Trunkenheit im Verkehr: Welches Strafmaß wird angesetzt?
Letzte Aktualisierung am: 25. Juli 2024
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Fahren unter dem Einfluss von Alkohol
Ein Feierabendbier nach getaner Arbeit oder eine ausgelassene Feier am Wochenende gehören für viele Menschen zum wöchentlichen Ablauf. Vor allem in guter Gesellschaft wird Alkohol gerne konsumiert.
Durch den Alkoholkonsum steigt jedoch die Risikobereitschaft und die Konzentrationsfähigkeit sinkt. Das kann durchaus eine fatale Kombination sein, wenn sich der Betroffene dann hinter das Steuer eines Fahrzeugs setzt.
Handelt es sich um eine Straftat, wenn Sie unter dem Einfluss alkoholischer Getränke am Straßenverkehr teilnehmen? Wie hoch fällt bei Trunkenheit im Verkehr das Strafmaß aus? Diese Fragen beantwortet der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Trunkenheit im Verkehr
Der Straftatbestand „Trunkenheit im Verkehr“ gemäß § 316 StGB gilt als erfüllt, wenn ein Fahrzeugführer mit einem Wert von 1,1 Promille oder mehr bei der Teilnahme am Straßenverkehr erwischt wird. Trunkenheitsfahrten können zudem vorliegen, wenn der Betroffene durch eine unsichere Fahrweise auffällt und mindestens 0,3 Promille im Blut hat. Für Radler gilt ein Grenzwert von 1,6 Promille.
Ja. Wer mit Alkohol am Steuer ab einem Wert von 1,1 Promille erwischt wird, begeht eine Straftat. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um vorsätzliche oder fahrlässige Trunkenheit im Verkehr handelt.
Wird die Alkoholfahrt strafrechtlich verfolgt, droht dem Betroffenen eine Freiheits- oder Geldstrafe sowie ggf. der Entzug der Fahrerlaubnis. Wird die Regelmissachtung als Ordnungswidrigkeit geahndet, sind für die Trunkenheitsfahrt als Strafe ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von drei Monaten vorgesehen.
Ist Trunkenheit im Straßenverkehr immer eine Straftat?
Es kommt immer wieder vor, dass die Polizei stichprobenartige Verkehrskontrollen durchführt. Kommt der Verdacht auf, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol hinterm Steuer sitzt, können die Beamten den Betroffenen bei Gefahr im Verzug mit aufs Revier zur Blutentnahme nehmen.
Ist der Fahrer nicht durch seine Fahrweise auffällig geworden und der Test zeigt ein Ergebnis von unter 0,5 Promille, gibt es keine Anzeige. Zeigt das Blutbild aber eine Alkoholkonzentration von 1,1 oder mehr Promille, so sind die Voraussetzungen für eine Trunkenheit im Verkehr erfüllt.
Dies ist auch ab einem Wert von 0,3 Promille der Fall, wenn der Fahrer eine unsichere bzw. auffällige Fahrweise an den Tag gelegt hat. In diesen Fällen handelt es sich um eine Straftat, welche gemäß § 316 StGB geahndet wird.
Ein „einfacher“ Verstoß gegen die Promillegrenze bis zu einem Wert von 1,09 Promille stellt hingegen in aller Regel eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese wird gemäß Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat geahndet.
Wichtig: Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt grundsätzlich eine Promillegrenze von 0. Sie dürfen sich also auch nicht hinters Steuer setzen, wenn sie nur kleinere Mengen Alkohol konsumiert haben.
Trunkenheit am Steuer: Strafe gemäß StGB
Doch welche Strafe droht nun, wenn Sie als Ersttäter eine Trunkenheitsfahrt unternehmen und dabei von der Polizei erwischt werden? § 316 Absatz 1 StGB definiert diesbezüglich:
Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.
Die Trunkenheit im Verkehr kann also gemäß StGB § 316 sogar eine Haftstrafe nach sich ziehen. Kommt es während dieser Fahrt zu einem Unfall, ist auch eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung möglich. Zudem kann eine Trunkenheit im Verkehr auch einen Fahrerlaubnisentzug nach sich ziehen.
Gut zu wissen: Hat ein motorisierter Verkehrsteilnehmer die absolute Fahruntauglichkeit erreicht (ab 1,1 Promille) und gefährdet andere, so kommt als Straftatbestand auch die Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB in Betracht. Dieser kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert werden.
Kann eine Trunkenheit im Verkehr mit dem Fahrrad vorliegen?
Wer nach dem Alkoholgenuss die Autoschlüssel liegen lässt und auf ein Fahrrad steigt, muss ebenfalls aufpassen. Zum einen kann es hier zu erheblichen Verletzungen bei einer Kollision oder einem Sturz kommen und zum anderen gilt auch für Radler eine Promillegrenze.
Diese liegt in Deutschland bei 1,6. Überschreiten Sie als Radfahrer diesen Wert und werden dabei erwischt, müssen Sie sich ebenfalls wegen Trunkenheit am Steuer verantworten. Auch in diesem Fall kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, obwohl Sie gar nicht mit einem Kfz unterwegs waren.
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