Rote Ampel überfahren? Diese Konsequenzen drohen bei einem Rotlichtverstoß

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

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Bußgeldtabelle: Sanktionen bei einem Rotlichtverstoß

TatbestandBuß­geldPun­kteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Ampel bei Rot überfahren (einfacher Rotlicht­verstoß)90 €1Hier prüfen **
... andere dadurch gefährdet200 €21 MonatHier prüfen **
... Unfall verursacht240 €21 MonatHier prüfen **
Ampel stand schon länger als 1 Se­kunde auf Rot (quali­fizier­ter Rotlicht­verstoß)200 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... andere dadurch gefährdet320 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... Unfall verursacht360 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
beim Rechts­abbiegen an einem grünen Pfeil vorher nicht an der roten Ampel gehalten70 €1
... andere dadurch behindert100 €1
... andere dadurch gefährdet100 €1
... Unfall verursacht120 €1
*je nach Tatumständen auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

Rote Ampel überfahren: Alle Infos zusammengefasst im Video

Infos rund um Rotlichtverstöße finden Sie im Video.
Infos rund um Rotlichtverstöße finden Sie im Video.

Ampeln übernehmen eine tragende Rolle im Verkehr

Was kommt auf Sie zu, wenn Sie eine rote Ampel überfahren?
Was kommt auf Sie zu, wenn Sie eine rote Ampel überfahren?

Ampeln kommen insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen, Engstellen und Baustellen zum Einsatz und regeln dort den Verkehr. Schließlich würde schnell Chaos auf den Straßen herrschen, würde jeder Kraftfahrer so fahren, wie es ihm gerade beliebt.

Allerdings gibt es immer wieder Fahrer, die sich nicht an die Vorschriften halten und eine rote Ampel einfach überfahren. Damit führen sie eine gefährliche Situation herbei und riskieren schlimmstenfalls schwerwiegende Unfälle. Daher wird ein Rotlichtverstoß gemäß Bußgeldkatalog auch besonders streng sanktioniert. Hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote sind möglich.

Spezifische Informationen zum Rotlichtverstoß

FAQ: Rote Ampel überfahren

Wie hoch ist das Buß‌geld, wenn eine rote Ampel überfahren wird?

Wie hoch das Bußg‌eld ausfällt, wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren, richtet sich danach, wie lange die Lichtzeichenanlage bereits auf Rot stand. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde) drohen weniger strenge Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog als bei einem qualifizierten (mehrere Sekunden). 90 bis 360 Euro können fällig werden, wenn Sie bei Rot geblitzt werden. Hinzu kommen ein bis zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahr‌verbot von einem Monat. Genaueres können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Was droht bei einem Rotlichtverstoß in der Probezeit?

Haben Sie als Fahranfänger in der Probezeit eine rote Ampel überfahren, wird dies als A-Verstoß gewertet. Zusätzlich zu den Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog müssen Sie sich daher auf eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die angeordnete Teilnahme an einem Aufbauseminar einstellen.

Wie wird das Überfahren einer roten Ampel überhaupt festgestellt?

Wenn sich ein spezieller Ampelblitzer an der Lichtzeichenanlage befindet, lösen im Regelfall zwei Kameras aus, sobald ein Kfz sie überfährt. Der erste Blitz erfolgt beim Überfahren der Haltelinie und der zweite beim Einfahren in den Gefahrenbereich der Kreuzung. Auf diese Weise kann bestimmt werden, ob es sich um einen einfachen oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelte. Auch ein Haltelinienverstoß lässt sich so feststellen.

Einfacher vs. qualifizierter Rotlichtverstoß: Das sind die Folgen

Inwiefern unterscheiden sich einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß?
Inwiefern unterscheiden sich einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß?

Für die Höhe der Sanktionen ist es von Bedeutung, wie lange die Ampel bereits Rot gezeigt hat, als sie überfahren wurde. War sie bis zu 1 Sekunde rot, handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß. Hier sind die Sanktionen noch verhältnismäßig moderat:

  • Der Betreffende erhält ein Bußgeld von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg, aber kein Fahrverbot.
  • Hat er allerdings eine Gefährdung herbeigeführt, als er die rote Ampel überfahren hat, muss er sich auf 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot einstellen.
  • Ging mit dem Rotlichtverstoß eine Sachbeschädigung einher, erhöht sich das Bußgeld auf 240 Euro. Punkte und Fahrverbot bleiben bestehen.

Hat die Ampel hingegen bei dem Verstoß schon länger als 1 Sekunde Rot gezeigt, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor, der wesentlich schwerer sanktioniert wird:

  • Hier beläuft sich das Bußgeld auf 200 Euro. Zusätzlich werden zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot fällig.
  • Eine zusätzliche Gefährdung lässt das Bußgeld auf 320 Euro ansteigen. Ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte drohen auch hier.
  • Stand die Lichtzeichenanlage schon seit mehreren Sekunden auf Rot, als sie überfahren wurde, und es kam zu einer Sachbeschädigung, erwarten Sie ein Bußgeld von 360 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.

Das ist aber noch nicht alles: Je nach Tatbegehung (etwa bei besonders rücksichtlosen Verstößen mit nachfolgendem hohen Sachschaden) liegt eine Gefährdung des Straßenverkehrs und damit eine Straftat nach § 315c Strafgesetzbuch (StGB) vor. Dann drohen eine Geldstrafe sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis, in seltenen Fällen auch eine Freiheitsstrafe. In einem solchen Fall bleibt es demzufolge nicht bei Punkten und einem Bußgeld, wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren.

Wie ein Rotlichtverstoß nachgewiesen wird

Aufgrund der hohen Sanktionen, die vor allem auf einen qualifizierten Rotlichtverstoß folgen können, muss das Überfahren einer roten Ampel eindeutig nachgewiesen werden. Das kann beispielsweise durch einen speziellen Ampelblitzer geschehen, der mit zwei Kameras ausgestattet ist:

  • Die erste Kamera löst aus, sobald Sie die Haltelinie überfahren.
  • Die zweite lässt einen Blitz erkennen, sobald Sie in den Gefahrenbereich der Kreuzung einfahren.

Durch diese Vorgehensweise kann nicht nur nachgewiesen werden, dass die rote Ampel überfahren wurde, sondern auch, wie lange sie schon rot war, als es geschah. Zusätzlich lässt sich so bestimmen, ob möglicherweise lediglich ein Haltelinienverstoß vorlag. Ein solcher zieht in der Regel ein Verwarnungsgeld von 10 Euro nach sich. Etwas weniger modern, aber dennoch ausreichend für den Nachweis eines Rotlichtverstoßes kann auch die Beobachtung eines Polizisten sein. Hat dieser im Rahmen einer „gezielten Verkehrsbeobachtung“ die Sekunden gezählt, kann auch so nachgewiesen werden, dass – und wann – eine rote Ampel überfahren wurde.

Dauerrot und Umfahren einer roten Ampel: Verstoß oder nicht?

Gibt es Situationen, in denen Sie eine rote Ampel überfahren dürfen?
Gibt es Situationen, in denen Sie eine rote Ampel überfahren dürfen?

Manchmal kommt es vor, dass eine Ampel einfach nicht umspringt. Hier stellt sich die Frage, wann es erlaubt ist, eine rote Ampel zu überfahren, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Es müssen jedenfalls mehr als drei Minuten sein, wie richterlich entschieden wurde (Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Beschluss vom 10.06.1999, Az.: 2 Ss OWi 486/99).

Um hier auf der sicheren Seite zu sein, sollte bei Dauerrot fünf Minuten gewartet werden, bevor trotzdem weitergefahren wird. Ähnlich kurios ist der Fall, in dem ein Autofahrer vor einer roten Ampel auf ein Tankstellengelände auffuhr und hinter der roten Ampel vom Tankstellengelände auf die Straße zurückkehrte.

Nachdem der Betroffene zunächst vom Amtsgericht zu 200 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot verurteilt wurde, sahen die Richter in der II. Instanz die Sache völlig anders. Zwar läge ein Rotlichtverstoß vor, wenn ein Fahrzeugführer etwa über einen parallel verlaufenden Randstreifen oder auf einer Busspur die Lichtzeichenanlage umfährt. Ein Parkplatz oder ein Tankstellengelände sei aber kein Bereich, der von einer Ampel geschützt werde (OLG Hamm, Beschluss vom 02.07.2013, Az.: I RBs 98/13). Damit dürfen also rote Ampeln über Privatgrundstücke umfahren werden.

Fahren über die rote Ampel: Zusätzliche Strafe für Fahranfänger

Wird in der zweijährigen Probezeit eine rote Ampel überfahren, droht nicht nur eine Verlängerung dieser von zwei auf insgesamt vier Jahre. Darüber hinaus muss der Fahranfänger außerdem ein Aufbauseminar besuchen und die dort erhaltene Teilnahmebestätigung der Straßenverkehrsbehörde vorlegen, um den Führerschein zu behalten. Dies ist darin begründet, dass ein Rotlichtverstoß in der Probezeit als Regelmissachtung der Kategorie A angesehen wird.

Bußgeldbescheid nach Rotlichtverstoß: Lohnt sich der Einspruch?

Generell dürften die Chancen eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes nicht allzu hoch sein. Das gilt insbesondere dann, wenn der Autofahrer bei roter Ampel geblitzt wurde. Trotzdem gibt es einige Punkte, mit denen der Vorwurf des Rotlichtverstoßes immer wieder erfolgreich widerlegt oder zumindest dessen Sanktionen gemindert werden können:

Es ist relativ schwierig, das Bußgeld nach einem Rotlichtverstoß abzuwenden.
Es ist relativ schwierig, das Bußgeld nach einem Rotlichtverstoß abzuwenden.
  • Das Fahren bei Rot über die Ampel wurde nicht gezielt bzw. planmäßig beobachtet, sondern zufällig. Hier lässt sich ein qualifizierter Rotlichtverstoß kaum nachweisen.
  • Wurde als Beweis für den Verstoß das Zählen der Sekunden von einem Polizeibeamten angegeben, ist das durchaus angreifbar. Hier gilt: Je kürzer der Verstoß war, desto größer die Erfolgschancen.
  • Die Gelbphase der Ampel war zu kurz, so dass im Einzelfall kein vorwerfbarer Rotlichtverstoß gegeben ist. Auch für die Dauer der Gelbphase gibt es Vorschriften, deren Nichteinhaltung zu einer Verfahrenseinstellung, zumindest aber für ein Absehen vom Fahrverbot, führen kann.
  • Speziell wenn bei roter Ampel geblitzt wurde, kann es ein, dass die Blitzer die Rotphase nicht korrekt ermittelt haben.
  • In Fällen eines Augenblicksversagens (etwa Autofahrer hält zwar an, verwechselt aber das Grün für den abbiegenden Verkehr mit dem Rot für seine Fahrspur und fährt los) oder eines Mitzieheffektes (etwa Autofahrer hält an, fährt dann aber trotz Rot los, weil andere Fahrer losfahren) fehlt es an einer groben Pflichtverletzung. Dadurch kann ein Fahrverbot entfallen.

Personen, die ihren Führerschein unbedingt benötigen, sollten für solche Fälle eine Verkehrsrechtschutzversicherung abgeschlossen haben. Verfahrens- und Anwaltskosten können sich insbesondere dann, wenn ein Sachverständigengutachten eingeholt, schnell auf rund 2.000 Euro belaufen. Geht der Prozess verloren, werden wenigstens die Kosten von der Versicherung übernommen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

Bildnachweise

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259 Kommentare

  1. Hassan

    5. März 2016 um 3:06

    Mir ist gestern was blödes passiert :(
    Bin ganz normal gefahren, Ampel war noch grün und ist auf Gelb gesprungen danach wollte ich anhalten, habe gebremst aber kam leider nicht zum stehen und die Ampel war rot dann bin ich drüber gefahren und wurde noch geblitzt.
    Muss sagen ich kam mitten in der Kreuzung noch zum stehen
    Was erwartet mich da?

    1. bussgeldrechner.org

      7. März 2016 um 9:38

      Hallo Hassan,

      Bei der Festsetzung Ihres Bußgeldes ist es entscheidend, ob die Behörde durch eine besondere Gefährdung des Straßenverkehrs erkennen kann. In diesem Fall müssen Sie mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Außerdem kämen 200 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg auf Sie zu. Liegt keine Gefährdung des Straßenverkehrs vor, gibt es einen Punkt in Flensburg und 90 Euro Bußgeld.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  2. Sergej

    4. März 2016 um 13:30

    Guten tag ich habe eine Frage ich bin vor kurzen zeit in Hamburg mit 40 tonnen LKW gewesen und wohne in Bad Doberan ( Rostock ) wurde jeweils in hamburg Geblitzt Rote ampel der grund war hier in Rostock bin ich gewöhnt an meine Ampeln und Durchschnittlich ist hier die phase 5-7 s geld danach rot doch in hambur ist es ca 3 s gewesen und es war ein massiver verker konnte innerhalb von 2 m 40 tonnen maschine zu stopen lohnt es sich einspruch zu legen ? Ps bin erfarener LKW fahrer keine punkte abzüge ( über 30 jahre ) lg Sergej

    1. bussgeldrechner.org

      7. März 2016 um 10:05

      Hallo Sergej,

      ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen, da wir keine Rechtsberatung geben dürfen,

      Das Team von bussgeldrechner.org

  3. Pamela

    26. Februar 2016 um 16:11

    Hallo liebes Team, ich habe eine Frage. Folgendes ist passiert.
    Heute bin ich über Orange gefahren. Es hat einmal geblitzt. Da die Ampel wohl rot wurde.
    Ich bin schon in einer verlängerten Probebezeit. Habe mir aber nichts weiter zu Schulden kommen lassen und wurde heute das erste Mal geblitzt. Was kann da auf mich zukommen? Mit was sollte ich rechnen? :-( mir ist ganz schlecht.
    Danke

    1. bussgeldrechner.org

      29. Februar 2016 um 9:44

      Hallo Pemela,

      Sie werden mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt rechnen müssen. Bezüglich Ihrer verlängerten Probezeit können Sie mit einer Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen.

      Das team von bussgeldrechner.org

  4. Kire-Naj

    20. Februar 2016 um 14:55

    Hallo,

    Habe eine Frage für meinen Vater.

    Er wurde geblitzt, was er auch mitbekommen hat.
    Folgender Sachverhalt: Er überquerte eine Kreuzung im Innerstadtbereich.
    Leider wurde er abgelenkt, weil er dachte an der Kreuzung stehe sein Enkel.
    Somit überfuhr er die Ampel bei gelb. Auch nicht mit überhöhter Geschwindigkeit.

    Nach etwa 2/3 der Kreuzung wurde er geblitzt. Aussage des jetzt ersten Schreibens ist, dass die Rotphase schon 1,07 Sekunden eingesetzt war. Nun droht ihm ein Monat Fahrverbot.

    Mein Vater gibt zu, dass die Ampel gelb war, als er diese überfuhr. Kann man es aber trotzdem abwenden?
    Es ist auch der erste Regelverstoß von Ihm in fast 54 Jahren Führerschein.

    Schon mal danke für die Auskunft.

    1. bussgeldrechner.org

      22. Februar 2016 um 9:27

      Hallo Kire-Naj,

      der Rotlicht-Blitzer beweist, dass Ihr Vater bei Rot gefahren ist. Wenn Sie dennoch Einspruch erheben wollen, können Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  5. Marco S.

    18. Februar 2016 um 11:15

    Hallo liebes b-g-r-Team,

    meine Freundin ist bei rot geblitzt worden.
    Sie stand auf der Spur geradeaus und wollte aber links abbiegen. Da niemand (wie im Stadtverkehr oft üblich) sie reingelassen hat, ist sie nachdem das letzte Auto der Linksabbiegerspur über die Kreuzung gefahren ist hinterhergefahren und hat dabei die Schleife der Ampel auf der Spur geradeaus ausgelöst. Sie kann nicht genau sagen ob das auf dem Foto erkenntlich ist. Eine Gefährdung lag selbstverständlich nicht vor.
    Besteht die Chance, dass wenn es auf dem Foto erkennbar ist, dass sie links abbiegt (wo ja grün war) die Sache verworfen wird?

    Liebe Grüße
    Marco

    1. Mateo

      6. Juni 2021 um 11:58

      Ich fuhr eine rote Ampel, die länger als 1 s dauerte. Die Ampel hatte nur eine kleine Kamera, die auf Fußgänger gerichtet war. (Ich denke, es sind Sensoren und keine Kamera) Also wenn ich kein Foto gemacht habe und es keine Kameras gibt. Nur eine Kamera, die auf den Fußgänger gerichtet ist. Werden sie mich bestrafen? Oder da gibt es kein Foto oder?

    2. bussgeldrechner.org

      22. Februar 2016 um 10:04

      Hallo Marco,

      das Verhalten Ihrer Freundin war zumindest ordnungswidrig, da sie auf der anderen Spur stand. Die Bußgeldbehörde wird wohl nicht „von sich aus“ auf ein Bußgeld verzichten. Nachdem Sie den Bußgeldbescheid erhalten haben, können Sie gemeinsam mit einem Anwalt überprüfen, ob sich ein Einspruch lohnt.

      Das Team von bußgeldrechner.org

  6. Xhei

    15. Februar 2016 um 18:51

    Hallo
    Wurde gestern abend rotgeblitzt weil ich über die Haltelinie um ca. 1/2 oder vielleicht 1 Meter drüber bin, nur ist stand und meine Scheibe war verdreckt da hab ich ein Tuch gezückt und wollte meine Scheibe sauber machen damit ich alles wieder richtig seh und mich die lichter vom Gegenverkehr ned Blenden und hatte mein Auto im Leerlauf ich Kamm halt von der Breme und rollte diesen halben Meter vor. Jetzt die Frage was erwartet mich?

    1. bussgeldrechner.org

      22. Februar 2016 um 9:35

      Hallo Xhei,
      solange Sie nicht in den Gefahrenbereich der Kreuzung eingefahren sind, handelt es sich hierbei lediglich um einen Haltelinienverstoß. Dieser wird mit 10 Euro geahndet, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Was Ihnen konkret vorgeworfen wird, entnehmen Sie dem Bußgeldbescheid.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Hamster

    11. Februar 2016 um 21:26

    Ich bin Anfang Januar 2 mal über rote Ampel gefahren, noch in der probezeit, es War sehr plötzlich für mich das grün kam und es lag keine Gefährdung oder ähnliches vor..bis jetzt ist noch nichts gekommen an Briefen von Polizei..
    Auf den Ampeln hat es aber nicht geblickt und es waren auch keine Kameras zu sehen..
    Blitzt überhaupt jede Ampel also kann das an jeder Ampel festgestellt werden?

    1. bussgeldrechner.org

      15. Februar 2016 um 10:09

      Hallo Hamster,

      nicht an jede Ampel wird geblitzt. Wir raten dringend dazu, die Rotphase einer Ampel sehr ernst zunehmen. Denn durch ein Rotlichtverstoß können Leben in Gefahr gebracht werden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  8. Sabine

    6. Februar 2016 um 19:00

    Hi ich habe folgende Situation: ich habe eine rote Ampel überfahren. Es War jedoch keine Polizei vor Ort und auch kein ampelblitzer. Was kann mir da passieren?

    1. bussgeldrechner.org

      8. Februar 2016 um 9:52

      Hallo Sabine,

      Sie werden nicht mit Konsequenzen rechnen müssen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  9. Margarethe

    1. Februar 2016 um 9:02

    Was beinhaltet „je nach Tatbegehung“ bei einem Rotlichtverstoß?

    Wann und wie erfolgt denn die Freischaltung?

    1. bussgeldrechner.org

      1. Februar 2016 um 9:17

      Hallo Margarethe,

      „je nach Tatbegehung“ soll die individuellen Umstände der jeweiligen Tat umfassen. Sollten etwa andere Verkehrsteilnehmer involviert gewesen sein, also eine konkrete Gefahr bestanden haben, wird die Strafe härter ausfallen, als bei einem Rotlichtverstoß bei völlig freier Straße.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. Margarethe

    31. Januar 2016 um 10:47

    Ich habe meinen Führerschein seit ca. 50 Jahren und verhielt mich bisher immer
    umsichtig und korrekt im Straßenverkehr, zumindest bis vor 2 Tagen. Da habe ich eine Ampel in der Rotendphase überfahren, da der Rechtsabbieger dem für ihn gültigen grünen Pfeil folgte und ich als Linksabbieger noch rot hatte aber trotzdem nach links auf die Kreuzung gefahren bin (langsam). Von rechts kam noch ein Lastwagen, aber ansonsten hatte der andere Verkehr schon rot. Passiert ist Gott sei Dank nichts und mir wurde ein paar Sekunden später bewußt, dass ich die Ampel bei Rot überfahren hatte, also ein sog. qualifizierter Rotlichtverstoß. Geblitzt wurde ich nicht (keine Vorrichtung vorhanden), nur war auf der Querstraße eine kleine Kamera hoch oben auf der Stange der mittleren Ampel. Kann eine solche Kamera evtl. auch Aufzeichnungen über Rotlichtverstöße machen? Sollte ich einen Bescheid bekommen, lege ich keinen Einspruch ein, zahle alles, nur möchte ich nicht ins Gefängnis. Habe ich eine Chance? Bin sehr in Aufruhr! Vielen Dank im voraus!

    1. bussgeldrechner.org

      1. Februar 2016 um 9:39

      Hallo Margarethe,

      diese Kameras sind in der Regel dazu angebracht, um die Dichte des Verkehrs zu überprüfen. Rotlichtverstöße werden damit nicht geahndet. Und selbst wenn ein Bußgeldbescheid eintreffen sollte, zu einer Gefängnisstrafe wird der beschriebene Fall nicht führen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. Cidem

    30. Januar 2016 um 20:09

    Hallo Leute
    Kann mir bitte einer vehilflich sein?
    Bin innerorts bei 50 iger Zone mit 47 km gefahren bei einer Ampel die noch gelb geleuchtet hat bin ich drüber gefahren aber was komisch ist War ein blitzer links im mittelinsel und es hat zwei mal geblitzt ich War weder zu schnell nicht War ich über rot gefahren woran kann es liegen ?
    Ich danke euch für eure antworten

    1. bussgeldrechner.org

      1. Februar 2016 um 9:55

      Hallo Cidem,

      sie wurden von einem Rotlicht-Blitzer geblitzt. Dieser blitzt immer zweimal, um den Rotlichtverstoß zu beweisen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. Desiree

    28. Januar 2016 um 16:24

    Habe eine Frage, sind gerade versehentlich (haben gedacht es reicht noch) ganz knapp über rot gefahren. Es hat aber nix geblitzt dort hing aber eine Kamera. Kann mir jetzt was passieren ?

    1. bussgeldrechner.org

      1. Februar 2016 um 10:14

      Hallo Desiree,

      diese Kameras werden in der Regel nur für statistische Untersuchungen angebracht. Verkehrsverstöße werden damit nicht geahndet.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. Lilly

    28. Januar 2016 um 8:17

    Mein Mann ist bei Rot geplitzt worden mit 0,74 sek in Rotphase so stehts auf dem Bescheid
    Was kommt auf uns zu ,der bescheid ist schon gekommen.

    Vielen Dank im Voraus.

    1. bussgeldrechner.org

      1. Februar 2016 um 10:21

      Hallo Lilly,

      in dem Bescheid dürfte genau stehen, welche Sanktionen verhängt werden. Darüberhinaus wird nichts mehr aus Sie zukommen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  14. Kiki

    20. Januar 2016 um 7:37

    Hallo,

    ich bin bei Gelb (ca. 1 Sekunde bereits Gelb) über die Ampel gefahren und trotzdem wurde der Rotlicht-Blitzer ausgelöst. Lohnt sich hier ein Einspruch? Die Ampel war definitiv noch nicht Rot. Natürlich habe ich keinen weiteren Beweis, außer das mein Mann auf dem Beifahrersitz gesessen hat und genauso erschrocken wie ich war.

    1. bussgeldrechner.org

      25. Januar 2016 um 10:15

      Hallo Kiki,
      ob sich ein Einspruch lohnt, klären Sie am besten mit einem spezialisierten Rechtsanwalt. Wir dürfen von Rechtswegen keine Rechtsberatung erteilen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. Thomas

    15. Januar 2016 um 22:36

    Hallo, stehe bei Rot auf der linken Abbiegespur. Merke, das ich geradeaus fahren muss, da neben mir kein KFZ steht, rolle ich vorsichtig schräg auf die Geradeausspur und habe dabei die Haltelinie vielleicht um die Wagenhälfe überfahren, stoppe und dann blitzt es einmal. Was kann dabei herauskommen ?

    1. bussgeldrechner.org

      18. Januar 2016 um 8:54

      Hallo Thomas,
      Ihnen wird vermutlich ein Haltelinienverstoß vorgeworfen, der – wenn er nicht zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führte – mit einem Verwarngeld von 10 Euro geahndet wird.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Ela

    14. Januar 2016 um 10:34

    Guten Tag, ich stand an der Ampel um grade aus zu fahren und bin mit dem linksabbiegendem Verkehr losgefahren. Dann hat es geblitzt . Gilt das als “ Augenblickversagen“ . Also zumindest kein Fahrverbot ? Danke Lg

    1. bussgeldrechner.org

      18. Januar 2016 um 9:32

      Hallo Ela,
      ob Ihnen ein regulärer Verstoß oder „Augenblicksversagen“ vorgeworfen wird, wird der Bußgeldbescheid aufzeigen. Grundsätzlich haben Sie immer die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen ihn zu erheben. Ein Anwalt steht Ihnen bei Bedarf unterstützend zur Seite.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Reinhardt s.

    13. Januar 2016 um 19:38

    Hallo Liebes Team ,
    Bin vor 1 Monat Bei Grün / Gelb auf die Kreuzung, raufgefahren , und mit einmal staute sich es vor meinem Vorderman und er mußte Kurz Anhalte in Leipzig 18.00 uhr Also muste ich den auch Anhalten , als sich der stau den aufgelöst hat , ist er den Angefahren :( da ich die Kreuzung den ja Räumen muss bin ich den Auch angefahren und es Hat Blitz gemacht aber nur ein mal. Komme mir aber nicht schuld vor ? Habe es so per post der Polizei so Geschildert , was habe ich zu erwarten ? Schön das ihr da seit , schöne grüße aus Berlin Reinhardt .

    1. bussgeldrechner.org

      18. Januar 2016 um 9:17

      Hallo Reinhardt,

      nach Ihrer Schilderung müssen wir davon ausgehen, dass sie bereits einen Anhörungsbogen erhalten haben. Daher ist mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg zu rechnen. Die Entscheidung darüber liegt bei der Bußgeldbehörde. Für den Fall dass sie Einspruch gegen einen eingetroffenen Bußgeldbescheid einlegen wollen, raten wir ihnen, einen Fachanwalt oder eine Beratungsstelle aufzusuchen.

      Das Team von bussgeldrechner.org
      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. sahin

    8. Januar 2016 um 14:56

    bei roter ampel hab ich angehalten bei ich meine bei grün nach links gefahren. ca. nach drei kilometer zwei freundliche beamte haben mich angehalten und haben behauptet das ich bei rot gefahren habe. hinter der ampel gab ein polizei kontrolle dar wurde ich aber nicht angehalten . meine frage muss ich eine strafe zahlen wenn kein beweise gibt zum beispiel ein foto

    1. bussgeldrechner.org

      11. Januar 2016 um 10:23

      Hallo Sahin,

      wenn die beiden Polizisten bezeugen, dass sie ein Rotlichtverstoß gesehen haben, braucht es kein Beweisfoto. Die Polizeikontrolle hätte Sie jedoch anhalten müssen. Wir raten Ihnen, einen Anwalt zu konsultieren. Nachdem der Bußgeldbescheid bei Ihnen eingetroffen ist, haben Sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  19. Tatjana

    7. Januar 2016 um 17:22

    Hey Guten Tag.. Ich habe mal eine frage mit ist was doofes passiert. Bei uns ist Schnee.. Ich fuhr es war grün auf einmal wurde es orange ich bremste und kann über die halte Linie das die Ampel kaum sah… Ich fuhr ein Stück zurück bis ich die Ampel sah und hinter mir war auch jemand.. Aber war trotzdem noch über die halte Linie. Und auf einmal Blitze es 2mal… Aber ich fuhr nicht stand und wartete auf grün… Nur wie gesagt etwas zurück…. Was kann mir passieren?

    1. bussgeldrechner.org

      11. Januar 2016 um 10:50

      Hallo Tatjana,

      ein Rotlichtblitzer macht immer zwei Fotos, um den Beweis liefern zu können, dass der Beschuldigte die Ampel überfahren hat. In Ihrem Fall wird vermutlich zu erkennen sein, dass sie auf der Haltelinie zum Stehen gekommen sind. Somit droht ein Bußgeld von 10 Euro für ein Haltelinienverstoß.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Vanessa

    7. Januar 2016 um 15:28

    Ich hab ne Frage, ich bin heute über eine Blitzerampfel gefahren.
    Die Ampel ist gerade auf gelb gesprungen also bin ich noch weiter gefahren.
    Ich stand mitten auf der Kreuzung, als es auf einmal geblitzt hat.
    Ich bin mir zu 100% sicher, dass ich nicht über rot gefahren bin.
    Als ich nach hinten geschaut habe, stand ein Auto an der Ampel..
    Kann es sein das er geblitzt wurde, weil er mit der Vorderseite vom Auto über die Linie gekommen ist?

    1. bussgeldrechner.org

      11. Januar 2016 um 10:57

      Hallo Vanessa,

      Rotlichtblitzer werden immer zwei Fotos machen. Hier dürfte ersichtlich werden, wer den Rotlichtverstoß begeht. Sollten Sie doch einen Bußgeldbescheid erhalten, könnten Sie sich mit einem Anwalt dagegen wehren.

      Das Team von bussgeldrechner.org

    2. Vanessa

      7. Januar 2016 um 15:29

      achso, es ist eine Ampel die nur bei rot und nicht schon bei gelb auslöst..

  21. Elke

    5. Januar 2016 um 21:18

    Hallo,

    der Fahrer vor mir und ich wollten an der Ampel links abbiegen. Als der vordere Wagen die Ampel überquerte, schlug die Ampel auf gelb. Da ich direkt hinter im war, zog ich nach. Aus den Augenwinkeln sah ich, dass die Ampel auf rot schlug. Da der Gegenverkehr noch stand und ich keine Vollbremsung hinlegen wollte, bn ich noch abgebogen. Der Gegenverkehr stand die ganze Zeit.

    Die Polizei hat dies beobachtet und mich angehalten. Erwartet mich nun eine Strafe, weil die Ampel während des Überfahrens auf Rot gesprungen ist?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    1. bussgeldrechner.org

      11. Januar 2016 um 10:06

      Hallo Elke,
      haben Sie die Haltelinie vollständig bei Rot überquert und sind in den Gefahrenbereich der Kreuzung eingefahren, ist es höchstwahrscheinlich, dass Ihnen ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Alexander

        6. Juli 2016 um 13:02

        Guten Tag, Mir ist das gleiche passiert, ich bin mir sicher es war gelb, plötzlich fährt die Polizei hinter mir. Es gab keinen Blitzer und die steife hatte auch kein Video, lohnt sich ein Einspruch? Und mit welchen Kosten wäre das verbunden?, als Zeugen gibt es nur die zwei Beamte aus dem Streifenwagen und mich, hat man eine Chance?

  22. Tanja

    4. Januar 2016 um 19:22

    hallo guten Tag,

    Bei uns ist totaler schnee caos.ich fuhr es war grün und plötzlich würde es orange ich bremste und kann über die haltelinie da ich nicht mehr die Ampel sah fuhr ich ein Stück zurück weiter ging nicht weil Auto hinter mir.und So blieb ich stehen .und dann würde ich zwei mal geblitzt während des stehen über die haltelinie. Aber wirklich ich stand..was kann passieren?lg

    1. bussgeldrechner.org

      11. Januar 2016 um 9:46

      Hallo Tanja,
      wenn Ihr Vergehen als Haltelinienverstoß beurteilt wird, dann werden nur 10 Euro fällig. Haben Sie das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht missachtet, drohen 15 Euro. Wird Ihnen hingegen ein Rotlichtverstoß vorgeworfen, stehen 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg an. Warten Sie den Bußgeldbescheid ab. Er gibt detaillierte Auskünfte.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Hamed

    3. Januar 2016 um 3:56

    Hallo
    ich habe bei gelbe gefahren und dann geblitzt wird . Aber ich bin sicher dass ampel war gelb hinter mir mein freund er hat gesagt war gelb aber er hat hiner mir gekommt und ich weiß nicht mir geblitzt oder mein freund ich habe gesehen 2 mal geblirzt .Ich habe Angst . ich bin im probezeit was passiet jetzt .

    1. bussgeldrechner.org

      4. Januar 2016 um 9:28

      Hallo Hamed,
      es gibt Blitzer, die auch schon bei gelb auslösen. Dieses Vergehen kostet 10 Euro Verwarngeld. Das Überfahren einer roten Ampel ist deutlich teurer. Hierbei würde es sich um einen A-Verstoß handeln, der zur Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre (auf insgesamt 4 Jahre) und zwingenden Teilnahme an einem Aufbauseminar führt. Welche Konsequenzen tatsächlich auf Sie zukommen, hängt vom Bußgeldbescheid ab. Er dürfte Ihnen in den nächsten 3 Monaten zugestellt werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. betül

    21. Dezember 2015 um 0:58

    Hallo, bin bei Rot gefahren.. Aber auch zu schnell .. Zählt Geschwindigkeit auch ?
    Habe sooo Angst

    1. bussgeldrechner.org

      21. Dezember 2015 um 8:42

      Hallo Betül,
      es kommt darauf an, ob die Behörde Ihnen Tateinheit oder Tatmehrheit vorwirft. Hiervon hängt es ab, ob Sie zwei Bußgelder bezahlen müssen und für beide Vergehen eventuell Punkte erhalten oder nur das schwerere Delikt bestraft wird.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Kim

    19. Dezember 2015 um 13:37

    Hallo.
    Ich befinde mich noch in der Probezeit und bin über eine gelbe Ampel fahren. Diese Ampel war definitiv gelb ( mein Papa saß neben mir und meint dies auch). Nun wurde ein Blitz ausgelöst und ich weiß nicht ob der für mich war oder das Auto hinter mir was noch mit drüber ist. Ich bin mir Aufjedenfall sicher dass es gelb war ist dies möglich dass man auch bei gelb geblitzt wird?

    1. bussgeldrechner.org

      21. Dezember 2015 um 8:58

      Hallo Kim,
      auch bei der Farbe gelb können Blitzer bereits auslösen. In diesem Fall müssen Sie ein Verwarngeld von 10 bis 15 Euro zahlen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

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