Selbstbeteiligung: Wann Kraftfahrern ein Teil der Kosten auferlegt wird

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 6. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Wird immer eine Selbstbeteiligung im Schadensfall fällig?

Muss bei jedem Unfall eine Selbstbeteiligung gezahlt werden?
Muss bei jedem Unfall eine Selbstbeteiligung gezahlt werden?

Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung, die in Deutschland verpflichtend ist, können Fahrzeughalter zusätzlich zwischen einer Vollkasko- oder Teilkasko-Versicherung wählen, um ihr eigenes Auto gegen mögliche Schäden abzusichern. Die Haftpflicht springt schließlich nur ein, wenn es um einen Schaden geht, der einen dritten Partei entstanden ist.

Im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung ist häufig die Rede von einer sogenannten Selbstbeteiligung bzw. einem Selbstbehalt. Doch worum handelt es sich dabei genau? Müssen Kraftfahrer bei einem Unfall immer eine Selbstbeteiligung zahlen? Und kann eine solche bei jeder Versicherungsform vereinbart werden?

FAQ: Selbstbeteiligung

Was bedeutet „Selbstbeteiligung“?

Bei einer Versicherung beschreibt die Selbstbeteiligung bzw. der Selbstbehalt den Teil der Kosten, den der Betroffene selbst übernimmt, sollte es zu einem Schaden kommen. Alles, was darüber hinausgeht, bezahlt die Kfz-Versicherung.

Wie hoch sollte der Selbstbehalt bei welcher Versicherung sein?

Bei einer Vollkasko wird eine Selbstbeteiligung von 300 Euro empfohlen, bei einer Teilkasko sind es wiederum 150 Euro. Bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung darf keine Selbstbeteiligung vereinbart werden; dies ist in Deutschland nicht erlaubt.

Kann eine Versicherung auch ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden?

Ja, diese Möglichkeit besteht. In diesem Fall müssen Sie sich jedoch auf höhere Kosten für die Autoversicherung einstellen.

Selbstbeteiligung: Was ist das und welchen Zweck erfüllt sie?

Bei einer Selbstbeteiligung handelt es sich um den Betrag, den Versicherungsnehmer bei einem Unfallschaden selbst zahlen. Alles, was darüber hinausgeht, übernimmt wiederum die Versicherung. Allgemein hat ein solcher vereinbarter Selbstbethalt sowohl für den Versicherungsanbieter als auch für den Versicherungsnehmer einen Nutzen:

Von einer vereinbarten Selbstbeteiligung profitieren Versicherung und Versicherungsnehmer.
Von einer vereinbarten Selbstbeteiligung profitieren sowohl Versicherung als auch Versicherungsnehmer.
  • Versicherungsnehmer legen in der Regel ein pflichtbewussteres Verhalten an den Tag und fahren vorsichtiger, um nicht in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden und daraufhin ihre Versicherung beanspruchen zu müssen. Schließlich zahlt die Autoversicherung nicht die gesamten Reparaturkosten, wenn ein Selbstbehalt vereinbart wurde.
  • Versicherungsgesellschaften können günstigere Prämien anbieten, wenn eine Teil- oder Vollkasko mit Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde. Es bedeutet stets einen höheren verwaltungstechnischen Aufwand, kleinere Schäden zu regulieren. Durch den Selbstbehalt werden diese jedoch dem Versicherungsnehmer auferlegt und die Versicherung spart sich den Verwaltungsaufwand, was die Versicherungsbeiträge günstiger ausfallen lässt.

Bedenken Sie: Natürlich ist es auch möglich, eine Vollkasko oder Teilkasko ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Dies ist allerdings nicht in jedem Fall auch empfehlenswert. Haben Sie keine Selbstbeteiligung in Ihrer Vollkasko oder Teilkasko vereinbart, müssen Sie zwar im Schadensfall nichts selbst zahlen, werden jedoch automatisch mit höheren Versicherungsprämien konfrontiert.

Welche Selbstbeteiligung bei welcher Versicherung sinnvoll ist

Versicherungsexperten empfehlen grundsätzlich eine Selbstbeteiligung von 300 Euro bei einer Vollkasko und 150 Euro bei einer Teilkasko. Diese Beträge sind jedoch nicht in Stein gemeißelt; Sie können selbstverständlich selbst entscheiden, in welcher Höhe und ob Sie überhaupt einen Selbstbehalt vereinbaren möchten.

Wichtig: Lediglich eine Voll- sowie eine Teilkasko-Versicherung kann mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Bei einer Haftpflicht ist das Ganze in Deutschland nicht zulässig.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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