Schrittgeschwindigkeit: Schritttempo überschritten?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 15. Juni 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Bußgeldtabelle: Schrittgeschwindigkeit innerorts ignoriert

Tat­be­standBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h30 €eher nicht
... 11 - 15 km/h50 €Hier prüfen **
... 16 - 20 km/h70 €Hier prüfen **
... 21 - 25 km/h115 €1Hier prüfen **
... 26 - 30 km/h180 €1(1 Monat)*Hier prüfen **
... 31 - 40 km/h260 €21 MonatHier prüfen **
... 41 - 50 km/h400 €21 MonatHier prüfen **
... 51 - 60 km/h560 €22 MonateHier prüfen **
... 61 - 70 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
... über 70 km/h800 €23 MonateHier prüfen **
* Normalerweise droht nur ein Fahrverbot, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr begangen wurde.

Bußgeldtabelle: Sonstige Geschwindigkeitsverstöße

Tat­be­standBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Schritt­ge­schwin­dig­keit in verkehrs­be­ruhig­tem Be­reich nicht ein­ge­hal­ten15 €
Inner­­orts beim Rechts­­ab­bie­gen nicht Schritt­­ge­­schwin­­dig­­keit ge­­fahren (LKW)70 €1
... mit Ge­fähr­dung85 €1
... mit Sachbe­schädi­gung105 €1
Ge­schwin­dig­keit trotz Bahn­über­gang,
be­son­deren Ver­hält­nissen auf Stra­ßen oder schlech­ten Sichtver­hält­nissen nicht an­ge­passt
100 €1
... mit Ge­fähr­dung120 €1
... mit Sachbe­schädi­gung145 €1
Kinder, Hilfsbe­dürf­tige und Äl­tere ge­fähr­det durch zu hohes Tempo, man­geln­de Brems­bereit­schaft oder un­genü­gen­den Sei­ten­ab­stand80 €1
Ohne trif­tigen Grund so lang­sam ge­fah­ren, dass der rei­bungs­lose Ver­kehrs­fluss be­hin­dert wurde20 €
Radar­warn- oder Laser­stör­gerät be­trie­ben oder be­triebs­be­reit mit­ge­führt75 €1zusätzlich Beschlag­nahme und Vernich­tung des Gerätes möglichzusätz­lich Beschlag- nahme und Vernich­tung des Gerätes möglich
Ille­gale Kraft­fahr­zeug­rennen
Teil­neh­mer oder Ver­an­stal­terGeld - oder Frei­heits­strafe bis zu 2 Jah­re; Fahr­erlaub­nis­ent­zug33 Monate3 M
... mit Ge­fähr­dungGeld- oder Frei­heits­strafe bis zu 5 Jah­re; Fahr­erlaub­nis­ent­zug3
... mit Per­so­nen­­scha­denFrei­heits­strafe von 1 bis zu 10 Jah­ren; in min­der schwe­ren Fäl­len von 6 Mo­na­ten bis zu 5 Jah­ren; Fahr­erlaub­nis­ent­zug3

Wie schnell Sie bei Schrittgeschwindigkeit mit dem Auto fahren dürfen

Schrittgeschwindigkeit: Wer sich nicht daran hält, gefährdet möglicherweise andere Verkehrsteilnehmer.
Schrittgeschwindigkeit: Wer sich nicht daran hält, gefährdet möglicherweise andere Verkehrsteilnehmer.

Deutsche Autofahrer sind oft und gerne schnell unterwegs – dies ist kein Geheimnis. Einige Urlauber reisen sogar einzig und allein aus dem Grund nach Deutschland, um ihre Fahrzeuge auf der Autobahn mal so richtig ausfahren zu können. Auf vielen Abschnitten herrscht nämlich keine Begrenzung der maxi­malen Höchstgeschwindigkeit, sondern lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

Im Gegensatz zu den Autobahnen existieren in Deutschland aber auch Bereiche, in denen sich Autofahrer nur im Schritttempo fortbewegen dürfen. Dies ist meist im Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Fahrradfahrern oder Fußgängern begründet.

Die Reaktionszeit von Autofahrern verkürzt sich je nachdem, wie schnell diese fahren. Zusätzlich kann diese Zeit ausschlaggebend dafür sein, ob ein Unfall noch zu verhindern ist oder nicht. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wo die Schrittgeschwindigkeit laut StVO gilt, welcher Wert überhaupt darunter zu verstehen ist und welches Verkehrsschild auf die Schrittgeschwindigkeit hinweist. Zusätzlich informieren wir Sie darüber, weshalb es so wichtig ist, sich in einer Spielstraße an die Schrittgeschwindigkeit zu halten und welches Bußgeld bei Zuwiderhandlungen fällig wird.

FAQ: Schrittgeschwindigkeit

Wie schnell ist Schrittgeschwindigkeit?

Dies ist gesetzlich nicht festgelegt. Der Rechtsprechung zufolge, gilt eine Geschwindigkeit von 5 bis 15 km/h als Schrittgeschwindigkeit.

Wo gilt Schrittgeschwindigkeit?

In Spielstraßen, verkehrsberuhigten Bereichen oder beim Überholen von Schulbussen dürfen Sie nicht schneller fahren, als Fußgänger laufen können.

Gilt die Schrittgeschwindigkeit auch für Fahrradfahrer?

Ja, auch diese müssen ihre Geschwindigkeit deutlich reduzieren. Am besten steigen Sie ab und schieben das Fahrrad.

Im Video: Schrittgeschwindigkeit

Mehr zur Schrittgeschwindigkeit finden Sie auch in diesem Video.
Mehr zur Schrittgeschwindigkeit finden Sie auch in diesem Video.

Was ist unter Schrittgeschwindigkeit zu verstehen?

Schrittgeschwindigkeit: Ein Mensch ist zu Fuß durchschnittlich mit 4 bis 7 km/h unterwegs.
Schrittgeschwindigkeit: Ein Mensch ist zu Fuß durchschnittlich mit 4 bis 7 km/h unterwegs.

Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es bei der Schrittgeschwindigkeit um das Tempo, welches ein Fußgänger beim Gehen erreicht. Aus diesem Grund ist auch manchmal von einer „Fußgängergeschwindigkeit“ die Rede. Doch bei wie viel km/h ist die Schrittgeschwindigkeit dementsprechend anzusetzen? Im Durchschnitt kann von einem Wert zwischen 4 und 7 km/h ausgegangen werden.

Ein genauer Wert ist schwer zu bestimmen, da zuverlässige Messungen mit einem Tachometer bei einer solchen geringen Geschwindigkeit normalerweise nicht möglich sind. Die Frage: „Wie schnell ist Schrittgeschwindigkeit?“ bereitete daher in der Vergangenheit bereits einigen Gerichten Kopfschmerzen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg entschied beispielsweise im Jahr 2005, die durchschnittliche Schrittgeschwindigkeit bei 7 km/h anzusetzen (Az. 1 Ss (OWi) 86 B/05).

Dem Amtsgericht Leipzig oder dem OLG Hamm zufolge kann ein Tempo zwischen 10 und 15 km/h hingegen ebenfalls noch als Schrittgeschwindigkeit angesehen werden (Amtsgericht Leipzig – 215 OWi 500 Js 83213/04 bzw. OLG Hamm – VRS 6, 222). Grundsätzlich lautet die Antwort auf die Frage: „Wie hoch ist Schrittgeschwindigkeit?“ = Deutlich unter 20 km/h.

Was besagt die StVO zur Schrittgeschwindigkeit?

Auch in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist kein genauer Wert definiert, in welchem Bereich sich die normale Schrittgeschwindigkeit bewegen sollte. Was jedoch erläutert wird, sind die Situationen und Orte, in bzw. an denen sie gilt. Dabei ist dem Schritttempo kein eigener Paragraph gewidmet, vielmehr befinden sich in § 20 Absatz 2 und 4, § 21a Absatz 1 Nr. 3 und in § 24 Absatz 2 StVO Angaben dazu.

§ 20 StVO befasst sich beispielsweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen. In Absatz 2 heißt es:

Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.“

Auch wenn Linienbusse oder als solche gekennzeichnete Schulbusse an dafür vorgesehenen Haltestellen stehen und die Warnblinkanlage eingeschaltet haben, dürfen Sie als Autofahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit daran vorbeifahren.

Auch Fahrer von Krankenfahr- oder Rollstühlen müssen sich in Fußgängerzonen an die Schrittgeschwindigkeit halten.
Auch Fahrer von Krankenfahr- oder Rollstühlen müssen sich in Fußgängerzonen an die Schrittgeschwindigkeit halten.

Zusätzlich müssen Sie einen angemessenen Abstand halten, damit niemand gefährdet wird. Dasselbe gilt übrigens für Fahrzeuge, die sich im Gegenverkehr befinden.

Sind Fahrer von Krankenfahr- oder Rollstühlen im Fußgängerverkehr unterwegs, müssen diese gemäß § 24 Absatz 2 StVO ebenfalls eine Schrittgeschwindigkeit einhalten. Eine Besonderheit in Bezug auf die Anschnallpflicht findet sich in § 21a Absatz 1 Nr. 3.

Sind Sie als Lkw- oder Pkw-Fahrer unterwegs und fahren auf einem Parkplatz rückwärts mit Schrittgeschwindigkeit, etwa um ein- oder auszuparken, so entfällt diese nämlich.

Schrittgeschwindigkeit: Welches Schild weist darauf hin?

Ein spezielles Schild, welches verlangt, Schrittgeschwindigkeit zu fahren, gibt es nicht. Vielmehr existieren mehrere Verkehrszeichen, die auf Schrittgeschwindigkeit hinweisen. Eines davon ist das Zeichen 239, welches eine Fußgängerzone bzw. einen Gehweg ankündigt. Sofern es überhaupt erlaubt ist, in solchen Bereichen zu fahren, sollten Autofahrer hier lediglich Schritttempo an den Tag legen.

Auch das Zeichen 325.1, welches einen verkehrsberuhigten Bereich beschreibt, ist eng mit der Schrittgeschwindigkeit im Straßenverkehr verknüpft. Weshalb es dort so wichtig ist, das Tempo herunterzuschrauben, erfahren Sie im Folgenden.

Weshalb ist die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit in einer Spielstraße so entscheidend?

In einem sogenannten verkehrsberuhigten Bereich, der umgangssprachlich auch als Spielstraße bezeichnet wird, gelten spezielle Regeln. Kinder dürfen beispielsweise auch auf der Straße spielen, es sind oft mehr Fußgänger unterwegs als gewöhnlich.

Unter anderem weist dieses Schild auf Schrittgeschwindigkeit hin.
Unter anderem weist dieses Schild auf Schrittgeschwindigkeit hin.

Ein blaues, rechteckiges Schild, auf dem ein Haus, ein Auto sowie spielende Kinder zu sehen sind, weist darauf hin, dass das Tempo gedrosselt werden sollte. Doch welche Fahrzeuge dürfen hier nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren?

Das Verkehrsrecht macht an dieser Stelle keinen Unterschied zwischen Lkw, Transporter oder Pkw: Die Schrittgeschwindigkeit gilt durch die Bank weg für alle motorisierten Fahrzeuge. Auch Radfahrer sollten aufmerksam fahren, um nicht in einen Unfall verwickelt zu werden, weil beispielsweise spielende Kinder zu spät wahrgenommen wurden.

In einem verkehrsberuhigten Bereich ist die Gefährdungslage extrem hoch. Halten Sie sich daher stets an die Schrittgeschwindigkeit und planen ggf. etwas mehr Zeit ein, um notfalls anhalten und warten zu können, wenn Kinder einem Ball hinterherjagen oder auf der Straße Fangen spielen.

Schrittgeschwindigkeit überschritten und geblitzt?

Halten Sie sich nicht an die Schrittgeschwindigkeit, kann ein Bußgeld die Konsequenz sein.
Halten Sie sich nicht an die Schrittgeschwindigkeit, kann ein Bußgeld die Konsequenz sein.

Sind Sie beispielsweise in einen verkehrsberuhigten Bereich eingefahren, ohne Ihr Tempo zu drosseln, so kommen in der Regel 15 Euro Verwarngeld auf Sie zu. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn Sie minimal schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren sind.

Geschwindigkeiten, die darüber liegen, werden gemäß Bußgeldkatalog strenger geahndet. Dann geht es schließlich nicht mehr nur darum, dass Sie die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit, sondern auch ggf. die erlaubte Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften nicht eingehalten haben.

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 bis 15 km/h innerorts wird seit dem 9. November 2021 mit 50 Euro sanktioniert, bei 16 bis 20 km/h sind es bereits 70 Euro. Punkte in Flensburg drohen erst dann, wenn Sie innerorts mit 21 km/h zu schnell oder mehr unterwegs waren. Das Bußgeld liegt hier bei 115 Euro.

Um andere Verkehrsteilnehmer – vor allem in einer Spielstraße – nicht unnötig zu gefährden und um die gerade genannten Ahndungen zu vermeiden, sollten Sie sich demnach an die vorgeschriebene (Schritt-)Geschwindigkeit halten.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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1 Kommentar

  1. Ingo

    8. Mai 2019 um 9:05

    Auch Radfahrer sollten aufmerksam fahren, um nicht in einen Unfall verwickelt zu werden, weil beispielsweise spielende Kinder zu spät wahrgenommen wurden. so.

    Radfahrer sind zu 95% Verkehrsrüpel . Wie soll der Radfahrer aufmerksam sein, wenn diese Menschen sogar auf dem Handy eine SMS schreiben, oder telefonieren !!!
    Beim Unfall mit einem Pkw ist immer der Autofahrer Schuld !!!!!
    Lt. Gericht müssen Sie mit allem rechnen. Gibt es etwa so eine Rechenmaschine wenn ja- wo??

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