Schneeketten: Welche Vorschriften und Verkehrszeichen gelten?
Letzte Aktualisierung am: 12. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgeldtabelle für Verstöße mit Schneeketten
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Verkehrszeichen 268 missachtet | 20 | ||
Schneeketten nicht vorschriftsmäßig genutzt | 10 | ||
… um 26 bis 30 km/h | 150 | 1 |
Geschwindigkeitsverstöße innerorts
Geschwindigkeitsverstöße außerorts
FAQ: Schneeketten
Eine grundsätzliche Schneekettenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Es ist per Gesetz also nicht vorgeschrieben, eine Schneekette mitzuführen oder anzulegen. Allerdings kann dies durch ein Verkehrszeichen für bestimmte Strecken vorgeschrieben sein. Wie dieses aussieht, zeigen wir hier. Diese Pflicht gilt dann für alle Kraftfahrzeuge. Wie Sie Schneeketten für Lkw, Motorrad oder Pkw aufziehen können, erfahren Sie hier.
Ja. Sind Schneeketten beim Auto bzw. Fahrzeug angelegt, gilt eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Dieses Tempolimit ist dann von allen Fahrzeugen innerhalb und außerhalb von geschlossenen Ortschaften zu beachten. Zudem gelten die Geschwindigkeitsbeschränkung und die Schneekettenpflicht auch bei Allrad-Antrieb, wenn dies durch das Verkehrszeichen 268 angeordnet wird.
Schreibt das Zeichen 268 am Auto Schneeketten vor, droht ein Verwarngeld von 20 Euro, wenn diese nicht angelegt sind. Auch für Verstöße gegen die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit drohen Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote. Wann Sie mit welchen Sanktionen rechnen müssen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.
Video: Schneekettenpflicht
Inhaltsverzeichnis
Wann müssen Schneeketten aufgezogen werden?
Schneeketten gehören zu den Hilfsmitteln, die zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beitragen. Haben Reifen aufgrund von Eis oder Schnee keinen richtigen Halt auf der Fahrbahn, können Fahrer Schneeketten montieren, um sicherer unterwegs zu sein. Verpflichtet dazu sind sie nur dann, wenn dies durch ein entsprechendes Verkehrszeichen angeordnet wird. Generell ist es also nicht vorgeschrieben, Schneeketten bei bestimmten Straßenverhältnissen anzulegen.
Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang das Verkehrszeichen 268. Hierbei handelt es sich um ein kreisrundes Schild mit blauem Hintergrund. Auf diesem ein Reifen mit angelegter Schneekette zu sehen. Oftmals sind die Zeichen verdeckt bzw. werden erst aufgestellt, wenn die Witterungsbedingungen starken Schneefall bedeuten können. Daher ist das Zeichen meist in Regionen zu finden, wo dies absehbar ist und das Befahren der Straßen ohne Schneeketten zu risikoreich oder gar nicht möglich ist. An Orten, an denen das Verkehrszeichen aufgestellt ist, gilt gemäß Anlage 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), dass diese Straße nur mit angelegten Schneeketten befahren werden darf.
Ist das Verkehrsschild vorhanden, gilt, dass Schneeketten auch für Allrad-Fahrzeuge vorgeschrieben sind. Ist kein Verkehrszeichen angebracht, können Fahrer selbst entscheiden, ob es aufgrund der Verhältnisse empfehlenswert ist, mit Schneeketten zu fahren.
Schneeketten am PkW: Welchen Regeln gelten noch?
Beim Fahren mit Schneeketten müssen Verkehrsteilnehmer ebenfalls einige Vorschriften beachten. Eine Rolle spielt dabei § 37 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). In diesem ist definiert, wie Fahrer Schneeketten aufziehen müssen und was bezüglich der Beschaffenheit zu beachten ist. So dürfen die Ketten die Fahrbahn nicht beschädigen und auch nur montiert sein, wenn die Fahrbahn vereist ist oder Schnee liegt. Es ist also darauf zu achten, dass die Wetter- und Straßenverhältnisse ein Anlegen der Schneeketten für Traktor, Lkw oder Pkw tatsächlich notwendig machen.
Bezüglich des richtigen Anlegens gilt gemäß § 37 StVZO Folgendes:
Schneeketten müssen die Lauffläche des Reifens so umspannen, dass bei jeder Stellung des Rades ein Teil der Kette die ebene Fahrbahn berührt. Die die Fahrbahn berührenden Teile der Ketten müssen kurze Glieder haben, deren Teilung etwa das Drei- bis Vierfache der Drahtstärke betragen muss. Schneeketten müssen sich leicht auflegen und abnehmen lassen und leicht nachgespannt werden können.
Angelegte Schneeketten: Erlaubte Geschwindigkeit ist beschränkt
Fahren Sie mit montierten Schneeketten, egal ob angeordnet oder freiwillig, gilt eine vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit. Es sind maximal 50 km/h zulässig, und das sowohl inner- als auch außerorts. Sind Sie schneller unterwegs drohen Verwarn- bzw. Bußgelder zwischen 20 und 800 Euro (bei Gefahrguttransporten bis zu 905 Euro) sowie Punkte und Fahrverbote möglich.
Bezüglich der richtigen Geschwindigkeit und des Fahrens mit Schneeketten ist es zudem immer ratsam, die Gebrauchsanleitung der Ketten und des Fahrzeugs durchzulesen. So kann es beispielsweise sein, dass Assistenzsystem im Fahrzeug ausgeschaltet werden müssen.
Schneeketten montieren: Was an Pkw & Co. zu beachten ist
Um am Pkw, Motorrad oder Lkw Schneeketten richtig montieren zu können, sollten Fahrer sich immer mit der entsprechenden Anleitung befassen und das Anlegen vor Fahrten üben. Wichtig ist, dass die Ketten immer auf die Antriebsachse aufgezogen werden. Da bedeutet, dass Schneeketten bei einem Heckantrieb hinten zu montieren sind und bei einem Frontantrieb immer vorne.
Folgende Tipps sind beim Aufziehen von Schneeketten hilfreich:
- Fahrzeug an einem ruhigen und sicheren Ort, wenn möglich abseits von Straßen bzw. Fahrbahnen abstellen
- Kette zunächst bei einem Rad anlegen
- Rad und Profil von Schnee und Eis säubern
- Kette vor und unter den Reifen legen und langsam darauf fahren
- Kette so über die gesamte Lauffläche ziehen
- Kette schließen und Sitz kontrollieren
Sitzt die erste Schneekette richtig, können Sie diese Schritte dann beim zweiten Rad durchführen.
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