Strafzettel aus der Schweiz erhalten? So gehen Sie vor

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 27. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ein Bußgeldbescheid aus der Schweiz als Souvenir

Sie haben einen Strafzettel aus der Schweiz erhalten? Hier erfahren Sie, ob Sie diesen bezahlen müssen.
Sie haben einen Strafzettel aus der Schweiz erhalten? Hier erfahren Sie, ob Sie diesen bezahlen müssen.

Ob auf der Durchfahrt oder bei einem Besuch unseres schönen Nachbarlandes im Süden: Wer mit einem Fahrzeug auf den Straßen der Schweiz unterwegs ist, muss sich an die dort geltenden Verkehrsregeln halten. Auch aufgrund der Nähe zu Deutschland ist die Schweiz ein beliebtes Urlaubsziel. Mit dem eigenen Auto dauert es in der Regel nicht mehr als ein paar Stunden, bis die schweizerische Grenze überquert ist.

Doch werden die Schweizer Berge, Seen und Städte mit dem eigenen Fahrzeug erkundet, besteht immer das Risiko, dass nach dem Urlaub ein Strafzettel aus der Schweiz im heimischen Briefkasten landet. Die Regelungen zur Teilnahme am Straßenverkehr können sich nämlich von denen hierzulande unterscheiden.

Aus diesem Grund sollten Sie sich vor einer Fahrt ins schweizerische Ausland mit den Verkehrsregeln vertraut machen, um kein Bußgeld zu riskieren. Doch nach welchen Verstößen droht in der Schweiz ein Bußgeld? Wie hoch kann dieses ausfallen? Kann ein Bußgeldbescheid aus der Schweiz überhaupt in Deutschland vollstreckt werden? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.

FAQ: Strafzettel aus der Schweiz

Wann ist ein Strafzettel in der Schweiz wahrscheinlich?

Auch in der Schweiz werden Bußgeldbescheide und Strafzettel für verschiedene Verstöße erteilt. Hier finden Sie eine Übersicht zu Verkehrsverstößen, die in der Schweiz üblicherweise zu Sanktionen führen.

Kann eine Bußgeld aus der Schweiz in Deutschland eingefordert werden?

Ja, denn es besteht ein Abkommen, welches die Vollstreckung von Bußgeldern seit 01.05.2024 vollstreckt ermöglicht. Ein Bußgeldbescheid oder Strafzettel aus der Schweiz können in Deutschland also vollstreckt werden.

Wann tritt in der Schweiz die Verjährung ein?

Die Verjährung für die Vollstreckung eines rechtskräftigen Strafzettels oder Bußgeldbescheids beträgt in der Schweiz drei Jahre. Innerhalb dieser Zeit können offene Beträge bei Reisen in die Schweiz eingefordert werden.

Muss ich einen Strafzettel aus der Schweiz bezahlen?

Erhalten Sie zurück im Heimatland einen Bußgeldbescheid aus der Schweiz, kommt die Frage auf, ob Sie das Bußgeld aus dem Ausland überhaupt noch bezahlen müssen. Zwar wurde zwischen vielen europäischen Ländern ein Abkommen zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Bußgeldern geschlossen, allerdings gilt dieses nur für Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU). Da die Schweiz nicht zur EU gehört, greift diese Regelung bei schweizerischen Bußgeldbescheiden also nicht.

Strafzettel in der Schweiz erhalten: Welche Kosten kann dieser verursachen?
Strafzettel in der Schweiz erhalten: Welche Kosten kann dieser verursachen?

Als Ersatz wurde im Jahr 2002 der Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag beschlossen, welcher die Zusammenarbeit der Länder bei der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten vereinfachen soll. Darin wird festgelegt, dass beide Staaten Vollstreckungshilfe leisten, wenn ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde eine Verkehrsordnungswidrigkeit feststellt und deshalb Sanktionen verhängt.

Der Vertrag ist nun seit 01.05.2024 in Kraft getreten, weshalb eine Durchsetzung der Vollstreckung kommen kann. Ein Strafzettel aus der Schweiz kann nun in Deutschland verfolgt werden. Es empfiehlt sich aber grundsätzlich, das Knöllchen aus der Schweiz zu bezahlen, da offene Geldbußen von der schweizerischen Polizei gespeichert werden. Bei einer erneuten Einreise kann bei einer Kontrolle das Bußgeld nachträglich eingefordert werden.

Übrigens: Ein Strafzettel verjährt in der Schweiz erst nach drei Jahren. Wollen Sie also das Bußgeld nicht bezahlen, sollten Sie drei Jahre lang einen Bogen um die Schweiz machen.

Bei welchen Verstößen droht ein Strafzettel in der Schweiz?

Ob Verstöße im ruhenden oder im fließenden VerkehrTemposünder, betrunkene Autofahrer und Falschparker werden in der Schweiz genau wie hierzulande mit einem Bußgeld geahndet. Die Höhe der Geldbußen kann sich allerdings unterscheiden. So kann für denselben Verstoß in der Schweiz ein viel höheres Bußgeld auf den Verkehrssünder warten als in Deutschland. Mit folgenden Bußgeldern bzw. Strafen müssen Sie bei den gängigsten Verstößen gemäß dem Bußgeldkatalog der Schweiz rechnen:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 1 bis 5 km/h: Autobahn (18 Euro), Außerorts (36 Euro), Innerorts (36 Euro)
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 6 bis 10 km/h: Autobahn (55 Euro), Außerorts (91 Euro), Innerorts (109 Euro)
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 bis 15 km/h: Autobahn (109 Euro), Außerorts (146 Euro), Innerorts (228 Euro)
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 bis 20 km/h: Autobahn (164 Euro), Außerorts (218 Euro), Innerorts (Anzeige)
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 km/h: Autobahn (237 Euro), Außerorts (Anzeige), Innerorts (Anzeige)
  • Geschwindigkeitsüberschreitung über 25 km/h: Anzeige
  • Rotlichtverstoß: 220 Euro
  • Parkverstoß: ab 35 Euro
  • Alkohol am Steuer: ab 525 Euro
  • Handy am Steuer: 90 Euro
  • Missachtung der Gurtpflicht: 55 Euro

Achtung: Bei schwereren Verstößen kann in der Schweiz eine strafrechtliche Anzeige erfolgen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

1 Kommentar

  1. Holger

    29. November 2024 um 14:28

    Bei der Durchreise durch die Schweiz wurde ein Bekannter wegen eines Verstoßes gegen die Verkehrsvorschriften (Überfahren Sicherheitslinie) mit 300€ Bußgeld und 150€ Verfahrensgebühr belegt, die er vor Ort zahlte. Nun bekam er aus der Schweiz erneut Post mit weiteren Bußgeld- und Verfahrenskosten von ca. 500€. In Deutschland gilt der Grundsatz, dass nach Zahlung des Bußgeldes der Vorgang abgeschlossen ist und keine weitere Sanktion erfolgen darf. Gibt es diesen Verfahrensgrundsatz im schweizerischen Ordnungswidrichkeitenrecht nicht? Besteht hier die Möglichkeit der „Doppelbestrafung?“

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