Strafzettel aus Frankreich: Hierzulande vollstreckbar?
Letzte Aktualisierung am: 25. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgeldbescheid aus Frankreich im Briefkasten
Wollen Sie mit dem eigenen Fahrzeug in den Urlaub, ist der Weg nach Frankreich in der Regel nicht ganz so weit. Frankreich ist eines von Deutschlands Nachbarländern und in einigen Stunden auch mit dem Auto zu erreichen. Ob ein Trip durch die malerischen Städte, durch die endlosen Landschaften der Weinberge oder entlang der Küste – in Frankreich finden sich überall sehenswerte Ecken.
Sie können in Frankreich entweder mit dem eigenen Fahrzeug oder mit einem Mietwagen am Verkehr teilnehmen. Sie sollten sich dabei an die französischen Verkehrsregeln halten, um kein Bußgeld aus dem Ausland zu riskieren.
Wer einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland im Briefkasten findet, fragt sich sicher, wie nun vorzugehen ist. Bin ich verpflichtet, den Strafzettel aus Frankreich bezahlen? Muss ich das Bußgeld vor Ort bezahlen, wenn ich den Strafzettel noch in Frankreich erhalte? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Strafzetttel aus Frankreich
Ja, wenn Sie gegen französische Verkehrsregeln verstoßen, können Sie auch dafür belangt werden, wenn Sie aus Deutschland kommen.
Bußgeldbescheide aus dem Ausland mit Geldsanktionen ab einer Höhe von 70 Euro sind auch in Deutschland vollstreckbar.
Bei Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Parkverstößen, mit dem Handy oder Alkohol am Steuer und bei Missachtung der Gurtpflicht kann in Frankreich ein Bußgeld drohen.
Fahrerhaftung: Wer zahlt den Strafzettel aus Frankreich?
In Frankreich werden Verkehrsüberwachungen sowohl automatisch als auch durch Beamte durchgeführt. Begehen Sie einen Verstoß, kann es sein, dass Sie noch vor Ort von der Polizei angehalten werden (z. B. bei mobilen Blitzern). Grundsätzlich haftet auch in Frankreich der Fahrer für eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Doch wann erhalte ich den Strafzettel?
Entweder wird dem Urlauber dann noch vor Ort eine Zahlungsaufforderung ausgehändigt, die mit nach Hause genommen werden kann oder es landet ein Bußgeldbescheid nach dem Urlaub im heimischen Briefkasten. Dies ist auch der Fall, wenn Sie in eine automatische Verkehrskontrolle (z. B. bei stationären Blitzern) geraten. In diesem Fall erhält den Strafzettel aus Frankreich allerdings der Fahrzeughalter.
Strafzettel aus Frankreich bezahlen: Schnell sein lohnt sich
Je nachdem, welcher Verstoß zu dem Bußgeld geführt hat, können Rabatte von 13 bis 45 Euro gewährt werden, wenn dieses schnell bezahlt wird. So ist beim Telefonieren mit dem Handy am Steuer eine Reduzierung der Bußgeldhöhe auf 22 Euro statt 35 Euro und bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h außerorts auf 90 Euro statt 135 Euro möglich.
Die Voraussetzung für den Rabatt ist, dass Sie das Bußgeld innerhalb einer bestimmten Frist bezahlen:
- Drei Tage ab Aushändigung der Zahlungsaufforderung vor Ort
- 15 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheides nach Ahndung vor Ort
- 30 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheides bei automatischer Verkehrsüberwachung
Achtung: Wird der Strafzettel aus Frankreich ins Ausland (in das Herkunftsland des Verkehrssünders, also zum Beispiel Deutschland) versendet, verlängern sich die oben genannten Zahlungsfristen für die Reduzierung des Bußgelds um einen Monat.
Bußgeld aus Frankreich: Vollstreckung in Deutschland
Zwischen den EU– und EWR-Staaten gibt es ein Abkommen, das die Vollstreckung von ausländischen Bußgeldern im Heimatland möglich macht. Ausländische Bußgeldbescheide mit Geldsanktionen in Höhe von 70 Euro sind in Deutschland vollstreckbar. Beträgt das Bußgeld weniger als 70 Euro, kann dieses trotzdem vollstreckt werden, da noch die Verwaltungskosten hinzukommen.
Erhalten Sie einen Strafzettel in Frankreich, hat das in Deutschland keine Auswirkungen auf den Führerschein. Begehen Sie dort einen Verstoß, der ein Fahrverbot zur Folge hat, gilt dieses nur in Frankreich, in Deutschland hingegen dürfen Sie weiterhin fahren.
Was passiert, wenn Sie den Strafzettel aus Frankreich nicht bezahlen? Wird der Bußgeldbescheid aus Frankreich in Deutschland nicht vollstreckt, bleibt dieser bis zur Verjährung gültig. Fahren Sie wieder nach Frankreich, kann das Bußgeld bei der Wiedereinreise oder einer Verkehrskontrolle eingefordert werden. Verweigern Sie dies, kann die Weiterfahrt oder die Einreise untersagt werden.
Haben Sie Einwände gegen den Vorwurf, der Ihnen im Strafzettel aus Frankreich zur Last gelegt wird oder enthält der Bußgeldbescheid Fehler, können Sie in Deutschland einen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen und gegebenenfalls Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Wann droht ein Bußgeld in Frankreich für Deutsche?
Alkohol oder Handy am Steuer, Falschparken, Geschwindigkeits– und Rotlichtverstöße können auch in Frankreich Geldbußen zur Folge haben. Allerdings weichen diese hinsichtlich der Höhe von den in Deutschland geltenden Bußgeldern ab:
- Alkohol am Steuer: ab 135 Euro
- Promillegrenze: 0,5
- Rotlichtverstoß: ab 135 Euro
- 20 km zu schnell: ab 135 Euro
- Über 50 km zu schnell: 1500 Euro
- Parkverstoß: ab 15 Euro
- Handy am Steuer: ab 135 Euro
- Missachtung der Anschnallpflicht: ab 135 Euro
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