Die Sperrfrist beim Führerschein
Letzte Aktualisierung am: 5. Dezember 2024
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Wie lange darf keine neue Fahrerlaubnis beantragt werden?
Fahren unter Alkoholeinfluss, Drogen am Steuer oder die maximale Anzahl von acht Punkten auf dem Flensburger Punktekonto – all diese Verstöße gegen das Verkehrsrecht führen zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
Möchten auffällig gewordene Kraftfahrer im Anschluss einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen, so müssen sie erst einmal den Anforderungen der zuständigen Führerscheinstelle gerecht werden.
Diese können beispielsweise aus diversen Abstinenznachweisen oder der Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) bestehen. Was einigen Verkehrssündern außerdem Kopfschmerzen bereitet, ist die mit dem Führerscheinentzug einhergehende Sperrfrist. Bevor diese nicht abgelaufen ist, bleibt es ihnen nämlich verwehrt, einen neuen Führerschein zu beantragen.
Was es mit der sogenannten „Sperrzeit“ beim Führerschein auf sich hat, wie lange sie in der Regel dauert, ob auch lebenslängliche Sperrfristen möglich sind und was Autofahrer tun können, um die Sperrzeit zu verkürzen, erklären wir in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Sperrfrist
Wird einem Verkehrsteilnehmer die Fahrerlaubnis entzogen, darf er diese in aller Regel erst nach Ablauf der Sperrfrist erneut beantragen.
In § 69a des Strafgesetzbuches (StGB) ist definiert, dass die Sperrfrist für mindestens sechs Monate und für maximal fünf Jahre ausgesprochen werden kann. Erst nach Ablauf dieses Zeitraums kann die Fahrerlaubnis erneut erteilt werden.
Hier erfahren Sie, wann eine Verkürzung der Sperrfrist möglich ist.
Welchen Zweck erfüllt die Sperrfrist und wie lange dauert sie?
In der Regel sind die Entziehung vom Führerschein und die Sperrfrist eng miteinander verknüpft. Begründet ist dies in der Tatsache, dass einiges nötig ist, bis einem Kraftfahrer der „Lappen“ entzogen wird und dieser – wenn es denn dazu kommt – augenscheinlich nicht über die notwendige Fahreignung verfügt.
Die Sperrfristen sorgen dafür, dass sich solche Fahrer zum Wohle der Allgemeinheit nicht mehr frei im Straßenverkehr bewegen dürfen. Wie lange sie bestehen bleibt, liegt im Ermessen des zuständigen Gerichts.
Dabei müssen jedoch weitere Vorschriften aus § 69a des Strafgesetzbuches (StGB) beachtet werden:
- Eine Sperrfrist muss grundsätzlich für mindestens sechs Monate und kann für maximal fünf Jahre verhängt werden (§ 69a StGB).
- Hat der auffällig gewordene Kraftfahrer nie eine Fahrerlaubnis besessen, kann sie ihm auch nicht entzogen werden. Von einer Sperrfrist wird er trotzdem nicht verschont, denn es könnte sein, dass er sich dazu entschließt, doch noch einen Führerschein zu beantragen.
- Ist in den letzten drei Jahren vor dem Verstoß bereits eine Sperrfrist angeordnet worden, muss die nächste mindestens ein Jahr andauern.
- Bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen können unter gewissen Umständen von der Sperrzeit ausgenommen werden, wenn dies den Zweck dieser nicht infrage stellt.
Existiert eine dauerhafte Sperrfrist?
§ 69a StGB besagt weiterhin, dass es durchaus Situationen gibt, die eine lebenslängliche Sperrfrist rechtfertigen. Dies geschieht jedoch sehr selten und oft nur nach Straftaten im Verkehr:
Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht.“
Wann ist eine Verkürzung der Sperrfrist möglich?
Da die Sperrfrist dem Zweck dient, ungeeignete Kraftfahrer vom Straßenverkehr fernzuhalten, kann sie laut § 69a StGB vor ihrem eigentlichen Ablauf aufgehoben werden, wenn betroffene Fahrer nicht mehr als ungeeignet gelten. Eine solche Sperrfristverkürzung ist jedoch frühestens nach drei Monaten möglich.
Guten Tag ich habe im März 2010 mein Führerschein ab geben müssen weil ich zu viele Punkte in Flensburg hatte wann kann ich ohne mpu auf wieder erteiteiung beantragen mfg Frank
Meines Wissens lag 2014 die Verjährungsfrist ohne MPU nicht bei 15-, sondern bei 10 Jahren ohne, dass die Verjährung erst nach 5 Jahren begann. Wie sieht das nun in meinem Fall aus? Führerscheinentzug 2014 wann kann ich ihn dann neu Beantragen? LG
Aus gegebenen Anlass bzw.weil ich es gerade durch habe kann ich sagen das es 15 Jahre sind. Also in ihrem Fall frühstens im Jahre 2029