Schadenfreiheitsklasse: SF-Klassen im Überblick
Letzte Aktualisierung am: 22. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Kfz-Versicherung: Schadenfreiheitsklasse als Tarifmerkmal
Bei der Berechnung der Beitragshöhe in der Kfz-Versicherung berücksichtigen Versicherer verschiedene Tarifmerkmale. Dazu gehört neben der Typklasse und der Regionalklasse auch die Schadenfreiheitsklasse, kurz SF-Klasse.
Die Schadenfreiheitsklasse richtet sich nach der Unfall- und Schadenbilanz des Versicherten. Bleibt dieser für längere Zeit unfallfrei, wird ein Schadenfreiheitsrabatt gewährt, der den Versicherungsbeitrag sinken lässt.
Wie funktioniert die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse der Kfz-Versicherung? Welche Schadenfreiheitsklassen gibt es? Wann ändert sich die Schadenfreiheitsklasse und wie beeinflusst diese die Beitragshöhe? Diese Fragen beantworten wir im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Schadenfreiheitsklasse
Die Schadenfreiheitsklasse, kurz SF-Klasse, ist ein Tarifmerkmal bei der Kfz-Versicherung und gehört zu den Kfz-Versicherungsklassen. Sie richtet sich nach der Schaden- und Unfallbilanz des Fahrzeughalters.
Mit jedem unfallfreien Jahr steigen Sie eine Schadenfreiheitsklasse auf. Werden Unfälle gemeldet, werden Sie zurückgestuft. Je länger Sie unfallfrei bleiben, desto höher ist die Schadenfreiheitsklasse.
Je höher die Schadenfreiheitsklasse, desto höher ist der Schadenfreiheitsrabatt und desto günstiger ist damit die Kfz-Versicherung für den Versicherten.
Kfz-Versicherung: Alle Schadenfreiheitsklassen in einer Tabelle
Die Schadenfreiheitsklasse kann der Tabelle entnommen werden:
SF-Klasse | Unfallfrei seit | Beitragshöhe |
---|---|---|
SF1 | 1 Jahr | 100 % |
SF2 | 2 Jahren | ca. 85 % |
SF3 | 3 Jahren | ca. 70 % |
SF4 | 4 Jahren | ca. 60 % |
SF5 - SF8 | 5 bis 8 Jahren | ca. 55 % |
SF9 - SF15 | 9 bis 15 Jahren | ca. 40 % |
SF16 - SF25 | 16 bis 25 Jahren | ca. 35 % |
SF26 - SF30 | 26 bis 30 Jahren | ca. 25 % |
SF31 - SF35 | 31 bis 35 Jahren | ca. 20 % |
Kfz-Versicherung: Sonder-SF-Klassen in einer Tabelle
Sonderklassen | Bedingung | Beitragshöhe |
---|---|---|
SFS | Rückstufung aus SF1 | ca. 150 - 175 % |
SF½ | bei erstmaliger Kfz-Anmeldung, EU-Führerschein seit mind. 3 Jahren | ca. 100 - 140 % |
SF0 | Fahranfänger mit Fahrerlaubnis seit weniger als 3 Jahren, bei erstmaliger Kfz-Anmeldung | ca. 200 - 260 % |
M | Rückstufung von Fahranfängern aus SF0 oder SF½ nach selbstverschuldetem Unfall | ca. 240 - 280 % |
Wie funktioniert die Einstufung in die Kfz-Schadenfreiheitsklasse?
Am Anfang des Jahres betrachten Versicherer Ihre Schaden- und Unfallbilanz des vergangenen Jahres. Haben Sie im Vorjahr keinen Unfall verursacht, steigen Sie eine Schadenfreiheitsklasse auf. Wurden Unfälle gemeldet, können Sie eine oder mehrere Kfz-Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft werden.
Daraus folgt: Je länger Sie unfallfrei bleiben, desto höher ist Ihre Schadenfreiheitsklasse. Diese hat einen direkten Einfluss auf die Höhe des Versicherungsbeitrags. Die höchste Schadenfreiheitsklasse ist die SF-Klasse 35, die niedrigste die SF-Klasse 1. Schließen Sie zum ersten Mal eine Kfz-Versicherung ab, beginnen Sie mit Schadenfreiheitsklasse 1/2.
Welche Schadensfreiheitsklasse habe ich? Das können Sie herausfinden, indem Sie berechnen, wie lange der letzte Schadensfall zurückliegt. Sind Sie also beispielsweise seit vier Jahren unfallfrei, haben Sie Schadenfreiheitsklasse 4.
Es gibt außerdem folgende Sonderklassen:
- Rückstufung aus SF1: SFS
- erstmalige Kfz-Anmeldung (EU-Führerschein seit mind. 3 Jahren): SF1/2
- Fahranfänger (Fahrerlaubnis seit weniger als 3 Jahren): SF0
- Rückstufung von Fahranfängern mit SF0 oder SF1/2 nach selbstverschuldetem Unfall : M
Wie beeinflusst die Schadenfreiheitsklasse die Beitragshöhe?
Die Beitragshöhe richtet sich u. a. nach der Schadenfreiheitsklasse. Je höher die SF-Klasse, desto höher ist der Schadenfreiheitsrabatt. Im ersten Jahr nach der Kfz-Anmeldung erhalten Sie noch keinen Rabatt, sondern zahlen einen Aufschlag (SF1/2).
Nach dem ersten unfallfreien Jahr zahlen Sie noch die volle Beitragshöhe (SF1). Anschließend verringert sich die Höhe des Versicherungsbeitrags mit steigender Schadenfreiheitsklasse. Je länger Sie unfallfrei bleiben, desto günstiger ist also die Kfz-Versicherung.
Wie hoch der Rabatt in den einzelnen Schadenfreiheitsklassen einer Kfz-Versicherung ist, legen die Versicherer selbst fest. In SF-Klasse 35 zahlen Sie den geringsten Beitrag, da hier teilweise ein Rabatt von bis zu 80 Prozent gewährt wird. Nach einem Unfall und einer Rückstufung müssen Sie wieder mehr zahlen.
Neue Versicherung = neue Schadenfreiheitsklasse? Die SF-Klasse ändert sich nicht, wenn Sie die Versicherung wechseln. Allerdings kann der Versicherungsbeitrag trotz gleicher Einstufung höher oder niedriger ausfallen.
Schadenfreiheitsklasse bei erstmaliger Kfz-Versicherung
Wer zum ersten Mal ein Auto anmeldet und versichert, wird zunächst in die Sonderklasse SF1/2 eingestuft. Nach einem Jahr ohne Schadensmeldung steigen Sie in die SF-Klasse 1 auf. Fahranfänger, die weniger als drei Jahre in Besitz einer Fahrerlaubnis, erhalten die Sonderklasse SFO. Diese müssen drei Jahre unfallfrei bleiben, um SF1 zu erhalten.
Schadenfreiheitsklasse nach einer Rückstufung
Versicherer können selbst festlegen, nach wie vielen Unfällen sie wie viele Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft werden. Eine einzelne Schadensmeldung hat in der Regel schwächere Rückstufung zur Folge als mehrere selbstverschuldete Unfälle in einem Jahr. Die Schadenssumme hat keinen Einfluss auf die Rückstufung.
Eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse kann im Übrigen auch erfolgen, wenn für längere Zeit kein Auto angemeldet war. Eine Versicherungsunterbrechung von bis zu einem Jahr wirkt sich in der Regel nicht auf die SF-Klasse aus. Dauert diese länger als sieben Jahre, beginnen Sie bei einer Neuanmeldung wieder mit der Klasse SF1/2.
Welche Schadenfreiheitsklasse habe ich nach einem Unfall? Im darauffolgenden Jahr werden Sie zurückgestuft. Waren Sie in SF-Klasse 1, erhalten Sie danach nicht wieder SF-Klasse 1/2, sondern SFS.
Schadenfreiheitsklasse M: Malusklasse
Kommt es zu besonders vielen Unfällen, in der Regel vier oder mehr, kann die Kfz-Versicherung Sie in die teuerste Malusklasse einstufen. Außerdem werden Fahranfänger in die Malusklasse eingestuft, wenn sie einen Unfall verursachen und vorher in Sonderklasse SF0 oder SF1/2 waren.
Schadenfreiheitsklasse: Haftpflicht, Vollkasko und Teilkasko
Bei der Teilkaskoversicherung wird kein Schadenfreiheitsrabatt gewährt, da durch diese nur Schäden gedeckt werden, die durch unverschuldete Unfälle entstanden sind. Den Schadenfreiheitsrabatt gibt es folglich nur in der Haftpflicht– und Vollkaskoversicherung. Die Rückstufung in der Vollkasko läuft allerdings etwas langsamer ab als in der Haftpflicht.
Schadenfreiheitsklasse beim Zweitwagen
Melden Sie einen Zweitwagen an, kann das zu Sonderkonditionen bei der Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse führen. Wie das Zweitfahrzeug eingestuft wird, legt jede Kfz-Versicherung selbst fest.
Bei einigen Versicherungen ist es möglich, dass der Zweitwagen in dieselbe SF-Klasse wie der Erstwagen eingestuft wird. Zumindest aber ist bei vielen Versicherern eine höhere Einstufung möglich. Eine Voraussetzung kann sein, dass der Zweitwagen bei derselben Autoversicherung versichert wird wie der Erstwagen.
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