Sonderkündigungsrecht: Kfz-Versicherung vorzeitig kündigen?

Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Letzte Aktualisierung am: 6. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Wann eine außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung möglich ist

Wann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung?
Wann haben Sie ein Sonderkündigungs­recht bei der Kfz-Versicherung?

Bei einem Großteil der Fahrzeughalter in Deutschland ist wohl der 30. November im Kalender rot angestrichen. Schließlich ist eine Kündigung der Versicherung in der Regel nur zum Jahresende möglich, wobei eine Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden muss. Haben Sie diese Frist versäumt, ist der Ärger verständlicherweise erst einmal groß.

In manchen Fällen können Fahrzeughalter jedoch von einem Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung Gebrauch machen. Wann dem so ist, erklären wir im Ratgeber. Zusätzlich stellen wir Ihnen eine Sonderkündigung der Kfz-Versicherung als kostenloses Muster zur Verfügung.

FAQ: Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung

Wann besteht bei der Kfz-Versicherung ein Sonderkündigungsrecht?

Wann Ihnen bei der Autoversicherung ein Sonderkündigungsrecht zusteht, erfahren Sie hier.

Innerhalb welcher Frist muss die Sonderkündigung bei der Kfz-Versicherung eingehen?

Normalerweise müssen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung innerhalb einer Frist von einem Monat wahrnehmen. Bei einer Beitragserhöhung beginnt sie an dem Tag zu laufen, an dem Sie darüber in Kenntnis gesetzt wurden. Bei einer außerordentlichen Kündigung nach einem regulierten Schaden startet sie, sobald Sie den Bescheid erhalten haben, der Sie über den Abschluss des Versicherungsfalls informiert.

Wie könnte eine Sonderkündigung der Autoversicherung aussehen?

Wie eine Sonderkündigung der Kfz-Versicherung wegen einer Beitragserhöhung aussehen könnte, veranschaulicht unser kostenloses Muster.

Welche Gründe führen zu einem Sonderkündigungsrecht bei der Autoversicherung?

Mitunter besteht bei der Kfz-Versicherung ein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung.
Mitunter besteht bei der Kfz-Versicherung ein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung.

Es gibt mehrere Situationen, in denen Sie bei der Autoversicherung von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können:

  • Zunächst einmal haben Sie bei der Kfz-Versicherung ein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung. Ist die Versicherungsprämie teurer geworden, ohne dass zusätzliche Leistungen hinzukommen, können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen.
  • Weiterhin haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung nach einem regulierten Schaden. Häufig wollen Versicherungsnehmer dadurch die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse umgehen. Achtung: Ein außerordentliches Kündigungsrecht kommt der Kfz-Versicherung nach einem Schaden ebenso zu wie Ihnen!
  • Wechseln Sie das Fahrzeug oder erwerben ein neues, besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung. Kein Fahrzeughalter ist dazu verpflichtet, in einem solchen Fall bei der alten Versicherungsgesellschaft zu bleiben, sondern darf sich durchaus für ein günstigeres Angebot entscheiden.

Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung: Unser Muster

Anschließend zeigen wir Ihnen, wie eine an die Kfz-Versicherung gerichtete Sonderkündigung als Vorlage aussehen könnte. In unserem Beispiel handelt es sich um das Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung wegen einer Beitragserhöhung. Bedenken Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt, das lediglich der Orientierung dient und noch individuell angepasst werden muss:

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Laden Sie sich das Muster von einer Sonderkündigung der Kfz-Versicherung hier kostenlos herunter:

Außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung (Muster).doc

Außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung (Muster).pdf

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen und sein Referendariat am OLG Celle. In Dublin erwarb er seinen Master of Arts (LL. M.). 2014 erhielt er seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Er befasst sich u. a. mit Themenschwerpunkten wie Verkehrsverstößen und Bußgeldverfahren.

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