Der Strafenkatalog: Sanktionen für zu schnelles Fahren und andere Verstöße
Letzte Aktualisierung am: 25. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Im Straßenverkehr gilt der Strafenkatalog der StVO
In Deutschland sind die Regeln für Autofahrer in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und anderen Gesetzen wie dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) niedergelegt. Neben den Vorschriften sind dort auch die Sanktionen beschrieben, die für Verstöße möglich sind. Der daraus resultierende Strafenkatalog gilt für Auto- und LKW-Fahrer.
In diesem Ratgeber möchten wir Ihnen zeigen, ab wann die StVO im Strafenkatalog Punkte in Flensburg vorsieht. Genauer gehen wir dabei auf den Strafenkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitung ein, um Ihnen einen Überblick zu geben.
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Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden vom „Strafenkatalog“ (eigentlich Bußgeldkatalog) mit bis zu drei verschiedenen Sanktionen belegt. Für geringe Verstöße (bei denen nicht aus Kulanz ein Verwarngeld verhängt wird) gibt es ein Bußgeld.
Handelt es sich nicht nur um einen geringfügigen Verstoß, können zusätzlich zur steigenden Geldbuße ein bis drei Punkte in Flensburg vermerkt werden. Ab zwei Punkten erhalten Sie in der Regel auch ein zeitlich begrenztes Fahrverbot, das die dritte mögliche Sanktion darstellt.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Strafenkatalog
Auf deutschen Straßen gilt die StVO. Wer dagegen verstößt, muss mit verschiedenen Sanktionen rechnen. Diese hält der Bußgeldkatalog bereit.
Im Strafenkatalog finden Sie die Konsequenzen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Das können Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote sein. Er weist außerdem A- und B-Verstöße in der Probezeit aus.
Einige Verstöße gelten nicht mehr als Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, sondern als Straftaten. Da die Strafe dann von einem Gericht bestimmt wird, sind die Sanktionen für solche Verstöße nicht festgeschrieben und demzufolge nicht im Bußgeldkatalog zu finden.
Sanktionsvorschriften für Verkehrsteilnehmer
Verstöße gegen die geltende StVO werden unterschiedlich sanktioniert. Dazu ist die Rechtsverordnung in Abschnitte eingeteilt, die zum Beispiel bestimmen, was der Strafenkatalog bei einem Blitzer anordnen kann. Einen Ausschnitt der Bereiche sehen Sie im Folgenden:
- § 3 Geschwindigkeit
- § 5 Überholen
- § 8 Vorfahrt
- § 12 Halten und Parken
Aus diesen und den anderen Vorschriften der Verkehrsgesetze ergibt sich der vollständige Strafenkatalog. Überhöhte Geschwindigkeit ist dabei ein sehr sensibler Verstoß, dessen Konsequenzen davon abhängen, wie groß die Übertretung war.
Dabei steigt das Bußgeld schrittweise. Bei vielen anderen Verstößen wie der Missachtung einer Ampel wird kein so feiner Unterschied gemacht, wie es der Strafenkatalog beim Blitzer tut.
Strafenkatalog: Geschwindigkeit außerorts
Strafenkatalog: Geschwindigkeit innerorts
Wie die Übersicht zeigt, können Blitzer laut Strafenkatalog dazu führen, dass sogar ein Fahrverbot verhängt wird. Dabei ist der Tempoverstoß nur einer von vielen Verstößen, die im Strafenkatalog als sanktionierbar festgehalten sind.
Weitere Verstöße im Strafenkatalog
Die Folgen des oben angesprochenen Rotlichtverstoßes sind ebenfalls mit Strafen verbunden. Aber auch hier macht der Katalog einen Unterschied. Es kann sich um einen qualifizierten oder einen einfachen Rotlichtverstoß handeln.
Je nachdem können dann mindestens 90 Euro und ein Punkt in Flensburg laut Strafenkatalog fällig werden. Polizei und Verkehrsbehörden reagieren aber wesentlich strenger, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war. Wird der Fahrer dann beim Überfahren ertappt bzw. geblitzt, sieht der Strafenkatalog nicht mehr nur ein Ordnungswidrigkeitsverfahren vor.
Auch bei anderen Verstößen im Straßenverkehr sieht der Strafenkatalog eine Strafverfolgung vor anstelle des Ordnungswidrigkeitsverfahrens. So ist es zum Beispiel bei Unfallflucht oder unterlassener Hilfeleistung. Hierbei handelt es sich um schwerwiegende Verstöße gegen die Regeln im Straßenverkehr.
Allerdings sind dabei nicht immer nur explizite Ordnungswidrigkeiten im Verkehr gemeint. So kann der schwere Eingriff in den Straßenverkehr auch ohne Fahrzeug stattfinden, wenn beispielsweise eine Straße blockiert wird oder Gegenstände von einer Autobahnbrücke geworfen werden.
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