Schwarze Rückleuchten – Welche Farben sind zulässig?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 19. Juni 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Sind schwarze Rückleuchten erlaubt?

Schwarze Rückleuchten sind in den meisten Fällen illegal.
Schwarze Rückleuchten sind in den meisten Fällen illegal.

Für viele Tuning-Freunde sind sie ein erstrebenswertes Ziel: schwarze Rückleuchten. Doch die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) definiert die zulässige Beleuchtung eines Fahrzeugs sehr genau.

Sind schwarze Rückleuchten also überhaupt legal? Riskieren Tuner ein Bußgeld oder Schlimmeres, wenn sie ihre Rückleuchten schwarz färben?

FAQ: Schwarze Rückleuchten

Ist das Aussehen der Rückleuchten gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, gemäß den Regelungen der StVZO dürfen rückwärts strahlende Beleuchtungseinrichtungen nur in rot vorhanden sein. Rückfahrscheinwerfer dürfen weiß strahlen.

Sind schwarze Rückleuchten zulässig?

Nein, Rückleuchten dürfen in der Farbe nicht verändert werden. Rückleuchten schwarz zu lackieren ist ebenso untersagt wie schwarze Folie zu verwenden.

Welche Folgen haben schwarze Rückleuchten?

Ändern Fahrzeughalter die Farbe der Rückleuchten, erlischt die Betriebserlaubnis. Hierfür können Bußgelder zwischen 25 und 90 Euro anfallen. Welche weiteren Folgen auf Halter bzw. Fahrer zukommen, erfahren Sie hier.

Der Bußgeldrechenr zur Fahrzeugbeleuchtung

Rechtliche Vorgaben der StVZO

Die StVZO regelt in § 49a die allgemeinen Grundsätze der lichttechnischen Einrichtungen an Fahrzeugen.

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

Doch was gilt als zulässig in der Frage der Rückleuchten? Der StVZO nach sind nur bestimmte Lichtfarben an Fahrzeugen zugelassen. Diese richten sich nach der Richtung, in die sie hauptsächlich strahlen:

  • Leuchten, die nach vorne strahlen: weiß
  • Richtungsanzeiger vorne, hinten sowie evtl. an den Seiten: gelb
  • Leuchten, die nach hinten strahlen: rot

Einzige Ausnahme bilden nur die Rückfahrscheinwerfer, die wiederum weiß leuchten müssen. Zweck dieser Regelung ist die Verkehrssicherheit. Durch die Einheitlichkeit der Lichter im Straßenverkehr können andere Verkehrsteilnehmer schneller feststellen, ob sich ein Fahrzeug auf sie zu oder von ihnen weg bewegt und entsprechend reagieren.

ECE-Prüfzeichen: Welche Rückleuchten sind zulässig?

Schwarze Rücklichter sind mit der Verkehrssicherheit nicht zu vereinbaren.
Schwarze Rücklichter sind mit der Verkehrssicherheit nicht zu vereinbaren.

Völlig schwarze Rückleuchten sind damit in jedem Fall illegal. Dabei ist es unerheblich, ob Sie die Rückleuchten schwarz lackieren oder folieren wollen – eine Veränderung durch die Tönung des Lichts, durch die Leuchtkraft verloren geht, ist nie zulässig.

Trotzdem gibt es auf dem freien Markt eine ganze Reihe von Leuchten zu erwerben. Welche davon sind nun legal? Käufer sollten vor allem auf die Prüfzeichen achten. ECE-Prüfzeichen stehen dafür, dass die jeweilige Rückleuchte durch die Economic Commission for Europe (ECE) abgenommen wurde und eine Bauartgenehmigung vorliegt.

Trotzdem sollten Tuner, die andere Rückleuchten einbauen wollen, nicht blind darauf vertrauen. Schwarze Rückleuchten werden manchmal durch die Händler im Nachhinein lasiert, um sie attraktiver zu machen. Auch Rückleuchten mit einer Folie, die schwarz ist, haben in der Regel keine Bauartgenehmigung. Damit erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs!

Mögliche Folgen schwarzer Rückleuchten

Neben Bußgeldern für das Fahren ohne Betriebserlaubnis zwischen 25 und 90 Euro droht Tunern auch der Verlust des Versicherungsschutzes. Damit müssten Schadenskosten bei einem Unfall selbst getragen werden, insbesondere dann, wenn schwarze Rückleuchten zum Geschehen beigetragen haben. Zudem ist das Fahren ohne Versicherungsschutz ähnlich wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Es ist dabei unerheblich, wie die Rückleuchten abgedunkelt wurden. Schwarz tönen, lackieren oder folieren – dunkle Rückleuchten sind nicht erlaubt, wenn kein gültiges E-Prüfzeichen besteht.

Im Zweifel prüfen lassen

Rückleuchten in schwarz statt rot würden die TÜV-Prüfung eher nicht bestehen.
Rückleuchten in schwarz statt rot würden die TÜV-Prüfung eher nicht bestehen.

Schwarze Rücklichter sollten zusätzlich beim TÜV geprüft werden, insbesondere dann, wenn sich Fahrer bzw. Halter nicht sicher sind, ob die gekauften Bauteile rechtlich zulässig sind.

Mit einer entsprechenden Bescheinigung können die Rückleuchten dann in den Fahrzeugschein eingetragen werden – damit sind Sie bei einer Polizeikontrolle auf der sicheren Seite.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

13 Kommentare

  1. Jeremy

    25. Mai 2024 um 19:35

    Guten Tag ich wurde gestern wegen lasierten rückleuchten angehalten und soll ich Bußgeld von 150 € bezahlen und bekomme ein Punkt

    Da ich noch in der probezeit bin muss ich jetzt deswegen zum aufbauseminar ist das richtig?

  2. Marc

    6. März 2023 um 14:23

    Hallo
    Ich fahre von der Firma cardana schwarze Rückleuchten die ein e Prüfzeichen und ein Gutachten haben würde aber stillgelegt und ich musste sie ausbauen da sie angeblich nicht erlaubt sind
    Gib es denn offiziell eine Bestätigung das dir Rückleuchten nicht zugelassen sind weil man kann sie im Internet immer noch kaufen und der Hersteller sagt das sie in Deutschland zugelassen sind

  3. Marcel

    11. Dezember 2020 um 17:33

    Hallo.
    mir wurde gesagt das getönte Heckleuchten nicht nur eine finazielle Strafe, sonder auch einen Punkt zur Folgen haben können.
    Wie sieht das mit folierten Seitenblinkern aus? Gibt es hier im Falle eines Falles auch einen Punkt?

  4. Caspar

    6. Dezember 2020 um 18:38

    Guten Tag,

    ich habe mich gefragt wie das bei den Scheinwerfern vorne aussieht, aber ich konnte dazu hier noch keinen Artikel finden? Wie stehen also die Chancen für eine Abnahme beim Tüv mit einer leicht verdunkelnden Folie auf den Scheinwerfern bei gleicher Leuchtkraft?

    Mit freundlichen Grüßen

  5. Divad

    24. November 2020 um 18:15

    Hallo,

    ich hatte eine Folie auf den Rückfahrscheinwerfern meines Autos. Nun habe ich einen Brief bekommen, dass ich vom Tüv nachweisen lassen soll, dass der Mangel „Verdunklungsfolie auf Rückleuchten“ behoben wurde. Es ist kein Ort oder Datum genannt an dem der Mangel festgestellt wurde. Die Rückleuchten selbst haben keine Folie, wie gesagt nur die Rückfahrscheinwerfer. Außerdem stand, das Auto im Wesentlichen in den letzten Wochen. Ist es auch verboten die Folie auf einem am Straßenrand parkenden Auto zu haben?

    Mit freundlichen Grüßen
    Divad

  6. Maik

    26. Mai 2019 um 13:16

    Hallo,
    Ich hatte vor meine roten Rückleuchten gegen schwarze zu tauschen.
    Der Hersteller schreibt „Unsere Artikel geben Ihrem Fahrzeug die besondere optische Note. Alle Teile sind eintragungsfrei und mit Prüfzeichen versehen, so dass eine Eintragung beim Tüv entfällt“, sowie „mit E-Prüfzeichen / zugel. im Bereich der StVZO“.
    Gibt es Ausnahmen, sodass es sein kann, dass diese schwarzen Rückleuchten legal sind?
    Mit freundlichen Grüßen
    Maik

    1. bussgeldrechner.org

      29. Mai 2019 um 13:09

      Hallo Maik,
      entsprechende Ausnahmen sind uns nicht bekannt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Thomas

    25. November 2018 um 17:29

    Hallo,

    bei meinen Passat 3C sind ein paar led´s ausgefallen, jetzt wollte ich diese ersetzen (geht ja bei diesem Modell nur im ganzen Rücklicht). Bei Ebay gibt es ja diverse Rückleuchten unter anderem auch diese hier [Link von Redaktion entfernt] ist diese Art von Rücklichter auch ein Problemfall oder nicht?

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas

    1. bussgeldrechner.org

      3. Dezember 2018 um 8:36

      Hallo Thomas,
      eine Einschätzung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an den TÜV.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Didi

    22. Juni 2018 um 11:13

    Hallo,
    meine Rückleuchten waren leicht Foliert, gestern wurde ich von der Polizei angehalten, die Folie musste ich noch vor Ort von meinen Rückleuchten abziehen, diese sagten zu mir, dass auf mich eine Anzeige sowie ein Bußgeld in Höhe von 200 € zukommen. Nach Recherche im Internet konnte ich herauslesen das ich eine viel niedrigere Bußgeldstrafe und keine Anzeige bekomme.

    Kann das wirklich sein das auf mich eine Anzeige zu kommt und ein Bußgeld in höhe von 200 € nur wegen leicht folierten Rückleuchten ?

    Vielen Dank im Voraus

    Mit freundlichen Grüßen
    Didi

    1. bussgeldrechner.org

      2. Juli 2018 um 8:30

      Hallo Didi,
      unter bestimmten Umständen – wie der Gefährdung des Straßenverkehrs – können sich die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog erhöhen. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, können wir anhand Ihrer Angaben allerdings nicht einschätzen. Warten Sie daher den Bescheid und den darin aufgeführten Tatbestand ab.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Dennis

    11. Juni 2018 um 18:36

    Hallo,

    was ist jedoch wenn man schwarze Rückleuchten hat wo die Rückwärtslichter weiterhin weiss sind und die getönten roten, sowie die gelben Leuchten durch hellere LEDs getauscht werden, so dass man dann keinen Verlust von Leuchtkraft durch die Tönung hat?

    Vielen Dank!
    Mit freundlichen Grüßen Dennis

    1. bussgeldrechner.org

      18. Juni 2018 um 11:20

      Hallo Dennis,
      grunsätzlich sind nur die „vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen“ erlaubt. Lassen Sie Umbauten ggf. vom TÜV überprüfen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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