Tattag: Was besagt das Tattagprinzip?
Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Wie werden Folgesanktionen berechnet?
Wer nicht zum ersten Mal in eine Kontrolle gerät, weil er sich einen Verkehrsverstoß zu Schulden kommen lassen hat, überlegt in der Regel, ob alte Verstöße die nun folgende Sanktion erschweren können.
Besonders wenn es um Punkte in Flensburg geht und damit um den Erhalt des Führerscheins, ist es wichtig, wann diese verhängt werden.
Wenn ein Fahrer kurz vor dem Punkteverfall steht und er noch einmal bei einer punktebewehrten Ordnungswidrigkeit erwischt wird, stellt sich die Frage, ob sich der Punktestand bereits bei der Tat erhöht und damit möglicherweise eine Reaktion der Verkehrsbehörde notwendig wird.
Bitte klicken Sie auf Ihr favorisiertes Thema, um zum spezifischen Ratgeber zu gelangen:
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Tattag
Der Tattag ist der Tag, an welchem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Er hat maßgeblichen Einfluss auf die Verjährungsfrist einer Ordnungswidrigkeit.
Für die Tilgung von Punkten in Flensburg ist der Tag der Rechtskraft maßgebend.
Für den Eintritt der Verjährung ist der Tattag entscheidend. Hat sich die Bußgeldstelle mehr als drei Monate Zeit gelassen, den Bußgeldbescheid zu erstellen und hat auch keine anderweitigen Ermittlungsschritte eingeleitet, so gilt die Ordnungswidrigkeit als verjährt.
Video: So funktioniert das Tattagprinzip
Was ist wichtiger? Tattag oder Rechtskraft?
In der Regel sind Urteile erst wirksam, wenn sie rechtskräftig werden. Meistens also mit der Verkündung des Urteils. Doch bei zeitempfindlichen Verkehrsrechtsprozessen wie dem Punkteabbau kann diese Zeitspanne von Bedeutung sein.
Besonders wenn Sanktionen nach § 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG) verhängt werden sollen, sind die Termine und Fristen nicht zu vernachlässigen. Da der Punktestand direkt Sanktionen auslösen kann, ist es wichtig zu wissen, zu welchem Zeitpunkt wie viele Punkte auf dem Punktekonto des Fahrers sind. Ebenso sollte bekannt sein, ob mit einer weiteren Tat Sanktionen riskiert werden.
Kommt es dann dazu, dass weitere Punkte verhängt werden, folgt für manche das böse Erwachen. Denn auch wenn die Punkte noch vor der Verhandlung bzw. Festsetzung der Sanktion verfallen, sorgt das Tattagprinzip dafür, dass ein anderer Zeitpunkt herangezogen wird.
Das Beispiel von Tilo, dem termingetreuen Temposünder
Um die Bedeutung und Wirkung des Tattagprinzips zu erläutern, möchten wir an dieser Stelle ein Beispiel konstruieren, in dem der imaginäre Raser Tilo erfährt, was Tattag bedeutet.
Als er aber mal wieder mit seinem geliebten Auto über die Autobahn jagt, gerät er in einen Blitzer. Nach zwei Wochen erhält Tilo dann den Bußgeldbescheid, der ihn darüber informiert, dass er seinen Führerschein nun abgeben muss. Tilo ist entsetzt. Was war passiert? Sind die Punkte nicht rechtzeitig verfallen? Der Termin der Rechtskraft und der Verfall der Punkte scheinen sich doch nicht zu überscheiden.
Tilo musste erfahren, wie das Tattagprinzip funktioniert. Denn wenn es um die Beurteilung begangener Taten geht, ist nicht immer der Termin der Rechtskraft der ausschlaggebende Zeitpunkt. Stattdessen ist der exakte Zeitpunkt der Tat relevant, wenn es darum geht Sanktionen abzuschätzen.
Der Punktestand am Tattag
Warum muss Tilo seinen Führerschein abgeben? Als der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, sind doch zwei seiner sechs Punkte bereits termingerecht verfallen. Außerdem wird der Führerschein erst ab 8 Punkten entzogen und somit sollte Tilo noch innerhalb der Toleranz sein, in der der Führerscheinentzug noch nicht akut ist.
Sanktionen für zu viele Punkte auf dem Konto in Flensburg:
- Vormerkung
- Ermahnung
- Verwarnung
- Führerscheinentzug
An dieser Stelle wirkt das Tattagprinzip. Deswegen muss Tilo nun Konsequenzen tragen, von denen er sich erwartet hatte, dass sie wegen dem Punkteverfall nicht eintreten würden. Doch was genau war passiert?
Tilo hatte bereits sechs Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, als er in den Blitzer gerät. Zu dem Zeitpunkt, als das Geschwindigkeitsmessgerät auslöst, begeht er also eine Tat, die seinen Punktestand auf das erlaubte Maximum von acht anhebt. Damit ist die Grenze, die einen Entzug des Führerscheins rechtfertigt, nicht nur theoretisch erreicht. Aus dem Behördenbrief erfährt Tilo, dass er seinen Führerschein abgeben muss.
Sanktionen richten sich nach dem Tattag
Bei der Bewertung der Sanktionen für Punkte in Flensburg (wie auch bei anderen Verstößen) wird der Zeitpunkt der Begehung angenommen. Die Konsequenzen können also immer noch strenger ausfallen als am Tag der Verhandlung. Der Führerscheinentzug für Tilo begründet sich dadurch, dass bei der Bemessung, wie viele Punkte bereits vorhanden sind, der Zeitpunkt der Tat maßgeblich ist.
Damit verhindert der Gesetzgeber, dass Verzögerungen in der Verhandlung den Zweck des FAER ad absurdum führen. Sanktionen sollen nicht wegen der Dauer des Verfahrens reduziert werden. Auch soll auf Seite der Behörde verhindert werden, dass ein Ordnungswidrigkeitsverfahren unrechtmäßig abgekürzt wird, um noch die volle Sanktion verhängen zu können.
Die Konsequenzen seiner Taten soll der Täter zwar zu spüren bekommen, das darf aber nicht zu Lasten der gerichtlichen Sorgfalt gehen. Um diese rechtsstaatlichen Grundsätze zu erhalten, gibt es das Tattagprinzip. Dadurch müssen sich die Behörden nicht durch enge Fristen unter Druck setzten lassen.
Verfasse einen neuen Kommentar Antwort abbrechen