Welchen Sicherheitsabstand müssen Kraftfahrer außerorts einhalten?
Letzte Aktualisierung am: 10. Dezember 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Rechnen Sie hier aus, was das kostet!
Bußgeldtabelle: Sicherheitsabstand außerorts missachtet
Video: Das müssen Sie zum Mindestabstand wissen
Sicherheitsabstand: Inner- und außerorts von großer Bedeutung
Halten Kraftfahrer nicht genügend Abstand zum Vordermann, kann das Ganze schnell in einem Auffahrunfall enden. Schließlich besteht stets die Möglichkeit, dass der Fahrer des vorausfahrenden Kfz plötzlich abbremsen muss. Sind Sie ihm als Fahrer in diesem Szenario zu dicht aufgefahren, kommt es in der Regel unvermeidbar zum Crash.
Um dem entgegenzuwirken, schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die Einhaltung von einem bestimmten Mindestabstand außerhalb sowie innerhalb geschlossener Ortschaften vor. In diesem Ratgeber erklären wir, welchen Sicherheitsabstand Sie außerorts beachten müssen und welche Sanktionen auf Sie zukommen, wenn Sie ihn unterschreiten.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Sicherheitsabstand außerorts
Außerorts können Sie die Faustregel Abstand gleich halber Tacho anwenden.
Nein, auch beim Überholen sollten Sie einen Mindestabstand von ein bis zwei Metern beachten.
Je nach Geschwindigkeit und Abstand kann durchaus auch ein dreimonatiges Fahrverbot drohen. Klicken Sie hier, um etwaiges Bußgeld, Fahrverbot und Punkte genauer nachzuprüfen.
Welchen Sicherheitsabstand die StVO außerorts vorschreibt
§ 4 StVO befasst sich mit dem Thema Abstand im Straßenverkehr. Genaue Angaben dazu, welcher Sicherheitsabstand außerorts einzuhalten ist, finden sich dort zwar nicht, allerdings hält Absatz 1 sozusagen eine Grundvoraussetzung diesbezüglich fest. Dort heißt es:
Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“
Um dem gerecht zu werden, hat sich mit der Zeit eine spezielle Formel etabliert, mit der Sie den zu beachtenden Sicherheitsabstand außerorts selbst berechnen können. Sie lautet: Abstand gleich halber Tacho in Metern. Dementsprechend besteht automatisch ein Zusammenhang zwischen der gefahrenen Geschwindigkeit und dem einzuhaltenden Sicherheitsabstand außerhalb geschlossener Ortschaften.
Dies impliziert weiterhin: Je schneller Sie unterwegs sind, desto größer sollte der jeweilige Abstand zum Vordermann sein. Da auf Landstraßen für Pkw im Regelfall eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gilt – es sei denn, entsprechende Verkehrsschilder schreiben ein geringeres Tempo vor – muss der Sicherheitsabstand außerorts bei 50 Metern liegen. Als Orientierungshilfe fungieren hier die seitlichen Leitpfosten, da sie sich in der Regel im Abstand von jeweils 50 Metern am Straßenrand befinden.
Bei erlaubten 80 km/h sind wiederum 40 Meter Abstand einzuhalten. Auf deutschen Autobahnen herrscht zumeist eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, was wiederum für einen Sicherheitsabstand von mindestens 65 Metern spricht. Als Alternative zur Faustformel „Abstand gleich halber Tacho“ können Sie auch die Strecke nehmen, die Sie innerhalb von zwei Sekunden zurücklegen.
Was droht Fahrern, die den Sicherheitsabstand außerorts unterschreiten?
Nicht nur bei der Berechnung, welcher Sicherheitsabstand außerorts Beachtung finden muss, spielt die gefahrene Geschwindigkeit eine Rolle. Auch bei der Festsetzung der Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog wird differenziert, mit welchem Tempo der jeweilige Fahrer unterwegs war. Bei mehr als 80 km/h werden beispielsweise ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig, wenn der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowerts betrug.
Waren Sie hingegen mit mehr als 100 km/h unterwegs und der Abstand lag bei weniger als 3/10 des halben Tachowerts, müssen Sie sich auf ein Bußgeld von 160 Euro, zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat einstellen. Sobald der Sicherheitsabstand außerorts weniger als 1/10 des halben Tachowerts betrug und Sie schneller als 100 km/h waren, kommen ein Bußgeld in Höhe von 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot auf Sie zu.
Verfasse einen neuen Kommentar Antwort abbrechen