuchung an. Die Abgasuntersuchung (AU) ist für Pkws seit Januar 2010 Bestandteil der HU. Damit ist die sechseckige Prüfplakette auf dem vorderen Kennzeichen entfallen.

Werden die Fristen für die TÜV-Prüfung überschritten, sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) je nach Dauer der Überschreitung Bußgelder und bis zu 1 Punkt in Flensburg vor.

Lkw müssen zur Sicherheitsprüfung. Werden dafür die Fristen überzogen, fallen die Sanktionen höher aus. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Sicherheitsprüfung.

Weiterführende Informationen zum TÜV

FAQ: TÜV

Wie oft muss ich mit meinem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung?

Üblicherweise müssen sämtliche Kfz sowie Anhänger alle 24 Monate zur HU. Für Pkw, Wohnmobile bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg gilt allerdings, dass deren erste HU erst nach 36 Monaten erfolgen muss. Erst für die folgenden Untersuchungen gilt dann die Frist von 24 Monaten.

Woher weiß ich, wann mein Fahrzeug das nächste Mal zum TÜV muss?

Dies können Sie anhand der TÜV-Plakette ablesen. Die Zahl in der Mitte verrät Ihnen das Jahr des nächsten Termins, die Zahl, die ganz oben steht, den Monat. Taucht hier z. B. eine „4“ auf und in der Mitte der Plakette eine „20“, heißt das, Sie müssen mit Ihrem Fahrzeug spätestens bis April 2020 zur HU.

Was droht mir, wenn ich die HU überzogen habe?

In diesem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld und unter Umständen auch einem Punkt in Flensburg rechnen. Die Höhe der Sanktion hängt davon ab, um wie viele Monate Sie den HU-Termin überschritten haben.

Wer alles TÜV, HU & AU prüft

Seit dem das ehemals bestehende Monopol des TÜVs aufgehoben wurde, erfolgen HU und AU durch staatlich anerkannte und kontrollierte Prüforganisationen. Dazu gehören etwa DEKRA, FSP, GTÜ, KÜS, TÜV Nord, TÜV Süd, TÜV Rheinland, TÜV Thüringen oder TÜV Hanse. Der Umfang der TÜV-Prüfung und deren Ablauf ist in der HU-Richtlinie (Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO) festgelegt.

Welche Fahrzeuge wann geprüft werden

Untersucht werden alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger. Eine Ausnahme besteht nach der StVO für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen (Händler- und Oldtimerkennzeichen). Diese müssen nicht zur Hauptuntersuchung. Fristen für den TÜV bestehen im Wesentlichen wie folgt:

Art des Fahr­zeugsFrist bis zur näch­sten HU
Pkwerst­mals nach 36 Mo­na­ten, da­nach alle 24 Mo­na­te
An­häng­er bis 750 kgerst­mals nach 36 Mo­na­ten, da­nach alle 24 Mo­na­te
An­häng­er und zwisch­en 750 und 3.500 kg
alle 24 Mo­na­te
Wohn­mo­bil bis 3.500 kgerst­mals nach 36 Mo­na­ten, da­nach alle 24 Mo­na­te
Wohn­mo­bil zwisch­en 3.500 und 7.500 kgalle 24 Mo­na­te, nach 6 Jah­ren alle 12 Mo­nate
Mo­tor­rä­deralle 24 Mo­na­te

Neben dem Stempel in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. bei älteren Modellen im Fahrzeugschein ergeben sich die weiteren Fristen für die Hauptuntersuchung auf der TÜV-Plakette. Maßgeblich ist der Monat, der auf „12 Uhr“ steht.

Was bei der HU geprüft wird

Untersuchung der Reifen beim TÜV
Untersuchung der Reifen beim TÜV

Geprüft werden die Sicherheit, der Zustand, die Funktion und die Wirkung bestimmter Fahrzeugbauteile und Fahrzeugsysteme. Daher dürfen folgende Teile keine Mängel aufweisen: Scheiben und Spiegel, Beleuchtung und Elektrik, Lenkung, Bremsen, Räder und Reifen, Antrieb, Fahrgestell und Aufbau, Abgas- und Geräuschverhalten, Lenkradschloss, Tacho, Kennzeichen, Fabrikschild (Typenschild) und Fahrzeugidentifizierungsnummer (Fahrgestellnummer). Auch das im Verkehrsrecht vorgeschriebene Zubehör (Warndreieck, Verbandskasten, seit 01.07.2014 Warnweste) wird kontrolliert. Ist das Fahrzeug verkehrsunsicher oder hat es erhebliche Mängel, wird es nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Vielmehr muss es instand gesetzt und binnen eines Monats erneut vorgeführt werden.

Bescheinigt wird durch die TÜV-Prüfung aber nur die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, nicht dessen Betriebssicherheit.

Was bei der AU geprüft wird

Streng genommen heißt die Abgasuntersuchung für Pkws seit 2006 UMA (Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems). Für Motorräder, Leichtkrafträder, Trikes und Quads besteht ebenfalls seit 2006 die AUK. Diese Fahrzeuge müssen zur Abgasuntersuchung, sofern

  • die Erstzulassung nach dem 01.01.1989 erfolgte
  • sie über einen Zwei-Takt- oder Viertakt-Benzinmotor verfügen
  • der Hubraum mehr als 50 ccm beträgt
  • die Geschwindigkeit über 45 km/h liegt

Gemeinsam ist den Prüfungen für das Abgasverhalten, dass zuerst die einschlägigen Bauteile wie Einspritzanlage, Luftfilter, Auspuff, Katalysator u. ä. auf sichtbare Schäden kontrolliert werden. Liegen hier keine Mängel vor, werden Motoreinstellungen und Motorwerte sowie ggf. der Schadstoffausstoß gemessen. Wird die AU nicht bestanden, wird dies auf dem Untersuchungsbericht der HU festgehalten.

Anders als die UMA darf die AUK bereits bis zu höchstens einem Monat vor der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Der AUK-Nachweis ist dem Prüfer vor Beginn der HU vorzulegen.

Was kostet der TÜV?

Für den TÜV entstehen Kosten. Muss der Pkw zur Hauptuntersuchung, sollte der Fahrzeughalter unbedingt die TÜV-Gebühren vergleichen. Die Unterschiede können eklatant sein und teilweise sogar über 50 Euro hinausgehen. So ist etwa der Service in der Vertragswerkstatt mit hauseigenem, von einer Prüforganisation abgestelltem Kontrolleur regelmäßig teuerer als ein unmittelbarer Besuch bei der Prüfstelle. Umgekehrt bieten Werkstattketten manchmal Sonderaktionen an, die preislich sogar unter den TÜV-Kosten der Prüfstellen liegen. Daneben bestehen bei den einzelnen Anbietern der Prüfstellen Preisunterscheide, die auch noch regional verschieden sein können. Ungefähr ist für HU und AU bei Pkws mit Preisen zwischen 90 und an die 100 Euro zu rechnen.

Entsprechendes gilt für die TÜV-Kosten beim Motorrad. Auch hier sind Preisunterschiede möglich. In etwa belaufen sich die TÜV-Kosten beim Motorrad auf 65 bis 70 Euro.

Wird eine Nachprüfung fällig, weil das Fahrzeug aufgrund fehlender Sicherheit bzw. vorhandener Mängel innerhalb eines Monats erneut vorgeführt werden muss, sind für die TÜV-Plakette zwischen 12 und 25 Euro zu veranschlagen.

Um Kosten zu sparen, sollten im Vorfeld bereits die TÜV-Gebühren mittels telefonischer Nachfrage und/oder per Internet in Erfahrung gebracht werden. Regelmäßig empfiehlt es sich, selber zur Prüfstelle zu fahren. Unnötige Wartezeiten können dabei häufig durch die vorherige Vereinbarung eines Termins vermieden werden. Dies kann teilweise auch kurzfristig per Internet geschehen.

Wenn die Fristen bei TÜV, HU & AU überschritten werden

Tüv-Untersuchung unter dem Fahrzeug
Tüv-Untersuchung unter dem Fahrzeug

Je nachdem, um wie lange ein abgelaufener TÜV schon andauert, droht gleich doppeltes Ungemach:

Zum einen schlägt der Bußgeldkatalog zu. So ist, wenn Sie den TÜV überziehen, für Pkw und Motorrädern bei 2 bis 4 Monaten ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro fällig. Beträgt die Überschreitung 4 bis 8 Monate, fällt ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro an. Wird die fällige TÜV-Prüfung um mehr als 8 Monate überzogen, droht ein Bußgeldbescheid über 60 Euro nebst 1 Punkt in der Flensburger Punktekartei. Und auch, wenn die Nachprüfung versäumt wurde, muss gezahlt werden: Hier fallen 40 Euro an. Ein Fahrverbot ist für sämtliche Verstöße nach der StVO indes nicht vorgesehen.

Zum anderen sind bei einer Fristüberschreitung von mehr als 2 Monaten 20% mehr TÜV-Gebühren für die erweiterte HU anzusetzen.

Einen kleinen Vorteil hat die Fristüberschreitung aber trotzdem: Seit 2012 wird die neue TÜV-Plakette nicht mehr rückdatiert. Hätte also ein Pkw im Juli 2014 geprüft werden müssen, wird aber erst im Oktober 2014 beim TÜV vorgeführt, muss er erst wieder in 24 Monaten (September 2016) zur Haupt- und Abgasuntersuchung.

Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen, welche außerhalb des Betriebszeitraums zum TÜV müssen, sind für den Erhalt der Prüfplakette HU und AU im ersten Monat des Betriebszeitraums zu veranlassen.

Ein Dokument kann aber zu Hause bleiben und muss dem TÜV nicht vorgelegt werden: der Fahrzeugbrief. Diese wird nur in bestimmten Situationen gebraucht, wie beispielsweise beim Verkauf des Autos.

Video – Was droht, wenn Sie den TÜV überziehen?

Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.
Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.

Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!

Der Bußgeldkatalog TÜV, HU & AU zählt je nach Fristüberschreitung Verwarnungsgelder und Bußgelder in unterschiedlicher Höhe auf. Zugleich lässt sich mit Hilfe des Bußgeldrechners schnell und zuverlässig ermitteln, wann 1 Punkt in Flensburg fällig wird.

Der Bußgeldrechner zeigt auch auf, dass das Verkehrsrecht bei Verstößen gegen fällige TÜV-Prüfungen kein Fahrverbot vorsieht.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

337 Kommentare

  1. Richard

    8. September 2016 um 15:31

    Hallo,
    ich habe leider erst vor kurzem festgestellt, dass der Tüv für mein angemeldetes Motorrad fast 15 Monate abgelaufen ist (seit dieser Zeit das Rad auch nicht bewegt!) Nun hab ich gelesen, dass es in jedem Fall 1 Punkt in Flensburg gibt!? Sollte ich das MR abmelden und später neu anmelden um diesen Punkt zu umgehen?

    1. bussgeldrechner.org

      12. September 2016 um 8:44

      Hallo Richard,
      Auch bei der Abmeldung kann es auffallen, dass Sie den TÜV weit überzogen haben. Die Zulassungsstelle muss dies dann der Bußgeldstelle melden. In der Regel haben Sie keine Möglichkeit diesen Punkt zu umgehen. Auch wenn Ihr Fahrzeug auf dem Privatgrundstück stand und nicht bewegt wurde, hätte es abgemeldet sein müssen, sodass Sie nicht dazu verpflichtet sind regelmäßig zur Hauptuntersuchung zu gehen. Erst wenn das Fahrzeug wieder in Betrieb genommen wird, muss es dann vorgeführt werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  2. Günther

    7. September 2016 um 16:04

    Hallo,

    habe einen Motorroller, wo im August 2016 die HU abgelaufen ist. Habe ein Saisonkennzeichen von 04 – 10.2016. Da der Roller derzeit einen Kolbenschaden hat und ich erst im Winter repariere werde ich auch erst 04.2017 die HU vornehmen können. Ist dann hier trotzt Saisonkennzeichen die HU um 7 Monate überzogen oder nur die 2 Monate von September bis Oktober?

    1. bussgeldrechner.org

      12. September 2016 um 10:06

      Hallo Günther,
      wenn Sie im April nächsten Jahres Ihren Roller wieder anmelden, müssen Sie in diesem Monat sofort zum TÜV und die HU nachholen. Sollten Sie dies versäumen, müssen Sie damit rechnen, die volle Geldbuße für die vergangenen Monate zahlen zu müssen. In der Zeit, wo das Fahrzeug nicht angemeldet ist, sind Sie zu einer HU nicht verpflichtet. In den ersten zwei Monaten der Überziehung (September und Oktober 2016) profitieren Sie von einer Schonfrist. Hier wird in der Regel kein Verwarngeld von Ihnen verlangt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  3. L Mar

    31. August 2016 um 22:08

    Hallo Bussgeldteam,

    Ich habe einen Hänger ohne TÜV ausgeliehen, dieser wurde im parkenden Zustand kontrolliert. Der Halter hat den BGBescheid bekommen: 1pkt, 75€ ;( Frage: wenn der Halter angibt, dass ich zum bes. Zeitpunkt den Hänger hatte, müssen dann beide Zahlen und bekommen beide den Punkt?

    1. bussgeldrechner.org

      5. September 2016 um 9:32

      Hallo L Mar,
      in der Regel ist das Fahrzeughalter dafür verantwortlich, dass die Hauptuntersuchung regelmäßig durchgeführt wird, deshalb bekommt er auch den Bußgeldbescheid.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  4. Calypso81

    22. August 2016 um 14:30

    Hallo,

    wir haben einen Wohnwagen erstanden ohne Papiere und HU, nur mit Kaufvertrag. Nach Auskunft der Polizei ist er nicht gestohlen. Was passiert wenn wir ihn einfach zum TÜV bringen um die Unterlagen zu erhalten?

    1. bussgeldrechner.org

      29. August 2016 um 9:12

      Hallo Calypso81,
      es ist ratsam, dass Sie sich nun vom Kraftfahrt-Bundesamt bestätigen lassen, dass der Wohnwagen nicht gestohlen wurde. Mit diesem Dokument können Sie anschließend einen neuen Fahrzeugbrief beantragen. Erst danach empfiehlt der sich der Besuch beim TÜV, um eine Vollabnahme durchzuführen zu lassen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  5. Stefan

    12. August 2016 um 21:09

    Hallo,
    habe ein Auto gekauf bei dem die HU 7/16 abgelaufen ist.
    Ich möchte den Wagen aber erst März 2017 zulassen.
    Muß ich trotzdem jetzt zur HU oder erst nach der Zulassung im März?

    Danke

    1. bussgeldrechner.org

      15. August 2016 um 8:33

      Hallo Stefan,
      sofern das Auto nicht angemeldet ist und dieses sich auch nicht auf öffentlichen Straßen befindet, müssen Sie die HU dennoch machen. Auch wenn der PKW erst im März nächsten Jahres angemeldet werden soll, ist die regelmäßige Hauptuntersuchung Pflicht! Sie müssen also zum TÜV, andernfalls drohen Bußgelder und ggf. auch Punkte in Flensburg.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  6. Patric

    10. August 2016 um 21:27

    TÜV 5/16
    Am 28.7.16 zur TÜV Vorstellung, leider mit Mängeln.
    Termin in der Werkstatt aber erst am 16.8.16.
    Am 10.8.16 Ticket vom Ordnungsamt. Muss ich dennoch mit einer Strafe rechnen, obwohl die Erstvorführung noch innerhalb der Schonfrist von zwei Monaten lag, und bis wann muss ich das Fahrzeug das zweite Mal vorgeführt haben? Auf dem Mängelschein steht nun was von 10 Tagen, bin natürlich von vor dem Ticket von einem Monat ausgegangen.

    M.f.G.

    Patric

    1. bussgeldrechner.org

      15. August 2016 um 9:02

      Hallo Patric,
      Zur Beseitigung der Mängel haben Sie einen Monat Zeit. Der Termin am 16.08.2016 bewegt sich also voll und ganz im zulässigen Rahmen. In diesem Fall könnten Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und den bestätigten Termin zur Nachuntersuchung in der Werkstatt bei den Behörden vorlegen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Oliver

    22. Juli 2016 um 11:02

    Hallo,
    die HU für meinen PKW war für 03/2016 vorgesehen. Ich habe den Termin übersehen und die HU wird heute nachgeholt, nachdem ich ebenfalls heute einen Strafzettel am Fahrzeug vorgefunden habe.
    Mit welchem Bußgeld muss ich jetzt (leider) rechnen?
    Beste Grüße
    O.

    1. bussgeldrechner.org

      25. Juli 2016 um 9:25

      Hallo Oliver,

      den Termin zur Hauptuntersuchung um 4 bis 8 Monate zu überziehen, zieht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25€ nach sich.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  8. Melanie L.

    16. Juli 2016 um 21:38

    Hallo,

    ich habe einen reperaturbedürftigen Pferdeanhänger, bei dem der TÜV seit einem Jahr abgelaufen ist. Seitdem stand der Hänger unbewegt am Reitstall. Ich möchte den Hänger so wie er ist verkaufen, da aber Mängel vorliegen, wird er so nicht durch den TÜV kommen. Muss ich den Hänger abmelden und was bedeutet dies für den eventuell zukünftigen Käufer?

    Danke

    1. bussgeldrechner.org

      18. Juli 2016 um 7:07

      Hallo Melanie,
      Sie können den Pferdeanhänger selbstverständlich auch ohne TÜV und Reparatur verkaufen. Der Anhänger sollte allerdings dann auf dem kürzesten Weg zur TÜV-Stelle gebracht werden, sodass es keinen Ärger mit der Polizei und gibt, da er keine Straßenzulassung hat. Ein Zettel von der TÜV-Stelle mit Termin zur Abnahme könnte in dem Fall also helfen. Wenn Sie den Anhänger abmelden, muss er vom Käufer zum Transport wieder angemeldet werden. Ansonsten darf dieser nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt oder genutzt werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  9. Jupp

    12. Juli 2016 um 13:24

    Hallo, wie gelten denn die Fristen? Wenn zum Beispiel ein Fahrzeug die nächste HU im Juli 2016 (07.2016) hat, wann sind dann zwei Monate überschritten? Im September der im Oktober? Ab wann ist folglich das Bußgeld fällig: ab 1. September oder 1. Oktober?
    Viele Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      18. Juli 2016 um 8:39

      Hallo Jupp,
      es gilt in der Regel der 1. des Monats. Die zwei Monate wären demnach am 1.9.2016 um. Bedenken Sie, dass mit dem Ablauf der zwei Monate nicht nur 15 Euro Verwarngeld, sondern auch höhere TÜV-Gebühren fällig werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. Stefan

    12. Juli 2016 um 12:19

    Hallo Bussgeldrechner-Team!
    Wie kann man generell mit einem angemeldeten Anhänger, der über ein Jahr keinen TÜV mehr hat, unbeschadet zum TÜV fahren?
    Anhänger abmelden, Kurzzeitkennzeichen holen, damit zum TÜV fahren und dann mit frischem TÜV Anhänger wieder anmelden?
    Anhänger hat < 3,5 to, ein Transport auf einem anderen Anhänger ist aber ausgeschlossen.
    Danke schon mal für Eure Meinung.
    Stefan

    1. bussgeldrechner.org

      18. Juli 2016 um 9:41

      Hallo Stefan,
      im Moment in der Anhänger nicht zugelassen, da der TÜV abgelaufen ist. Sie müssten tatsächlich ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, um mit ihm zur Hauptuntersuchung zu fahren.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. Nick

    29. Mai 2016 um 22:10

    Hallo. Bei meinen Motorrad (125ccm) ist seit einem Jahr der TÜV abgelaufen. Dazu kommt das ich ein saison Kennzeichen habe. Mit wieviel Buße kann ich rechnen?
    Mfg

    1. bussgeldrechner.org

      30. Mai 2016 um 9:09

      Hallo Nick,

      Sollten Sie mit Ihrem Motorrad ohne TÜV und Zulassung auf öffentlichen Straßen fahren, drohen Ihnen 1 Punkt und mindestens 60 Euro Strafe für ersteres Vergehen (ohne TÜV). Letzteres (keine Zulassung) kann mit Freiheitsstrafe und variablem Bußgeld sowie Punkten bestraft werden, da es sich hier um eine Straftat handelt. Sollte das Saisonkennzeichen allerdings gültig sein, so fällt der Strafbestand des Fahrens ohne Fahrzeugzulassung weg.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. Patricia

    26. Mai 2016 um 23:03

    Hallo :)
    Ich habe einen PKW, bei dem seit 4 Monaten der TÜV abgelaufen ist, muss aber noch ein paar Tage damit fahren, bis mein neues Auto kommt.
    Wenn ich erwischt werde, mit welcher Strafe muss ich rechnen?
    Danke schon mal für die Antwort!

    1. bussgeldrechner.org

      30. Mai 2016 um 9:44

      Hallo Patricia,

      bitte nutzen Sie unseren Bußgeldrechner, um eine Orientierung für mögliche Konsequenzen zu erhalten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. Jahnke

    12. Mai 2016 um 23:57

    Habe heute ein Knöllchen bekommen auf dem Stand das meine HU zwischen 2 und 4 Monaten überschritten ist und ich nun innerhalb von 7 Tagen die gültige HU bei der Zulassungsstelle vorlegen muss. Was passiert wenn ich das in den 7 Tagen nicht schaffe vorzuweisen? Gibt es ein erneutes Verwarngeld von 15 € und woher kommen die 7 Tage ich denke man hat 1 Monat Zeit um die HU vorzulegen?
    Vielen Lieben Dank für die Antwort

    1. bussgeldrechner.org

      17. Mai 2016 um 9:34

      Hallo Jahnke,

      Sie können mehrmals abgemahnt werden, was Sie jeweils 15-25 Euro kosten wird, bis die HU vier Monate überfällig ist. Danach erhört sich das Bußgeld und ein Punkt in Flensburg droht. Die Monatsfrist, die Sie ansprechen gilt, sobald der „Tüv“ abgelaufen ist. Ihre HU ist aber schon länger als zwei Monate überfällig, weshalb die sieben Tage anberaumt wurden.

      Das Team von bussgeldrechner.orh

  14. katjuscha

    4. Mai 2016 um 8:50

    Hallo, unser Motorrad hat seit 6 Monaten keinen TÜV mehr ist aber angemeldet und versichert! Frage: Wenn ich einen Termin beim TÜV vorweisen kann, entfällt dann die Strafe bei der Polizei? Falls Sie mich anhalten wird das Motorrad dann an Ort und Stelle still gelegt und ich darf nicht mehr weiterfahren?
    Das Motorrad steht leider 200 km weit weg vom Standort meines TÜVs !

    1. bussgeldrechner.org

      9. Mai 2016 um 9:00

      Hallo Katjuscha,
      ohne Bußgeld kommen Sie davon, wenn Sie das Fahrzeug bis zum TÜV-Termin nicht mehr fahren und dorthin mit einem Trailer transportieren. Prinzipiell ist es möglich, dass die Polizei Ihr Motorrad stilllegt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. Torsten

    30. April 2016 um 13:33

    Hallo, wie sieht es denn mit der Versicherung aus wenn der TÜV zwischen ein und drei Monate überzogen wird / wurde, ist man trotzdem versichert falls ein verschuldeter Unfall passiert? Die Versicherung ist natürlich bezahlt!
    Würde mich über eine Antwort freuen … Danke.

    1. bussgeldrechner.org

      2. Mai 2016 um 8:21

      Hallo Torsten,

      die Haftpflichtversicherung wird in der Regel für Ansprüche von Geschädigten aufkommen. Jedoch besteht die Möglichkeit, dass Sie in Regress genommen werden, wenn Ihr Unfallfahrzeug keinen TÜV hatte.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Robert

    28. April 2016 um 13:48

    Hallo, Mein kleiner Schneeräumer (Hacotruck) stand auf unserem Betriebsgelände als die Polizei vorbeifuhr und feststellte der Tüv ist im Juli/15 abgelaufen.
    Eine betriebliche Anweisung besagt das er nur auf dem Betriebsgelände genutzt werden darf. Trotzdem 60€ Bußgeld? Wer bekommt den Punkt? (Firmenfahrzeug)
    Danke!

    1. bussgeldrechner.org

      2. Mai 2016 um 9:15

      Hallo Robert,
      solange das Fahrzeug nicht stillgelegt war, ist das Vorgehen rechtens. Den Punkt erhält der Halter des Wagens. War das Fahrzeug nicht verkehrssicher, können jedoch auch Sie belangt werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. detlef

    26. April 2016 um 19:11

    Ich beabsichtige ein Auto im Ausland zu kaufen das seit 2011 in Deutschland registriert und versteuert ist, jedoch seit dieser Zeit keinen TÜV mehr hat. Wenn ich das Auto auf dem Hänger zu mir transportieren lasse und es dann dem TÜV vorführe, was kann mir passieren. Ich werde einen Kaufvertrag mit den Verkäuferdaten, KFZ Standort und eine Transportbescheinigung vorweisen können. DANKE

    1. bussgeldrechner.org

      2. Mai 2016 um 9:20

      Hallo Detlef,
      Sie müssen bei diesem Vorgehen keine Ahndungen befürchten.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. Kay

    26. April 2016 um 0:30

    Hallo,

    Mein altes Auto wird den tüv nicht überstehen und es gibt zu viel zu reparieren, ich werde es los. Problem, ich habe gesehen, dass der tüv ende april ausläuft und ich bin noch für 1 oder 2 Monate unterwegs. Kriege ich Probleme bei der Abmeldung?

    Danke für die Antwort und für die Website, super Hilfreich!!
    Kay

    1. bussgeldrechner.org

      2. Mai 2016 um 9:03

      Hallo Kay,
      bei der Abmeldung dürfte es keine Probleme geben. Es werden nur die Zulassungsbescheinigungen plus Kennzeichen benötigt. Wird die Hauptuntersuchung überzogen, kommt erst nach 8 Wochen ein Verwanrgeld in Höhe von 15 Euro auf Sie zu.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  19. Katrin

    24. April 2016 um 23:21

    Hallo, bei meinem PKW ist seit 2011 der TÜV abgelaufen (steht auf Privatgrund, wurde nicht bewegt, ist angemeldet). Kann ich es ohne TÜV abmelden? Muss ich dort auch Strafe zahlen, oder gäbe es die Strafe nur, wenn ich am Straßenverkehr teilnehmen würde? Das Fahrzeug ist auf ein Familienmitglied zugelassen. Könnte ich im Falle einer Strafe, diese auf mich nehmen (also nicht der Halter)? Wäre die Strafe auch nach 5Jahren 60€ und 1 Punkt oder mehr?
    Ich bedanke im Voraus.

    1. bussgeldrechner.org

      25. April 2016 um 9:14

      Hallo Katrin,

      es ist jederzeit möglich, das Fahrzeug abzumelden. Ein Kfz muss auch dann die Hauptuntersuchung absolviert haben, wenn es unbewegt auf einem Grundstück steht, es ist also damit zu rechnen, dass die Strafe entsprechend höher ausfallen wird. Diese zu „übernehmen“, wird voraussichtlich nicht möglich sein.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Harry

    22. April 2016 um 14:20

    Hallo ich möchte eventuell ein Motorrad in Österreich kaufen das noch in Deutschland zugelassen ist aber der TÜV schon im April 2015 fällig gewesen wäre.
    Kann ich das Motorrad noch nach Deutschland fahren und dann auf mich ummelden oder muss ich es auf einen Hänger holen. Da ich ja vor der Umschreibung zum TÜV muss kann ich dann zum TÜV mit Termin fahren

    1. bussgeldrechner.org

      25. April 2016 um 9:35

      hallo Harry,

      Kfz dürfen nicht ohne TÜV im Straßenverkehr gefahren werden. Die Fahrt auf einen im Ausland angemeldeten Motorrad sollte dagegen in der Regel kein Problem darstellen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  21. Andreas F.

    10. April 2016 um 21:07

    Wenn bei der Wiedervorführung innerhalb der einmonatigen Frist ein Mangel immer noch besteht, gibt es dann eine erneute Frist zur Behebung?
    Es handelt sich hierbei um einen geringen Mangel (Staubmanschette eingerissen) und um einen erheblichen Mangel (Gleichmäßigkeit der Feststellbremse)

    1. bussgeldrechner.org

      11. April 2016 um 8:22

      Hallo Andreas,

      Sie werden in der Regel mit einem Bußgeld rechnen müssen. Außerdem wird wohl eine erneute komplette Hauptuntersuchung durchgeführt, für welche Sie aufzukommen haben. Ob eine erneute Frist gesetzt wird, entscheidet der Prüfer und kommt auf den Zustand Ihres Wagens an. Den Einzelfall können wir nicht beurteilen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  22. Lieber Leser

    8. April 2016 um 15:38

    Hallo, bei meinem Pkw läuft im Mai der TÜV ab. Ich gehe davon aus, dass er nicht nochmal durchkommt und plane, ihn zum Schrottpreis zu verkaufen. Könnte ich das Auto mit abgelaufenen TÜV noch bis zu 8 Monate fahren bevor ich es verkaufe, ohne einen Punkt zu bekommen?

    1. bussgeldrechner.org

      11. April 2016 um 8:43

      Lieber Leser,

      ein Fahrzeug darf nicht ohne TÜV gefahren werden. Die zu erwartende Strafe wird mit jedem Monat höher. Bei 8 Monaten ohne gültige Plakette, drohen bis zu zwei Punkten in Felnsburg.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. firenci

    7. April 2016 um 12:56

    Hallo ! Mein R4 hat ein Saisonkennzeichen 04-09. Tüv Termin war Juni 2015. R4 steht auf eigenem Grundstück und zur Prüfstelle sind es nur ca.400 m. Welche Kosten habe ich ? Morgen 8.4. 2016 stelle ich das Auto dem Prüfer vor . mfg und Danke

    1. bussgeldrechner.org

      11. April 2016 um 8:56

      Hallo firenci,

      wir beantworten die Kommentare in der Regel am Montag, weshalb unsere Antwort in Ihrem Fall zu spät kommt. Leider können wir die Kosten auch nicht vorhersehen, da es immer auf den Einzelfall ankommt.

      Das Team von bussgeldrechner.org.

  24. Maier

    2. April 2016 um 19:54

    Mit wieviel Bußgeld habe ich zu rechnen wenn ich einen Wohnwagen überführe, der seit 20 Jahren kein TÜV hat?
    Falls wir erwischt werden: muss er dann nachträglich zum TÜV?
    Falls wir ihn auf einem Trailer transportieren: Braucht er dann auch TÜV?
    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    1. bussgeldrechner.org

      4. April 2016 um 8:57

      Hallo Maier,

      fahren Sie nicht mit einem Fahrzeug, dass seit 20 Jahren keinen TÜV hat. Sie müssen andernfalls mit 600 Euro Bußgeld rechnen (10 x HU nicht gemacht). Über die Anzahl der Eintragungen in Flensburg wird die Bußgeldstelle individuell entscheiden. Transportieren Sie den Wohnwagen auf einem Trailer, dürfte es keine Probleme geben.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Gerhard D.

    2. April 2016 um 4:40

    Frage:
    Ich habe einen Nutzungsvertrag mit dem nominellen Halter (Familienmitglied) meines PKW.
    Kann ich in alle Pflichten des Halters eintreten? Also Punkte und Bussgeld auf meine Verantwortung nehmen?
    Danke schon mal.

    1. bussgeldrechner.org

      4. April 2016 um 10:25

      Hallo Gerhard,
      da in Deutschland in der überwiegenden Zahl der Fälle die Fahrerhaftung gilt, tretem Sie für selbst verschuldete Vergehen selber ein. Von der Übernahme fremder Flensburgpunkte ist abzuraten.
      Das Team von bußgeldrechner.com

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