Smartwatch am Steuer: Genauso verboten wie das Handy?
Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Handy und Smartwatch am Steuer: Rechtlich nicht gleichzusetzen
Wenn das Smartphone schon verboten ist, kann die Smartwatch am Steuer wohl kaum erlaubt sein. Logisch, oder? Eigentlich nicht. Tatsächlich ist die Smartwatch, rein rechtlich gesehen, nicht mit dem Handy gleichzusetzen.
Eine Anpassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat es bisher noch nicht gegeben und auch relevante Urteile sind diesbezüglich noch nicht bekannt.
Warum Smartphone und Smartwatch nicht gleichgesetzt werden können und warum die Nutzung der Smartwatch am Steuer trotzdem Konsequenzen haben kann, erklären wir Ihnen im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Smartwatch am Steuer
Nein, eine Smartwatch ist nicht mit dem Handy gleichzusetzen, da diese nicht gehalten oder aufgenommen werden muss.
Auch wenn die Smartwatch nicht gehalten werden muss, bietet allein die Bedienung ein erhebliches Ablenkungspotenzial.
Wie das Bedienen der Smartwatch am Steuer geahndet wird, ist bisher noch unklar. Aufgrund des Ablenkungspotenzials könnte die Smartwatch am Steuer als Unfallursache eingestuft werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Gesetzliche Regelung zur Smartwatch am Steuer
Das Verbot des Handys am Steuer ist auf § 23 StVO zurückzuführen. In Absatz 1a wird bezüglich des Verbots explizit von einem elektronischen Gerät gesprochen, das „der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist […]“.
Soweit trifft dies auch auf die Smartwatch zu. Problematisch wird es weiter unten im Paragrafen, hier geht es nämlich um die Benutzung eines solchen Geräts. Es darf vom Fahrzeugführer laut § 23 Abs. 1a Satz 1 „weder aufgenommen noch gehalten“ werden.
Da sich die Uhr am Handgelenk befindet, ist auch diese Formulierung nicht eindeutig auf die Smartwatch anwendbar. Dennoch besteht ein erhebliches Ablenkungspotenzial. Die Polizei warnt deshalb vor der Benutzung der Smartwatch am Steuer.
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken stufte in einem Fall bereits das Ablesen der Uhrzeit am Handy als eine Straftat ein (Az.: 1 Ss 1/14). Wie das Ablesen der Uhrzeit auf der Smartwatch am Steuer zu bewerten ist, ist noch unklar.
Smartwatch am Steuer als Unfallursache
Trotz der wenig eindeutigen Gesetzeslage scheinen sich Experten weitestgehend einig zu sein: Die Smartwatch am Steuer könnte aufgrund ihres Ablenkungspotenzials durchaus als Unfallursache eingestuft werden.
Laut § 1 Abs. 2 StVO muss sich jeder Verkehrsteilnehmer so verhalten, dass andere nicht „geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt“ werden. Wurde die Smartwatch am Steuer während der Fahrt so benutzt, dass es vom Fahren ablenkt, könnte dies möglicherweise als gefährdendes Verhalten gewertet werden.
Obwohl die Uhr mit ihren technischen Feinheiten derzeit noch nicht unter den § 23 StVO fällt, kann dem Fahrer aufgrund der Benutzung einer Smartwatch am Steuer, im Falle eines Unfalls, trotzdem ein Mitverschulden vorgeworfen werden.
Auf der sicheren Seite sind Autofahrer, die während der Fahrt die Finger von der Smartwatch lassen, am Steuer also weder darauf sehen, noch das Display mit der anderen Hand bedienen. Um die Smartwatch im Falle des Falles als Unfallursache zweifelsfrei ausschließen zu können, legen Sie diese beim Autofahren ab oder schalten das Gerät aus.
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