Strafzettel aus Italien: Wann die Verjährung eintritt

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 8. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wissenswertes zu den Verjährungsfristen in Italien

Wann kommt es bei einem in Italien auferlegten Bußgeld zur Verjährung?
Wann kommt es bei einem in Italien auferlegten Bußgeld zur Verjährung?

Sie wären nicht der erste Autofahrer, der nach einem ereignisreichen und wunderschönen Urlaub in Italien bei seiner Rückkehr einen italienischen Bußgeldbescheid in seinem Briefkasten vorfindet. Haben Sie sich im Vorfeld nicht mit den italienischen Verkehrsregeln auseinandergesetzt, kann es schließlich schnell passieren, dass Sie dagegen verstoßen.

Doch was, wenn der Strafzettel erst einige Tage oder sogar Monate nach dem Urlaub bei Ihnen eintrifft? Ist das Ganze dann nicht längst verjährt? Und müssen Sie den im Bescheid genannten Betrag dann überhaupt noch bezahlen? Wann es bei einem Strafzettel aus Italien zur Verjährung kommt, lesen Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Verjährung von einem Strafzettel aus Italien

Wann verjährt ein Strafzettel aus Italien?

Bei einem Strafzettel aus Italien tritt die Verjährung in der Regel nach 360 Tagen ein. In diesem Fall müssen Sie das Bußgeld nicht mehr zahlen.

Ab welchem Datum läuft die Frist?

Bei einem Bußgeldbescheid aus Italien beginnt die Verjährung normalerweise an dem Tag zu laufen, an dem die Regelmissachtung im Verkehr begangen wurde.

Wie lange ist es den Behörden in Italien möglich, Bußgelder zu vollstrecken?

Sofern der in Italien ausgestellte Strafzettel vor der Verjährung beim jeweiligen Verkehrssünder eingetroffen ist, stehen der zuständigen Behörde fünf Jahre zu, um das darin genannte Bußgeld einzutreiben.

Wann unterliegt ein Bußgeld aus Italien der Verjährung?

Das italienische Straßenverkehrsgesetz trägt den Namen „Codice della Strada“ und widmet sich in Artikel 201 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 5 der Verjährung in Italien. Demzufolge liegt die Verjährungsfrist von einem Strafzettel aus Italien bei 360 Tagen, wenn der betroffene Verkehrssünder seinen festen Wohnsitz im Ausland hat.

Wann unterliegt eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Italien der Verjährung?
Wann unterliegt eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Italien der Verjährung?

Daraus ergibt sich: Ein Bußgeldbescheid aus Italien gilt sozusagen nach knapp einem Jahr als verjährt. Erhalten Sie also wenige Monate nach Ihrem Urlaub einen Strafzettel aus Italien, ist die Verjährung noch nicht eingetreten und Sie müssen das anberaumte Bußgeld wohl oder übel zahlen.

Nach anderthalb Jahren beispielsweise ist hingegen die Verjährung von einem Bußgeld aus Italien längst eingetreten, weshalb Sie in einem solchen Fall mit ebendieser Begründung Einspruch einlegen können. Aber an welchem Datum beginnt die Verjährung bei einer Ordnungswidrigkeit in Italien letztendlich zu laufen?

Die zuständigen Behörden rechnen bei einem Strafzettel aus Italien in puncto Verjährung häufig ab dem Zeitpunkt, zu dem sie mit der Ermittlung der Identität des Fahrers begonnen haben. Diese Vorgehensweise ist allerdings in der Regel nicht erlaubt. Vielmehr gilt der Zeitpunkt der begangenen Zuwiderhandlung als Startschuss für die Verjährungsfrist bei einem Bußgeld aus Italien.

Vorsicht: Es existieren zwei Verjährungsfristen in Italien für Verkehrsdelikte!

Bei einem Strafzettel aus Italien wird die Verjährung sozusagen in zwei Bereiche gegliedert. Welche das sind und inwiefern sie sich unterscheiden, erörtert die folgende Zusammenfassung:

  1. Verfolgungsverjährung: Hierbei handelt es sich bei einem Strafzettel aus Italien um die Verjährungsfrist, an welche die zuständige Behörde sich bei der Verfolgung der Regelmissachtung halten muss. Sobald ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland nach der Frist von 360 Tagen nicht bei dem betroffenen Fahrer eingetroffen ist, muss er das Bußgeld normalerweise auch nicht zahlen.
  2. Vollstreckungsverjährung: Dieser Punkt befasst sich mit der Frist, welche die zuständige Behörde hat, um das Bußgeld zu vollstrecken. Wurde Ihnen der Strafzettel aus Italien vor der Verjährung zugestellt, kann das darin anberaumte Bußgeld innerhalb einer Frist von fünf Jahren eingetrieben werden.

Beschließen Sie beispielsweise, erneut in Italien Urlaub zu machen, kann das noch ausstehende Bußgeld dann bei Ihrer Einreise fällig werden. Hierbei kommt es jedoch stets auf den Einzelfall an.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

5 Kommentare

  1. heine

    20. Juni 2024 um 14:13

    Guten Tag, mir wurde am 05.06.2024 Feststellungsprotokoll durch das RP Freiburg zugestellt, Inhalt Übertretung der Straßenverkehrsordnung Art der Übertretung Fahrzeug fuhr durch eine Verkehrsberuhigte Zone, ohne Genehmigung und außerhalb der zulässigen Zeiten (Ich habe hier gewendet).

    Datum der Übertretung 23.08.2022 17:27Uhr in Meran Italien

    Meine Frage hierzu, ist das nicht schon längsten Verjährt?

    MfG Heine

  2. Firma

    4. Dezember 2023 um 14:55

    Moin, einer unserer Mitarbeiter mit eigenem Firmenwagen soll im Juli 2016 eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um nicht mehr als 10 km/h für 154,50 € begannen haben. Das erste Schreiben dazu soll am 01.12.2020 erfolgt sein, welches uns nicht vorliegt von eCollect. Wenn ich den Artikel richtig verstehe, sind Verfolgungsverjährung und Vollstreckungsverjährung bereits eingetreten. Selbst eine Vollstreckungsverjährung aus Juli 2016 wäre nach fünf Jahren ebenfalls bereits eingetreten bis 31.12.2021, wenn uns tatsächlich eine Bußgeldbescheid innerhalb von 360 Tage nach dem Tatzeitpunkt erreicht hätte. Oder ?
    Der Mitarbeiter hat die Firma bereits in 2016 verlassen.

  3. Ivo

    27. August 2022 um 15:06

    Hallo Sabine, wie ist es bei dir ausgegangen? Ich habe einen ähnlichen Fall mit einem Mietwagen auch.
    Viele Grüße

  4. Joachim

    25. Juli 2022 um 14:30

    Über das Kölner Inkasso Unternehmen ETI Experts wurde mir eine Zahlungsaufforderung für ein Verkehrsvergehen in Italien zugestellt. Weder der Ort noch der angegebene Zeitpunkt stimmen mit meiner Anwesenheit in Italien überein. Während wir im Mai 2018 am Gardasee waren soll mein Fahrzeug am 25.07.2018 eine falsche Spur in einem Ort befahren haben, den ich weder kenne oder je besucht habe.
    Auch einen Busgeldbescheid hatte ich nie erhalten. Das Ausstellungsdatum der Inkasso war der 26.06.2019 also fast 1 Jahr nach dem vorgegebenen Vergehen. Wie soll man sich vor solcher Willkür schützen? Der Aufforderung meines Anwaltes entsprechende nachweise vorzulegen wurde nicht nachgekommen. Auch eine Rückantwort seitens der Inkasso fehlt bis heute.

  5. Sabine

    3. Oktober 2020 um 10:36

    Bußgeldbescheid aus Italien.

    Es heißt zur Verfolgungsverjährung „in der Regel“ 360 Tage ab Tatzeitpunkt. Ich habe gehört, bei Leasing -und Mietwagen verhält es sich anders, gerechnet wird hier ab Feststellungszeitpunkt. Stimmt das?

    Tatzeit Juli 2019 mit Mietwagen
    Feststellungszeitpunkt Oktober 2019
    Zugestellt September 2020.
    Zusteller behauptet, die Frist läuft ab Feststellungszeitpunkt.

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