Sturmschaden am Auto: Wer zahlt?
Letzte Aktualisierung am: 3. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Wenn das Auto einem Sturm zum Opfer fiel
Äste fliegen umher, Gebäudeteile fallen herab, Bäume stürzen um: Unwetter können ein regelrechtes Chaos auf den Straßen verursachen. Kein Wunder also, dass in solchen Fällen das ein oder andere Auto einen Sturmschaden davonträgt.
Fahrzeughalter sind sich in einer solchen Situation häufig unsicher darüber, ob bei einem Sturmschaden ihre Versicherung zahlt oder nicht.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Kfz-Versicherung die Schäden an Fahrzeugen übernimmt, die durch ein Unwetter entstanden sind und welche Maßnahmen Sie ergreifen können, um einen Sturmschaden zu vermeiden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Sturmschaden
Haben Sie nur die verpflichtende Kfz-Versicherung abgeschlossen, müssen Sie die Reparaturkosten nach einem Sturmschaden in aller Regel selbst tragen. Anders sieht das bei einer Teil- oder Vollkaskoversicherung aus, die die Schäden übernehmen können.
Stürzt ein Baum auf Ihr Fahrzeug, der auf einem privaten Grundstück stand, muss unter Umständen der Grundstückseigentümer für die Schäden aufkommen.
Eine Teilkasko kann einspringen, wenn Ihr Auto bspw. einen Hagelschaden erlitten hat, ein Ast auf dieses gestürzt ist oder etwa Dachziegel auf dieses gefallen sind.
Sturmschaden: Welche Versicherung kommt dafür auf?
Allgemein haben Sie bei einem Sturmschaden schlechte Karten, wenn Sie für Ihr Kfz lediglich eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Diese deckt schließlich nur Beschädigungen ab, die einer dritten Person entstanden sind und mit Ihrem Fahrzeug verursacht wurden.
In einem solchen Fall bleiben Sie wohl oder übel auf den Kosten für die Reparatur nach einem Sturmschaden sitzen. Verfügen Sie hingegen über eine Kasko-Versicherung, werden diese in der Regel übernommen. Worauf es dabei im Detail ankommt, erklären wir im Folgenden.
Wann ein Sturmschaden von der Teilkasko abgedeckt wird
Allgemein kommt die Teilkasko-Versicherung für unverschuldete Beschädigungen am eigenen Fahrzeug auf. Dazu müssen jedoch meist gewisse Bedingungen erfüllt sein. Kam es beispielsweise zu einem Sturmschaden, greift diese Versicherung erst ab Windstärke acht. Dies entspricht in etwa einer Windgeschwindigkeit von mehr als 63 km/h.
Weiterhin werden im Regelfall nur Schäden übernommen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unwetter stehen. Beispiele dafür wären unter anderem Beschädigungen durch
- Hagelschauer,
- heruntergefallene Teile von Gebäuden,
- herumpeitschende Äste oder
- aus dem Fundament gerissene Verkehrsschilder.
Die Teilkasko übernimmt in diesen Fällen bei einem entstandenen Sturmschaden die Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug. Sollte ein Totalschaden vorliegen, zahlt sie wiederum den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des Kfz. Wenn Sie eine Teilkasko mit Selbstbeteiligung abgeschlossen haben, müssen Sie den jeweiligen Betrag in einer solchen Situation zahlen. Gängig ist normalerweise eine Selbstbeteiligung von 150 Euro.
Interessant: Wenn Sie den entstandenen Sturmschaden Ihrer Teilkasko melden, wirkt sich das in diesem Fall nicht auf Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) aus. Dies ist darin begründet, dass eine Teilkasko-Versicherung gänzlich ohne diese Klassen auskommt.
Was die Vollkasko-Versicherung bei einem Sturmschaden übernimmt
Bei einem wütenden Unwetter kann es nicht nur passieren, dass Ihr Fahrzeug einen Sturmschaden von herunterfallenden Dachziegeln oder umherfliegenden Ästen davonträgt.
Haben Sie aufgrund der vorherrschenden Wetterbedingungen einen Unfall verschuldet, weil Sie etwa einem Baum ausweichen mussten, der die Straße blockierte, können Sie sich in der Regel auf Ihre Vollkasko-Versicherung verlassen. Auch ein Sturmschaden unter der Windstärke acht wird normalerweise von der Vollkasko getragen.
Hier müssen Sie jedoch ebenfalls bedenken, dass eine im Vorfeld vereinbarte Selbstbeteiligung dann fällig wird. Bei einer Vollkasko-Versicherung ist ein Betrag von 300 Euro üblich. Weiterhin müssen Sie hier damit rechnen, dass Sie in Ihrer Schadenfreiheitsklasse heruntergestuft werden.
Wer kommt für Sturmschäden auf, die durch Bäume entstanden sind?
Kommt es zum Extremfall, sprich ein Baum wird entwurzelt und stürzt von einem Privatgrundstück auf ein Fahrzeug, welches auf der Straße geparkt wurde, muss gegebenenfalls der Eigentümer des Grundstücks für diesen Sturmschaden aufkommen und nicht die Kasko-Versicherung.
Handelte es sich dabei um einen morschen Baum, der daher mit Leichtigkeit umgeweht werden konnte, geschah der Unfall schließlich nicht aufgrund von höherer Gewalt, sondern weil der Grundstückseigentümer seine Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt hat. Diese besteht etwa aus einer regelmäßigen Kontrolle seiner Bäume, die sich in unmittelbarer Nähe zur Straße befinden.
Wie können Sie sich vor einem Sturmschaden schützen?
Die wohl einfachste Methode, um einen Sturmschaden am Auto zu vermeiden, besteht natürlich darin, die Fahrt erst gar nicht anzutreten und das Kfz stattdessen sicher in einer Garage oder ähnlichem unterzubringen. Doch zum einen kann nicht jeder Kraftfahrer auf diese Möglichkeit zurückgreifen und zum anderen kann ein Unwetter auch während der Fahrt plötzlich auftreten.
Ist Letzteres der Fall, können Sie die folgenden Punkte beachten, um einem Sturmschaden möglicherweise trotzdem zu entgehen:
- Schalten Sie unbedingt das Licht an Ihrem Kfz ein.
- Drosseln Sie Ihr Tempo.
- Halten Sie noch mehr Abstand zum Vordermann als sonst.
- Umfassen Sie das Lenkrad fest mit beiden Händen.
- Lassen Sie das Radio eingeschaltet, um über die Entwicklung des Sturms auf dem Laufenden zu bleiben.
- Meiden Sie Strecken, die bereits überflutet sind.
- Stellen Sie sich auf unvorhergesehene Hindernisse sowie umherfliegende Gegenstände ein.
- Vermeiden Sie es, aus heiterem Himmel ein Ausweichmanöver einzuleiten. Dadurch könnten Sie nicht nur sich, sondern auch andere Fahrer in Gefahr bringen und schlimmstenfalls selbst einen Sturmschaden herbeiführen.
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