Sicherheitsabstand auf der Landstraße: Wie groß muss er sein?
Letzte Aktualisierung am: 3. September 2024
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Bußgeldtabelle: Sicherheitsabstand auf der Landstraße missachtet?
Video: Das müssen Sie zum Mindestabstand wissen
Weshalb ist es so wichtig, den Sicherheitsabstand einzuhalten?
Unabhängig davon, ob Sie als Autofahrer innerhalb geschlossener Ortschaften, auf der Landstraße oder der Autobahn unterwegs sind, sollten Sie stets einen gewissen Abstand wahren. Schließlich kann sich schnell ein Auffahrunfall ereignen, wenn Sie Ihrem Vordermann zu dicht auffahren und dieser plötzlich stark abbremsen muss. Doch auch der Mindestabstand zur Seite spielt eine wichtige Rolle, wenn es ums Überholen geht.
Je höher die Geschwindigkeit, desto wahrscheinlicher ist es, dass sich ein Unfall ereignet, weil der seitliche Abstand zu gering war. Welcher Sicherheitsabstand auf einer Landstraße einzuhalten ist und welche Sanktionen bei Missachtung drohen, klärt der folgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Sicherheitsabstand auf der Landstraße
Zum Vordermann müssen Sie so viel Abstand halten, dass Sie im Falle einer Bremsung noch rechtzeitig zum Stehen kommen, ohne einen Auffahrunfall zu verursachen.
Nein, auch zur Seite (z. B. beim Überholen) müssen Sie einen Sicherheitsabstand einhalten. Wie viel das ist, lesen Sie hier.
Das hängt unter anderem von der Geschwindigkeit ab. Klicken Sie hier, um selbst in der Bußgeldtabelle nachzusehen.
Welcher Sicherheitsabstand auf der Landstraße zum vorausfahrenden Kfz gilt
Welche Vorschriften zum Thema „Abstand“ im deutschen Verkehr Anwendung finden müssen, regelt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). In § 4 Absatz 1 StVO heißt es dazu:
Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird […].“
Zwar nennt das Regelwerk keine genauen Angaben zum Sicherheitsabstand auf der Landstraße, allerdings haben sich mit der Zeit gewisse Faustregeln etabliert. Diese hängen stets mit der gefahrenen Geschwindigkeit zusammen. Den höchsten Bekanntheitsgrad hat wohl die Regel „Abstand gleich halber Tacho“. Da das Tempo außerhalb geschlossener Ortschaften auf maximal 100 km/h begrenzt ist, müssen Sie auf der Landstraße einen Abstand von mindestens 50 Metern einhalten.
Doch Vorsicht: Je nachdem, welche individuellen Umstände vorherrschen, sollten Sie den Sicherheitsabstand auf der Landstraße vergrößern. Befindet sich Schmutz, Laub oder Schnee auf der Fahrbahn oder diese ist sogar vereist, verlängert sich in der Regel automatisch der Bremsweg und das Unfallrisiko steigt an. Grundsätzlich kann es nicht schaden, einen größeren Abstand einzuhalten als vorgeschrieben.
Wie gestaltet sich der seitliche Sicherheitsabstand auf der Landstraße?
Auch der Abstand zur Seite beim Überholen wird in der StVO thematisiert. § 5 Absatz 4 StVO besagt dazu Folgendes:
Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.
Genaue Angaben dazu, welcher seitliche Sicherheitsabstand auf Autobahn, Landstraße und Co. bei Überholmanövern einzuhalten ist, gibt es dem Zitat zufolge nur in Bezug auf Fahrer von E-Scootern, Radfahrer und Fußgänger. Bei den übrigen Verkehrsteilnehmern gelten die Vorgaben, die sich mit der Zeit in der Rechtsprechung als ausreichend erwiesen haben. Zusammengefasst heißt das:
- Mindestens 1 Meter Sicherheitsabstand zu mehrspurigen Kfz wie Auto und Lkw
- Mindestens 1,5 Meter Sicherheitsabstand zu einspurigen Kfz wie Motorrädern und innerorts zu Radfahrern, Fußgängern und Fahrern von E-Scootern
- Mindestens 2 Meter Sicherheitsabstand zu wartenden Schul- oder Linienbussen sowie außerorts zu Radfahrern, Fußgängern und Fahrern E-Scootern
Wie werden Verstöße gegen den Sicherheitsabstand auf der Landstraße geahndet?
Wer sich nicht an den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand auf der Landstraße hält und erwischt wird, macht schnell Bekanntschaft mit dem Bußgeldkatalog. Die drohenden Sanktionen richten sich dabei sowohl danach, wie schnell Sie unterwegs waren, als auch danach, wie gering der Abstand letztendlich war. Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h und einem geringeren Abstand als 4/10 des halben Tachowerts werden beispielsweise 100 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.
Lag der Sicherheitsabstand auf der Landstraße sogar bei weniger als 3/10 des halben Tachowerts, müssen Sie als Autofahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 160 Euro und ebenfalls einem Punkt rechnen. Bei weniger als 1/10 des halben Tachowerts und einem Tempo von mehr als 80 km/h kommen ein Bußgeld von 320 Euro sowie ein Punkt in Flensburg auf Sie zu.
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