Strafverfahren: Ablauf der Verfolgung von Verkehrsstraftaten
Letzte Aktualisierung am: 30. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Strafverfahren in Deutschland: Von der Anzeige bis zur Revision
Die Einleitung von einem Strafverfahren droht per Definition immer dann, wenn eine Person der Begehung einer Straftat bezichtigt wird. Anders als bei Bußgeldverfahren, in denen Ordnungswidrigkeiten verwaltungsrechtlich verfolgt werden, landen Strafsachen stets vor einem ordentlichen Gericht – oder zumindest zunächst bei der Staatsanwaltschaft.
Welche Strafen im einzelnen auf den Beschuldigten zukommen können, ergibt sich dabei maßgeblich aus dem Strafgesetzbuch (StGB). Dieses gibt für einzelne Straftaten einen Strafrahmen vor. Das gerichtliche Strafverfahren endet mit der richterlichen Entscheidung. Der vorsitzende Richter kann das Verfahren nach Gesamtschau aller vorgetragenen Aspekte entweder einstellen oder aber den Täter zu einer Strafe verurteilen, die sich innerhalb des vorgegebenen Strafrahmens bewegt.
Grundsätzlich können auch Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr ein Strafverfahren nach sich ziehen. Mehr zum Ablauf von einem Strafverfahren, dessen Dauer und die möglichen Kosten erfahren Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Strafverfahren
Im Rahmen eines Strafverfahrens soll der Täter einer Straftat überführt und entsprechend durch das Gericht sanktioniert werden.
Hier erfahren Sie, wie ein Strafverfahren in Deutschland üblicherweise abläuft.
Einen Überblick, welche Kosten ein Strafverfahren nach sich ziehen kann, erhalten Sie hier.
Was ist ein Strafverfahren?
Wie bereits angemerkt unterscheidet sich das Strafverfahren von Ordnungswidrigkeitenverfahren insbesondere in dem jeweiligen Gegenstand. Zum besseren Verständnis finden Sie in der folgenden Gegenüberstellung Aspekte, die (hier: auf Verkehrsstraftaten gründende) Strafverfahren und Bußgeldverfahren voneinander trennen:
Strafverfahren | Bußgeldverfahren | |
---|---|---|
Gegenstand | Straftat | Ordnungswidrigkeit |
Zuständigkeit | Staatsanwaltschaft und Strafkammer | Bußgeldbehörde bzw. Ordnungsamt (ggf. Verwaltungsgericht bei Einspruchsverfahren) |
endet mit* | Urteil (ggf. Freispruch) | Bußgeldbescheid |
Sanktionen | Geld- oder Freiheitsstrafe | Bußgeld |
mögliche Nebenfolgen | Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis | Fahrverbot |
mögliche Punkte in Flensburg | 2 oder 3 | bis 2 |
* sofern keine Einstellung des Verfahrens erfolgt |
Verstoß im Straßenverkehr: Wann droht ein Strafverfahren?
Nicht jede Zuwiderhandlung im Straßenverkehr ist als Ordnungswidrigkeit zu werten.
Es gibt auch einzelne Straftatbestände, die im Rahmen der Verkehrsteilnahme erfüllt werden können.
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Straftaten, die für Straßenverkehrsteilnehmer in einem Strafverfahren münden können (inklusive der Angabe des Strafrahmens):
StGB | Straftatbestand | Strafrahmen |
---|---|---|
§ 142 | unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ("Fahrerflucht") | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren |
§ 222 | fahrlässige Tötung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren |
§ 229 | fahrlässige Körperverletzung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren |
§ 240 | Nötigung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren |
§ 315b | gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren |
§ 315c | Gefährdung des Straßenverkehrs | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren |
§ 315d | Teilnahme an verbotenen Autorennen | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren |
... mit Gefährdung anderer | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren | |
... Verursachung schwerer Gesundheitsschäden oder des Todes einer Person | Freiheitsstrafe zwischen 1 und 10 Jahren | |
§ 316 | Trunkenheit im Verkehr | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr |
§ 323a | Vollrausch | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren |
§ 323c | unterlassene Hilfeleistung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahren |
Video: Der Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit
Wie läuft ein Strafverfahren ab?
Der Ablauf von einem Strafverfahren (in erster Instanz) lässt sich grob wie folgt skizzieren:
- Schritt 1: Erfassung einer Straftat (z. B. durch Anzeige oder Strafantrag)
- Schritt 2: Eröffnung des Vorverfahrens (von der Staatsanwaltschaft geleitetes Ermittlungsverfahren)
- Schritt 3: Einleitung des gerichtlichen Strafverfahrens (Prüfung der Aktenlage im Zwischenverfahren, bei hinreichendem Tatverdacht Eröffnung des Hauptverfahrens)
- Schritt 4: Hauptverhandlung (Anhörung im Strafverfahren, Beweisaufnahme, Plädoyers)
- Schritt 5: Urteilsverkündung (ggf. Freispruch)
Gegen das Urteil können sowohl Beschuldigter als auch Staatsanwaltschaft anschließend noch Rechtsmittel einlegen. Das Verfahren wird dann durch die nächsthöhere Instanz geprüft. Zulässige Rechtsmittel im Strafverfahren sind u. a. die Berufung und die Revision.
Wie lange dauert es, bis ein Strafverfahren eröffnet wird?
Wie lange die Strafverfolgungsbehörden brauchen, um ein gerichtliches Strafverfahren einzuleiten, lässt sich nicht pauschal festlegen. Ausschlaggebend sind insbesondere der Umfang der Ermittlungsarbeit und die Auslastung der Behörden im Einzelfall. Die Einleitung von einem gerichtlichen Strafverfahren folgt aufs Ermittlungsverfahren (Vorverfahren), wenn sich in diesem ein Tatverdacht gegen den Beschuldigten ergeben hat. Bei Geringfügigkeit oder Zweifeln an der Täterschaft kann die Staatsanwaltschaft auch von der Eröffnung eines gerichtlichen Strafverfahrens absehen oder aber dieses gegen Auflagen einstellen (ggf. durch richterlichen Beschluss).
Polizei und Staatsanwaltschaft steht für die Ermittlungsarbeit bis hin zur Einleitung von einem Strafverfahren jedoch nicht beliebig viel Zeit zur Verfügung. Ihnen ist eine Frist in Form der Verfolgungsverjährung vorgegeben. Bei der Verfolgung von Straftaten bis hin zur Eröffnung von Strafverfahren ist die Verjährung gemäß Strafgesetzbuch an die drohende Höchststrafe für den jeweils erfüllten Straftatbestand geknüpft (vgl. § 78 StGB):
Strafhöchstmaß | Verfolgungsverjährung |
---|---|
lebenslange Freiheitsstrafe* | 30 Jahre |
Freiheitsstrafe von mehr als 10 Jahren | 20 Jahre |
Freiheitsstrafe von mehr als 5 bis 10 Jahren | 10 Jahre |
Freiheitsstrafe von mehr als 1 bis 5 Jahren | 5 Jahre |
alle anderen | 3 Jahre |
* Ausnahme: Mord verjährt nicht |
Den Behörden bleiben also in jedem Falle mindestens drei Jahre Zeit, um die Ermittlungsarbeiten abzuschließen und ein gerichtliches Strafverfahren etwa wegen Fahrerflucht gegen den Beschuldigten einzuleiten. Allerdings kann die Verfolgungsverjährung – ebenso wie im Bußgeldverfahren – unterbrochen werden (vgl. 78c StGB) oder sogar zeitweise ruhen (vgl. § 78b StGB).
Welche Kosten entstehen im Strafverfahren?
Die im Strafverfahren entstehenden Kosten für die gerichtliche Tätigkeit richtet sich nach der im Einzelfall abschließend festgesetzten und rechtskräftig gewordenen Strafe. Die Gerichtskosten belaufen sich gemäß Anlage 1 Gerichtskostengesetz (GKG) auf
- 700 Euro bei Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren
- 560 Euro bei Freiheitsstrafen bis zu 4 Jahren
- 420 Euro bei Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren
- 280 Euro bei Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr oder Geldstrafen von mehr als 180 Tagessätzen
- 140 Euro bei Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten oder Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen
Hinzutreten können Anwaltskosten, wenn im Strafverfahren ein Rechtsbeistand mit der Vertretung beauftragt wird. Handelt es sich um einen Pflichtverteidiger oder wurde mit dem gewünschten Wahlverteidiger keine Vergütungsvereinbarung geschlossen, gelten die Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) bei der Festsetzung der Anwaltskosten (einzelfallabhängig; vgl. Anlage 1 RVG). Werden Sie einer Straftat bezichtigt, ist der Rat eines Anwalts in aller Regel empfehlenswert. Dieser kann auch umfassende Akteneinsicht im Strafverfahren erhalten und so mögliche Verteidigungsstrategien entwickeln.
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