TraffiStar S350: Treten Messfehler bei diesem Blitzermodell auf?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 27. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Blitzer überführen Temposünder

Der TraffiStar S350 kann stationär oder mobil eingesetzt werden.
Der TraffiStar S350 kann stationär oder mobil eingesetzt werden.

Im Straßenverkehr kommt es täglich zu Missachtungen der Regeln der Straßenverkehrsordnung. Ganz oben auf der Liste der Verfehlungen stehen meist Geschwindigkeitsüberschreitungen. Blitzer und Radarfallen sollen Raser überführen.

Dabei kommen unterschiedliche Modelle zum Einsatz, welche von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen werden müssen. Ein solches Messgerät ist auch der TraffiStar S350 von Jenoptik.

Doch wie genau funktioniert die vom TraffiStar S350 verwendete Laser-Messung? Wird der TraffiStar S350 mobil oder stationär eingesetzt? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

FAQ: TraffiStar S350

Was ist ein TraffiStar S350 von Jenoptik?

Der TraffiStar S350 von Jenoptik ist ein Blitzer, der per Lasertechnologie die Geschwindigkeiten von Kraftfahrzeugen ermitteln kann. Das Gerät kann sowohl mobil als auch stationär eingesetzt werden. Sogar eine semistationäre Anwendung als Blitzer-Anhänger ist möglich.

TraffiStar S350: Sind typische Fehlerquellen bekannt?

Wie bei jedem Blitzer treten mitunter auch beim TraffiStar S350 Messfehler auf, die zu einem ungenauen Messergebnis führen können. Mögliche Gründe sind eine unsachgemäße oder zu späte Eichung sowie eine falsche Bedienung des Geräts.

Kann ich gegen das Messergebnis von einem TraffiStar S350 Einspruch einlegen?

Grundsätzlich können Sie gegen jeden Bußgeldbescheid einen Einspruch einlegen. Dieser muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt des Schreibens bei der Behörde eingehen. Verpassen Sie diese Frist, werden die Sanktionen rechtskräftig und ein Einspruch ist nicht mehr möglich.

Blitzer TraffiStar S350: Verwendete Messtechnik

Eine Messung mit dem TraffiStar S350 kann zu einem Bußgeldbescheid führen.
Eine Messung mit dem TraffiStar S350 kann zu einem Bußgeldbescheid führen.

Das Messgerät TraffiStar S350 von Jenoptik ist ein echter Allrounder unter den Blitzern: Es kann sowohl mobil als auch stationär eingesetzt werden. Und sogar eine Kombination ist möglich, denn den TraffiStar S350 gibt es auch als Blitzer-Anhänger.

Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt per Lasertechnologie. Die Laser werden auf einen Bereich der Fahrbahn ausgeworfen, der von einem Kfz passiert wird. Über eine simple Weg-Zeit-Berechnung kann die gefahrene Geschwindigkeit ermittelt werden. Liegt diese über dem Tempolimit, löst der Blitzer aus und fertigt ein Blitzerfoto an.

Laut Herstellerangaben kann der TraffiStar S350 zuverlässig zwischen verschiedenen Fahrzeugklassen differenzieren. So ist es möglich, dass das Gerät stets die unterschiedlichen Tempolimits für einzelne Fahrzeugklassen außerorts überwacht.

TraffiStar S350: Urteile zur Verwendung der Messungen

Am 9.7.2019 hat der Saarländische Verfassungsgerichtshof ein Urteil veröffentlicht, welches eine Geschwindigkeitsmessung mit dem TraffiStar S350 für ungültig befand. Kritisiert wurde dabei, dass das Gerät die Rohmessdaten nicht vollständig abspeichere.

Dadurch hätten die vermeintlichen Raser nicht die Möglichkeit, die Messung ausreichend zu überprüfen. Bedeutet das nun, dass alle Messungen mit dem TraffiStar S350 grundsätzlich falsch sind? Nein. Es gibt viele Gerichte, die zugunsten von Jenoptik entschieden haben.

Der Hersteller äußert sich zur Verwendung der Messergebnisse des TraffiStar S350 auf seiner Webseite wie folgt:

Unser Messgerät TraffiStar S350 erfüllt alle bestehenden gesetzlichen Regelungen für eichpflichtige Messgeräte nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie der Mess- und Eichverordnung. Es wurde von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig sowohl für die stationäre, semistationäre als auch für die mobile Anwendung zugelassen. Die PTB-Zulassung erfolgte nach umfassenden und strengen Prüfungen. Bei Messungen mit dem TraffiStar S350 handelt es sich um ein amtlich anerkanntes, standardisiertes Messverfahren zur Geschwindigkeitskontrolle.

Wichtig: Es lässt sich also nicht pauschal sagen, dass jede Messungen mit dem TraffiStar S350 unbrauchbar ist bzw. als Beweismittel im Bußgeldverfahren nicht verwendet werden kann. Es muss stets im Einzelfall überprüft werden, inwiefern ein Messfehler vorliegen könnte.

Wie können Sie Einspruch gegen eine Messung mit dem TraffiStar S350 einlegen?

Messung mit dem TraffiStar S350: Ein Anwalt kann Sie beim Einspruch unterstützen.
Messung mit dem TraffiStar S350: Ein Anwalt kann Sie beim Einspruch unterstützen.

Zwar sind nicht grundsätzlich alle Messergebnisse mit dem TraffiStar S350 falsch, dennoch kann es sich ggf. lohnen, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Denn bei der Bedienung des Blitzers können Fehler passieren, die zu einem ungültigen Messergebnis führen.

Wollen Sie die Sanktionen nicht hinnehmen, haben Sie zwei Wochen lang Zeit, schriftlich den Einspruch einzulegen. Geht dieser nicht fristgerecht bei der zuständigen Bußgeldstelle ein, werden die Sanktionen rechtskräftig.

Ob Sie sich bei Ihrem Einspruch auf das Urteil aus dem Saarland berufen können, ist umstritten. Viele Gerichte haben, wie bereits erwähnt, in ähnlichen Fällen zugunsten von Jenoptik entschieden. Daher empfiehlt es sich, im Einzelfall von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen, wie hoch die Chance auf einen Erfolg bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid liegt.

Gut zu wissen: Ein Einspruch kann auch dann begründet sein, wenn die Ordnungswidrigkeit bereits verjährt ist. Dieser Fall ist gegeben, wenn seit dem Tattag mehr als drei Monate bis zur Zustellung vom Bußgeldbescheid vergangen sind. Allerdings kann die Verjährungsfrist auch unterbrochen werden. Eine Unterbrechung stellt beispielsweise die Zusendung vom Anhörungsbogen dar.

Im Video erklärt: Der TraffiStar S350

Wie funktioniert der TraffiStar S350?
Wie funktioniert der TraffiStar S350?
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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