Strafzettel aus Österreich erhalten: Was ist jetzt zu tun?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 21. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wenn ein Bußgeldbescheid aus Österreich eintrifft

Statt Skifahren zu schnell gefahren: Ein Strafzettel aus Österreich droht z.B. nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung.
Statt Skifahren zu schnell gefahren: Ein Strafzettel aus Österreich droht z.B. nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung.

Wer mit dem eigenen Fahrzeug reist, hat häufig eines von Deutschlands Nachbarländern als Urlaubsziel vorgesehen. So fahren jährlich viele Deutsche zu unseren Nachbarn im Süden – nach Österreich. Skifahren oder Wandern in den Bergen oder ein Städtetrip nach Wien, Salzburg oder Graz – in Sachen Natur und Kultur hat unser Nachbarland einiges zu bieten.

Ob eigener Pkw oder Mietwagen – wer im Ausland mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, muss die Verkehrsregeln in Österreich einhalten. Sonst landet nach dem Urlaub ein unschönes Souvenir im Briefkasten, dass die Urlaubskasse nachträglich belastet.

Ob Verstöße im fließenden oder ruhenden Verkehr – in Österreich haftet grundsätzlich der Fahrer für eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Den Strafzettel aus Österreich erhält aber erst einmal der Halter des Fahrzeugs nach Hause, da über das Kennzeichen dessen Name und Adresse ermittelt wird. Doch wie ist vorzugehen, wenn ich einen Strafzettel aus Österreich erhalte? Muss ich das Bußgeld bezahlen? Was ist, wenn ich nicht gefahren bin? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.

FAQ: Strafzettel aus Österreich

Muss ein Bußgeld aus Österreich bezahlt werden, auch wenn der Fahrer unbekannt ist?

Ja, der Bußgeldbescheid wird dann an den Halter gesandt, welcher diesen begleichen muss. Bei der sogenannten Anonymverfügung gibt es kein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht. Mehr dazu lesen Sie hier.

Ist eine Vollstreckung in Deutschland möglich?

Ja, Bußgelder aus Österreich können ab einer Höhe von 25 Euro in Deutschland eingefordert werden. Grundlage dafür ist ein Vollstreckungsabkommen zwischen den beiden Staaten.

Für welche Verstöße drohen Bußgelder in Österreich?

Sowohl Geschwindigkeitsüberschreitungen als auch Alkoholverstöße oder das Handy am Steuer bedeuten in der Regel Bußgelder in Österreich. Wie hoch diese ausfallen können, zeigt der Ratgeber hier.

Strafzettel aus Österreich erhalten: Fahrzeugführer unbekannt

Was passiert, wenn ich als Fahrzeughalter einen Bußgeldbescheid aus Österreich erhalte?
Was passiert, wenn ich als Fahrzeughalter einen Bußgeldbescheid aus Österreich erhalte?

Werden Sie nicht schon vor Ort unmittelbar nach dem Verstoß von der Polizei mit dem Vorwurf konfrontiert und bezahlen somit eine mögliche Geldbuße nicht sofort, wird das Kennzeichen des Fahrzeughalters ermittelt. Dieser erhält in der Folge den Strafzettel aus Österreich, da der Fahrzeugführer bislang unbekannt ist.

In Österreich nennt sich dies Anonymverfügung. Auf diese Weise sollen unbekannte Fahrzeugführer geahndet werden, wenn ein Bußgeld von bis zu 365 Euro droht. Eine Fahrerermittlung ist mit einigem bürokratischen Aufwand, und damit auch mit Zeit und Kosten verbunden. Durch die Anonymverfügung wollen Behörden dies unterbinden. Bevor der Fahrer ermittelt wird, wird der Halter des Fahrzeugs aufgefordert, das Bußgeld zu bezahlen.

Bezahlt der Fahrzeughalter allerdings nicht innerhalb einer vierwöchigen Frist, wird durch die Behörde ein Verfahren zur Fahrerermittlung eingeleitet. Dieses nennt sich in Österreich Verwaltungsstrafverfahren zur Lenkererhebung.

Der Halter bekommt erneut ein Schreiben und wird darin aufgefordert, den tatsächlichen Fahrer zu nennen. In solchen Fällen kann in Österreich nicht von einem Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden. Der Fahrer erhält im Anschluss eine Strafverfügung mit dem zu zahlenden Bußgeld, welches dann aber höher ausfällt als noch in der Anonymverfügung.

Einspruch gegen die Anonymverfügung: Ist das möglich? Gegen die Anonymverfügung kann kein Einspruch eingelegt werden, da der Fahrzeughalter nicht beschuldigt wird. Wurde ein Verwaltungsstrafverfahren eröffnet, kann gegen die Strafverfügung Einspruch eingelegt werden.

Kann ein Bußgeld aus Österreich in Deutschland vollstreckt werden?

Unschönes Souvenir: Muss ich ein Knöllchen aus Österreich bezahlen?
Unschönes Souvenir: Muss ich ein Knöllchen aus Österreich bezahlen?

Innerhalb der Europäischen Union (EU) gibt es ein Abkommen, welches die Vollstreckung von ausländischen Bußgeldern im Herkunftsland regelt. Demnach sind Geldsanktionen aus ausländischen Bußgeldbescheiden grundsätzlich ab 70 Euro in Deutschland vollstreckbar. Zwischen Deutschland und Österreich gibt es zusätzlich ein besonderes Abkommen, welches die Vollstreckung von Bußgeldern bereits ab 25 Euro möglich macht. Beachten Sie, dass es sich bei einer Geldsanktion nicht nur um das reine Bußgeld handelt, sondern auch eventuelle Verfahrenskosten dazu zählen.

Kann ein Strafzettel aus Österreich auch eine Eintragung ins Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot zur Folge haben? Punkte in Flensburg werden grundsätzlich nur für Verstöße eingetragen werden, die in Deutschland begangen werden. Wird ein Fahrverbot angeordnet, gilt dieses nur im Tatortland, jedoch nicht in Deutschland.

Kommt es nicht zu einer Vollstreckung in Deutschland, bleibt der Bußgeldbescheid in Österreich jedoch weiterhin gültig. Fahren Sie wieder nach Österreich oder geraten dort in eine Verkehrskontrolle, kann das Bußgeld weiterhin eingefordert werden. Andernfalls könnte Ihnen zum Beispiel die Weiterfahrt bzw. die Einreise verweigert werden.

Haben Sie Einwände gegen den Vorwurf, der Ihnen im Strafzettel aus Österreich zur Last gelegt wird oder weist der Bußgeldbescheid Fehler auf, können Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden und Einspruch einlegen.

Wann droht ein Bußgeld in Österreich für Deutsche?

Grundsätzlich können die gängigsten Verstöße, die in Deutschland ein Bußgeld zur Folge haben, auch in Österreich die Zahlung einer Geldsanktion erforderlich machen. Die Bußgelder unterscheiden sich allerdings in der Regel hinsichtlich der Höhe:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung: ab 25 Euro
  • Rotlichtverstoß: ab 75 Euro
  • Parkverstoß: ab 25 Euro
  • Handy am Steuer: ab 100 Euro
  • Missachtung der Gurtpflicht: ab 50 Euro
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

2 Kommentare

  1. Jörg

    20. März 2023 um 17:39

    Ich erhielt eine Zahlungsaufforderung 18 Wochen nach dem Vergehen. Muß ich den zahlen oder ist da bereits eine Zustellungsfrist überschritten. Welche rechtliche Grundlage gibt es?

    Danke

  2. Oskar

    31. August 2022 um 14:37

    Ich erhielt eine Zahlungsaufforderung von der Landespolizeidirektion in Wien wegen einer Geschwindigkeitsübertretung. Es fehlte dabei jedoch das Blitzfoto sowie die Angabe, um wieviel km/h die Geschwindigkeit übertreten wurden. Ist normal für einen österreichischen Bußgeldbescheid bzw. rechtlich zulässig.

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