Rote Ampel überfahren? Diese Konsequenzen drohen bei einem Rotlichtverstoß
Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024
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Bußgeldtabelle: Sanktionen bei einem Rotlichtverstoß
Rote Ampel überfahren: Alle Infos zusammengefasst im Video
Ampeln übernehmen eine tragende Rolle im Verkehr
Ampeln kommen insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen, Engstellen und Baustellen zum Einsatz und regeln dort den Verkehr. Schließlich würde schnell Chaos auf den Straßen herrschen, würde jeder Kraftfahrer so fahren, wie es ihm gerade beliebt.
Allerdings gibt es immer wieder Fahrer, die sich nicht an die Vorschriften halten und eine rote Ampel einfach überfahren. Damit führen sie eine gefährliche Situation herbei und riskieren schlimmstenfalls schwerwiegende Unfälle. Daher wird ein Rotlichtverstoß gemäß Bußgeldkatalog auch besonders streng sanktioniert. Hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote sind möglich.
Spezifische Informationen zum Rotlichtverstoß
- An der roten Ampel 2 Mal geblitzt
- Bei Rot geblitzt
- Einspruch bei einem Rotlichtverstoß
- Gelbe Ampel überfahren
- Grünpfeil-Regelung
- Handy an roter Ampel benutzt
- Lichtzeichenanlage
- Mindestabstand zur Ampel
- Mit dem Rad rote Ampel überfahren
- Qualifizierter Rotlichtverstoß
- Rote Ampel übersehen
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Rote Ampel überfahren
Wie hoch das Bußgeld ausfällt, wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren, richtet sich danach, wie lange die Lichtzeichenanlage bereits auf Rot stand. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde) drohen weniger strenge Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog als bei einem qualifizierten (mehrere Sekunden). 90 bis 360 Euro können fällig werden, wenn Sie bei Rot geblitzt werden. Hinzu kommen ein bis zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Genaueres können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Haben Sie als Fahranfänger in der Probezeit eine rote Ampel überfahren, wird dies als A-Verstoß gewertet. Zusätzlich zu den Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog müssen Sie sich daher auf eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die angeordnete Teilnahme an einem Aufbauseminar einstellen.
Wenn sich ein spezieller Ampelblitzer an der Lichtzeichenanlage befindet, lösen im Regelfall zwei Kameras aus, sobald ein Kfz sie überfährt. Der erste Blitz erfolgt beim Überfahren der Haltelinie und der zweite beim Einfahren in den Gefahrenbereich der Kreuzung. Auf diese Weise kann bestimmt werden, ob es sich um einen einfachen oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelte. Auch ein Haltelinienverstoß lässt sich so feststellen.
Einfacher vs. qualifizierter Rotlichtverstoß: Das sind die Folgen
Für die Höhe der Sanktionen ist es von Bedeutung, wie lange die Ampel bereits Rot gezeigt hat, als sie überfahren wurde. War sie bis zu 1 Sekunde rot, handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß. Hier sind die Sanktionen noch verhältnismäßig moderat:
- Der Betreffende erhält ein Bußgeld von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg, aber kein Fahrverbot.
- Hat er allerdings eine Gefährdung herbeigeführt, als er die rote Ampel überfahren hat, muss er sich auf 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot einstellen.
- Ging mit dem Rotlichtverstoß eine Sachbeschädigung einher, erhöht sich das Bußgeld auf 240 Euro. Punkte und Fahrverbot bleiben bestehen.
Hat die Ampel hingegen bei dem Verstoß schon länger als 1 Sekunde Rot gezeigt, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor, der wesentlich schwerer sanktioniert wird:
- Hier beläuft sich das Bußgeld auf 200 Euro. Zusätzlich werden zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot fällig.
- Eine zusätzliche Gefährdung lässt das Bußgeld auf 320 Euro ansteigen. Ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte drohen auch hier.
- Stand die Lichtzeichenanlage schon seit mehreren Sekunden auf Rot, als sie überfahren wurde, und es kam zu einer Sachbeschädigung, erwarten Sie ein Bußgeld von 360 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.
Das ist aber noch nicht alles: Je nach Tatbegehung (etwa bei besonders rücksichtlosen Verstößen mit nachfolgendem hohen Sachschaden) liegt eine Gefährdung des Straßenverkehrs und damit eine Straftat nach § 315c Strafgesetzbuch (StGB) vor. Dann drohen eine Geldstrafe sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis, in seltenen Fällen auch eine Freiheitsstrafe. In einem solchen Fall bleibt es demzufolge nicht bei Punkten und einem Bußgeld, wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren.
Wie ein Rotlichtverstoß nachgewiesen wird
Aufgrund der hohen Sanktionen, die vor allem auf einen qualifizierten Rotlichtverstoß folgen können, muss das Überfahren einer roten Ampel eindeutig nachgewiesen werden. Das kann beispielsweise durch einen speziellen Ampelblitzer geschehen, der mit zwei Kameras ausgestattet ist:
- Die erste Kamera löst aus, sobald Sie die Haltelinie überfahren.
- Die zweite lässt einen Blitz erkennen, sobald Sie in den Gefahrenbereich der Kreuzung einfahren.
Durch diese Vorgehensweise kann nicht nur nachgewiesen werden, dass die rote Ampel überfahren wurde, sondern auch, wie lange sie schon rot war, als es geschah. Zusätzlich lässt sich so bestimmen, ob möglicherweise lediglich ein Haltelinienverstoß vorlag. Ein solcher zieht in der Regel ein Verwarnungsgeld von 10 Euro nach sich. Etwas weniger modern, aber dennoch ausreichend für den Nachweis eines Rotlichtverstoßes kann auch die Beobachtung eines Polizisten sein. Hat dieser im Rahmen einer „gezielten Verkehrsbeobachtung“ die Sekunden gezählt, kann auch so nachgewiesen werden, dass – und wann – eine rote Ampel überfahren wurde.
Dauerrot und Umfahren einer roten Ampel: Verstoß oder nicht?
Manchmal kommt es vor, dass eine Ampel einfach nicht umspringt. Hier stellt sich die Frage, wann es erlaubt ist, eine rote Ampel zu überfahren, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Es müssen jedenfalls mehr als drei Minuten sein, wie richterlich entschieden wurde (Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Beschluss vom 10.06.1999, Az.: 2 Ss OWi 486/99).
Um hier auf der sicheren Seite zu sein, sollte bei Dauerrot fünf Minuten gewartet werden, bevor trotzdem weitergefahren wird. Ähnlich kurios ist der Fall, in dem ein Autofahrer vor einer roten Ampel auf ein Tankstellengelände auffuhr und hinter der roten Ampel vom Tankstellengelände auf die Straße zurückkehrte.
Nachdem der Betroffene zunächst vom Amtsgericht zu 200 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot verurteilt wurde, sahen die Richter in der II. Instanz die Sache völlig anders. Zwar läge ein Rotlichtverstoß vor, wenn ein Fahrzeugführer etwa über einen parallel verlaufenden Randstreifen oder auf einer Busspur die Lichtzeichenanlage umfährt. Ein Parkplatz oder ein Tankstellengelände sei aber kein Bereich, der von einer Ampel geschützt werde (OLG Hamm, Beschluss vom 02.07.2013, Az.: I RBs 98/13). Damit dürfen also rote Ampeln über Privatgrundstücke umfahren werden.
Fahren über die rote Ampel: Zusätzliche Strafe für Fahranfänger
Wird in der zweijährigen Probezeit eine rote Ampel überfahren, droht nicht nur eine Verlängerung dieser von zwei auf insgesamt vier Jahre. Darüber hinaus muss der Fahranfänger außerdem ein Aufbauseminar besuchen und die dort erhaltene Teilnahmebestätigung der Straßenverkehrsbehörde vorlegen, um den Führerschein zu behalten. Dies ist darin begründet, dass ein Rotlichtverstoß in der Probezeit als Regelmissachtung der Kategorie A angesehen wird.
Bußgeldbescheid nach Rotlichtverstoß: Lohnt sich der Einspruch?
Generell dürften die Chancen eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes nicht allzu hoch sein. Das gilt insbesondere dann, wenn der Autofahrer bei roter Ampel geblitzt wurde. Trotzdem gibt es einige Punkte, mit denen der Vorwurf des Rotlichtverstoßes immer wieder erfolgreich widerlegt oder zumindest dessen Sanktionen gemindert werden können:
- Das Fahren bei Rot über die Ampel wurde nicht gezielt bzw. planmäßig beobachtet, sondern zufällig. Hier lässt sich ein qualifizierter Rotlichtverstoß kaum nachweisen.
- Wurde als Beweis für den Verstoß das Zählen der Sekunden von einem Polizeibeamten angegeben, ist das durchaus angreifbar. Hier gilt: Je kürzer der Verstoß war, desto größer die Erfolgschancen.
- Die Gelbphase der Ampel war zu kurz, so dass im Einzelfall kein vorwerfbarer Rotlichtverstoß gegeben ist. Auch für die Dauer der Gelbphase gibt es Vorschriften, deren Nichteinhaltung zu einer Verfahrenseinstellung, zumindest aber für ein Absehen vom Fahrverbot, führen kann.
- Speziell wenn bei roter Ampel geblitzt wurde, kann es ein, dass die Blitzer die Rotphase nicht korrekt ermittelt haben.
- In Fällen eines Augenblicksversagens (etwa Autofahrer hält zwar an, verwechselt aber das Grün für den abbiegenden Verkehr mit dem Rot für seine Fahrspur und fährt los) oder eines Mitzieheffektes (etwa Autofahrer hält an, fährt dann aber trotz Rot los, weil andere Fahrer losfahren) fehlt es an einer groben Pflichtverletzung. Dadurch kann ein Fahrverbot entfallen.
Personen, die ihren Führerschein unbedingt benötigen, sollten für solche Fälle eine Verkehrsrechtschutzversicherung abgeschlossen haben. Verfahrens- und Anwaltskosten können sich insbesondere dann, wenn ein Sachverständigengutachten eingeholt, schnell auf rund 2.000 Euro belaufen. Geht der Prozess verloren, werden wenigstens die Kosten von der Versicherung übernommen.
Ich Stand bei Berufsverkehr an einer Kreuzung mit viel Rückstau
Der Verkehr setzte sich in Bewegung und beim Überfahren der Kreuzung ging ein blitz Gewitter los für das Fahrzeug vor mir mich und die Fahrzeug hinter mir
mir war es nicht bewusst das die Ampel Rot gewesen sein könnte dem Nachfolgendem Verkehr anscheinend auch nicht kann so etwas durch den Rückstau entstehen ?
Hallo Manuel,
in der Regel kann ein Rotlichtverstoß nicht durch einen Rückstau zustande kommen. Es ist möglich, dass der Blitzer an der Ampel in diesem Moment getestet und er deshalb ausgelöst wurde. Sie können nun nur abwarten, ob ein Bußgeldbescheid bei Ihnen eintrifft oder nicht.
Das Team von bussgeldrechner.org
Und ich habe im Internet gelesen dass die Hälfte aller Ampelverstöße wegen zu schlecht erkennbaren Bildern nicht weiter verfolgt werden. Stimmt das?
Hallo Celo,
es könnte sich lohnen, im Falle der Blendung durch Sonneneinstrahlung an einer roten Ampel, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.
Zu Ihrer zweiten Frage liegen uns leider keinerlei Informationen vor.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo.
Was passiert wenn man aufgrund der Sonne die Farben der Ampel nicht so gut erkennen konnte? Ein Freund stand auf der Autobahnauffahrt im Stau und es ging sehr langsam voran. Dazu konnte er die Farben nicht gut erkennen und ist über die Ampel gefahren. Das Auto vor ihm hat das Gleiche gemacht aber der Blitzer hat erst eingesetzt als er schon über die Ampel gefahren ist.
Hallo,
kann man sich eventuell auf Augenblickversagen berufen? Ich bin nachts nach einer Rotzeit von 40 Sekunden über Rot gefahren, da die Ampel 50m weiter hinten auf grün gesprungen ist.
Hallo Martin,
wird eine Ampel überfahren, die bereits länger als 1 Sekunde rot war, dann droht laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
Wir bitten an dieser Stelle jedoch um Verständnis, da wir keine Rechtsauskunft geben dürfen. In der Regel kann Ihnen ein Rechtsanwalt in Ihrem Fall weiterhelfen. Viel Erfolg!
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo, also bei uns kommt der standstreifen für die autos und 1 meter weiter kommt der für fahrräder und ich habe nicht aufgepasst und bin über die halteline für autos gefahren mit etwa 5-10 kmh und habe dann erst ausvershen an dem für fahrräder gehalten , aber die ampel war schon lnger als 1 sekunde rot .. was kommt da auf mich zu ?
Hallo Sebastian,
Sie haben strenggenommen einen Rotlichtverstoß begangen. Ob dieser verfolgt wird, ist aber eine andere Frage, da Sie ja die Ampel nicht tatsächlich überfahren haben. Bitte warten Sie erst einmal ab, ob ein Bußgeldbescheid ankommt. Sie haben dann die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo.
Was könte man bei folgendem Szenario als Strafe erwarten?
An einer Kreuzung mit Ampel, die grade auf Rot springt und Rechtsabbiegerspur ohne Ampel aber mit „Vorfahrt gewähren“ Schild biegt man nach rechts ab,
dann gleich nach links über die durchgzogenen Linien gewendet und dann auf der Rechtsabbiegerspur ,ebenfalls nur mit „Vorfahr gewähren“Schild wieder auf die Hauptstr rausfährt und erwischt wird.
Was ist dann zu befürchten?
Meines erachtens ist das kein Rotlichtverstoß,
da die Ampelanlage für die
„gerade aus Spur“ dient und unrelevant fürs „nach rechts Abbiegen“ ist,da man hier eh fahren darf.
Dafür gibts halt ne Strafe für „Wenden über Durchzogene Linie bzw „Schraffierte Fläche“
Oder wäre das für eine Rotlichtverstoß ausreichend?
T
Hallo,
es handelt sich nur um einen Rotlichtverstoß, wenn auch eine rote Ampel überfahren wurde. Dann unterscheiden sich die Ahndungen je nachdem, ob die Ampel eine Sekunde oder länger als eine Sekunde rot war.
Aber auch beim Rechtsabbiegen gibt es Regeln zu beachten. Wenn ein Fahrer zum Beispiel nach rechts abbiegt, ohne vorher an einer roten Ampel zu halten oder an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist und dabei den Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindert, zahlt er ein Bußgeld von 100 Euro und erhält einen Punkt in Flensburg. Es ist ebenfalls wichtig, vorher an der Haltelinie anzuhalten, da ansonsten ein Bußgeld von 10 Euro droht.
Beim Wenden bzw. Abbiegen über eine durchzogene Linie droht ein Bußgeld von 30 Euro, bestand dabei eine Gefährdung, erhöht sich das Bußgeld auf 35 Euro.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo ich habe eine Frage
Ich bin um 24 Uhr über eine grüne Ampel und erlaubte 50 km rüber gefahren da stand eine blitzersäule und der Blitzer dann zweimal rot geblitzt warum ? Und Zeugen habe ich. Danke
Hallo Max,
eventuell lag eine Fehlmessung vor. Zunächst sollten Sie abwarten, ob Sie überhaupt einen Bußgeldbescheid erhalten, oder ob die Messung von vornherein verworfen wird. Ansonsten können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Das Team von bussgeldrechner.org
hallo ich habe vor der rote ampel gestanden das auto war bischen uber die weise streife ich vollte bischen zurück auf einmal geblitz was soll ich mache was erwatet mich ich werde mich freuen daruber
Hallo Deniz,
sobald Sie an einer roten Ampel die Haltelinie überfahren, löst der Blitzer aus.
Ob Sie nun einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes erhalten, oder ob die Messung verworfen wird, lässt sich zum derzeitigen Zeitpunkt nicht voraussagen. Warten Sie ab, ob Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, dann können Sie immer noch Einspruch einlegen.
Das Team von bussgeldrechner.org