TÜV überziehen: Welche Kosten fallen an?
Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Rechnen Sie hier aus, was das kostet!
Bußgeldtabelle: Hauptuntersuchung (HU) überziehen
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
TÜV überziehen (Motorrad, Auto, Anhänger) | ||
… um 2 bis 4 Monate | 15 € | |
… um 4 bis 8 Monate | 25 € | |
… um mehr als 8 Monate | 60 € | 1 |
TÜV überziehen (Lkw über 7,5 Tonnen und Busse) | ||
… um bis zu 2 Monate | 15 € | |
… um 2 bis 4 Monate | 25 € | |
… um 4 bis 8 Monate | 60 € | 1 |
… um mehr als 8 Monate | 75 € | 1 |
Im Video: Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen?
Weshalb der Besuch beim TÜV so wichtig ist
Gemäß § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind Halter von zulassungs- und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen dazu verpflichtet, diese in regelmäßigen Abständen durchchecken zu lassen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Kfz keine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, weil z. B. bestimmte Teile nicht mehr voll funktionstüchtig sind.
Dieser Check-up geschieht im Rahmen der sogenannten Hauptuntersuchung (HU), die nicht selten auch als „TÜV“ bezeichnet wird, da der Technische Überwachungsverein sie besonders häufig durchführt. In diesem Ratgeber können Sie nachlesen, was geschieht, wenn Sie den TÜV überziehen.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: TÜV überziehen
Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, den TÜV zu überziehen. Erst 2 Monate nach dem ursprünglichen Termin werden jedoch Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog fällig. Daher können Sie zwar weniger als 2 Monate mit ungültiger Plakette fahren, ohne ein Bußgeld fürchten zu müssen, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit ist dies allerdings keinesfalls empfehlenswert.
Je nachdem, um wie viele Monate Sie den TÜV überzogen haben, fallen die Sanktionen strenger aus: Wer die HU um zwei bis vier Monate überzieht, muss 15 Euro zahlen. Sind Sie vier bis acht Monate zu spät dran, kostet Sie das 25 Euro. Sobald Sie allerdings um mehr als acht Monate den TÜV überziehen, können Punkte in Flensburg fällig werden; in diesem Fall einer. Hinzu kommt ein Bußgeld von 60 Euro.
Wenn Sie die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überziehen und noch in der Probezeit sind, wird dies als sogenannter B-Verstoß angesehen. Dieser hat zwar noch keine speziellen Maßnahmen zur Folge, sobald jedoch ein zweiter B-Verstoß hinzukommt oder es sich bei diesem bereits um den zweiten Verstoß dieser Kategorie handelte, müssen Sie sich neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog außerdem auf eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie ein Aufbauseminar einstellen.
TÜV überziehen: Wie lange ist das möglich ohne Strafe?
Neue Pkw müssen nach drei Jahren erstmals und anschließend alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Damit Halter wissen, wann es bei Ihrem fahrbaren Untersatz wieder einmal soweit ist, wird das Datum sowohl in der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. dem Fahrzeugschein als auch auf der Prüfplakette auf dem Nummernschild vermerkt.
Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Fahrzeughalter den TÜV überziehen. Erlaubt ist dies zwar nicht, allerdings drohen Betroffenen erst dann Konsequenzen, wenn der Termin um zwei Monate überzogen wurde.
Wenn Sie also den Termin beim TÜV überziehen und etwa 1 Monat zu spät dran sind, müssen Sie demzufolge (noch) keine Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog befürchten, sollten Sie in eine Verkehrskontrolle geraten.
Zusammengefasst im Video: So lesen Sie die TÜV-Plakette ab
Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen?
Wie bereits weiter oben erwähnt: Erst wenn Sie 2 Monate lang den TÜV überziehen, kommt eine Strafe auf Sie zu. Diese richtet sich laut Bußgeldkatalog stets danach, wie lange Sie den Termin verschwitzt haben:
- Sind Sie zwischen zwei und vier Monate zu spät dran, wird ein Verwarnungsgeld von 15 Euro fällig.
- Wenn Sie die Hauptuntersuchung überziehen und bereits vier bis acht Monate vergangen sind, müssen Sie 25 Euro zahlen.
- Autofahrer, die um mehr als acht Monate den TÜV überziehen, erwartet ein Bußgeld von 60 Euro. Zusätzlich landet ein Punkt in Flensburg auf ihrem Konto.
Neben der regulären Hauptuntersuchung besteht für Lkw über 7,5 Tonnen sowie für Busse zudem die Pflicht, eine zusätzliche Sicherheitsprüfung zu absolvieren. Sollten Sie mit einem solchen Kfz den TÜV überziehen, müssen Sie sich auf strengere Sanktionen einstellen. Wie diese genau aussehen, verrät Ihnen diese Tabelle.
Gut zu wissen: Zwar drohen Ihnen keine extra Bußgelder, wenn Sie verspätet bei der Prüforganisation Ihrer Wahl auftauchen, um die HU durchführen zu lassen, haben Sie jedoch um mehr als zwei Monate den TÜV überzogen, können Ihnen Gebühren auferlegt werden. Schließlich benötigt Ihr Fahrzeug in dem Fall eine erweiterte Untersuchung, die auch Ergänzungsuntersuchung genannt wird. Diese kostet in der Regel 20 Prozent mehr.
TÜV überziehen in der Probezeit: Welche Folgen hat das?
Befinden Sie sich noch in der zweijährigen Probezeit, können unter Umständen spezielle Maßnahmen auf Sie zukommen, wenn Sie als Fahranfänger den TÜV überziehen. Neben den Gebühren bei der Prüforganisation sowie den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog haben Sie dann gegebenenfalls noch weitere Konsequenzen zu befürchten.
Dies ist jedoch erst dann der Fall, wenn Sie den HU-Termin um mehr als acht Monate überzogen haben. Während der Probezeit werden Verkehrsverstöße in zwei Kategorien unterteilt:
- A-Verstöße (schwerwiegende Regelmissachtungen)
- B-Verstöße (weniger schwerwiegende Regelmissachtungen)
Als Fahranfänger leisten Sie sich einen B-Verstoß, wenn Sie den TÜV-Termin überziehen und das um mehr als acht Monate. Ein solcher hat noch keine Auswirkungen auf die Probezeit. Kommt allerdings ein weiterer Verstoß der Kategorie B hinzu oder es handelte sich bei diesem bereits um Ihren zweiten B-Verstoß, erwarten Sie eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar. Die Kosten dafür müssen Sie selbst tragen.
Hat es Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, den TÜV zu überziehen?
Auch wenn Sie den TÜV überziehen, bleibt die Versicherung für Ihr Kfz bestehen. Sollte sich ein Unfall ereignen und die HU-Plakette Ihres Fahrzeugs ist abgelaufen, übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung also dennoch die Reparaturkosten für Schäden am Kfz des Unfallgegners.
Doch Vorsicht: Sollten Sie den TÜV überziehen und einen Unfall verursachen, weil Ihr Fahrzeug Mängel aufwies, die bei der Hauptuntersuchung aufgefallen wären, besteht die Option, dass Ihre Versicherung Sie in Regress nimmt. Sie kommt dann zwar erst einmal für die Kosten auf, holt sich anschließend jedoch einen Teil des Geldes von Ihnen zurück. Dabei sind höchstens 5.000 Euro möglich.
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