TÜV bzw. Hauptuntersuchung überzogen?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 17. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Rechnen Sie hier aus, was das kostet!

Lesen Sie hier, welche Bußgelder drohen können:

VerstoßSanktion
HU ü­ber­zo­gen (um zwei bis vier Mo­na­te)15 Eu­ro
HU ü­ber­zo­gen (um vier bis acht Mo­na­te)25 Eu­ro
HU ü­ber­zo­gen (um mehr als acht Mo­na­te)60 Eu­ro, ein Punkt in Flens­burg

Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner bei TÜV, HU & AU

HU- und AU-Plakette
HU- und AU-Plakette

Die meisten Kraftfahrzeuge müssen regelmäßig zum „TÜV“ – die umgangssprachliche Formulierung für die nach dem Verkehrsrecht meist alle zwei Jahr erforderliche Hauptuntersuchung (HU).

Dabei zeigen die TÜV-Plakette und der Stempel in der Zulassungsbe­scheinigung Teil I den nächsten Termin zur Hauptuntersuchung an. Die Abgasuntersuchung (AU) ist für Pkws seit Januar 2010 Bestandteil der HU. Damit ist die sechseckige Prüfplakette auf dem vorderen Kennzeichen entfallen.

Werden die Fristen für die TÜV-Prüfung überschritten, sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) je nach Dauer der Überschreitung Bußgelder und bis zu 1 Punkt in Flensburg vor.

Lkw müssen zur Sicherheitsprüfung. Werden dafür die Fristen überzogen, fallen die Sanktionen höher aus. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Sicherheitsprüfung.

Weiterführende Informationen zum TÜV

FAQ: TÜV

Wie oft muss ich mit meinem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung?

Üblicherweise müssen sämtliche Kfz sowie Anhänger alle 24 Monate zur HU. Für Pkw, Wohnmobile bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg gilt allerdings, dass deren erste HU erst nach 36 Monaten erfolgen muss. Erst für die folgenden Untersuchungen gilt dann die Frist von 24 Monaten.

Woher weiß ich, wann mein Fahrzeug das nächste Mal zum TÜV muss?

Dies können Sie anhand der TÜV-Plakette ablesen. Die Zahl in der Mitte verrät Ihnen das Jahr des nächsten Termins, die Zahl, die ganz oben steht, den Monat. Taucht hier z. B. eine „4“ auf und in der Mitte der Plakette eine „20“, heißt das, Sie müssen mit Ihrem Fahrzeug spätestens bis April 2020 zur HU.

Was droht mir, wenn ich die HU überzogen habe?

In diesem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld und unter Umständen auch einem Punkt in Flensburg rechnen. Die Höhe der Sanktion hängt davon ab, um wie viele Monate Sie den HU-Termin überschritten haben.

Wer alles TÜV, HU & AU prüft

Seit dem das ehemals bestehende Monopol des TÜVs aufgehoben wurde, erfolgen HU und AU durch staatlich anerkannte und kontrollierte Prüforganisationen. Dazu gehören etwa DEKRA, FSP, GTÜ, KÜS, TÜV Nord, TÜV Süd, TÜV Rheinland, TÜV Thüringen oder TÜV Hanse. Der Umfang der TÜV-Prüfung und deren Ablauf ist in der HU-Richtlinie (Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO) festgelegt.

Welche Fahrzeuge wann geprüft werden

Untersucht werden alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger. Eine Ausnahme besteht nach der StVO für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen (Händler- und Oldtimerkennzeichen). Diese müssen nicht zur Hauptuntersuchung. Fristen für den TÜV bestehen im Wesentlichen wie folgt:

Art des Fahr­zeugsFrist bis zur näch­sten HU
Pkwerst­mals nach 36 Mo­na­ten, da­nach alle 24 Mo­na­te
An­häng­er bis 750 kgerst­mals nach 36 Mo­na­ten, da­nach alle 24 Mo­na­te
An­häng­er und zwisch­en 750 und 3.500 kg
alle 24 Mo­na­te
Wohn­mo­bil bis 3.500 kgerst­mals nach 36 Mo­na­ten, da­nach alle 24 Mo­na­te
Wohn­mo­bil zwisch­en 3.500 und 7.500 kgalle 24 Mo­na­te, nach 6 Jah­ren alle 12 Mo­nate
Mo­tor­rä­deralle 24 Mo­na­te

Neben dem Stempel in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. bei älteren Modellen im Fahrzeugschein ergeben sich die weiteren Fristen für die Hauptuntersuchung auf der TÜV-Plakette. Maßgeblich ist der Monat, der auf „12 Uhr“ steht.

Was bei der HU geprüft wird

Untersuchung der Reifen beim TÜV
Untersuchung der Reifen beim TÜV

Geprüft werden die Sicherheit, der Zustand, die Funktion und die Wirkung bestimmter Fahrzeugbauteile und Fahrzeugsysteme. Daher dürfen folgende Teile keine Mängel aufweisen: Scheiben und Spiegel, Beleuchtung und Elektrik, Lenkung, Bremsen, Räder und Reifen, Antrieb, Fahrgestell und Aufbau, Abgas- und Geräuschverhalten, Lenkradschloss, Tacho, Kennzeichen, Fabrikschild (Typenschild) und Fahrzeugidentifizierungsnummer (Fahrgestellnummer). Auch das im Verkehrsrecht vorgeschriebene Zubehör (Warndreieck, Verbandskasten, seit 01.07.2014 Warnweste) wird kontrolliert. Ist das Fahrzeug verkehrsunsicher oder hat es erhebliche Mängel, wird es nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Vielmehr muss es instand gesetzt und binnen eines Monats erneut vorgeführt werden.

Bescheinigt wird durch die TÜV-Prüfung aber nur die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, nicht dessen Betriebssicherheit.

Was bei der AU geprüft wird

Streng genommen heißt die Abgasuntersuchung für Pkws seit 2006 UMA (Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems). Für Motorräder, Leichtkrafträder, Trikes und Quads besteht ebenfalls seit 2006 die AUK. Diese Fahrzeuge müssen zur Abgasuntersuchung, sofern

  • die Erstzulassung nach dem 01.01.1989 erfolgte
  • sie über einen Zwei-Takt- oder Viertakt-Benzinmotor verfügen
  • der Hubraum mehr als 50 ccm beträgt
  • die Geschwindigkeit über 45 km/h liegt

Gemeinsam ist den Prüfungen für das Abgasverhalten, dass zuerst die einschlägigen Bauteile wie Einspritzanlage, Luftfilter, Auspuff, Katalysator u. ä. auf sichtbare Schäden kontrolliert werden. Liegen hier keine Mängel vor, werden Motoreinstellungen und Motorwerte sowie ggf. der Schadstoffausstoß gemessen. Wird die AU nicht bestanden, wird dies auf dem Untersuchungsbericht der HU festgehalten.

Anders als die UMA darf die AUK bereits bis zu höchstens einem Monat vor der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Der AUK-Nachweis ist dem Prüfer vor Beginn der HU vorzulegen.

Was kostet der TÜV?

Für den TÜV entstehen Kosten. Muss der Pkw zur Hauptuntersuchung, sollte der Fahrzeughalter unbedingt die TÜV-Gebühren vergleichen. Die Unterschiede können eklatant sein und teilweise sogar über 50 Euro hinausgehen. So ist etwa der Service in der Vertragswerkstatt mit hauseigenem, von einer Prüforganisation abgestelltem Kontrolleur regelmäßig teuerer als ein unmittelbarer Besuch bei der Prüfstelle. Umgekehrt bieten Werkstattketten manchmal Sonderaktionen an, die preislich sogar unter den TÜV-Kosten der Prüfstellen liegen. Daneben bestehen bei den einzelnen Anbietern der Prüfstellen Preisunterscheide, die auch noch regional verschieden sein können. Ungefähr ist für HU und AU bei Pkws mit Preisen zwischen 90 und an die 100 Euro zu rechnen.

Entsprechendes gilt für die TÜV-Kosten beim Motorrad. Auch hier sind Preisunterschiede möglich. In etwa belaufen sich die TÜV-Kosten beim Motorrad auf 65 bis 70 Euro.

Wird eine Nachprüfung fällig, weil das Fahrzeug aufgrund fehlender Sicherheit bzw. vorhandener Mängel innerhalb eines Monats erneut vorgeführt werden muss, sind für die TÜV-Plakette zwischen 12 und 25 Euro zu veranschlagen.

Um Kosten zu sparen, sollten im Vorfeld bereits die TÜV-Gebühren mittels telefonischer Nachfrage und/oder per Internet in Erfahrung gebracht werden. Regelmäßig empfiehlt es sich, selber zur Prüfstelle zu fahren. Unnötige Wartezeiten können dabei häufig durch die vorherige Vereinbarung eines Termins vermieden werden. Dies kann teilweise auch kurzfristig per Internet geschehen.

Wenn die Fristen bei TÜV, HU & AU überschritten werden

Tüv-Untersuchung unter dem Fahrzeug
Tüv-Untersuchung unter dem Fahrzeug

Je nachdem, um wie lange ein abgelaufener TÜV schon andauert, droht gleich doppeltes Ungemach:

Zum einen schlägt der Bußgeldkatalog zu. So ist, wenn Sie den TÜV überziehen, für Pkw und Motorrädern bei 2 bis 4 Monaten ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro fällig. Beträgt die Überschreitung 4 bis 8 Monate, fällt ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro an. Wird die fällige TÜV-Prüfung um mehr als 8 Monate überzogen, droht ein Bußgeldbescheid über 60 Euro nebst 1 Punkt in der Flensburger Punktekartei. Und auch, wenn die Nachprüfung versäumt wurde, muss gezahlt werden: Hier fallen 40 Euro an. Ein Fahrverbot ist für sämtliche Verstöße nach der StVO indes nicht vorgesehen.

Zum anderen sind bei einer Fristüberschreitung von mehr als 2 Monaten 20% mehr TÜV-Gebühren für die erweiterte HU anzusetzen.

Einen kleinen Vorteil hat die Fristüberschreitung aber trotzdem: Seit 2012 wird die neue TÜV-Plakette nicht mehr rückdatiert. Hätte also ein Pkw im Juli 2014 geprüft werden müssen, wird aber erst im Oktober 2014 beim TÜV vorgeführt, muss er erst wieder in 24 Monaten (September 2016) zur Haupt- und Abgasuntersuchung.

Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen, welche außerhalb des Betriebszeitraums zum TÜV müssen, sind für den Erhalt der Prüfplakette HU und AU im ersten Monat des Betriebszeitraums zu veranlassen.

Ein Dokument kann aber zu Hause bleiben und muss dem TÜV nicht vorgelegt werden: der Fahrzeugbrief. Diese wird nur in bestimmten Situationen gebraucht, wie beispielsweise beim Verkauf des Autos.

Video – Was droht, wenn Sie den TÜV überziehen?

Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.
Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.

Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!

Der Bußgeldkatalog TÜV, HU & AU zählt je nach Fristüberschreitung Verwarnungsgelder und Bußgelder in unterschiedlicher Höhe auf. Zugleich lässt sich mit Hilfe des Bußgeldrechners schnell und zuverlässig ermitteln, wann 1 Punkt in Flensburg fällig wird.

Der Bußgeldrechner zeigt auch auf, dass das Verkehrsrecht bei Verstößen gegen fällige TÜV-Prüfungen kein Fahrverbot vorsieht.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

337 Kommentare

  1. Jens S.

    3. Mai 2017 um 12:05

    Hallo,

    ich habe einen Anhänger unter 750 kg. Dieser steht bei mir auf meinem abgeschlossenen Privatgrundstück, aber von außen einsehbar. Ich habe jetzt ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro von der Polizei bekommen, da der TÜV des Anhängers abgelaufen ist. Muss ich dieses Zahlen, da der Anhänger ja nicht auf öffentlichen Wegen stand? Vielen Dank für eine Antwort.

    1. bussgeldrechner.org

      4. Mai 2017 um 10:09

      Hallo Jens S.,

      für gewöhnlich dürfte ein Bußgeld bei einem abschließbaren Grundstück nicht anfallen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  2. Frank

    2. Mai 2017 um 15:14

    Sehr geehrtes Ihr Team von Bußgeldrechner.org,

    Bei meinem Motorrad ist ist der TÜV seit Mai 2012 abgelaufen und wurde schon seit August 2011 (Herzinfarkt) nicht mehr bewegt. Es ist bis heute angemeldet und versichert und steht über den gesamten Zeitraum in einer privaten Scheune.

    Lange Zeit war ich unentschlossen, das Krad wieder in Betrieb zu nehmen bis ich mich nun endlich zum Verkauf entschlossen habe.

    Fall 1:
    Gerne hätte ich es einfach so verkauft, ohne die zum TÜV notwendigen Reparaturen selbst vorzunehmen. Wie ich Ihren Antworten auf andere Fälle entnehme scheint das aussichtslos. Der Käufer würde es irgendwann ummelden wollen (Halterwechsel) und die Behörde käme mit der Strafe auf mich zu – richtig?

    Fall 2:
    Der einzige Weg scheint zu sein: Das Krad selbst reparieren, es auf einem Anhänger zum TÜV zu bringen und erst nach bestandener HU zu verkaufen – richtig?

    Läge in meinem Fall 1 wegen des extrem langen Zeitraumes eine besondere „Schwere der Schuld“ vor, sodass die Strafe höher ausfällt als 60,- und 1 Punkt? Oder gibt es nach dem Überschreiten der 8 Monate keine weitere Staffelung mehr?

    Wäre es möglich in meinen Fall 1 die Ahndung zu verhindern indem man die Sache sozusagen „offiziell“ macht und durch Vorlage des medizinischen Befundes aus 2011 einen womöglich ausreichenden Beweis erbringt, dass ich das Krad seit damals nicht mehr bewegt habe?

    In Antworten zu Fragen, die analog zu meinem Fall 2 stehen, schrieben sie mehrmals, das Der TÜV in der Regel nichts an die Behörde weitergibt. Was genau heiß „in der Regel“? Kann es von Zeit zu Zeit oder abhängig von der jeweiligen Prüfstelle doch vorkommen?

    Käme es in meinem Fall 2 eventuell doch zur Ahndung? Der Käufer muss beim Halterwechsel meine Zulassungsbescheinigung (meinen Fahrzeugschein) vorlegen. In ihr ist ersichtlich, wie weit die beiden letzten Stempel zeitlich auseinander liegen…

    Vielen Dank für Ihre Mühe, mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeldrechner.org

      4. Mai 2017 um 10:26

      Hallo Frank,

      zu einer umfassenden Rechtsberatung sind wir nicht befugt. Grundsätzlich kann ein Pkw auch ohne Tüv verkauft werden. Am besten informieren Sie sich bezüglich Ihrer Fragen bei einem Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  3. Alexander

    28. April 2017 um 21:18

    Hallo zusammen.
    Ich habe heut von der Polizei einen Strafzettel bekommen weil mein Anhänger 600kg UG seit 10.16 kein TÜV mehr hat.
    Jetz der Clou ich hatte ihn hinter meinem Rasentraktor der keine Straßenzulassung hat und fuhr mit ca 6kmh auf dem Gehweg. Wenn ich einen ohne Nummernschilder gehabt hätte , hätt ich dann wegen fahren ohne Zulassung ein Strafzettel bekommen?

    1. bussgeldrechner.org

      4. Mai 2017 um 10:23

      Hallo Alexander,
      diese Möglichkeit könnte tatsächlich bestehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. Monika

    27. April 2017 um 12:30

    Guten Tag, war um Ostern im Urlaub und bekam während einer Pause auf einem Autobahnrastplatz einen Kontrollbericht von der Verkehrspolizei wegen fehlender gültiger TÜV-Plakette. Habe jedoch das Kfz pünktlich im Juli 2016 zu HU+AU gegeben und ohne Mängel mit neuem TÜV-Termin 7/2018 zurückbekommen. Es wurde aber vergessen, die neue TÜV-Plakette zu kleben. Dieser Mangel wurde gleich nach dem Urlaub über die Vertragswerkstatt von der Prüfstelle behoben.
    Muss ich trotzdem mit einer Strafe/Bußgeld rechnen?

    Gruß Monika

    1. bussgeldrechner.org

      4. Mai 2017 um 8:34

      Hallo Monika,
      da Sie ohne eine gültige TÜV-Plakette gefahren sind, können Sanktionen drohen. Allerdings können Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen, um den Sachverhalt darzulegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. reinhold zindel

    18. April 2017 um 10:38

    Hallo ! mein TÜV ist bis April 2017 . Ich kann aber erst am 20. Mai 2017 zum TÜV , bin mit meinem Auto im Ausland ! was kann passieren ?

    1. bussgeldrechner.org

      19. April 2017 um 8:27

      Hallo Reinhold,

      in diesem Fall ist nicht mit einer Strafe zu rechnen, der Bußgeldkatalog sieht erst ab einer Überziehung von zwei Monaten ein Bußgeld vor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      1. Reinhold

        27. April 2017 um 21:44

        Hallo ! ich habe noch eine Frage , bekomme ich da , im Ausland keine Probleme wenn
        der TÜV 2 Wochen abgelaufen ist ? Vielen Dank im Voraus .

        1. bussgeldrechner.org

          4. Mai 2017 um 8:57

          Hallo Reinhold,
          beim TÜV handelt es sich um eine deutsche Vorschrift, im Ausland sollten daher in der Regel keine Probleme auftreten. Allerdings müssen Sie direkt nach der Wiedereinreise nach Deutschland das Fahrzeug unverzüglich – am besten in einer grenznahen Prüfstelle – zur HU vorführen.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Markus

    13. April 2017 um 14:42

    Hallo,
    mein TÜV an einem PKW ist 01/2017 abgelaufen. Ich habe am 11.4. eine Verwarnung von 15 Euro erhalten und soll bis 25.4. die Mängel beseitigen.

    Frage 1:
    Das Fahrzeug hat ein Saisonkennzeichen und wäre ab 1.5.17 sowieso abgemeldet in die Garage kommen und würde erst am 1.11. wieder auf die Straße zurückkommen.
    Eine HU bis zum 25.4. möchte ich eigentlich nicht mehr machen und bis 1.11. warten (er steht sonst 6 Monate mit neuem TÜV nur in der Garage)
    Gibt es eine Möglichkeit diese 5 Tage bis 1.5.2017 Aufschub zu bekommen?

    Frage 2:
    Das Fahrzeug käme vermutlich so nicht durch. Würde ich also diesen einen Monat Nachbesserung bekommen, wäre dieser dann erst im November?
    Beispiel:
    – TÜV-Termin 26.4. nicht bestanden
    – Fahrzeug abgemeldet 05/17 – 10/17
    – Mängel beseitigen bis 25.11.
    Stimmt das so?

    Frage 3:
    Muss ich die 15 Euro TÜV-Überziehung trotzdem bezahlen, wenn ich den TÜV nachhole oder ist es eine generelle Verwarnung/Strafe fürs Überziehen der 2 Monate.

    Herzlichen Dank für die Auskunft im Voraus und vielleicht haben Sie ja einen Tipp, was Sie in meiner Situation tun würden?

    Grüße
    Markus

    1. bussgeldrechner.org

      19. April 2017 um 9:04

      Hallo Markus,

      das Verwarngeld müssen Sie auch bezahlen, wenn Sie mit dem Fahrzeug beim TÜV vorstellig werden. Ohne gültige HU dürfen Sie das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr führen. Ein Aufschub ist in diesem Fall unüblich. Daher sollten Sie sich an die zuständige TÜV-Stelle wenden und erfragen, ob es in Ihrer Situation eine Sonderregelung gibt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Michael

    11. April 2017 um 12:57

    Hallo,
    bei meinem Wohnwagen ist der TÜV 08.2015 abgelaufen, jetzt habe ich ihn verkauft.
    Wie kann man den überführen, ohne neu TÜV und etwaige Strafen ?

    Gruß,
    Michael

    1. bussgeldrechner.org

      13. April 2017 um 10:21

      Hallo Michael,
      grundsätzlich dürfen nur Fahrzeuge auf den öffentlichen Straßen fahren, die über eine gültige TÜV-Plakette verfügen. Eine Überführen ist ansonsten nur mithilfe eines Anhängers möglich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Joshy

    10. April 2017 um 16:35

    Hallo Zusammen….

    Bei mir ist der TÜV auch über 8 Monate überzogen gewesen weil ich nicht in Deutschland war. War allerdings danach beim TÜV und habe 4 Wochen Zeit für eine Nachbesserung bekommen, dass ich aber nicht einhalten konnte. Nun habe ich 20 Tage später einen Bussgeldbescheid bekommen.
    Meine Frage:

    Zählt das Bussgeld ab der regulären Fälligkeit der HU oder wird das Bussgeld ab der Fälligkeit der Nachfrist gerechnet?

    1. bussgeldrechner.org

      13. April 2017 um 11:04

      Hallo Joshy,
      in der Regel ist die Fälligkeit der HU ausschlaggebend. Allerdings könnte sich ein Nachweis über Ihren Auslandsaufenthalt unter Umständen auf das Bußgeld auswirken.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Anne

    4. April 2017 um 13:28

    Mein TÜV ist im Januar 2017 abgelaufen – habe gestern auch einen Strafzettel über 15 Euro an der Scheibe gehabt, was auch ok ist…..
    Kann dieses Bußgeld öfters verhängt werden? Also, wenn ich bis übermorgen noch keine neue Plakette habe, muss ich dann nochmal bezahlen?

    1. bussgeldrechner.org

      6. April 2017 um 10:11

      Hallo Anne,
      fallen Sie erneut mit abgelaufenen TÜV auf, kann dies dazu führen, dass Ihr Fahrzeug stillgelegt wird. Aus diesem Grund sollten Sie so schnell wie möglich einen Termin in einer Werkstatt vereinbaren.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Martin

    3. April 2017 um 17:04

    Hallo,

    ich habe eine aktuelle TÜV Plakette bis 4 / 2017.

    Ich habe vor das Auto Ende Mai zu verkaufen und würde also erst im Mai zur TÜV Prüfstelle fahren, damit ich das Auto mit frischem Tüv verkaufen kann.

    Zu meiner Frage:
    Wenn ich Anfang Mai zur Hu/ Au erscheine bekomme ich die Plakette für Mai oder wird das zurückdatiert auf April ?
    Prüfort ist die DEKRA NL Leipzig.

    Was passiert wenn das Fahrzeug (unerwartet) durchfällt ?

    Vielen Dank im Vorraus.
    Martin

    1. bussgeldrechner.org

      6. April 2017 um 9:45

      Hallo Martin,
      Sie sind grundsätzlich dazu verpflichtet, dafür Sorge zutragen, dass Ihr Fahrzeug über eine gültige TÜV-Plakette verfügt. Haben Sie die Frist überschritten, wird die neue Plakette allerdings nicht zurückdatiert.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Peggy

    28. März 2017 um 21:56

    Wieviel Monate darf ich übern TÜV sein? Bei mein Auto wäre der TÜV im Februar 2017 gewesen aber es muss noch so einiges repariert werden aber nur wann ist die Frage. Alles sagen ich kann noch den ganzen April fahren bevor das zum Verwarnungsgeld kommt

    1. bussgeldrechner.org

      30. März 2017 um 10:47

      Hallo Peggy,
      grundsätzlich darf die HU nicht überzogen werden. Sollte der TÜV abgelaufen sein, ist bei mehr als zwei Monaten ein Verwarngeld fällig. Ausschlaggebend ist dabei das Fälligkeitsdatum, also der genaue Tag an dem der TÜV abgelaufen ist.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Susanne

    28. März 2017 um 19:06

    Ich habe gerade einen 300 kg Anhänger gekauft. Vom letzten TÜV stand er nur in der Garage, wurde nicht benutzt, die Besitzerin ist eine über 80-jährige die im Pflegeheim lebt. Jetzt meint der TÜV am Telefon, für jeden abgelaufenen Monat müsste ich 20 % Aufpreis bezahlen. Der TÜV ist vor 8 Monaten abgelaufen.
    Frage: Muß ich als neuer Besitzer die 8 Monate bezahlen ?

    1. bussgeldrechner.org

      30. März 2017 um 10:38

      Hallo Susanne,
      als Besitzer müssen Sie dafür Sorge tragen, dass der Anhänger über TÜV verfügt. Bei einer Fristüberschreitung von mehr als 2 Monaten sind zudem 20% mehr an TÜV-Gebühren für die erweiterte HU anzusetzen. Informieren Sie sich ggf. bei einer anderen TÜV-Stelle.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Ben

    22. März 2017 um 15:33

    Hallo, ich bin 100% schwer behindert und habe einen eigenen schwer behinderten Parkplatz vor dem Haus. Leider konnte ich krankheitsbedingt jetzt ein gutes Jahr (15 Monate) das Haus nicht verlassen und somit steht mein Auto seit 12 Monaten Tüv abgelaufen. Heute habe ich ein Knöllchen auf dem Behinderten Parkplatz bekommen. Der Parkplatz ist in einer Seitenstrasse (Sackgasse) Ich bin nicht gefahren. Ist das Knöllchen rechtens?
    Danke für Antwort!

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2017 um 9:46

      Hallo Ben,
      grundsätzlich müssen selbst parkende Autos über TÜV verfügen, sodass das Bußgeld berechtigt ist. Allerdings kann es in Ihrem Fall ggf. sinnvoll sein, gemeinsam mit einem Anwalt die Möglichkeiten eines Einspruchs abzuwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Marc

    19. März 2017 um 1:39

    Hallo Team,

    bei meinem PKW sollte bis Januar 2017 der TÜV gemacht werden. Leider habe ich noch keinen TÜV gemacht, aber schon einen Termin. Wenn ich an einen Autounfall schuld wäre (vor dem Termin), würde dann meine KFZ-Versicherung nicht greifen, weil ich keinen aktuellen TÜV habe?

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2017 um 9:11

      Hallo Marc,
      diese Möglichkeit besteht

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Frank

    3. März 2017 um 22:52

    Hallo,mein TÜV ist seit ende Februar 2017 abgelaufen.War aber vorher noch bei A.T.U um ein Sicherheitscheck durchzuführen. AU wurde bestanden ,nur beschädigte Stoßstange hinten wurde bemängelt.Habe jetzt eine neue incl. Lackierung machen lassen.Montiere sie jetzt am Wochenende an.Fahre nächste Woche noch zur Abnahme,und bring meinen Nachweis von der AU mit. Muss ich jetzt Strafe zahlen,weil ich es im Februar nicht mehr geschafft habe ?

    1. bussgeldrechner.org

      9. März 2017 um 8:56

      Hallo Frank,
      der Bußgeldkatalog sieht für einen überzogenen TÜV Strafen in der Regel erst ab dem zweiten Monat vor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Basti

    21. Februar 2017 um 20:25

    Hallo… folgende frag… ich habe mehrere Motorräder in meiner Werkstatt stehen die teils auch zerlegt sind.. Tüv ist schon vor fast zwei jahren abgelaufen..da Versicherung und Steuern nur sehr gering sind hab ich sie nie abgemeldet… ich bewege sie jedoch nicht. Kann ich dafür bestraft werden?

    1. bussgeldrechner.org

      23. Februar 2017 um 10:38

      Hallo Basti,

      sofern die Motorräder nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden und von diesen aus von der Polizei eingesehen werden können, drohen keine Strafen. Zerlegte Motorradteile führen zu keinem Bußgeld.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  17. Behrens

    13. Februar 2017 um 19:55

    Guten Tag,
    Ich habe einen Oldtimer der auf H-Kennzeichen läuft.
    Der TÜV ging bis letztes Jahr im September.
    Dummerweise ist mir auch in dem Monat bei einer Oldtimerrallye der Motor kaputt gegangen. Diesen habe ich dann komplett zerlegt und neu aufgebaut. Damit bin ich jetzt fertig.
    Werde also erst zum märz hin kommen.

    Muss man in solch einem Fall auch die Strafe bezahlen, oder gibt es Sonderregelungen.

    Danke

    1. bussgeldrechner.org

      16. Februar 2017 um 10:03

      Hallo,

      auch in diesem Fall ist ein Bußgeld fällig, wenn Sie ohne gültigen TÜV kontrolliert werden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. Horst

    8. Februar 2017 um 13:28

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich weiß nicht so genau, wie das mit der 8 monatigen Überschreitung der HU
    gerechnet wird, daher die folgende Frage:

    Ich war Ende des Monats 6 / 2014 beim TÜV, laut Plakette war bzw. ist der
    Ablauf demnach 2 Jahre danach, also 6/2016. Fängt dann die Frist schon im
    Monat 6/2016 an zu laufen, was nachteilhaft wäre für Personen, die erst ganz
    am Ende eines Monats zum TÜV gehen? Oder kann man in diesem Fall den
    Monat 6 nicht berücksichtigen und fängt beim Zählen erst mit dem Monat
    7 an? Muss man volle Monate überschritten haben?
    In welchem Monat wären dann aber die 8 Monate rum, wann müsste man
    in diesem Fall wieder zum TüV? Genügt es, wenn man dann im Februar
    2017 noch zur Hauptuntersuchung fährt?
    Wie sieht es mit Verkehrsstrafe aus, 25Euro oder 60 Euro? Und : gibt es
    dann die doppelte Strafe, es ist ja davon auszugehen, dass-wer die TÜV-
    Untersuchung versäumt- auch mit der ASU in Rückstand ist ?

    VG

    1. bussgeldrechner.org

      9. Februar 2017 um 11:42

      Hallo Horst,

      wenn die Plakette 06/2016 abläuft, dann mit Ende des Monats. So müssen Sie im Juni 2016 zum TÜV, um sich die Plakette erneut für zwei Jahre verlängern zu lassen. Das Überschreiten eines Monats (also wenn Sie den TÜV im Juli machen) hat noch keine Auswirkungen. Sobald Sie den TÜV allerdings um zwei Monate überschreiten, droht ein Verwarngeld. Bei acht Monaten (diese sind im Februar 2017 um) müssen Sie bereits mit einem Bußgeldbescheid rechnen. 60 Euro plus den Gebühren von 25 Euro und ein Punkt in Flensburg. Zusätzlich kostet der TÜV 20 % mehr, da es sich dabei um eine erweiterte HU handelt. HU und ASU werden zusammen abgenommen. Daher drohen dafür keine zusätzlichen Strafen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  19. Günter S.

    26. Dezember 2016 um 16:17

    Möchte ein gebrauchtes Auto kaufen. Dies ist abgemeldet und ohne TÜV aber verkehrstauglich.
    Darf ich dieses mit Kurzzeitkennzeichen trotzdem auf eigener Achse direkt zum TÜV bringen?
    Wenn ja, wie ist der deutsche Gesetztes-Chaos zu verstehen , dass man ein Kurzzeitkennzeichen nur mit gültiger HU/AU erhält .
    Irgendwie hat der Staat bei uns nix mehr im Griff.

    1. bussgeldrechner.org

      27. Dezember 2016 um 8:40

      Hallo Günter S.,
      Fahrten zur Werkstatt sind davon ausgenommen. Es erfolgt dann eine eingeschränkte Betriebserlaubnis. Die geplante Reparatur muss der Erlangung einer Betriebserlaubnis dienen.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. thomas w.

    1. November 2016 um 12:00

    Hallo, meldet sich die Zulassungsstelle bei einem überzogenem TÜV?
    Bekommen die das mit das man keinen TÜV hat?
    VG

    1. bussgeldrechner.org

      7. November 2016 um 8:39

      Hallo Thomas,
      in der Regel werden Sie nicht vom TÜV auf eine abgelaufene Hauptuntersuchung aufmerksam gemacht, sondern Polizisten in einer Polizeikontrolle.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  21. M.z.

    21. Oktober 2016 um 17:52

    Will ein Auto kaufen ist seit Mai 2015 tüv abgelaufen so zu sagen seit 17-18 Monate

    Womit kann ich rechnen
    Einfach zum tüv ?

    1. bussgeldrechner.org

      24. Oktober 2016 um 8:43

      Hallo,
      Wenn Sie das Auto bereits mit abgelaufenem TÜV kaufen, müssen Sie direkt in eine Werkstatt. Das Fahrzeug darf allerdings nicht im Straßenverkehr bewegt werden und sie müssen es auf einem Anhänger transportieren. Erst wenn das Fahrzeug wieder TÜV hat, können Sie es auch anmelden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  22. Bernd

    18. Oktober 2016 um 19:35

    Hallo,

    mein Youngtimer hat ein Saisonkennzeichen von Mai bis Oktober. Im Oktober war der TÜV fällig, dieser wurde nicht bestanden. Wiedervorführung soll Mitte November sein, und die Werkstatt hat erst Termine im November wieder frei. Da ich im November nicht mehr fahren darf, kann ich den Wagen ab Mai zum TÜV bringen?

    1. bussgeldrechner.org

      24. Oktober 2016 um 9:18

      Hallo Bernd,
      auch im November können Sie Ihren Wagen beim TÜV vorführen, wenn Sie ihn auf einem zugelassenen Trailer in die Werkstatt bewegen. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, im ersten Monat nach Beginn Ablauf der Pause zur Hauptuntersuchung zu fahren. Ein Bußgeld müssen Sie in diesem Fall nicht befürchten. Wenn Sie innerhalb dieser Phase jedoch einen Unfall verursachen, ist die Versicherung fein raus.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Lukas T.

    15. Oktober 2016 um 19:54

    Guten Tag,
    ich habe ein Fahrzeug gekauft, welches immer noch angemeldet war doch der Fahrzeughalter verstarb. Der Tüv ist abgelaufen. Wenn ich dieses Fahrzeug nun zum Ummelden zum Tüv bringe (Mit Anhänger natürlich, nicht auf eigener Achse), muss ich mit einer Strafe rechnen?
    In diesem Fall liegt das Verschulden ja nicht bei mir (auch nicht beim Fahrzeughalter..). Der Tüv ist seid 2011 abgelaufen. Oder wäre es hier sinnvoller, wenn die Erben das Fzg. abmelden und ich es erneut anmelde? Ummelden ist allerdings kostengünstiger…

    Gruß T.

    1. bussgeldrechner.org

      17. Oktober 2016 um 8:14

      Hallo Lukas,
      Wenden Sie sich in diesem speziellen Fall am besten direkt an die Zulassungsstelle. Die können Ihnen meistens auch telefonisch weiterhelfen und Ihnen die bestmögliche Variante vorschlagen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. H. Gödde

    7. Oktober 2016 um 12:11

    Moin moin!

    Ich habe einen 200ccm Roller mit Motorschaden seit einem Jahr auf dem Privatgrundstück stehen, wird nicht bewegt, ist immer noch angemeldet und versichert um den Schadenfreiheitsrabatt nicht zu verlieren. Vor einigen Monaten wurde er von einer Polizeistreife aufgeschrieben und ich mußte zur Anhörung. Fall geschildert, alles wurde eingestellt. Nun hat eine anderen Streife ihn wieder auf dem Privatgrundstück gefunden und ich soll 60 € Bußgeld zahlen, 1 Punkt. Wenn ich das jetzt bezahle, habe ich dann Ruhe oder geht das noch irgendwie weiter..?
    Danke und MfG!

    1. bussgeldrechner.org

      10. Oktober 2016 um 8:54

      Hallo Herr Gödde,
      grundsätzlich können Sie für die Überziehung des Termins zur Hauptuntersuchung mehrmals belangt werden. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie auch Einspruch binnen 14 Tagen nach Zugang einlegen. Ein Anwalt hilft hierbei ggf. weiter.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Rainer

    21. September 2016 um 9:45

    Ich habe die 2 Monate überschritten. Kann ich in der Zeit bis 4 Monate mehrmals von der Polizei bestraft werden, oder ist nach einmal Schluss?

    1. bussgeldrechner.org

      26. September 2016 um 9:37

      Hallo Rainer,
      werden Sie innerhalb dieser Zeit mehrmals dabei erwischt, ohne gültige HU unterwegs zu sein, dann müssen Sie auch mehrmals zahlen. Dies gilt nicht, werden Sie innerhalb einer Fahrt mehrmals kontrolliert.
      Das Team von bussgeldrechner.org

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