TÜV bzw. Hauptuntersuchung überzogen?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 21. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Rechnen Sie hier aus, was das kostet!

Lesen Sie hier, welche Bußgelder drohen können:

VerstoßSanktion
HU ü­ber­zo­gen (um zwei bis vier Mo­na­te)15 Eu­ro
HU ü­ber­zo­gen (um vier bis acht Mo­na­te)25 Eu­ro
HU ü­ber­zo­gen (um mehr als acht Mo­na­te)60 Eu­ro, ein Punkt in Flens­burg

Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner bei TÜV, HU & AU

HU- und AU-Plakette
HU- und AU-Plakette

Die meisten Kraftfahrzeuge müssen regelmäßig zum „TÜV“ – die umgangssprachliche Formulierung für die nach dem Verkehrsrecht meist alle zwei Jahr erforderliche Hauptuntersuchung (HU).

Dabei zeigen die TÜV-Plakette und der Stempel in der Zulassungsbe­scheinigung Teil I den nächsten Termin zur Hauptuntersuchung an. Die Abgasuntersuchung (AU) ist für Pkws seit Januar 2010 Bestandteil der HU. Damit ist die sechseckige Prüfplakette auf dem vorderen Kennzeichen entfallen.

Werden die Fristen für die TÜV-Prüfung überschritten, sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) je nach Dauer der Überschreitung Bußgelder und bis zu 1 Punkt in Flensburg vor.

Lkw müssen zur Sicherheitsprüfung. Werden dafür die Fristen überzogen, fallen die Sanktionen höher aus. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Sicherheitsprüfung.

Weiterführende Informationen zum TÜV

FAQ: TÜV

Wie oft muss ich mit meinem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung?

Üblicherweise müssen sämtliche Kfz sowie Anhänger alle 24 Monate zur HU. Für Pkw, Wohnmobile bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg gilt allerdings, dass deren erste HU erst nach 36 Monaten erfolgen muss. Erst für die folgenden Untersuchungen gilt dann die Frist von 24 Monaten.

Woher weiß ich, wann mein Fahrzeug das nächste Mal zum TÜV muss?

Dies können Sie anhand der TÜV-Plakette ablesen. Die Zahl in der Mitte verrät Ihnen das Jahr des nächsten Termins, die Zahl, die ganz oben steht, den Monat. Taucht hier z. B. eine „4“ auf und in der Mitte der Plakette eine „20“, heißt das, Sie müssen mit Ihrem Fahrzeug spätestens bis April 2020 zur HU.

Was droht mir, wenn ich die HU überzogen habe?

In diesem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld und unter Umständen auch einem Punkt in Flensburg rechnen. Die Höhe der Sanktion hängt davon ab, um wie viele Monate Sie den HU-Termin überschritten haben.

Wer alles TÜV, HU & AU prüft

Seit dem das ehemals bestehende Monopol des TÜVs aufgehoben wurde, erfolgen HU und AU durch staatlich anerkannte und kontrollierte Prüforganisationen. Dazu gehören etwa DEKRA, FSP, GTÜ, KÜS, TÜV Nord, TÜV Süd, TÜV Rheinland, TÜV Thüringen oder TÜV Hanse. Der Umfang der TÜV-Prüfung und deren Ablauf ist in der HU-Richtlinie (Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO) festgelegt.

Welche Fahrzeuge wann geprüft werden

Untersucht werden alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger. Eine Ausnahme besteht nach der StVO für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen (Händler- und Oldtimerkennzeichen). Diese müssen nicht zur Hauptuntersuchung. Fristen für den TÜV bestehen im Wesentlichen wie folgt:

Art des Fahr­zeugsFrist bis zur näch­sten HU
Pkwerst­mals nach 36 Mo­na­ten, da­nach alle 24 Mo­na­te
An­häng­er bis 750 kgerst­mals nach 36 Mo­na­ten, da­nach alle 24 Mo­na­te
An­häng­er und zwisch­en 750 und 3.500 kg
alle 24 Mo­na­te
Wohn­mo­bil bis 3.500 kgerst­mals nach 36 Mo­na­ten, da­nach alle 24 Mo­na­te
Wohn­mo­bil zwisch­en 3.500 und 7.500 kgalle 24 Mo­na­te, nach 6 Jah­ren alle 12 Mo­nate
Mo­tor­rä­deralle 24 Mo­na­te

Neben dem Stempel in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. bei älteren Modellen im Fahrzeugschein ergeben sich die weiteren Fristen für die Hauptuntersuchung auf der TÜV-Plakette. Maßgeblich ist der Monat, der auf „12 Uhr“ steht.

Was bei der HU geprüft wird

Untersuchung der Reifen beim TÜV
Untersuchung der Reifen beim TÜV

Geprüft werden die Sicherheit, der Zustand, die Funktion und die Wirkung bestimmter Fahrzeugbauteile und Fahrzeugsysteme. Daher dürfen folgende Teile keine Mängel aufweisen: Scheiben und Spiegel, Beleuchtung und Elektrik, Lenkung, Bremsen, Räder und Reifen, Antrieb, Fahrgestell und Aufbau, Abgas- und Geräuschverhalten, Lenkradschloss, Tacho, Kennzeichen, Fabrikschild (Typenschild) und Fahrzeugidentifizierungsnummer (Fahrgestellnummer). Auch das im Verkehrsrecht vorgeschriebene Zubehör (Warndreieck, Verbandskasten, seit 01.07.2014 Warnweste) wird kontrolliert. Ist das Fahrzeug verkehrsunsicher oder hat es erhebliche Mängel, wird es nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Vielmehr muss es instand gesetzt und binnen eines Monats erneut vorgeführt werden.

Bescheinigt wird durch die TÜV-Prüfung aber nur die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, nicht dessen Betriebssicherheit.

Was bei der AU geprüft wird

Streng genommen heißt die Abgasuntersuchung für Pkws seit 2006 UMA (Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems). Für Motorräder, Leichtkrafträder, Trikes und Quads besteht ebenfalls seit 2006 die AUK. Diese Fahrzeuge müssen zur Abgasuntersuchung, sofern

  • die Erstzulassung nach dem 01.01.1989 erfolgte
  • sie über einen Zwei-Takt- oder Viertakt-Benzinmotor verfügen
  • der Hubraum mehr als 50 ccm beträgt
  • die Geschwindigkeit über 45 km/h liegt

Gemeinsam ist den Prüfungen für das Abgasverhalten, dass zuerst die einschlägigen Bauteile wie Einspritzanlage, Luftfilter, Auspuff, Katalysator u. ä. auf sichtbare Schäden kontrolliert werden. Liegen hier keine Mängel vor, werden Motoreinstellungen und Motorwerte sowie ggf. der Schadstoffausstoß gemessen. Wird die AU nicht bestanden, wird dies auf dem Untersuchungsbericht der HU festgehalten.

Anders als die UMA darf die AUK bereits bis zu höchstens einem Monat vor der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Der AUK-Nachweis ist dem Prüfer vor Beginn der HU vorzulegen.

Was kostet der TÜV?

Für den TÜV entstehen Kosten. Muss der Pkw zur Hauptuntersuchung, sollte der Fahrzeughalter unbedingt die TÜV-Gebühren vergleichen. Die Unterschiede können eklatant sein und teilweise sogar über 50 Euro hinausgehen. So ist etwa der Service in der Vertragswerkstatt mit hauseigenem, von einer Prüforganisation abgestelltem Kontrolleur regelmäßig teuerer als ein unmittelbarer Besuch bei der Prüfstelle. Umgekehrt bieten Werkstattketten manchmal Sonderaktionen an, die preislich sogar unter den TÜV-Kosten der Prüfstellen liegen. Daneben bestehen bei den einzelnen Anbietern der Prüfstellen Preisunterscheide, die auch noch regional verschieden sein können. Ungefähr ist für HU und AU bei Pkws mit Preisen zwischen 90 und an die 100 Euro zu rechnen.

Entsprechendes gilt für die TÜV-Kosten beim Motorrad. Auch hier sind Preisunterschiede möglich. In etwa belaufen sich die TÜV-Kosten beim Motorrad auf 65 bis 70 Euro.

Wird eine Nachprüfung fällig, weil das Fahrzeug aufgrund fehlender Sicherheit bzw. vorhandener Mängel innerhalb eines Monats erneut vorgeführt werden muss, sind für die TÜV-Plakette zwischen 12 und 25 Euro zu veranschlagen.

Um Kosten zu sparen, sollten im Vorfeld bereits die TÜV-Gebühren mittels telefonischer Nachfrage und/oder per Internet in Erfahrung gebracht werden. Regelmäßig empfiehlt es sich, selber zur Prüfstelle zu fahren. Unnötige Wartezeiten können dabei häufig durch die vorherige Vereinbarung eines Termins vermieden werden. Dies kann teilweise auch kurzfristig per Internet geschehen.

Wenn die Fristen bei TÜV, HU & AU überschritten werden

Tüv-Untersuchung unter dem Fahrzeug
Tüv-Untersuchung unter dem Fahrzeug

Je nachdem, um wie lange ein abgelaufener TÜV schon andauert, droht gleich doppeltes Ungemach:

Zum einen schlägt der Bußgeldkatalog zu. So ist, wenn Sie den TÜV überziehen, für Pkw und Motorrädern bei 2 bis 4 Monaten ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro fällig. Beträgt die Überschreitung 4 bis 8 Monate, fällt ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro an. Wird die fällige TÜV-Prüfung um mehr als 8 Monate überzogen, droht ein Bußgeldbescheid über 60 Euro nebst 1 Punkt in der Flensburger Punktekartei. Und auch, wenn die Nachprüfung versäumt wurde, muss gezahlt werden: Hier fallen 40 Euro an. Ein Fahrverbot ist für sämtliche Verstöße nach der StVO indes nicht vorgesehen.

Zum anderen sind bei einer Fristüberschreitung von mehr als 2 Monaten 20% mehr TÜV-Gebühren für die erweiterte HU anzusetzen.

Einen kleinen Vorteil hat die Fristüberschreitung aber trotzdem: Seit 2012 wird die neue TÜV-Plakette nicht mehr rückdatiert. Hätte also ein Pkw im Juli 2014 geprüft werden müssen, wird aber erst im Oktober 2014 beim TÜV vorgeführt, muss er erst wieder in 24 Monaten (September 2016) zur Haupt- und Abgasuntersuchung.

Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen, welche außerhalb des Betriebszeitraums zum TÜV müssen, sind für den Erhalt der Prüfplakette HU und AU im ersten Monat des Betriebszeitraums zu veranlassen.

Ein Dokument kann aber zu Hause bleiben und muss dem TÜV nicht vorgelegt werden: der Fahrzeugbrief. Diese wird nur in bestimmten Situationen gebraucht, wie beispielsweise beim Verkauf des Autos.

Video – Was droht, wenn Sie den TÜV überziehen?

Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.
Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.

Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!

Der Bußgeldkatalog TÜV, HU & AU zählt je nach Fristüberschreitung Verwarnungsgelder und Bußgelder in unterschiedlicher Höhe auf. Zugleich lässt sich mit Hilfe des Bußgeldrechners schnell und zuverlässig ermitteln, wann 1 Punkt in Flensburg fällig wird.

Der Bußgeldrechner zeigt auch auf, dass das Verkehrsrecht bei Verstößen gegen fällige TÜV-Prüfungen kein Fahrverbot vorsieht.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (70 Bewertungen, Durchschnitt: 3,74 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

male author icon
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

337 Kommentare

  1. Roman

    20. Dezember 2017 um 13:54

    Hallo,
    meine KfZ Untersuchung ist seit August 2017 fällig und der Wagen steht seit dem auf dem Privatgelände der KfZ Werkstatt. In diesem Monat nun erreicht mich ein Bußgeld und ein Schreiben der Kreisverwaltung.
    Prinzipiel rechtens ?????

    Gruß

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 11:32

      Hallo Roman,

      auf privatem Grund darf ein solches Fahrzeug normalerweise stehen.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  2. Sebastian

    4. Dezember 2017 um 16:16

    Hallo,
    ist es normal, dass man bei einer Überziehung von unter einem Monat schon mit einem Verwarnungsgeld belegt wird? Fällig war: 10/17 und kontrolliert wurde Mitte November. Verwarnungsgeld von: 15,- Euro wird verlangt!

    1. bussgeldrechner.org

      11. Dezember 2017 um 10:42

      Hallo Sebastian,
      der Bußgeldkatalog sieht ein Verwarngeld von 15 Euro in der Regel erst vor, wenn die HU für 2 bis 4 Monate überzogen wurde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Tim

    4. Dezember 2017 um 15:22

    Hallo,
    wenn die HU um „mehr als 8 Monate überzogen“ wird, ist 1 Punkt fällig. Mir ist nicht ganz klar, wann exakt dieser Zeitpunkt eintritt.
    Wenn beispielsweise ein Auto im Januar HU Prüfung gehabt hätte, es wird aber versäumt. Wann beginnt dann der „über 8 Monate“ Zeitraum. September wäre nach meinem Verständnis genau 8 Monate, aber nicht „über“. Ich würde daher sagen, ab 1. Oktober gibts den Punkt, liege ich da richtig?

    1. bussgeldrechner.org

      11. Dezember 2017 um 9:05

      Hallo Tim,
      in der Regel sollte die Sanktion ab dem 1. Oktober drohen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. Frank

    21. November 2017 um 17:49

    Hallo,Frage:
    darf der HU-Prüfer folgende Dinge als Gravierent bemängeln:
    nachträglich eingebautes Hub-Schiebedach undicht,Fahrertür nur von innen zu öffnen,Luftansaugschlauch Befestigung lose,Hekscheibenwischer ohne Funktion( ich hab einen rechten Außenspiegel!)
    Alle meine Kollegen empfinden die Punkte als kleinkariert und glauben,der will,dass ich ein neues KFZ kaufe

    1. bussgeldrechner.org

      1. Dezember 2017 um 14:54

      Hallo Frank,
      der Gesetzgeber legt fest, welche Punkte im Zuge einer HU zu prüfen sind.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. Norbert

    4. Oktober 2017 um 9:48

    Der Aufschlag von 20% für eine erweitere Überprüfung ist nach § 29 STVZO wie zu Begründen ??
    Wurde dann die HU nicht Ordnungsgemäß durchgeführt ??
    Ich finde in den einschlägigen Vorschriften keine derartige Erläuterung .

    1. bussgeldrechner.org

      23. Oktober 2017 um 10:25

      Hallo Norbert,
      um welche Art von Ergänzungsuntersuchungen es sich handeln kann, geht unter anderem aus Anlage VIIIa StVZO hervor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Rustam

    12. September 2017 um 11:34

    Kurze Frage
    mein TÜV seit 6 Monaten abgelaufen, (einfach vergessen)
    am 06.09.17 war beim TÜV und habe Bescheinigung erhalten über die Mängel (danach einen Termin beim Werkstatt gemacht) am 07.09.2017 beim Parkplatz hat man mich erwischt und jetzt droht 25 Euro Verwarnungsgeld.
    seit 08.09.2017 sende ich Emails an Verkehrsüberwachung das ich war schon beim TÜV und habe bereits Bescheinigung mit die kann ich 1 Monat noch fahren bis die Mängel im Auto repariert wird. Ist dass richtig oder ich soll das Bussgeld bezahlen
    Danke sehr für Antwort

    1. bussgeldrechner.org

      18. September 2017 um 8:57

      Hallo Rustam,

      wenn Sie keine gültige Bescheinigung haben, darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen geführt oder abgestellt werden. Demnach ist das Bußgeld gerechtfertigt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Melanie

    5. September 2017 um 9:31

    Hallo,
    wir haben einen Anhänger, bei dem der TÜV abgelaufen ist. Dieser steht auf einem Privatgelände und wurde nicht mehr genutzt.

    Jetzt kam die Beanstandung. Ist das rechtens?

    Gruß Melanie

    1. bussgeldrechner.org

      11. September 2017 um 8:09

      Hallo Melanie,

      ja, das ist rechtens.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Ilona

    25. August 2017 um 18:42

    Liebe Redaktion,

    der TÜV für mein Auto war im Mai 2017 fällig. Vor einer Woche (also Mitte August) bin ich im Urlaub in Sachsen von der Polizei erwischt worden. Fahrzeug war während Stadtbesichtigung auf Parkplatz abgestellt. Als wir wiederkamen, war ein Zettel an der Windschutzscheibe, dass mein TÜV abgelaufen sei, sie mich hiermit auffordern, den TÜV machen zu lassen und dass man dies an die zuständige Zulassungsbehörde melden werde. Heute habe ich nun ein Schreiben meiner zuständigen KFZ-Stelle vom Heimatort bekommen. Darin werde ich aufgefordert, bis in einer Woche einen gültigen TÜV nachzuweisen.
    Es wird darauf hingewiesen, dass ansonsten nach Paragraph 5 Abs. 1 und 2 Fahrzeugzulassungsverordnung das Fahrzeug stillgelegt werden kann, was für mich mit erheblichen Kosten verbunden wäre.

    Jetzt bin ich ganz verwundert: man liest ja immer, dass ein Überschreiten des TÜV von 2-4 Monaten nur ein Verwarngeld von 15 Euro nach sich zieht, aber von Zwangsstilllegung nach 3 Monaten Überschreiten und daraus folgenden Kosten (und in welcher Höhe), ist nirgendwo die Rede.

    Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass ich nur 15 Euro zahlen muss, sonst nichts.
    Ich war bereits in der Werkstatt, die Reparatur würde mehr kosten, als das Auto noch wert ist. Ich komme im Moment aber nicht dazu, mich nach einem neuen Wagen umzusehen.

    Was kann jetzt passieren?

    Gruß, Ilona

    1. bussgeldrechner.org

      4. September 2017 um 9:07

      Hallo Ilona,
      weißt Ihr Fahrzeug erhebliche Mängel auf, dürfen Sie dieses nicht mehr fahren. Anderenfalls drohen Sanktionen wie die Stilllegung.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Rudolf

    17. August 2017 um 16:21

    Hallo, ich habe zwei Motorräder, mit einem fahre ich regelmäßig, das andere steht seid 4 oder 5 Jahren – außer einer einzigen Fahrt zum TÜV im April 2014 -angemeldet , versichert und fahrbereit aber ungenutzt in meiner Privatgarage. Die letzte HU wäre also im April 2016 fällig gewesen ; ich bin aber nicht zur HU gefahren, da ich das Motorrad sowieso nicht benutze. Jetzt am 5.7.2017 habe ich das Motorrad ( also mit 15 Monaten abgelaufenem HU ) endlich durch einen Abmeldeservice vorübergehend stilllegen lassen um es zu verkaufen und hatte bereits am nächsten Tag ein Anhörungsformular im Bußgeldverfahren wegen Überschreitung der HU um mehr als 8 Monate im Briefkasten. Ich begründete mein „Vergehen“ damit, das mir nicht bewußt war, daß auch Fahrzeuge, die nicht gefahren werden und auf privatem Grund stehen, aber angemeldet sind auch zur HU müssen. Anhand des km – Standes auf der letzten HU-Bescheinigung und dem jetzigen Km Stand kann ich auch beweisen, daß ich nicht damit gefahren bin…
    (ich weiß selber dass das eigentlich schwachsinnig ist Steuern und Versicherung zu bezahlen und nicht zu fahren, – ich wollte nur das Kennzeichen mit meinen Initialen retten …)
    Heute kam nun der Bußgeldbescheid 88,50 € und ein Punkt, für ein Fahrzeug, das seit drei 3 Jahren ungefahren in der eigenen Garage steht. istdas korrekt oder lohnt es sich, Widerspruch einzulegen ? Müssen auch eingemottete aber angemeldete KfZ HU machen ?
    Danke im Voraus

    1. bussgeldrechner.org

      28. August 2017 um 10:49

      Hallo Rudolf,

      grundsätzlich können Sie stets innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch bei der Bußgeldbehörde erheben. Ob dies in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg hat, kann ein Anwalt klären. Wir sind an dieser Stelle nicht berechtigt, Rechtsberatung zu erteilen.

      – Die Redaktion

  10. Jochen

    9. August 2017 um 20:26

    Wenn ich jetzt den Tüv um > 8 Monate überziehe bekomme ich die 60€ + den 1nen Punkt. Jetzt ist aber normalerweise die AU auch um den Betrag überzogen.

    Bekomme ich somit 2 Punkte und 120€ Strafe

    gruß

    1. bussgeldrechner.org

      14. August 2017 um 10:36

      Hallo Jochen,

      in aller Regel ist nicht von einer doppelten Bestrafung auszugehen.

      – Die Redaktion

  11. Peter L.

    9. August 2017 um 15:23

    Hallo,
    Ich habe einen Fast-Oldtimer Baujahr 1990; der wurde im März 2015 vorübergehend stillgelegt(abgemeldet) und stand bis jetzt in der Garage. Der TÜV ist im April 2015 abgelaufen. Ich habe jetzt mittels Kurzkennzeichen das Auto in die Werkstatt gebracht und möchte es auch dem TÜV vorstellen. Nach bestandener TÜV-Prüfung soll das Auto zugelassen werden. Muß ich jetzt mit erhöhten Prüfgebühren rechnen oder sogar mit einem Bußgeld?

    1. bussgeldrechner.org

      14. August 2017 um 9:01

      Hallo Peter,

      der TÜV erhebt keine Bußgelder. Von einer erhöhten Prüfungsgebühr ist ebenfalls nicht auszugehen.

      – Die Redaktion

  12. Detlef

    25. Juli 2017 um 17:59

    Hallo,.. ich habe die Frist für die HU knap unter zwei Monaten überzogen -Fahrzeug war längere Zeit im Ausland unterweg-. Leider ist eine Neuvorführung erforderlich gewesen, sodass ich nun natürlich über die zwei Monatsgrenze gekommen bin und in Schwerin direckt ein Ticket über 15 € bekommen habe.

    Gut,.. die Beamtin für den ruhenden Verkehr konnte das ja nicht wissen, aber ist mein Verständnis richtig, dass ich ja innerhalb der Fristen bei der HU war und somit das Ticket sich nach einem Einspruch erledigt haben sollte?

    1. bussgeldrechner.org

      31. Juli 2017 um 8:16

      Hallo Detlef,

      wenn die HU nicht in diesem Zeitraum vollständig abgeschlossen war, ist auch das Verwarnungsgeld gerechtfertigt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  13. Christa P.

    6. Juli 2017 um 16:35

    Mein PKW hatte TÜV-Termin 05/2017. Ich kann aus persönlichen Gründen erst jetzt zur Werkstatt, um die Prüfung durchführen zu lassen. Wie lange habe ich jetzt überzogen (heute ist der 06.07.17)? Bis Ende Juli zwei Monate? Oder zählen Mai und Juni schon als zwei Monate? Was kostet mich das extra? Krieg ich ein evtl. Bußgeld automatisch verpasst oder nur, wenn ein Polizist mich aufhält?

    1. bussgeldrechner.org

      10. Juli 2017 um 9:49

      Hallo Christa,

      Sie haben zwei Monate überzogen. In aller Regel melden die Mitarbeiter vom TÜV eine Überziehung nicht den Behörden.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  14. Vassili

    23. Juni 2017 um 17:45

    Hallo,ich habe ein Quad und musste zum 10.16 zum tüv da aber mein Quad kaputt war und ich kein geld hatte es zu reparieren kann ich es erst jetzt zum tüv bringen da es jetzt fertig ist 23.06.17.Bekomme ich auch ein punkt es stand in der garage die ganze Zeit.Mfg Vassili

    1. bussgeldrechner.org

      29. Juni 2017 um 11:48

      Hallo Vassili,

      wenn Sie das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr bewegen oder auf öffentlichen Wegen abstellen, ist eine Anzeige der Ordnungswidrigkeit in der Regel nicht anzunehmen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  15. VH

    13. Juni 2017 um 3:13

    Hallo,

    ich bin seit Sept. 2016 in Spanien mit meinem Auto, Tüv ist im Januar abgelaufen. Ich habe hier den freiwilligen ITV gemacht (spanischer TÜV). Habe ich unangenehme Konsequenzen in Deutschland zu befürchten, wenn ich mit dem Wagen in Deutschland nicht unterwegs bin? Danke und VG

    1. bussgeldrechner.org

      14. Juni 2017 um 13:50

      Hallo VH,
      Probleme wegen des abgelaufenen TÜVs müssen Sie im Ausland nicht befürchten. Reisen Sie allerdings mit dem Fahrzeug nach Deutschland ein, sollten Sie die Hauptuntersuchung unverzüglich und nahe der Landesgrenze durchführen lassen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Irene

    12. Juni 2017 um 3:57

    Hallo,ich habe im September 2016 das Auto abgemeldet.Der TÜV war im August abgelaufen.Das Auto steht ab dem Zeitpunkt unberührt.Mit welche Kosten muss ich rechnen,wenn ich das Auto wieder anmelden möcthe.
    Mfg Irene

    1. bussgeldrechner.org

      14. Juni 2017 um 11:35

      Hallo Irene,
      für die Anmeldung eines Gebrauchtwagens innerhalb des Zulassungsbezirkes werden in der Regel Gebühren von durchschnittlich 11,00 erhoben. Die Kosten für den TÜV variieren je nach Stelle und Bundesland.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Brunhild

    10. Juni 2017 um 11:44

    Kann mein Auto aus Gesundheitlichen Gründen nicht nutzen. Seit 4 Jahren ohne Tüv. Was erwartet mich?

    1. bussgeldrechner.org

      14. Juni 2017 um 10:32

      Hallo Brunhild,
      ist der TÜV mehr als 8 Monate überzogen, droht laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. John

    9. Juni 2017 um 15:16

    Hallo liebes Team,

    der TÜV meines Motorrads ist seit Juni letzten Jahres abgelaufen. Hatte keine Zeit zum Fahren und es stand ein komplettes Jahr angemeldet in der Garage.
    Habe nun einen TÜV-Termin ausgemacht.

    Muss ich mit Bußgeld rechnen, da der TÜV bereits ein Jahr abgelaufen ist?

    Vielen Dank und Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      14. Juni 2017 um 10:13

      Hallo John,
      der TÜV selbst erhebt kein Bußgeld. Sollten Sie allerdings in eine Verkehrskontrolle geraten, können 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg drohen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Heiko R.

    1. Juni 2017 um 16:19

    Hallo,
    habe heute mein defektes Motorrad mit Saisonkennzeichen 04 bis 10 welches die letzten 2 Jahre nur noch im Keller stand abgemeldet. Der TÜV war nur bis April 2015 gültig. Nun wurde ich bei der Zulassungsstelle darauf hingewiesen, dass sie wegen dem abgelaufenen TÜV das RP informieren müssen. Muss ich nun mit Bußgeld und Punkten rechnen ?

    1. bussgeldrechner.org

      7. Juni 2017 um 10:32

      Hallo Heiko,

      die Strafen für das Überziehen der Hauptuntersuchung können Sie dem obigen Text entnehmen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Norbert

    1. Juni 2017 um 10:22

    Hallo, wie verhalte ich mich richtig?
    Mein Schwager ist verstorben und hat einen Boots Trailer in Italien am Gardasee stehen. Das Fahrzeug ist seit 1999 nicht mehr in Deutschland gewesen. Ich muss jetzt diesen Trailer dort abholen. Ich hatte eine Werkstatt vor Ort beauftragt die Verkehrssicherheit zu prüfen, die ist wohl OK. Der Trailer müsste nach Dortmund und ich bin mir jetzt unsicher was bzw. wie ich das mache ohne der Dumme zu sein. MfG Norbert

    1. bussgeldrechner.org

      7. Juni 2017 um 10:17

      Hallo Norbert,

      diese Frage sollten Sie an die zuständige Behörde richten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Klemens

    24. Mai 2017 um 17:11

    Hallo,

    gelten die Bußgelder auch , wenn ich aus Österreich komme und unsere Plakette 1 Monat überzogen ist?Danke

    1. bussgeldrechner.org

      31. Mai 2017 um 8:34

      Hallo Klemens,

      die Bestimmungen zur Hauptuntersuchung gelten nur für Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  22. Nicole

    17. Mai 2017 um 22:08

    Hallo,
    ich habe einen Pferdeanhänger, der seit 4 Jahren in einer Halle steht. TÜV ist lange abgelaufen. Er ist aber noch zugelassen. Steuern und Versicherung habe ich immer bezahlt. Jetzt möchte ich ihn reaktivieren.
    Kann ich damit zum TÜV fahren? Was kann mir passieren?

    1. bussgeldrechner.org

      18. Mai 2017 um 9:45

      Hallo Nicole,
      wenn Sie mit dem Anhänger auf direktem Weg zum TÜV fahren, haben Sie in der Regel nichts zu befürchten. Allerdings ist es sinnvoll, eine Terminbestätigung oder ähnliches mitzuführen, damit Sie diese im Fall einer Kontrolle vorzeigen können.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. Alex

    11. Mai 2017 um 7:37

    Hallo zusammen
    meine Frage
    TÜV bis 03.2017 am 10.05.17 ein Hinweiszettel der Stadt an der Frontscheibe gehabt

    Wo handschriftlich vermerkt wurde “03.2017 TÜV„ ist das ein Bußgeld was auf mich zukommt oder nur ein freundlicher Hinweis ?

    Den es sind ja noch keine vollen 2 Monate seit 31.03.2017 vor bei

    Vielen Dank

    1. bussgeldrechner.org

      11. Mai 2017 um 11:34

      Hallo Alex,
      da uns der Hinweiszettel nicht vorliegt, können wir dazu keine Einschätzung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  24. Dirk

    9. Mai 2017 um 21:54

    Mein TÜV war im Januar fällig. Ich habe mein Auto am 30. März beim TÜV Rheinland vorgeführt und nicht bestanden. Den Nachprüftermin bis zum 30. April habe ich nicht wahrgenommen. Kann ich mein Auto noch bußgeldfrei bis zum 30. Juni fahren?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    1. bussgeldrechner.org

      11. Mai 2017 um 11:54

      Hallo Dirk,
      wie Sie selbst geschrieben haben, ist Ihr TÜV seit Januar abgelaufen. Sie sind dazu verpflichtet, für eine gültige Plakette zu sorgen. Daher ist davon auszugehen, dass bereits im Januar die Frist für ein Bußgeld beginnt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  25. tobias

    4. Mai 2017 um 21:51

    hallo,

    ich hatte mein auto vor dem haus auf einem parkplatz geparkt.
    der tüv ist seit dezember abgelaufen. nachdem ich aus meinem 3 wöchigen urlaub zurückgekommen bin, hing ein knöllchen am scheibenwischer “ mitteilung über fahrzeugmängel/kontrollaufforderung. Allerdings nur eine verwarnung mit einer frist von 10 tagen. diese konnte ich aufgrund des urlaubs nicht einhalten, laut dem knöllchen informiert die polizei jetzt die verwaltungsbehörde.

    Was habe ich nun zu erwarten ? einfach nur das bußgeld von 25 euro ?

    Danke schonmal für die antwort.

    1. bussgeldrechner.org

      11. Mai 2017 um 10:18

      Hallo Tobias,
      zusätzlich zum Bußgeld werden durch die Verwaltungsbehörde nun auch Bearbeitungsgebühren und Auslagen erhoben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

Verfasse einen neuen Kommentar