Schadenfreiheitsrabatt übertragen: Geht das?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 6. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann eine Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten möglich ist

Ist es möglich, einen Schadenfreiheitsrabatt zu übertragen?
Ist es möglich, einen Schadenfreiheitsrabatt zu übertragen?

Die Anzahl der Fahrer, der Versicherungsumfang, die Versicherungsklassen oder die vereinbarte Selbstbeteiligung: All dies sind Aspekte, die Auswirkungen auf die Kosten einer Kfz-Versicherung haben können. Die weitaus wichtigste Rolle spielt dabei jedoch die jeweilige Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse).

Je nachdem, wie viele Jahre Sie bereits als Kraftfahrer auf deutschen Straßen unterwegs sind, ohne einen Unfall gebaut zu haben, werden Sie in eine höhere Klasse eingruppiert und müssen entsprechend geringere Versicherungsbeiträge entrichten.

Schließlich wird jeder SF-Klasse ein bestimmter Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) zugeteilt, der parallel mit der Klasse ansteigt und dafür sorgt, dass die zu zahlende Prämie günstiger ausfällt. Obwohl das Ganze normalerweise personengebunden ist, kann der Schadenfreiheitsrabatt gegebenenfalls auch übertragen werden. Wann dies funktioniert, lesen Sie hier.

FAQ: Schadenfreiheitsrabatt übertragen

Kann ich meinen Schadenfreiheitsrabatt übertragen?

Ja, diese Möglichkeit besteht. Besonders gängig ist es, einem Familienmitglied die SF-Rabatte zu übertragen. Unter Umständen können Sie den eigenen Schadenfreiheitsrabatt aber auch auf ein anderes Fahrzeug übertragen.

Funktioniert die Übertragung von einem Schadenfreiheitsrabatt nur bei der gleichen Kfz-Versicherung?

Nein, Sie können auch beim Wechsel zu einer anderen Kfz-Versicherung Ihren Schadenfreiheitsrabatt übertragen. Bedenken Sie jedoch, dass hierbei nur die unfallfreien Jahre übernommen werden; der dazugehörige Rabatt kann je nach Versicherungsgesellschaft variieren.

Was sollte ich bei einer Übertragung vom Schadenfreiheitsrabatt unbedingt beachten?

Wenn Sie einer anderen Person Ihren Schadenfreiheitsrabatt übertragen, sollten Sie bedenken, dass diese Person nur so viele unfallfreie Jahre erhält, wie sie bereits über eine Fahrerlaubnis verfügt. Überschüssige Jahre gehen also verloren.

Wann kann man den Schadenfreiheitsrabatt übertragen?

Sie sollten stets mit Ihrer Versicherung abklären, ob Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt übertragen können.
Sie sollten stets mit Ihrer Versicherung abklären, ob Sie Ihren Schadenfreiheits­rabatt übertragen können.

Es existieren mehrere Szenarien, in denen es sich anbietet, eine Übertragung vom eigenen Schadenfreiheitsrabatt vorzunehmen. Im Vorfeld sollten Sie jedoch stets Rücksprache mit Ihrer Versicherung halten und abklären, wann und vor allem wem Sie Ihre Rabatte überlassen dürfen.

Wir haben Ihnen drei der gängigsten Situationen zusammengefasst, in denen SF-Rabatte überschrieben werden können:

  1. Unfallfreie Jahre auf ein Familienmitglied überschreiben: Irgendwann kommt die Zeit, dass Eltern oder Großeltern zu alt sind und aus Sicherheitsgründen nicht mehr mit ihrem Kfz fahren. Den Schadenfreiheitsrabatt übertragen sie dann meist auf ein jüngeres Familienmitglied. Auch Übertragungen auf den Ehepartner sind möglich.
  2. Schadenfreiheitsrabatt vom Dienstfahrzeug übertragen: Muss der Firmenwagen abgegeben werden, weil Sie eine neue Stelle haben, bietet es sich ebenfalls an, den Schadenfreiheitsrabatt auf Ihr Privatfahrzeug zu übertragen. Dazu bedarf es jedoch in der Regel einer im Vorfeld getroffenen Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber.
  3. Rabatte bei einem Versicherungswechsel mitnehmen: Auch wenn Sie die Versicherungsgesellschaft wechseln, können Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt normalerweise übertragen. Das Formular für den Antrag stellt in der Regel Ihr alter Versicherungsanbieter zur Verfügung. Wichtig: Zwar können Sie den Schadenfreiheitsrabatt übertragen, eine andere Versicherung wird jedoch mit Sicherheit nur die unfallfreien Jahre anerkennen, da die Rabatte je nach Anbieter variieren können.

Vergessen Sie nicht: Sobald Sie per Formular Ihren Schadenfreiheitsrabatt übertragen haben, ist er für Sie unwiderruflich weg. Daher sollten Sie nur dann über einen solchen Schritt nachdenken, wenn Sie selbst keine Verwendung mehr für den erarbeiteten SF-Rabatt haben.

Schadenfreiheitsrabatt übertragen: Wie lange haben Sie Zeit dafür?

Vor allem, wenn ein Kfz abgemeldet oder die Versicherung gekündigt wurde, bietet es sich an, den Schadenfreiheitsrabatt zu übertragen. Auch bei dem Tod des Versicherungsnehmers können die entsprechenden Rabatte vererbt werden. Welche Frist bei der Übertragung einzuhalten ist, legen die Versicherungsanbieter meist selbst fest. Häufig muss das Ganze jedoch innerhalb von zwölf Monaten geschehen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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