Welchen Sicherheitsabstand Kraftfahrer innerorts beachten müssen
Letzte Aktualisierung am: 10. Dezember 2024
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Bußgeldtabelle: Sicherheitsabstand innerorts missachtet
Video: Das müssen Sie zum Mindestabstand wissen
Sicherheitsabstand: Nicht nur innerorts erfüllt er einen wichtigen Zweck
Der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zufolge müssen alle Kraftfahrer einen gewissen Abstand zum vorausfahrenden Kfz im Verkehr einhalten. Dies dient sowohl außerhalb als auch innerhalb geschlossener Ortschaften vor allem der Sicherheit. Fahren Sie als Autofahrer zu dicht auf und Ihr Vordermann muss plötzlich stark abbremsen, kann sich schließlich schnell ein Unfall ereignen.
Welcher Sicherheitsabstand innerorts Beachtung finden muss, wie sie diesen selbst berechnen können und mit welchen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu rechnen ist, sollten Sie ihn unterschreiten, klären wir im Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Sicherheitsabstand innerorts
Als Faustregel gilt: Mindestens drei Fahrzeuglängen oder 15 Meter Abstand sind zum Vordermann einzuhalten.
Nein. Außerorts sollten Sie so viel Abstand halten, dass Sie im Falle einer starken Bremsung noch rechtzeitig zum Stehen kommen (halber Tacho!).
Je nach Geschwindigkeit fallen bis zu 400 Euro Bußgeld sowie Nebenfolgen an. Einen ausführlichen Blick in die Bußgeldtabelle erhalten Sie mit einem Klick hier.
Was besagt die StVO zum Sicherheitsabstand innerhalb geschlossener Ortschaften?
Das Thema Abstand im Straßenverkehr behandelt die StVO in § 4. Zwar lässt dieser Paragraph Angaben dazu vermissen, welchen Sicherheitsabstand Kraftfahrer innerorts genau beachten müssen, jedoch sind darin immerhin gewisse Grundregeln festgehalten, die sich auf den Mindestabstand beziehen. § 4 Absatz 1 StVO besagt dazu Folgendes:
Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“
Demzufolge besteht ein direkter Zusammenhang zwischen der gefahrenen Geschwindigkeit und dem Sicherheitsabstand, den Sie innerorts als Autofahrer einhalten sollten. Den Mindestabstand außerhalb geschlossener Ortschaften können Sie mit der Formel „Abstand gleich halber Tacho“ berechnen. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h wären dies 50 Meter. Je schneller Sie fahren, desto größer muss entsprechend auch der Abstand zum Vordermann sein.
Innerhalb geschlossener Ortschaften findet zumeist ein Tempolimit von 50 km/h Anwendung, was nach der genannten Formel 25 Meter Sicherheitsabstand bedeuten würde. In der Stadt ist der Platz jedoch begrenzt, weshalb sich dort mit der Zeit Folgendes herauskristallisiert hat:
Mindestens 15 Meter bzw. drei Pkw-Längen müssen hier zwischen Ihnen und dem vorausfahrenden Fahrzeug liegen.
Wie werden Verstöße gegen den Sicherheitsabstand innerorts geahndet?
Unterschreiten Sie den Sicherheitsabstand im Stadtverkehr, kommen Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog auf Sie zu. Diese richten sich normalerweise nach der gefahrenen Geschwindigkeit. Sobald Sie schneller als 80 km/h unterwegs sind, spielt es zudem eine Rolle, wie gering der jeweilige Abstand war. Da innerhalb geschlossener Ortschaften jedoch ein weitaus geringeres Tempo gefahren wird, müssen Sie sich diesbezüglich erst einmal keine Gedanken machen.
Ein Verstoß gegen den Sicherheitsabstand innerorts zieht in der Regel ein Verwarnungsgeld von 25 Euro nach sich. Kam es zusätzlich zu einer Gefährdung, steigt der Betrag auf 30 Euro an. Resultiere sogar ein Unfall aus Ihrem Fehlverhalten, müssen Sie sich laut Bußgeldkatalog auf 35 Euro einstellen. Punkte in Flensburg drohen in allen drei Fällen nicht.
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