Sitzerhöhung statt Kindersitz: Ab wann können Sie umsteigen?
Letzte Aktualisierung am: 12. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
FAQ: Sitzerhöhung im Auto – ab wann ist das erlaubt?
Es gibt bezüglich des Kindesalters im Verkehrsrecht keine allgemeine Regel zur Autositzerhöhung, die festlegt, ab wann eine Sitzerhöhung statt dem Kindersitz genutzt werden darf. Allerdings muss jede Erhöhung einer Kindersitznorm entsprechen, die gleichzeitig festlegt, ab wann die Sitzerhöhung für Kinder im Auto erlaubt ist. Je nachdem welcher Kindersitz-Norm das gekaufte Modell entspricht, gibt eine Plakette auf der Autositzerhöhung an, ab wann diese genutzt werden darf. Das Alter ist dabei aber nicht entscheidend.
Unter der Voraussetzung, dass das Kind mindestens 22 kg wiegt, muss das Kind mindestens 125 cm groß sein. Nach welchen Normen Kindersitzerhöhungen im Einzelnen geregelt sind, erfahren Sie hier.
Erst wenn der Kopf des Kindes über die obere Kante des Kindersitzes hinausragt, empfiehlt sich eine Sitzerhöhung für Kinder. Ab wann das möglich ist, kommt auf die Größe/das Gewicht des Kindes an. Von Erhöhungen ohne Rückenlehne raten Experten grundsätzlich ab. Eine Übersicht zu verschiedenen Formen der Autositzerhöhung finden Sie hier.
Solange das Kind gemäß der Kindersitzpflicht gesichert ist, darf es unabhängig vom Alter auf dem vorderen Beifahrersitz platziert werden.
Inhaltsverzeichnis
Regeln für die Sitzerhöhung: Ab wann können Sie umsteigen?
Das Verkehrsrecht sieht für Kinder bis zu 12 Jahren oder einer Körpergröße von 1,50 Metern eine Kindersitzpflicht vor. Ab einem gewissen Zeitpunkt ist es möglich, stattdessen eine Sitzerhöhung einzusetzen. Doch ab wann/welcher Größe ist das überhaupt erlaubt? Ab wann reicht eine bloße Sitzerhöhung, um die Sicherheit des Kindes zu gewährleisten? Eine einheitliche Regelung hierzu gibt es nicht. Es kommt darauf an, welche Art der Sitzerhöhung zum Einsatz kommt.
Um zu erkennen, ab wann eine Sitzerhöhung für Kinder zugelassen ist, gilt es einen Blick auf die Kindersitz-Norm des jeweiligen Modells zu werfen. Diese ist ausschlaggebend für die Frage nach der passenden Sitzerhöhung und ab wann sie das Kind ausreichend schützt.
Aktuelle Normen zur Sitzerhöhung für Kinder legen fest, ab wann diese genutzt werden dürfen:
- Kindersitznorm ECE Reg. 44/04 (alte Schreibweise: ECE R44/04): Ab wann eine solche Kindersitzerhöhung ausreicht, ist vom Gewicht abhängig. Sitzerhöhungen dieser Norm gibt es – je nach Modell – für Kinder mit einem Mindestgewicht von 15 kg für die Klasse I (mit Rückenlehne) oder 22 kg für die Klasse III (ohne Rückenlehne).
- Kindersitznorm UN ECE Reg. 129 (i-Size): Mit dieser neuen Norm ist die Größe statt dem Gewicht ausschlaggebender Faktor für die Eignung einer Sitzerhöhung. Ab welcher Größe ein Modell geeignet ist, muss auf der Sitzerhöhung angegeben sein.
Fazit: Für die Kindersitzerhöhung ist das Alter nicht wichtig. Entscheidend sind Körpergröße und Gewicht des Kindes. Eine Sitzerhöhung ist schon ab 3 Jahren dann erlaubt, wenn das Kind die auf dem Modell vorgegebene Mindestgröße und/oder das Mindestgewicht in diesem Alter bereits erreicht hat.
Die Kindersitznormen ECE Reg. 44/04 läuft zum 1. September 2023 aus. Ab wann nur eine Sitzerhöhung im Auto erlaubt ist, die der Norm UN ECE Reg. 129 entspricht, ist nicht absehbar. Zwar dürfen Sitzerhöhungen der Norm ECE Reg, 44/04 ab September nicht verkauft werden, ihre Nutzung ist aber weiterhin erlaubt und hat keine sicherheitsrelevanten Nachteile zur Folge.
Die Kindersitznorm ECE Reg. 44/03, Vorgänger der Norm ECE Reg. 44/04, ist nicht mehr aktuell. Sitze/Erhöhungen dieser Norm dürfen seit 2009 nicht mehr verkauft werden. Die Nutzung ist zwar weiterhin erlaubt, das Material kann im Laufe der Jahre und Jahrzehnte aber altern und in seiner Schutzwirkung nachlassen.
Falsche gekennzeichnete Sitzerhöhung: Ab wann Bußgelder drohen
Eine orangene Plakette zur jeweiligen Kindersitz-Norm ist ein wichtiger Bestandteil einer Sitzerhöhung. Ab wann und ob das Modell zugelassen ist, kann hier abgelesen werden. Ab welcher Größe oder welchem Mindestgewicht eine Sitzerhöhung erlaubt ist, muss durch die Plakette zweifelsfrei erkennbar sein. Das ist nicht nur wichtig, um die Eignung des Modells für ein Kind beurteilen zu können, sondern spielt auch bei Polizeikontrollen eine Rolle.
Kommt es zu einer Polizeikontrolle und die Plakette auf der Sitzerhöhung ist nicht vorhanden, ist auch unklar, ob die Sitzerhöhung zugelassen und ab wann sie erlaubt ist. Das wird genauso bewertet, als ob das Kind ohne Sitzerhöhung im Auto säße. Die Folge dieser unzureichenden Sicherung ist ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Wie bei Kindersitzen ist es Kindern auch mit Kindersitzerhöhungen erlaubt, auf dem vorderen Beifahrerplatz zu sitzen.
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte |
---|---|---|
Mitnahme eines Kindes im Kfz ohne vorschriftsmäßige Sicherung | 30 | |
Mitnahme von mehreren Kindern ohne vorschriftsmäßige Sicherung | 35 | |
Beförderung eines Kindes ohne jede Sicherung | 60 | 1 |
Beförderung mehrerer Kinder ohne jede Sicherung | 70 | 1 |
Ab wann eine Kindersitzerhöhung empfehlenswert ist
Die Frage, ab wann nur noch eine Sitzerhöhung statt einem Kindersitz erlaubt und ratsam ist, hängt auch davon ab, welche Sitzerhöhung Sie nutzen. Garantiert ein Modell die Rutschfestigkeit des Gurtes? Sind Seiten und Nacken zusätzlich durch die Sitzerhöhung geschützt? Ab wann eine Sitzerhöhung für Kinder sinnvoll ist, sollte auch von diesen Faktoren abhängig gemacht werden.
Diese drei Varianten stehen dabei zur Auswahl:
- Sitzerhöhung mit Rückenlehne: Durch zwei Führungshörner für den Sicherheitsgurt, eine Rückenlehne und Kopfstütze sorgen derartige Modelle für einen zuverlässigen Schutz. Wenn Sie sich unsicher sind, ab wann/ob die Kindersitzerhöhung für Ihr Kleinkind geeignet ist, kann ein derartiges Modell ein guter Anfang sein.
- Sitzerhöhung mit Gurtführung: Abgesehen von der Erhöhung selbst und der Führung des Beckengurts verfügen derartige Modelle nicht über sichernde Elemente. Die Gefahr, dass das Kind aus dem Sitz rutscht, ist auf Grund der Gurtführung aber dennoch als gering einzustufen.
- Einfache Sitzerhöhung: Seiten-, Kopf- oder Nackenschutz fehlen hier komplett, genau wie eine Gurtführung.
Solange ihr Kind nicht aus dem Kindersitz herauswächst, ist die Sitzerhöhung die weniger sichere Wahl. Der Kindersitz ist zu klein, wenn der Kopf klar über den Kopfbereich des Sitzes hinausragt.
Auch wenn Ihr Kind eine bestimmte Sitzerhöhung rechtlich gesehen nutzen kann, sollte der Wechsel weg vom Kindersitz wohl überlegt sein. Wenn der Gurt nicht richtig verläuft, besteht im Falle eines Unfalls ein ungleich höheres Verletzungsrisiko.
Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne sind grundsätzlich erst ab einer Größe von 125 cm und einem Mindestgewicht von 22 kg erlaubt.
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