Strafzettel aus Italien erhalten: Und jetzt?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 3. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Einen Bußgeldbescheid aus Italien sollten Sie nicht ignorieren

Verstoßen Sie gegen die italienischen Verkehrsregeln, kann ein Strafzettel aus Italien die Konsequenz sein.
Verstoßen Sie gegen die italienischen Verkehrsregeln, kann ein Strafzettel aus Italien die Konsequenz sein.

Die Architektur, die Mode, die Kultur, die Strände oder die Küche: Für jeden mag ein anderer Punkt ausschlaggebend für einen Urlaub in Bella Italia sein. Aufgrund der geringen geografischen Entfernung zu Deutschland entscheiden sich jedes Jahr viele deutsche Touristen dazu, die Reise nach Italien mit dem Auto anzutreten.

Schließlich sind sie dann auch vor Ort mobil und können selbst entscheiden, wann es wo genau hingehen soll. Halten sie sich dabei allerdings nicht an die italienischen Verkehrsregeln, erwartet sie möglicherweise bei ihrer Rückkehr aus Italien ein Bußgeldbescheid im heimischen Briefkasten.

Aber muss man einen Strafzettel aus Italien überhaupt bezahlen? Und verjährt das Ganze nicht auch irgendwann? Informationen dazu finden Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Strafzettel aus Italien

Müssen Sie das Bußgeld aus Italien zahlen?

Aufgrund eines Vollstreckungsabkommens innerhalb der EU können ausländische Bußgelder in der Regel ab einer Grenze von 70 Euro im Heimatland vollstreckt werden.

Was geschieht, wenn Sie einen Strafzettel aus Italien nicht bezahlen?

Zunächst einmal kann der veranschlagte Betrag verdoppelt werden, wenn Sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von 60 Tagen zahlen. Schlimmstenfalls müssen Sie mit einem Vollstreckungsverfahren rechnen, wenn Sie sich weiterhin weigern, den Strafzettel aus Italien zu begleichen. Es besteht die Möglichkeit, dass dieses Verfahren mit einer Haftstrafe endet.

Wann verjährt ein in Italien ausgestellter Strafzettel?

Die zuständigen Behörden haben bei einem Strafzettel aus Italien für die Vollstreckung insgesamt fünf Jahre lang Zeit. Erst nach Ablauf dieser Zeit kommt es normalerweise zur Verjährung.

Bußgeld aus Italien: Ist eine Vollstreckung in Deutschland möglich?

Müssen Sie einen in Italien ausgestellten Strafzettel bezahlen?
Müssen Sie einen in Italien ausgestellten Strafzettel bezahlen?

Nicht selten gehen deutsche Urlauber, die einen Strafzettel in Italien erhalten haben, davon aus, sie könnten diesen einfach ignorieren, sobald sie wieder in Deutschland sind. Damit liegen sie jedoch leider falsch: Es existiert nämlich ein spezielles Vollstreckungsabkommen zwischen Italien und Deutschland, welches es den Behörden ermöglicht, im Ausland verhängte Bußgelder auch im Heimatland zu vollstrecken.

Dieses Abkommen betrifft übrigens die gesamte Europäische Union. Maßgeblich bei der Vollstreckung von einem Bußgeld aus Italien oder einem anderen EU-Staat ist allerdings eine Grenze von 70 Euro.

Alles, was darunter liegt, kann die zuständige Behörde in der Regel nicht einziehen. Betroffene, die einen Strafzettel aus Italien erhalten haben, sollten jedoch bedenken, dass sich dieser Betrag nicht nur aus dem jeweiligen Bußgeld zusammensetzt. Da noch Gebühren und Auslagen hinzukommen können, ist die Grenze von 70 Euro schneller erreicht, als Sie denken. Es ist also keinesfalls ratsam, das Bußgeld aus Italien nicht zu bezahlen.

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie italienische Strafzettel nicht bezahlen?

Zunächst einmal ist es von Vorteil, zu wissen, dass die italienischen Behörden Rabatte vergeben, je schneller Sie den Strafzettel aus Italien begleichen. Auf der anderen Seite steigt der Betrag an, je länger Sie die Bezahlung vor sich herschieben. Zusammengefasst ist das Ganze wie folgt geregelt:

  • Zahlen Sie das veranschlagte Bußgeld innerhalb von fünf Tagen, erhalten Sie einen Rabatt von 30 Prozent.
  • Wenn Sie zwar länger warten als fünf Tage, allerdings in der gesetzlichen Frist von 60 Tagen bezahlen, bleibt es beim ursprünglich angesetzten Betrag.
  • Haben Sie den Strafzettel aus Italien auch nach 60 Tagen noch nicht beglichen, wird das Bußgeld verdoppelt.

Es empfiehlt sich demzufolge, schnell zu reagieren, nachdem Sie einen Strafzettel aus Italien in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben. Weigern Sie sich, den genannten Betrag zu überweisen, kann es schlimmstenfalls im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens zu einer Haftstrafe kommen. Bedenken Sie: Die Behörden haben bei einem Bußgeldbescheid aus Italien für die Vollstreckung insgesamt fünf Jahre Zeit. Erst danach gilt der Verstoß als verjährt. Sich darauf zu verlassen, das Ganze sei schon verjährt, und deshalb nicht zu zahlen, ist daher nicht empfehlenswert.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

5 Kommentare

  1. Vogt

    20. März 2024 um 17:21

    Ich habe heute eine übertreten aus Meran bekommen, weil ich im Oktober 2021 eine gesperrte Straße befahren hätte. Ist doch verjährt?

  2. Maurice

    19. Januar 2024 um 18:55

    Bei mir über 100€ für 3,5km/h , Strafzettel kam erst nach 1,5 Jahren hier an. Wenn man nach 5 Tage überweist sind es nur 40€ . Leider gilt nicht das Datum wann er hier angekommen ist, sondern das wo die it. Polizei es an das Regierungspresidium Freiburg geschickt haben :( Denke wir werden hier ganz schön verarscht. Ich hoffe wir machen das mit Ausländern genauso….

  3. Phil

    27. Februar 2023 um 21:56

    bei mir sind es 0,6 kmh zu schnell außerorts, und die wollen 65,20 € dafür.
    Das kann doch nicht sein, oder?

  4. Chuck

    22. Juni 2022 um 14:12

    Hallo,

    bei mir ähnlich: Nach Abzug 1,5 km/h zu schnell (ja 1 komma 5) und ca 69 EUR werden gefordert.

    Für Italiener ist diese Überschreitung eigentlich bußgeldfrei…

    Komisch

  5. Grisu

    28. Juli 2021 um 16:47

    Bussgeld in Höhe von 60,51 Euro / bei Zahlung innerhalb von 5 Tagen.
    Grund: 99 KM/h anstelle 90 KM/h abzüglich 5 KM/h ergiebt 4 KM/h zu schnell

    Wie kommt dieser extreme Forderung zu stande ?

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