Existiert eine Sperrfristverkürzung beim Führerschein?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 5. Dezember 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

So können Sie die Sperrfrist verkürzen

Ist es möglich, nach einem entzogenen Führerschein die Sperrfrist zu verkürzen?
Ist es möglich, nach einem entzogenen Führerschein die Sperrfrist zu verkürzen?

Wurde der Führerschein erst einmal eingezogen, bekommen auffällig gewordene Kraftfahrer ihn meist nicht ohne weiteres zurück. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde knüpft vielmehr gewisse Anforderungen an eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, die in jedem Fall erfüllt werden müssen.

Dazu zählt unter anderem die MPU (medizinisch-psychologische Unter­suchung), bei der die Fahreignung des Verkehrssünders genau unter die Lupe genommen wird. Doch nicht nur diese Hürde muss genommen werden:

Hinzu kommt eine Sperrfrist, in der keine neue Fahrerlaubnis beantragt werden darf. Viele Autofahrer versuchen jedoch, ihre Fahrerlaubnis so schnell wie möglich zurückzuerlangen, um wieder mobil sein und ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen zu dürfen. Ein Begriff, der in diesem Zusammenhang häufig auftaucht, ist die Sperrfristverkürzung.

Doch ist es überhaupt möglich, die Sperrfrist zu verkürzen und den Führerschein so schneller wieder in den Händen zu halten? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles zum Ablauf der Sperrzeitverkürzung beim Führerschein, welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen und wie ein Antrag auf Sperrfristverkürzung aussehen könnte.

FAQ: Sperrfristverkürzung

Was ist eine Sperrfrist überhaupt?

Wird einem Kfz-Fahrer die Fahrerlaubnis entzogen, geht dies in aller Regel mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher. Erst nach deren Ablauf kann die Fahrerlaubnis erneut beantragt werden.

Wann kann eine Sperrfristverkürzung erfolgen?

Hier erfahren Sie, wann eine Sperrfristverkürzung in Deutschland grundsätzlich möglich ist.

Wie muss ein Antrag auf Sperrfristverkürzung aussehen?

Unser Muster zeigt Ihnen, wie Sie den Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist formulieren können.

Wann ist die Verkürzung der Sperrfrist bei einem Führerscheinentzug möglich?

Es ist leider nicht damit getan, einfach bei der Fahrerlaubnisbehörde eine Sperrfristverkürzung zu beantragen und abzuwarten, was geschieht. In § 69a des Strafgesetzbuches (StGB) heißt es zu dem Thema:

Ergibt sich Grund zu der Annahme, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben.“

Demnach müssen Sie erst einmal beweisen können, dass Sie sich wieder dazu eignen, am Straßenverkehr teilzunehmen. Das zuständige Gericht muss davon überzeugt sein, dass Sie keine Gefahr mehr für sich oder andere Verkehrsteilnehmer darstellen und sich in Zukunft ordnungsgemäß verhalten. Als Nachweis für eine Verkürzung der Sperrfrist aufgrund einer Trunkenheitsfahrt dient beispielsweise eine erfolgreich absolvierte MPU.

Einer Sperrfristverkürzung wird bei Alkohol am Steuer ab 2,0 Promille normalerweise nicht zugestimmt.
Einer Sperrfristverkürzung wird bei Alkohol am Steuer ab 2,0 Promille normalerweise nicht zugestimmt.

Doch auch andere Kurse und Nachschulungen können Sie in einem besseren Licht erscheinen lassen. Je nachdem, für welche Variante Sie sich entscheiden, variieren bei der Sperrfristverkürzung auch die Kosten.

Einzelgespräche mit einem Verkehrs­psychologen zur Beratung, Gruppenseminare, Anwaltsgebühren, Vorbereitungskurse zur MPU, die MPU an sich – dabei können schnell Kosten von einigen tausend Euro entstehen.

Übrigens: Es ist nur möglich, die Sperrfrist beim Führerschein zu verkürzen, wenn diese mindestens drei Monate gedauert hat. Wurde in den letzten drei Jahren bereits eine Sperre angeordnet, darf der Sperrfristverkürzung bei einem Führerscheinentzug sogar erst dann zugestimmt werden, wenn die Sperre mindestens ein Jahr lang verhängt war. Der Antrag kann entsprechend erst nach Ablauf dieser Zeit gestellt werden.

Führerscheinentzug und Sperrfrist verkürzen: Der Antrag

Sie können entweder einen Anwalt damit beauftragen, oder selbst in puncto Sperrfristverkürzung den Antrag stellen. Folgende Vorlage verschafft Ihnen zumindest einen Überblick darüber, worauf Sie bei der Formulierung achten sollten:

Mario Mustermann
Musterstraße 4
12345 Musterstadt

 

Zuständiges Gericht

Antrag auf Sperrfristverkürzung nach § 69 a Abs. 7 StGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

dem Strafbefehl mit dem Aktenzeichen _________ zufolge endet die Sperre für die Wiedererteilung meiner Fahrerlaubnis am _________ . Daher möchte ich hiermit gemäß § 69 a Abs. 7 StGB die vorzeitige Wiedererteilung meiner Fahrerlaubnis beantragen.

In der letzten Zeit habe ich mich intensiv mit dem Problem „Alkohol am Steuer“ beschäftigt und bin der Überzeugung, mich zukünftig dem Verkehrsrecht entsprechend verhalten zu können. Dies habe ich unter anderem folgenden Maßnahmen zu verdanken: _______________________________________ .

Durch die absolvierten Kurse bin ich in der Lage, in Zukunft mehr Verantwortungsbewusstsein im Straßenverkehr an den Tag zu legen. Außerdem habe ich aus meinem Fehlverhalten, welches erst zur Entziehung meiner Fahrerlaubnis führte, gelernt und möchte Sie daher bitten, meinem Antrag stattzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Anlagen (Zertifikate, MPU-Gutachten o.ä.)

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Laden Sie sich das Muster von einem Antrag auf Sperrfristverkürzung hier kostenlos herunter:

Antrag auf Sperrfristverkürzung (.doc)

Antrag auf Sperrfristverkürzung (.pdf)

Video: Informationen zur Sperrfrist

In diesem Video werden die wichtigsten Informationen über die Sperrfrist zusammengefasst!
In diesem Video werden die wichtigsten Informationen über die Sperrfrist zusammengefasst!

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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