TÜV bzw. Hauptuntersuchung überzogen?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 21. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Rechnen Sie hier aus, was das kostet!

Lesen Sie hier, welche Bußgelder drohen können:

VerstoßSanktion
HU ü­ber­zo­gen (um zwei bis vier Mo­na­te)15 Eu­ro
HU ü­ber­zo­gen (um vier bis acht Mo­na­te)25 Eu­ro
HU ü­ber­zo­gen (um mehr als acht Mo­na­te)60 Eu­ro, ein Punkt in Flens­burg

Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner bei TÜV, HU & AU

HU- und AU-Plakette
HU- und AU-Plakette

Die meisten Kraftfahrzeuge müssen regelmäßig zum „TÜV“ – die umgangssprachliche Formulierung für die nach dem Verkehrsrecht meist alle zwei Jahr erforderliche Hauptuntersuchung (HU).

Dabei zeigen die TÜV-Plakette und der Stempel in der Zulassungsbe­scheinigung Teil I den nächsten Termin zur Hauptuntersuchung an. Die Abgasuntersuchung (AU) ist für Pkws seit Januar 2010 Bestandteil der HU. Damit ist die sechseckige Prüfplakette auf dem vorderen Kennzeichen entfallen.

Werden die Fristen für die TÜV-Prüfung überschritten, sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) je nach Dauer der Überschreitung Bußgelder und bis zu 1 Punkt in Flensburg vor.

Lkw müssen zur Sicherheitsprüfung. Werden dafür die Fristen überzogen, fallen die Sanktionen höher aus. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Sicherheitsprüfung.

Weiterführende Informationen zum TÜV

FAQ: TÜV

Wie oft muss ich mit meinem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung?

Üblicherweise müssen sämtliche Kfz sowie Anhänger alle 24 Monate zur HU. Für Pkw, Wohnmobile bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg gilt allerdings, dass deren erste HU erst nach 36 Monaten erfolgen muss. Erst für die folgenden Untersuchungen gilt dann die Frist von 24 Monaten.

Woher weiß ich, wann mein Fahrzeug das nächste Mal zum TÜV muss?

Dies können Sie anhand der TÜV-Plakette ablesen. Die Zahl in der Mitte verrät Ihnen das Jahr des nächsten Termins, die Zahl, die ganz oben steht, den Monat. Taucht hier z. B. eine „4“ auf und in der Mitte der Plakette eine „20“, heißt das, Sie müssen mit Ihrem Fahrzeug spätestens bis April 2020 zur HU.

Was droht mir, wenn ich die HU überzogen habe?

In diesem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld und unter Umständen auch einem Punkt in Flensburg rechnen. Die Höhe der Sanktion hängt davon ab, um wie viele Monate Sie den HU-Termin überschritten haben.

Wer alles TÜV, HU & AU prüft

Seit dem das ehemals bestehende Monopol des TÜVs aufgehoben wurde, erfolgen HU und AU durch staatlich anerkannte und kontrollierte Prüforganisationen. Dazu gehören etwa DEKRA, FSP, GTÜ, KÜS, TÜV Nord, TÜV Süd, TÜV Rheinland, TÜV Thüringen oder TÜV Hanse. Der Umfang der TÜV-Prüfung und deren Ablauf ist in der HU-Richtlinie (Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO) festgelegt.

Welche Fahrzeuge wann geprüft werden

Untersucht werden alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger. Eine Ausnahme besteht nach der StVO für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen (Händler- und Oldtimerkennzeichen). Diese müssen nicht zur Hauptuntersuchung. Fristen für den TÜV bestehen im Wesentlichen wie folgt:

Art des Fahr­zeugsFrist bis zur näch­sten HU
Pkwerst­mals nach 36 Mo­na­ten, da­nach alle 24 Mo­na­te
An­häng­er bis 750 kgerst­mals nach 36 Mo­na­ten, da­nach alle 24 Mo­na­te
An­häng­er und zwisch­en 750 und 3.500 kg
alle 24 Mo­na­te
Wohn­mo­bil bis 3.500 kgerst­mals nach 36 Mo­na­ten, da­nach alle 24 Mo­na­te
Wohn­mo­bil zwisch­en 3.500 und 7.500 kgalle 24 Mo­na­te, nach 6 Jah­ren alle 12 Mo­nate
Mo­tor­rä­deralle 24 Mo­na­te

Neben dem Stempel in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. bei älteren Modellen im Fahrzeugschein ergeben sich die weiteren Fristen für die Hauptuntersuchung auf der TÜV-Plakette. Maßgeblich ist der Monat, der auf „12 Uhr“ steht.

Was bei der HU geprüft wird

Untersuchung der Reifen beim TÜV
Untersuchung der Reifen beim TÜV

Geprüft werden die Sicherheit, der Zustand, die Funktion und die Wirkung bestimmter Fahrzeugbauteile und Fahrzeugsysteme. Daher dürfen folgende Teile keine Mängel aufweisen: Scheiben und Spiegel, Beleuchtung und Elektrik, Lenkung, Bremsen, Räder und Reifen, Antrieb, Fahrgestell und Aufbau, Abgas- und Geräuschverhalten, Lenkradschloss, Tacho, Kennzeichen, Fabrikschild (Typenschild) und Fahrzeugidentifizierungsnummer (Fahrgestellnummer). Auch das im Verkehrsrecht vorgeschriebene Zubehör (Warndreieck, Verbandskasten, seit 01.07.2014 Warnweste) wird kontrolliert. Ist das Fahrzeug verkehrsunsicher oder hat es erhebliche Mängel, wird es nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Vielmehr muss es instand gesetzt und binnen eines Monats erneut vorgeführt werden.

Bescheinigt wird durch die TÜV-Prüfung aber nur die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, nicht dessen Betriebssicherheit.

Was bei der AU geprüft wird

Streng genommen heißt die Abgasuntersuchung für Pkws seit 2006 UMA (Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems). Für Motorräder, Leichtkrafträder, Trikes und Quads besteht ebenfalls seit 2006 die AUK. Diese Fahrzeuge müssen zur Abgasuntersuchung, sofern

  • die Erstzulassung nach dem 01.01.1989 erfolgte
  • sie über einen Zwei-Takt- oder Viertakt-Benzinmotor verfügen
  • der Hubraum mehr als 50 ccm beträgt
  • die Geschwindigkeit über 45 km/h liegt

Gemeinsam ist den Prüfungen für das Abgasverhalten, dass zuerst die einschlägigen Bauteile wie Einspritzanlage, Luftfilter, Auspuff, Katalysator u. ä. auf sichtbare Schäden kontrolliert werden. Liegen hier keine Mängel vor, werden Motoreinstellungen und Motorwerte sowie ggf. der Schadstoffausstoß gemessen. Wird die AU nicht bestanden, wird dies auf dem Untersuchungsbericht der HU festgehalten.

Anders als die UMA darf die AUK bereits bis zu höchstens einem Monat vor der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Der AUK-Nachweis ist dem Prüfer vor Beginn der HU vorzulegen.

Was kostet der TÜV?

Für den TÜV entstehen Kosten. Muss der Pkw zur Hauptuntersuchung, sollte der Fahrzeughalter unbedingt die TÜV-Gebühren vergleichen. Die Unterschiede können eklatant sein und teilweise sogar über 50 Euro hinausgehen. So ist etwa der Service in der Vertragswerkstatt mit hauseigenem, von einer Prüforganisation abgestelltem Kontrolleur regelmäßig teuerer als ein unmittelbarer Besuch bei der Prüfstelle. Umgekehrt bieten Werkstattketten manchmal Sonderaktionen an, die preislich sogar unter den TÜV-Kosten der Prüfstellen liegen. Daneben bestehen bei den einzelnen Anbietern der Prüfstellen Preisunterscheide, die auch noch regional verschieden sein können. Ungefähr ist für HU und AU bei Pkws mit Preisen zwischen 90 und an die 100 Euro zu rechnen.

Entsprechendes gilt für die TÜV-Kosten beim Motorrad. Auch hier sind Preisunterschiede möglich. In etwa belaufen sich die TÜV-Kosten beim Motorrad auf 65 bis 70 Euro.

Wird eine Nachprüfung fällig, weil das Fahrzeug aufgrund fehlender Sicherheit bzw. vorhandener Mängel innerhalb eines Monats erneut vorgeführt werden muss, sind für die TÜV-Plakette zwischen 12 und 25 Euro zu veranschlagen.

Um Kosten zu sparen, sollten im Vorfeld bereits die TÜV-Gebühren mittels telefonischer Nachfrage und/oder per Internet in Erfahrung gebracht werden. Regelmäßig empfiehlt es sich, selber zur Prüfstelle zu fahren. Unnötige Wartezeiten können dabei häufig durch die vorherige Vereinbarung eines Termins vermieden werden. Dies kann teilweise auch kurzfristig per Internet geschehen.

Wenn die Fristen bei TÜV, HU & AU überschritten werden

Tüv-Untersuchung unter dem Fahrzeug
Tüv-Untersuchung unter dem Fahrzeug

Je nachdem, um wie lange ein abgelaufener TÜV schon andauert, droht gleich doppeltes Ungemach:

Zum einen schlägt der Bußgeldkatalog zu. So ist, wenn Sie den TÜV überziehen, für Pkw und Motorrädern bei 2 bis 4 Monaten ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro fällig. Beträgt die Überschreitung 4 bis 8 Monate, fällt ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro an. Wird die fällige TÜV-Prüfung um mehr als 8 Monate überzogen, droht ein Bußgeldbescheid über 60 Euro nebst 1 Punkt in der Flensburger Punktekartei. Und auch, wenn die Nachprüfung versäumt wurde, muss gezahlt werden: Hier fallen 40 Euro an. Ein Fahrverbot ist für sämtliche Verstöße nach der StVO indes nicht vorgesehen.

Zum anderen sind bei einer Fristüberschreitung von mehr als 2 Monaten 20% mehr TÜV-Gebühren für die erweiterte HU anzusetzen.

Einen kleinen Vorteil hat die Fristüberschreitung aber trotzdem: Seit 2012 wird die neue TÜV-Plakette nicht mehr rückdatiert. Hätte also ein Pkw im Juli 2014 geprüft werden müssen, wird aber erst im Oktober 2014 beim TÜV vorgeführt, muss er erst wieder in 24 Monaten (September 2016) zur Haupt- und Abgasuntersuchung.

Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen, welche außerhalb des Betriebszeitraums zum TÜV müssen, sind für den Erhalt der Prüfplakette HU und AU im ersten Monat des Betriebszeitraums zu veranlassen.

Ein Dokument kann aber zu Hause bleiben und muss dem TÜV nicht vorgelegt werden: der Fahrzeugbrief. Diese wird nur in bestimmten Situationen gebraucht, wie beispielsweise beim Verkauf des Autos.

Video – Was droht, wenn Sie den TÜV überziehen?

Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.
Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.

Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!

Der Bußgeldkatalog TÜV, HU & AU zählt je nach Fristüberschreitung Verwarnungsgelder und Bußgelder in unterschiedlicher Höhe auf. Zugleich lässt sich mit Hilfe des Bußgeldrechners schnell und zuverlässig ermitteln, wann 1 Punkt in Flensburg fällig wird.

Der Bußgeldrechner zeigt auch auf, dass das Verkehrsrecht bei Verstößen gegen fällige TÜV-Prüfungen kein Fahrverbot vorsieht.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

337 Kommentare

  1. Uta

    4. Juli 2021 um 14:09

    Ich habe ein Anhänger mit abgelaufenen TÜV ( 24 Monate,) der steht auf einem privaten Grundstück.
    Jetzt kam ein Anhörungsbogen zur Stellungnahme von der Stadt.

    Kfz Kennzeichen ist dran.

    Gesehen,( durch unerlaubt betreten des Grundstücks) des Ordnungsamtes.

    Frage. Dürfen die das prüfen?
    Darf ich ein Pkw Anhänger ohne TÜV auf dem privaten Grundstück abstellen?
    Versicherungen und Steuer sind bezahlt.
    Hänger wurde wenn nur, da er in Garageneinfahrt steht, innerhalb dieser bewegt bzw auf die direkt angrenzend Wiese geschoben.

    Danke für eine Nachricht.
    VG Uta

  2. Marco

    26. März 2021 um 20:56

    Situation: HU abgelaufen Dez 2020.
    Ich war u.a. krank… konnte erst am 22. Feb 2021 hin. Leider wuirden 2 Mängel gefunden, davon einen EM. Keine Plakette.
    –> Nachprüffrist 4 Wochen.
    Ersatzteile mußten beschafft werden, Auto ist 20 Jahre alt.
    Erwischt worden vom Ordnungsamt 2 Wochen später Anfang März.
    15 eur Verwandgeld bekommen. Widerspruch eingelegt, weil ich ja innerhalb der 2 Monate beim TÜV war. Der Bericht vom 22. Feb wurde hin geschickt.
    Hab dann die Plakette bekommen 3 Tage später.
    Widerspruch wurde abgelehnt.
    Grund: Wäre innerhalb der 2 Monate nicht bei der HU gewesen.
    Stimmt aber nicht, war ja da, hab nur keine Plakette bekommen.
    .
    In der StVZO §29 steht (sp lese ich das) dass man innerhalb der 2 Monate beim TÜV gewesen sein muss, nicht: dass man eine Plakette gekommen muss.
    Wat nu?
    Danke

  3. G.S.

    25. März 2021 um 8:07

    Ich hatte die Ansage von Herrn Scheuer missverstanden und die HU bei meinem Fahrzeug ca. 3,5 Monate überzogen.
    Von dem Ordnungsamt habe dann eine Verwarnung in Höhe von 15 Euro bekommen.
    Dieses zahlte ich versehentlich aber 5 Tage zu spät.
    Eine Woche später bekam ich einen Bussgeldbescheid (ca. 45 Euro) und am gleichen Tag auch einen zweiten Brief mit einer Frist zum Zahlen des Bussgeldbescheids innerhalb einer Woche.

    Ist dieser zweite Brief zulässig? Werden hier nicht die Gesetzlichen Fristen umgangen?
    Kann der Bußgeldbescheid angefochten werden?

    Danke schon mal im Voraus

    Grüße

  4. Jörg

    19. Juni 2020 um 11:19

    Hallo, ich hatte am 2.6. ein Bußgeld erhalten, weil der TÜV für 4-8 Monate überschritten war.
    Am 3.6. habe ich beim TÜV einen Termin für den 18.6. gemacht.
    Am 9.6. habe ich das Bußgeld überwiesen. Eine Frist war übrigens auf der Verwarnung nicht vermerkt.
    Am 12.6. bekam ich ein Schreiben der Zulassungsbehörde mit der „Aufforderung zur Beseitigung von Fahrzeugmängel – HU Überschreitung“. Hier wird eine Frist von von 14 Tagen genannt.
    Jetzt frage ich mich, wieso die Zulassungsstelle jetzt noch einmal zusätzlich 10,20€ haben möchte. Das ist doch völlig unnötig, da ich nach bekannt werden relativ zügig gehandelt hatte. Wieso sind die überhaupt eingebunden worden?
    Muss das sein?
    gruß

  5. Armin

    18. Januar 2020 um 0:11

    Hallo, ich habe meinen Boots -trailer in Kroatien gelassen. Hat noch TÜV bis 04/20. Ende August 2020 möchte ich es wieder (Anhänger mit Boot) nach Deutschland bringen. Bekomme ich Probleme wenn ich die Grenze passiere?
    Dankeschön

    1. bussgeldrechner.org

      29. Januar 2020 um 14:34

      Hallo Armin,
      in der Regel müssen Sie den Anhänger in Deutschland umgehend zur Hauptuntersuchung vorführen. Hierfür empfiehlt sich eine Werkstatt in der Nähe der Grenze.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Sascha

    5. Januar 2020 um 2:24

    Frage! habe ein 125ccm kraftrad gekauft das seit dem 15.11.2018 abgemeldet ist und tüv bis 04.19 hatte welche kosten kommen auf mich zu wegen neuer hu

    1. bussgeldrechner.org

      29. Januar 2020 um 15:22

      Hallo Sascha,
      die Preise für eine HU können je anch Anbieter und Wohnort variieren. Dabei sollten Sie rund 75 Euro einplanen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Peter B.

    24. Oktober 2019 um 22:50

    Hallo !!!
    An mein Fahrzeug ist der TÜV überfällig und da es vor meinem Haus steht, habe ich einen Bußgeldbescheid bekommen.
    Zusätzlich bekamm ich einen Bescheid der Stadt, in dem ich aufgefordert werde, entweder einen aktuellen TÜV-Bericht oder eine Abmeldebescheinigung
    vorzulegen.
    Nun habe ich das Fahrzeug in eine Garage verfrachtet.

    Meine Frage:
    Kann die Behörde mich trotzdem zwingen das KFZ abzumelden ?
    Es ist doch jetzt aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt und befindet sich auf privatem Grund in einem nicht öffentlich zugängigen Raum (Garage).

    1. bussgeldrechner.org

      10. Dezember 2019 um 16:24

      Hallo Peter,

      die Behörde kann Sie durchaus dazu auffordern.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Timo S.

    13. Juni 2019 um 11:47

    Wir haben an einem Traktor 2 Jahre den Tüv überzogen. Er hatte einen Motorschaden, wir haben einfach vergessen ihn abzumelden. Bei der Abmeldung kam nun ein Schreiben über 60€ + Gebühr und einen Punkt in Flensburg. Wenn wir ohne Tüv gefahren wären, könnte ich das verstehen, aber wir haben ihn nur abgemeldet und er stand seit Jahren. Ist das rechtens?

    Gruß Timo

    1. bussgeldrechner.org

      21. Juni 2019 um 9:38

      Hallo Timo,

      auch ein ungenutztes Fahrzeug muss, solange es in Deutschland zugelassen ist, regelmäßig zur Hauptuntersuchung.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Sindy

    11. Juni 2019 um 13:34

    Hallo, wir haben ein Quad in der Garage stehen ,dass nicht fahrbereit ist und haben uns darum auch nicht mehr gekümmert (es wurde nicht damit gefahren) allerdings habe ich jetzt mit bekommen ,dass der Tüv über 2 Jahre abgelaufen ist . Wir wollen das Quad abmelden . Geht das ohne Tüv ? Passiert da was ? Was würde auf uns zu kommen ? Liebe Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      13. Juni 2019 um 15:46

      Hallo Sindy,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. J. B.

    5. Juni 2019 um 22:57

    Hallo, wir mussten unseren Wohnwagen seit 2018 in Italien lassen. Tüv ist seit August 2018 abgelaufen. Nun wollen wir unseren Wohnwagen nach dem Urlaub wieder mit nachhause nehmen. Wie teuer wird hier ein Bußgeld? Gibt es auch einen Punkt? Lohnt sich ggf ein kurzzeitkennzeichen, da wir in Italien keinen TÜV gemacht bekommen.
    Danke lg

    1. bussgeldrechner.org

      13. Juni 2019 um 15:38

      Hallo J.B.,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Dennis

    4. Juni 2019 um 8:07

    Hallo an das Team von Bußgeldrechner,

    wir haben kürzlich ein Fahrzeug verkauft, welches nun seit 2 Jahren auf einem abgeschlossenen Privatgelände stand, da es defekt war – aber angemeldet und zugelassen.
    Es wurde also seit Jahren nicht auf öffentlichen Straßen geparkt oder bewegt.
    Die HU ist also seit mehr als 8 Monaten abgelaufen.
    Bei der Abmeldung des KFZ fiel das natürlich sofort auf und es flatterte nun ein Bußgeldbescheid ins Haus mit 88,50 € und 1 Punkt gab es auch noch.

    Ist das so Rechtens?
    Es gäbe auch Zeugen die bestätigen können, dass das Fahrzeug nicht bewegt wurde.

    Im Voraus vielen Dank für die Mühe und Antwort.

    Beste Grüße aus Hessen
    Dennis

    1. bussgeldrechner.org

      13. Juni 2019 um 15:31

      Hallo Dennis,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Steve

    12. Mai 2019 um 13:46

    ZUSATZFRAGE: Ist der Führerschein bei weniger als 3 Jahren überzogener Tüv-Dauer in Gefahr, oder kann es maximal ein paar Punkte in Flensburg geben ?

    1. bussgeldrechner.org

      29. Mai 2019 um 11:54

      Hallo Steve,
      eine pauschale Einschätzung ist uns hierzu nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Steve

    12. Mai 2019 um 13:42

    Hallo team bußgeldrechner,

    ich habe fast die hälfte aller kommentare gelesen, aber meine frage ist scheinbar noch nicht dabei.
    Sie schrieben zwar, dass ein pkw bei überzogenem tüv als äußerste maßnahme stillgelegt werden kann, allerdings nicht, ab wann man dies befürchten muss und wie hoch die folgenden kosten (abschleppen + strafe + verwaltungsgebühr) UNGEFÄHR wären.
    Kann man dazu eine ungefähre Auskunft geben, oder ist das nicht klar geregelt ?

    mfg

    1. bussgeldrechner.org

      29. Mai 2019 um 11:53

      Hallo Steve,
      uns liegen dazu keine genauen Informationen vor. Die Einschätzung liegt somit wohl im Ermessen der Beamten und wird zudem von den Umständen beeinflusst.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Mangeng

    5. Mai 2019 um 0:10

    Hallo,
    ich hatte meine zwei Motorräder, aufgrund anfallende Reparaturen im Schuppen untergestellt bin dann aber nicht zum reparieren gekommen und habe sie auch dort vergessen da ich aufgrund einer Erkrankung nicht motorrad fahren hätte können, dann kamen sie wieder ins Gespräch, aber da ich die anfallenden Reparaturen nicht bewältigen konnte , habe ich sie abgemeldet und anschließend für beide Motorräder ein Bußgeld für fehlenden TÜV seit mehr als 8 Monate bekommen, nun meine frage, sie wurden nie ohne TÜV im Straßenverkehr bewegt und stehen Reparaturbedürftig im Schuppen es wurden nur die kennzeichen zum abmelden mitgenommen, muss ich das Bußgeld zahlen, obwohl sie auf privaten Grundstück stehen und nicht ohne TÜV bewegt wurden ?

    1. bussgeldrechner.org

      29. Mai 2019 um 11:27

      Hallo Mangeng,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. martina

    12. März 2019 um 14:33

    wer bekommt bei Überschreitung des TÜVs den Punkt, der Fahrer oder der Halter?

    1. bussgeldrechner.org

      21. März 2019 um 15:14

      Hallo Martina,
      in der Regel ist davon auszugehen, dass Halter den Punkt bekommen, da sie für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs verantwortlich sind.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Andy

    26. Juli 2018 um 12:59

    Meine Frage betreffend abgelaufener TÜV, wurde bei mir im April festgestellt und Strafgeld waren 15 €. Im Urlaub kam nun ein Schreiben der Zulassungsstelle das Fahrzeug mit Mängelbeseitigung nachzuweisen. 02.07. war das Schreiben , wir aber vom 30.06.- 17.07. in Urlaub sodass die Frist gar nicht einhaltbar war. Ich habe einen Antrag auf Wiedereinsetzungsantrag der Frist gestellt, keine Antwort darauf erhalten aber per Einschreiben von ein und der selben Sachbearbeiterin eine Untersagung des Betriebes des Fahrzeuges bekommen. Was kann ich tun? Fahren darf ich ja nicht mehr und wie komme ich zum TÜV, was kostet das wenn ich trotzdem zum TÜV fahre damit, angemeldet Versicherungstechnisch ist es ja?

    1. bussgeldrechner.org

      6. August 2018 um 10:13

      Hallo Andy,
      wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Michael K.

    5. Juli 2018 um 17:21

    Hallo,

    Ich habe mein Fahrzeug aufgrund Nichtnutzung sowie einer um mehr als 8 Monaten überfälligen HU in einer verschlossenen Garage abgestellt. Es wurde jedoch in meiner Abwesenheit von einem Familienangehörigen (der nicht wusste, dass die HU überfällig ist) auf einem wenige 100m entfernten öffentlichen Parkplatz für 2 Tage abgestellt. Dies muss wohl jemandem aufgefallen sein und es folgte eine Meldung an die örtliche Polizei. Niemand war im Auto als es auffiel. Es folgte nun ein Bußgeldbescheid samt 1 Punkt in Flensburg (60 EUR + 23,50 EUR). Den Sachverhalt habe ich bereits auch schriftlich so geäußert. Die Gründe hat die verantwortliche Person bei der Kreisbehörde jedoch nicht gelten lassen. Hafte ich hier tatsächlich als Halter, da ich es nicht unterbunden habe, dass jemand (gegen meinen Willen) das Fahrzeug dort abgestellt hat?

    Gruß

    Michael.

    1. bussgeldrechner.org

      9. Juli 2018 um 9:51

      Hallo Michael,

      sofern es um die überzogene HU geht, dann haften Sie als Halter. Schließlich sind Sie ja dafür zuständig, dass der Wagen fristgerecht gewartet wird.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  18. Tomy

    7. Juni 2018 um 22:38

    Der TÜV an meinem Cabrio, welches ich in der Garage stehen hatte war bereits 1 Jahr abgelaufen. Am 2.3.18 habe ich das Fahrzeug beim TÜV vorgefahren, danach das Auto einer Werkstatt zur Behebung der Mängel übergeben. Diese wurden beseitigt. Die TÜV Plakette wurde nach erfolgter Prüfung in der Werkstatt am 16.3.2018 angebracht. Laut Anhörungsbogen wurde das Fahrzeug am 11.03.2018 im fließenden Verkehr durch zwei als Zeugen benannte Polizeibeamte fotografiert. Eine Kontrolle (Anhalten des Fahrzeuges) durch die Polizei erfolgte nicht, ebenso liegt bislang kein Foto vor.
    Hätte die Polizei den Fahrer bei dem Verstoß nicht anhalten müssen?
    Liegt Seitens des Halters eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist?
    Kann in Folge der belegten TÜV-Untersuchungen das Verfahren eingestellt werden?

    1. bussgeldrechner.org

      8. Juni 2018 um 17:17

      Hallo Tomy,

      in diesem speziellen Fall sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann Sie umfassend beraten und Ihnen am besten sagen, wie in Ihrer Situation vorzugehen ist.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  19. Heiko

    31. Mai 2018 um 18:44

    Hallo,
    ich habe einen Anhänger auf einem öffentlichen Parkplatz stehen und den TÜV vergessen (>8 Monate). Der Anhänger wurde lange nicht benutzt. Nun soll ich einen Anhörungsbogen ausfüllen. TÜV habe ich natürlich zwischenzeitlich wieder.
    Was ist zu erwarten?
    Danke

    1. bussgeldrechner.org

      4. Juni 2018 um 10:21

      Hallo Heiko,

      wie Sie dem obigen Rechner entnehmen können, müssen Sie mit einem Punkt und einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Diese Angaben sind jedoch ohne Gewähr, da dies auch von der bearbeitenden Stelle abhängt.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  20. Frank

    13. Mai 2018 um 22:54

    Ich habe eine Frage, ist es gerechtfertigt mein Anhänger 750Kg war und ist Defekt gebrochener Boden und Verzogen, bekommt so keinen TÜV. Der TÜV war 4 / 2017 Abgelaufen und stand ab da in meinem Garden und wurde nicht Bewegt. Jetzt habe ich mich Entschlossen einen neuen zu Kaufen. So ging ich auf die Zulassungsstelle (***)Meldete den alten ab und den Neuen an. Jetzt bekomme ich ein Bußgeldbescheid nach dem Anhörungsbogen, wo ich die Situation Erklärte, von 60 EUR und 1 Punkt für das der Anhänger sich nicht im Öffentlichen Verkehrsraum befand Defekt war und ist nur nicht Abgemeldet wurde, bis zur Entscheidung Reparieren oder Neuen Kaufen.
    Das steht doch in keinem Verhältnis mehr diese Strafen mit Punkten, für das Rum stehen.
    Was machen?

    1. bussgeldrechner.org

      14. Mai 2018 um 9:42

      Hallo Frank,

      wenn Sie der Meinung sind, dass die Sanktionen in Ihrem Bußgeldbescheid ungerechtfertigt sind, dann haben Sie die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen. Wie Sie dabei vorgehen können, lesen Sie hier: https://www.bussgeldrechner.org/bussgeldbescheid/einspruch.html

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  21. Mandy

    30. Januar 2018 um 22:56

    Guten Abend

    Mein Tüv ist am 31.12.2017 abgelaufen wenn, ich es richtig verstehe müsste ich ab dem 1.3.2018 mit einem Bußgeld und einer erweiterten HU rechnen ist das richtig? Unsere Werkstatt ist Momentan geschlossen wie lange weiß ich leider nicht und leider sind die Ersatzteile schon in der Werkstatt bestellt ist eine kleine ein Mann Firma und der Herr ist auch nicht zu erreichen wir sind momentan auf der suche nach einer neuen Werkstatt.

    Mfg Mandy

  22. Michael

    12. Januar 2018 um 23:43

    Hallo, habe mein Tüv um 4 Monate überzogen, war beim TÜV und habe 1 Monat Zeit die Mängel zu beseitigen.
    10 Tage nach dem TÜV Besuch habe ich nun einen Kontrollbericht von der Polizei am Auto, ich habe 7 Tage Zeit zum Tüv zu fahren.
    Nun war ich bei der Polizei und zeigte denen das ich schon 10 tage vor deren
    Kontrollbericht beim TÜV war und das Fahrzeug zum 02.02.2018 noch im Straßenverkehr teilnehmen darf.
    Die sagten mir ist OK aber ein Bußgeld erhalte ich trotzdem.
    Dürfen die mir ein Bußgeld geben ? Ich bin denen doch zuvorgekommen.

    Gruß

    Michael

    1. bussgeldrechner.org

      15. Januar 2018 um 9:38

      Hallo Michael,

      diesbezüglich können wir leider kaum eine Einschätzung geben – es kommt darauf an, für was Sie genau ein Bußgeld erhalten haben. War dies wegen den Mängeln an Ihrem Wagen oder wegen Überziehen der Hauptuntersuchung oder gar wegen etwas anderem?

      Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, haben die grundsätzlich die Möglichkeit, einen Widerspruch zu erheben.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Michael

        15. Januar 2018 um 14:19

        danke für Ihtre Antwor.t
        Der Beamte meinte ich erhalte ein Bussgeld wegen TÜV überziehung,
        ich war aber vor derer Kontrolle schon beim TÜV und kann das auch nachweißen.
        Kann es trotzdem ein Bußgeld geben ?

        1. bussgeldrechner.org

          23. Januar 2018 um 8:56

          Hallo Michael,

          da zum Zeitpunkt der Kontrolle der TÜV bereits vier Monate fällig war, kann die Polizei dafür auch ein Bußgeld verhängen.

          Das Team von bussgeldrechner.org

          1. Michael

            30. Januar 2018 um 13:35

            Das Bussgeld wurde eingestellt da der PKW vor dessen bereits beim TÜV
            vorgestellt wurde, das die HU überzogen war spielte dadurch keine Rolle mehr.

  23. Tobias

    9. Januar 2018 um 22:58

    Hallo,
    das Ordnungsamt hat mir ein Verwarnungsschreiben zugeschickt, weil es festgestellt hat, dass ich meinen Termin für die fällige HU um 4 Monate überschritten habe. Die HU habe ich umgehend durchführen lassen, die Plakette wurde zugeteilt und angebracht. Das Schreiben vom OA enthält zusätzlich folgende Aufforderung: „Gültige HU ist binnen 7 Tage Ihrer zust. Zulassungsbehörde vorzulegen“. Können Sie mir sagen, was denn konkret mit „vorlegen“ gemeint ist? Genügt die Zusendung per E-Mail oder wird von der
    Behörde erwartet, dass man dort den HU-Zettel vorzeigt, was im Fall der hiesigen Zuassungsstelle mit nicht unter drei Stunden Wartezeit einherginge.
    Vielen Dank und viele Grüße
    Tobias

    1. bussgeldrechner.org

      15. Januar 2018 um 10:50

      Hallo Tobias,

      dies hängt sicherlich von der Behörde selbst ab – dementsprechend sollten Sie vor Ort fragen, was den Bearbeitenden lieber ist.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. wiennie

    8. Januar 2018 um 14:56

    Ich habe ein neues Auto bestellt und der Liefertermin dauert leider noch ein paar Wochen. Dadurch ist mein TÜV abgelaufen. Dieses Auto wird allerdings (da Diesel) eh verschrottet. Erwartet mich auch hier ein Bußgeld und muß ich dann zur Prüfung?
    Liebe Grüße und Danke

    1. bussgeldrechner.org

      15. Januar 2018 um 10:08

      Hallo wiennie,

      grundsätzlich gilt, dass Fahrzeuge, die in Betrieb genommen werden, eine gültige HU aufweisen sollten. Wenn Ihr Wagen jedoch planmäßig verschrottet wird und keine schwerwiegenden Mängel aufweist, welche ein Sicherheitsrisiko darstellen, sollte ausnahmsweise davon abgesehen werden können – insofern Sie den Wagen nicht regelmäßig noch benutzen. Ein genaue rechtliche Handhabe gibt es hier jedoch nicht. Bei weiteren Fragen können Sie sich auch an eine Zulassungsstelle oder den TÜV selbst wenden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Manuela

    3. Januar 2018 um 7:52

    Hallo liebes Team,

    Ich bin seit September mit meinem TÜV drüber, war jedoch am 6.12.17 bei der HU. Für die Mängel was der TÜV findet, bekommt man ja eine Frsit von einen Monat um sie zu reparieren. Ich weis, dass wenn ich die Frist nicht einhalten, ich die HU nochmals bezahlen muss. Meine Frage jedoch ist, ob die Strafe bei erwischen nach diesem Monat abweicht oder so bleibt als wäre ich nocht nicht beim TÜV gewesen?
    Eine weiter Frage wäre: Was passiert wenn sie mich in Österreich ohne TÜV erwischen ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Manuela

    1. bussgeldrechner.org

      8. Januar 2018 um 9:29

      Hallo Manuela,

      in der Regel haben die Beamten keine Einsicht, ob Sie schon beim TÜV vorstellig waren oder nicht, demnach ist nicht davon auszugehen, dass die Sanktionen abweichen. Werden Sie im Ausland ohne TÜV erwischt, kann ein Bußgeld ausgesprochen werden.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

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