Sperrfläche: Was die StVO zu diesem Bereich besagt
Letzte Aktualisierung am: 5. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wie viel kosten Regelmissachtungen auf einer Sperrfläche?
Verstoß | Verwarnungsgeld |
---|---|
Sperrfläche ordnungswidrig befahren | 10 € |
… mit Sachbeschädigung | 35 € |
Auf einer Sperrfläche parken | 25 € |
Sperrfläche beim Überholen ordnungswidrig benutzen | 30 € |
Sperrfläche beim Linksabbiegen ordnungswidrig benutzen | 30 € |
… mit Gefährdung | 35 € |
… mit Sachbeschädigung | 40 € |
Sperrfläche beim Wenden ordnungswidrig benutzen | 30 € |
… mit Gefährdung | 35 € |
… mit Sachbeschädigung | 40 € |
Welche Regeln gelten für eine Sperrfläche (Zeichen 298)?
Im deutschen Straßenverkehr können sowohl entsprechende Verkehrszeichen als auch Markierungen auf der Straße gewisse Regeln vorschreiben. Unter anderem ist dies bei Zebrastreifen, Haltelinien oder Pfeilen zum Abbiegen der Fall. Eine weitere Fahrbahnmarkierung ist die Sperrfläche. Dabei handelt es sich um einen Bereich mit weißen, gestrichelten Linien, die wiederum von einer weißen, durchgehenden Linie umrandet sind.
Welches Verhalten die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bei einer Sperrfläche vorschreibt, welche Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog bei Zuwiderhandlungen drohen und was Sie als Kraftfahrer beim Parken auf Sperrflächen bedenken sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
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FAQ: Sperrfläche
Eine Sperrfläche stellt einen Bereich auf der Fahrbahn dar, der für Fahrzeuge tabu ist. Daher dürfen weder Kraft- noch Fahrradfahrer eine Sperrfläche überfahren. Auch das Halten oder Parken auf einer Sperrfläche ist verboten.
Eine Sperrflächenmarkierung besteht aus einem Bereich mit weißen, gestrichelten Linien, die wiederum von einer weißen, durchgehenden Linie umrandet sind. Gemäß Anlage 2 zu § 41 StVO handelt es sich bei der Markierung einer Sperrfläche um das Zeichen 298.
Das Parken auf einer Sperrfläche zieht kein Bußgeld nach sich, sondern lediglich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro. Stellt Ihr Fahrzeug eine Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs dar, kann es jedoch auch abgeschleppt werden, wofür Sie nach dem Parken auf einer Sperrfläche die Kosten tragen müssen. Dieser Tabelle können Sie entnehmen, wie teuer anderweitige Verstöße im Zusammenhang mit Sperrflächen sein können.
Das gilt bei einer Sperrflächenmarkierung laut StVO
Die Regeln zur Sperrfläche befinden sich in Anlage 2 zu § 41 StVO. Kurz und knapp heißt es dort zum Zeichen 298:
Wer ein Fahrzeug führt, darf Sperrflächen nicht benutzen.“
Daraus ergibt sich: Da allein das Befahren einer Sperrfläche verboten ist, dürfen Sie als Fahrrad- oder Kraftfahrer ebenfalls nicht darauf halten oder Ihr Fahrzeug abstellen. Auch zu diversen Manövern im Verkehr, wie z. B. dem Wenden, Linksabbiegen oder Überholen darf eine Sperrfläche nicht genutzt werden. Halten Sie sich nicht an diese Vorschriften, müssen Sie sich auf Konsequenzen einstellen.
Was droht bei Verstößen auf einer Sperrfläche?
Im Folgenden erfahren Sie, welche Konsequenzen welcher Verstoß gegen die Verkehrsregeln auf einer Sperrfläche laut Bußgeldkatalog haben kann:
- Das Überfahren einer Sperrfläche kostet 10 Euro. Ereignete sich daraufhin jedoch ein Verkehrsunfall, erhöht sich der Betrag auf 35 Euro.
- Wenn Sie beim Überholen die Sperrfläche nutzen, müssen Sie sich auf 30 Euro einstellen.
- Es droht kein Bußgeld für das Parken auf einer Sperrfläche, sondern ein Verwarnungsgeld von 25 Euro.
- Sollten Sie eine Sperrfläche beim Wenden überfahren, liegt die Strafe ebenfalls bei 30 Euro. Bei einer zusätzlichen Gefährdung steigt sie auf 35 und bei einem Unfall auf 40 Euro an.
- Wenn Sie beim Linksabbiegen die Sperrfläche überfahren, wird kein Bußgeld fällig. Vielmehr müssen Sie ein Verwarnungsgeld von 30 Euro entrichten. Gefährdeten Sie dabei den Verkehr, kommen 35 Euro auf Sie zu. Bei einem Verkehrsunfall beträgt der zu zahlende Betrag 40 Euro.
Wichtige Infos zum Parken auf einer Sperrfläche (Zeichen 298)
Wie bereits erwähnt, ist das Parken auf einer Sperrfläche laut StVO nicht zulässig und zieht dementsprechend Sanktionen nach sich. Doch damit noch nicht genug: Sollte Ihr Fahrzeug eine Behinderung oder sogar eine Gefährdung für den übrigen Verkehr darstellen, kann die dafür zuständige Behörde es überdies nach dem Parken auf einer Sperrfläche abschleppen lassen. Die Abschleppkosten müssen Sie in einem solchen Fall übernehmen.
Dürfen Fußgänger eine Sperrfläche betreten?
Da Anlage 2 zu § 41 StVO lediglich Angaben zur verbotenen Nutzung einer Sperrfläche für Fahrzeuge macht, spricht im ersten Moment nichts gegen das Betreten eines solchen Bereiches als Fußgänger. Auch der Bußgeldkatalog enthält keine gesonderten Sanktionen für zu Fuß Gehende, die sich auf einer Sperrfläche aufhalten. Dennoch ist es nicht gerade empfehlenswert, sich als Passant auf einem solchen Bereich herumzutreiben.
Da sich Sperrflächen in der Regel auf der Fahrbahn befinden und diese vor allem von Rad- und Kraftfahrern befahren wird, bringen Sie sich als Fußgänger leicht in Gefahr, wenn Sie einen solchen Bereich betreten. Aus diesem Grund lässt sich festhalten: Es erwartet Sie zwar als zu Fuß Gehender keine Strafe, wenn Sie eine Sperrfläche betreten, zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie jedoch darauf verzichten.
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