Rote Ampel überfahren? Diese Konsequenzen drohen bei einem Rotlichtverstoß

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

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Bußgeldtabelle: Sanktionen bei einem Rotlichtverstoß

TatbestandBuß­geldPun­kteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Ampel bei Rot überfahren (einfacher Rotlicht­verstoß)90 €1Hier prüfen **
... andere dadurch gefährdet200 €21 MonatHier prüfen **
... Unfall verursacht240 €21 MonatHier prüfen **
Ampel stand schon länger als 1 Se­kunde auf Rot (quali­fizier­ter Rotlicht­verstoß)200 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... andere dadurch gefährdet320 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... Unfall verursacht360 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
beim Rechts­abbiegen an einem grünen Pfeil vorher nicht an der roten Ampel gehalten70 €1
... andere dadurch behindert100 €1
... andere dadurch gefährdet100 €1
... Unfall verursacht120 €1
*je nach Tatumständen auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

Rote Ampel überfahren: Alle Infos zusammengefasst im Video

Infos rund um Rotlichtverstöße finden Sie im Video.
Infos rund um Rotlichtverstöße finden Sie im Video.

Ampeln übernehmen eine tragende Rolle im Verkehr

Was kommt auf Sie zu, wenn Sie eine rote Ampel überfahren?
Was kommt auf Sie zu, wenn Sie eine rote Ampel überfahren?

Ampeln kommen insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen, Engstellen und Baustellen zum Einsatz und regeln dort den Verkehr. Schließlich würde schnell Chaos auf den Straßen herrschen, würde jeder Kraftfahrer so fahren, wie es ihm gerade beliebt.

Allerdings gibt es immer wieder Fahrer, die sich nicht an die Vorschriften halten und eine rote Ampel einfach überfahren. Damit führen sie eine gefährliche Situation herbei und riskieren schlimmstenfalls schwerwiegende Unfälle. Daher wird ein Rotlichtverstoß gemäß Bußgeldkatalog auch besonders streng sanktioniert. Hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote sind möglich.

Spezifische Informationen zum Rotlichtverstoß

FAQ: Rote Ampel überfahren

Wie hoch ist das Buß‌geld, wenn eine rote Ampel überfahren wird?

Wie hoch das Bußg‌eld ausfällt, wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren, richtet sich danach, wie lange die Lichtzeichenanlage bereits auf Rot stand. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde) drohen weniger strenge Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog als bei einem qualifizierten (mehrere Sekunden). 90 bis 360 Euro können fällig werden, wenn Sie bei Rot geblitzt werden. Hinzu kommen ein bis zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahr‌verbot von einem Monat. Genaueres können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Was droht bei einem Rotlichtverstoß in der Probezeit?

Haben Sie als Fahranfänger in der Probezeit eine rote Ampel überfahren, wird dies als A-Verstoß gewertet. Zusätzlich zu den Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog müssen Sie sich daher auf eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die angeordnete Teilnahme an einem Aufbauseminar einstellen.

Wie wird das Überfahren einer roten Ampel überhaupt festgestellt?

Wenn sich ein spezieller Ampelblitzer an der Lichtzeichenanlage befindet, lösen im Regelfall zwei Kameras aus, sobald ein Kfz sie überfährt. Der erste Blitz erfolgt beim Überfahren der Haltelinie und der zweite beim Einfahren in den Gefahrenbereich der Kreuzung. Auf diese Weise kann bestimmt werden, ob es sich um einen einfachen oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelte. Auch ein Haltelinienverstoß lässt sich so feststellen.

Einfacher vs. qualifizierter Rotlichtverstoß: Das sind die Folgen

Inwiefern unterscheiden sich einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß?
Inwiefern unterscheiden sich einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß?

Für die Höhe der Sanktionen ist es von Bedeutung, wie lange die Ampel bereits Rot gezeigt hat, als sie überfahren wurde. War sie bis zu 1 Sekunde rot, handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß. Hier sind die Sanktionen noch verhältnismäßig moderat:

  • Der Betreffende erhält ein Bußgeld von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg, aber kein Fahrverbot.
  • Hat er allerdings eine Gefährdung herbeigeführt, als er die rote Ampel überfahren hat, muss er sich auf 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot einstellen.
  • Ging mit dem Rotlichtverstoß eine Sachbeschädigung einher, erhöht sich das Bußgeld auf 240 Euro. Punkte und Fahrverbot bleiben bestehen.

Hat die Ampel hingegen bei dem Verstoß schon länger als 1 Sekunde Rot gezeigt, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor, der wesentlich schwerer sanktioniert wird:

  • Hier beläuft sich das Bußgeld auf 200 Euro. Zusätzlich werden zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot fällig.
  • Eine zusätzliche Gefährdung lässt das Bußgeld auf 320 Euro ansteigen. Ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte drohen auch hier.
  • Stand die Lichtzeichenanlage schon seit mehreren Sekunden auf Rot, als sie überfahren wurde, und es kam zu einer Sachbeschädigung, erwarten Sie ein Bußgeld von 360 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.

Das ist aber noch nicht alles: Je nach Tatbegehung (etwa bei besonders rücksichtlosen Verstößen mit nachfolgendem hohen Sachschaden) liegt eine Gefährdung des Straßenverkehrs und damit eine Straftat nach § 315c Strafgesetzbuch (StGB) vor. Dann drohen eine Geldstrafe sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis, in seltenen Fällen auch eine Freiheitsstrafe. In einem solchen Fall bleibt es demzufolge nicht bei Punkten und einem Bußgeld, wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren.

Wie ein Rotlichtverstoß nachgewiesen wird

Aufgrund der hohen Sanktionen, die vor allem auf einen qualifizierten Rotlichtverstoß folgen können, muss das Überfahren einer roten Ampel eindeutig nachgewiesen werden. Das kann beispielsweise durch einen speziellen Ampelblitzer geschehen, der mit zwei Kameras ausgestattet ist:

  • Die erste Kamera löst aus, sobald Sie die Haltelinie überfahren.
  • Die zweite lässt einen Blitz erkennen, sobald Sie in den Gefahrenbereich der Kreuzung einfahren.

Durch diese Vorgehensweise kann nicht nur nachgewiesen werden, dass die rote Ampel überfahren wurde, sondern auch, wie lange sie schon rot war, als es geschah. Zusätzlich lässt sich so bestimmen, ob möglicherweise lediglich ein Haltelinienverstoß vorlag. Ein solcher zieht in der Regel ein Verwarnungsgeld von 10 Euro nach sich. Etwas weniger modern, aber dennoch ausreichend für den Nachweis eines Rotlichtverstoßes kann auch die Beobachtung eines Polizisten sein. Hat dieser im Rahmen einer „gezielten Verkehrsbeobachtung“ die Sekunden gezählt, kann auch so nachgewiesen werden, dass – und wann – eine rote Ampel überfahren wurde.

Dauerrot und Umfahren einer roten Ampel: Verstoß oder nicht?

Gibt es Situationen, in denen Sie eine rote Ampel überfahren dürfen?
Gibt es Situationen, in denen Sie eine rote Ampel überfahren dürfen?

Manchmal kommt es vor, dass eine Ampel einfach nicht umspringt. Hier stellt sich die Frage, wann es erlaubt ist, eine rote Ampel zu überfahren, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Es müssen jedenfalls mehr als drei Minuten sein, wie richterlich entschieden wurde (Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Beschluss vom 10.06.1999, Az.: 2 Ss OWi 486/99).

Um hier auf der sicheren Seite zu sein, sollte bei Dauerrot fünf Minuten gewartet werden, bevor trotzdem weitergefahren wird. Ähnlich kurios ist der Fall, in dem ein Autofahrer vor einer roten Ampel auf ein Tankstellengelände auffuhr und hinter der roten Ampel vom Tankstellengelände auf die Straße zurückkehrte.

Nachdem der Betroffene zunächst vom Amtsgericht zu 200 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot verurteilt wurde, sahen die Richter in der II. Instanz die Sache völlig anders. Zwar läge ein Rotlichtverstoß vor, wenn ein Fahrzeugführer etwa über einen parallel verlaufenden Randstreifen oder auf einer Busspur die Lichtzeichenanlage umfährt. Ein Parkplatz oder ein Tankstellengelände sei aber kein Bereich, der von einer Ampel geschützt werde (OLG Hamm, Beschluss vom 02.07.2013, Az.: I RBs 98/13). Damit dürfen also rote Ampeln über Privatgrundstücke umfahren werden.

Fahren über die rote Ampel: Zusätzliche Strafe für Fahranfänger

Wird in der zweijährigen Probezeit eine rote Ampel überfahren, droht nicht nur eine Verlängerung dieser von zwei auf insgesamt vier Jahre. Darüber hinaus muss der Fahranfänger außerdem ein Aufbauseminar besuchen und die dort erhaltene Teilnahmebestätigung der Straßenverkehrsbehörde vorlegen, um den Führerschein zu behalten. Dies ist darin begründet, dass ein Rotlichtverstoß in der Probezeit als Regelmissachtung der Kategorie A angesehen wird.

Bußgeldbescheid nach Rotlichtverstoß: Lohnt sich der Einspruch?

Generell dürften die Chancen eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes nicht allzu hoch sein. Das gilt insbesondere dann, wenn der Autofahrer bei roter Ampel geblitzt wurde. Trotzdem gibt es einige Punkte, mit denen der Vorwurf des Rotlichtverstoßes immer wieder erfolgreich widerlegt oder zumindest dessen Sanktionen gemindert werden können:

Es ist relativ schwierig, das Bußgeld nach einem Rotlichtverstoß abzuwenden.
Es ist relativ schwierig, das Bußgeld nach einem Rotlichtverstoß abzuwenden.
  • Das Fahren bei Rot über die Ampel wurde nicht gezielt bzw. planmäßig beobachtet, sondern zufällig. Hier lässt sich ein qualifizierter Rotlichtverstoß kaum nachweisen.
  • Wurde als Beweis für den Verstoß das Zählen der Sekunden von einem Polizeibeamten angegeben, ist das durchaus angreifbar. Hier gilt: Je kürzer der Verstoß war, desto größer die Erfolgschancen.
  • Die Gelbphase der Ampel war zu kurz, so dass im Einzelfall kein vorwerfbarer Rotlichtverstoß gegeben ist. Auch für die Dauer der Gelbphase gibt es Vorschriften, deren Nichteinhaltung zu einer Verfahrenseinstellung, zumindest aber für ein Absehen vom Fahrverbot, führen kann.
  • Speziell wenn bei roter Ampel geblitzt wurde, kann es ein, dass die Blitzer die Rotphase nicht korrekt ermittelt haben.
  • In Fällen eines Augenblicksversagens (etwa Autofahrer hält zwar an, verwechselt aber das Grün für den abbiegenden Verkehr mit dem Rot für seine Fahrspur und fährt los) oder eines Mitzieheffektes (etwa Autofahrer hält an, fährt dann aber trotz Rot los, weil andere Fahrer losfahren) fehlt es an einer groben Pflichtverletzung. Dadurch kann ein Fahrverbot entfallen.

Personen, die ihren Führerschein unbedingt benötigen, sollten für solche Fälle eine Verkehrsrechtschutzversicherung abgeschlossen haben. Verfahrens- und Anwaltskosten können sich insbesondere dann, wenn ein Sachverständigengutachten eingeholt, schnell auf rund 2.000 Euro belaufen. Geht der Prozess verloren, werden wenigstens die Kosten von der Versicherung übernommen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

Bildnachweise

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259 Kommentare

  1. Vivian

    12. November 2016 um 7:35

    Hi,
    ich habe nachts eine rote Ampel übersehn, bin geblitzt worden und dumm genug gewesen vor Schreck abzubremsen, statt mit Vollgas drüber zu rasen.. dadurch habe ich eine Rotzeit von über 8 s. Konsequenz 200 euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
    Es is schwer zu verbergen das es mich furchtbar ankotzt dass ich ohne Fahrverbot davon gekommen wäre, wäre die Rotphase unter 1s gelegen..
    Jedenfalls brauche ich für meinen Job den Führerschein und weiß dass ich mit einem Schreiben des Arbeitgebers das Fahrverbot umgehn kann, allerdings ist dann mit einer höheren Geldstrafe zu rechnen.. Ich wollte nachfragen wie viel mehr ich vermutlich (noch zusätzlich) bezahlen muss?
    Vielen Dank im voraus.

    1. bussgeldrechner.org

      14. November 2016 um 8:56

      Hallo Vivian,
      das hängt ganz vom Einzelfall ab. Am besten lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  2. Nicola

    28. Oktober 2016 um 16:44

    Ich bin bei Rot über eine Ampel gefahren. An dieser Straße steht keine Blitzanlage.
    Ich bekam einen Bescheid: Anhörung im Bußgeldverfahren. Darin steht lediglich, dass ich das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage missachtet habe, ohne Sekundenangabe und ohne Foto. Als Beweismittel: „Zeugin/Zeuge, aufnehmende/r Beamtin/er“.
    Heißt das, dass es kein Blitzerfoto gibt, da es auch nicht als Beweismittel angegeben wurde?
    Wird die Sekundenangabe erst im Bußgeldbescheid erscheinen?
    Danke.

    1. bussgeldrechner.org

      31. Oktober 2016 um 8:44

      Hallo Nicola,
      auch durch eine Zeugenaussage kann ein Rotlichtverstoß geahndet werden. Dafür ist nicht zwingend auch ein Beweisfoto erforderlich. Der Zeuge muss in der Vernehmung erläutern, wie lange die Ampel bereits Rot zeigte. Ist er glaubwürdig, entscheidet der Richter, ob ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß vorlag. Die Sekundenangabe muss also nicht schon im Bußgeldbescheid erfolgen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Nicola

        31. Oktober 2016 um 10:20

        Aber ohne Sekundenangabe kann doch nicht über die Höhe des Bußgeldgeldes entschieden werden, oder?
        Werde ich zu dieser Vernehmung geladen?

        1. bussgeldrechner.org

          7. November 2016 um 9:17

          Hallo Nicola,
          im Rahmen des Bußgeldverfahrens werden Zeugen gehört, nicht zwingend vor Gericht. In diesem Rahmen muss auch der jeweilige Zeuge Rede und Antwort stehen und damit eine Sekundenangabe machen. Wenn Sie einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, wird die ganze Sache vor das Amtsgericht getragen und dort eine Verhandlung anberaumt.
          Das Team von bussgeldrechner.org

  3. Jonas

    26. Oktober 2016 um 19:37

    Hallo ich bin auf eine Kreuzung bei grün gefahren bei der mitte der kreuzung ist die ampel dann auf rot , ist das ein rotlichtvertstoß?

    1. bussgeldrechner.org

      31. Oktober 2016 um 8:50

      Hallo Jonas,
      es kommt auf die genauen Tatumstände an. Warten Sie ab, ob Sie einen Bußgeldbescheid erhalten. Gegen diesen können Sie binnen 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einlegen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  4. Kim

    18. Oktober 2016 um 11:04

    Hallo,
    ich bin heute über eine meines Erachtens gelbe ampel gefahren, als ich über der Kreuzung drüber war hat es geblitzt
    was nun? Und was kann mich schlimmsten falls erwarten?

    LG kim

    1. bussgeldrechner.org

      24. Oktober 2016 um 9:02

      Hallo Kim,
      ein Gelblichtverstoß schlägt mit 15 Euro Verwarngeld zu Buche. Sollte es sich doch um einen Rotlichtverstoß gehandelt haben, sieht der Bußgeldkatalog mindestens 90 Euro und 1 Punkt vor.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  5. Wuschel

    10. Oktober 2016 um 7:46

    Hallo,
    Wie es von einem Montag nicht anders zu erwarten ist, passiert immer irgendwas dummes. Auf meiner Strecke steht ein Geschwindigkeits- und Rotlichtblitzer in einem.

    Heute morgen auf dem Weg zur Arbeit bin ich über die Ampel gefahren, ich habe aber noch gelb gesehen und bin drüber gefahren, weil ich eine Vollbremsung aufgrund der vielen Autos hinter mir, nicht machen wollte. Jedoch hat der Blitzer dann geblitzt, und ich bin weiter mit 50kmh gefahren. Kurz vor dem Blitzer blitze es ein 2. Mal. Verständlich.

    Die Frage besteht jetzt darin, welche Strafe kommt auf mich zu?
    Oder kann ich vielleicht glück gehabt haben und die hat dem Hintermann gegolten, der die Linie überfuhr. Gibt ja viele Schnellfahrer auf der Strecke. Wobei ich denke, dass dies schlecht zu deuten wäre, da ich ja ebenfalls fuhr.

    Danke für die Antwort.

    1. bussgeldrechner.org

      10. Oktober 2016 um 8:04

      Hallo Wuschel,
      in Ihrem Fall raten wir Ihnen, dass Sie am besten auf den Bußgeldbescheid warten. Die Strafen können Sie der Tabelle oben entnehmen. Sollte ein Rotlichtverstoß dokumentiert worden sein, obwohl Sie über Gelb gefahren sind, dann haben Sie innerhalb von 14 Tagen Zeit Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Zudem können Sie einen Anwalt beauftragen, Ihnen zu helfen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  6. Funda

    8. Oktober 2016 um 18:24

    Hallo ,

    Bin bei der probezeit überm rote Ampel gefahren bei der 30 zone was könnte passieren ?

    1. bussgeldrechner.org

      10. Oktober 2016 um 8:16

      Hallo Funda,
      Sie haben einen A-Verstoß begangen und müssen mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und mit einer Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen. Hinzu kommen die Sanktionen für den Verstoß, die allerdings davon abhängig sind, ob Sie einen einfachen oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen haben. Die Sanktionen können Sie der Tabelle oben entnehmen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Kirsten

    19. September 2016 um 23:32

    Hallo, ich fahre seit 1986 und habe in der Zeit einen Strafzettel von 15 DM gehabt, lange her. Heute ist mir etwas so dummes passiert auf einer Strecke die ich täglich fahre. Ich habe schon mindestens 2 Minuten an einer roten Ampel gehalten. Ich bin von der Bremse auf das Gas abgerutscht, bin daher ein wenig in die Kreuzung eingefahren, bin aber sofort wieder auf die Bremse. Gefährdung für andere war zu keiner Zeit gegeben, da 1. die Kreuzung sehr gross ist und zweitens habe ich nach der Schrecksekunde schon wieder auf der Bremse gestanden, bin dann wieder etwas rückwärts gefahren um die Ampel zu sehen, die dann auf Grüm umgesprungen ist. Was kann mich erwarten? Ich bin auf den Führerschein angewiesen und wie erwähnt habe ich noch nie einen Verstoß begangen.

    1. bussgeldrechner.org

      26. September 2016 um 10:16

      Hallo Kirsten,
      grundsätzlich wird unterschieden zwischen Halte- und Rotlichtverstoß. Bei erstem fällt das Verwarngeld niedriger aus, da Sie noch nicht in den Gefahrenbereich der Kreuzung eingefahren sind (10 Euro). Wird Ihnen ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorgeworfen, müssen Sie mit mindestens 200 Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkten in Flensburg rechnen. Im Zweifelsfall hilft unter Umständen ein Anwalt weiter.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  8. Fofo

    18. September 2016 um 14:07

    Frage :
    eine Links Abbiegespur ist gesperrt gilt noch die Ampelanlage für den Betreffenden spur ?

    1. bussgeldrechner.org

      19. September 2016 um 8:14

      Hallo Fofo,
      sollte es eine separate Ampel für das Linksabbiegen geben und das Abbiegen ist generell nicht verboten, sondern nur die Spur gesperrt, gilt die Ampel selbstverständlich.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  9. Vivi

    16. August 2016 um 18:39

    Hallo, ich war gestern in der Innenstadt unterwegs. Ich fuhr auf eine Ampel zu und ungefähr bei der Mitte des Autos sprang die Ampel von gelb auf rot, heißt ich war Ca bei der Hälfte der Kreuzung bei rot.
    Es stand dahinter ein Blitzer, allerdings hat er meiner Meinung nach nicht geblitzt, ich hatte aber eine Sonnenbrille auf?
    Kann mir jemand weiterhelfen . Bin leider noch in der Probezeit und musste schonmal ein Aufbauseminar machen..
    Weiß jetzt nicht so ganz, ob ich überhaupt geblitzt wurde? Bin ja nicht komplett über rot gefahren.
    Danke

    1. bussgeldrechner.org

      22. August 2016 um 8:48

      Hallo Vivi,
      zweimal blitzen die Ampelgeräte in der Regel, um zu überprüfen, ob Sie in den Gefahrenbereich eingefahren sind, oder nur einen Haltelinienverstoß begangen haben. Beides wird unterschiedlich hart sanktioniert. Zusätzlich zu den regulären Ahndungen für das Überfahren einer roten Ampel müssen Sie mit einer Verwarnung und der Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, rechnen. Warten Sie unter Anbetracht der Umstände ab, ob Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt wird. Gegen diesen können Sie bei Bedarf, Einspruch einlegen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. Anonym

    8. August 2016 um 18:25

    Hallo, ich bin über eine grüne Ampel gefahren, kurz dahinter stand eine Fußgängerampel. Da sich direkt hinter der Fußgängerampel ein Stau gebildet hat, habe ich an der Fahrbahnmakierung der Fußgängerampel gehalten, da ich sonst den Übergang für die Fußgänger blockiert hätte. Die Fußgänger hatten dann auch grün und ich bin erst weiter als alle gegangen sind. Im vorbei fahren hatten die Fußgänger auch wieder rot. Da aber zwischen Ampel und Fußgängerampel nicht viel Platz ist, habe ich nun Sorge einen Rotlichtverstoß begangen zu haben, da ich evtl. Mit meinem Auto noch halb unter der Ampel stand. Ich bin aber nicht ganz sicher. Was könnte ggf. Jetzt auf mich zukommen?

    1. bussgeldrechner.org

      15. August 2016 um 8:54

      Hallo Anonym,
      bei Rotlichtverstößen wird unterschieden zwischen einfachen (Ampel war weniger als 1 Sekunde rot) und qualifizierten Vergehen (Ampel zeigte schon länger als 1 Sekunde rot). Welche Ahndungen nun auf Sie zukommen, hängt davon ab, was Ihnen konkret vorgeworfen werden würde. Bei Gefährdung steigen diese erheblich an. Warten Sie den etwaigen Bußgeldbescheid hierzu ab. Gegen diesen können Sie binnen 14 Tagen nach Zustellung Einspruch erheben.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. R.B.

    28. Juli 2016 um 13:19

    Ich stand auf der Haltelinie bei rot ca aber schon 3 sekunden.
    Dann vernahm ich einen helles licht von links. Die sonne schien aber.
    Befinde mich in der Probezeit, habe nun angst geblitzt geworden zu sein.
    Zur bemerkung ich stand auf der Haltlinie bis es grün wurde. Muss ich mir irgendwas rechnen ? Hab gelesen es werden 2 Fotos gemacht.
    Wie gesagt habe aber nur ein helles Licht von links ca. 0.20 secunden bemerkt. Hinter der Ampel ist eine Kurve und es fuhren autos die ein licht reflektiert haben könnten.

    1. bussgeldrechner.org

      1. August 2016 um 8:51

      Hallo R.B.,
      Sie haben das ganz richtig gelesen: Bei einem Rotlichtverstoß wird zweimal geblitzt. Das liegt daran, dass die Polizei somit unterscheidet, ob jemand bloß die Haltelinie überfahren hat (hier folgt das erste Foto) oder in den Gefahrenbereich der Kreuzung eingefahren ist (hier folgt das zweite Foto). Da Sie bloß über die Haltelinie gefahren sind, allerdings an der Kreuzung auf ein grünes Lichtzeichen der Ampel gewartet haben, müssen Sie mit keinen Konsequenzen rechnen.
      Das Team von bussgelrechner.org

  12. Frank

    28. Juli 2016 um 2:36

    Hallo,
    bin bei grün über eine Ampel an der Rotlicht wie auch Geschwindigkeit geblitzt wird, jedenfalls löste der Blitz einmal aus. Eventuell bin ich etwas auf die Abbiegespur gekommen, zu schnell war ich jedenfalls nicht (60 bei erlaubten 70 kmh). Was könnte da auf mich zukommen?
    MfG Frank

    1. bussgeldrechner.org

      1. August 2016 um 9:05

      Hallo Frank,
      warten Sie am besten zunächst den Bußgeldbescheid ab. Sollten Sie allerdings weder über Rot gefahren sein noch waren Sie zu schnell unterwegs, dann haben Sie nichts zu befürchten. Vielleicht löste sich der Blitz auch für ein anderes Fahrzeug.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. Chris

    12. Juli 2016 um 11:53

    Hallo
    Ich bin bei rot über die ampel gefahren und wurde 2 mal geblitzt. Warum hat es 2 mal geblitzt und was kann passieren?

    1. bussgeldrechner.org

      18. Juli 2016 um 8:02

      Hallo Chris,
      wenn Sie über eine rote Ampel fahren, werden Sie häufig zweimal geblitzt: beim ersten Mal, wenn Sie die Haltelinie überfahren und das zweite Mal, wenn Sie in den Gefahrenbereich der Kreuzung gelangen. Es handelt sich trotzdem nur um einen Verstoß. Mit welchen Ahndungen Sie rechnen müssen, hängt davon ab, wie lange die Ampel bereits rot war, bevor Sie sie überfuhren und welche sonstigen Bedingungen herrschten. Der Bußgeldkatalog sieht mindestens 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg vor.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  14. Onur

    7. Juli 2016 um 20:11

    Hallo habe eine Frage ich fuhr mit meinem Auto es war geld dann wurde es rot und die poliezi fuhr hinter mir her sie hielten mich an und sagen wir haben beide gesehen es wurde aber nicht gemessen oder sonst was bin in der probezeit 7 tage dann währe meine probezeit vorbei sie sagen 200€ 1 punkte und sagten dass meine Probezeit in gefahr wäre was soll ich tun ?

    1. bussgeldrechner.org

      11. Juli 2016 um 8:51

      Hallo Onur,
      Die Folgen für die Probezeit sind abhängig davon, ob Ihre reguläre Probezeit in sieben Tagen endet oder die verlängerte. Befinden Sie sich in der regulären Probezeit von zwei Jahre, wird Ihre Probezeit nochmal um zwei Jahre verlängert, da Sie einen Rotlichtverstoß begangen haben. Befinden Sie sich allerdings schon in der verlängerten Probezeit, droht eine Verwarnung und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Der Rotlichtverstoß, bei dem die Ampel schon länger als eine Sekunde Rot zeigt, wird mit einem Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat bestraft.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. Alexander

    6. Juli 2016 um 13:12

    Guten Tag,
    wenn mir zwei Polizisten ohne Video und ohne Foto vorwerfen bei Rot über die Ampel gefahren zu sein, es war keine reguläre Verkehrsüberwachung sondern eine Steife die zufällig gerade hinter mir auftauchten, habe ich dann Hoffnung auf einen erfolgreichen Widerspruch?
    Lg

    1. bussgeldrechner.org

      11. Juli 2016 um 9:31

      Hallo Alexander,
      Einspruch können Sie bei einem Bußgeldbescheid immer innerhalb von 14 Tagen einlegen. Rechtsberatung dürfen wir Ihnen in diesem Fall leider nicht geben. Bestenfalls ziehen Sie einen Anwalt zu Rate.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. the blaze

    4. Juni 2016 um 19:01

    mein Bruder wurde über rot geblitzt laut seiner aussage handelt es sich um plus minus 1 Sekunde
    er ist auch schon in der einer verlängerten Probezeit
    was dort ihm hier ?
    200€
    3 punkte und Fahrverbot
    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeldrechner.org

      6. Juni 2016 um 10:43

      Hallo the blaze,

      In der verlängerten Probezeit führt ein A-Verstoß, wie das Überfahren einer roten Ampel, zu einer Verwarnung und einer Empfehlung einer Teilnahme an einer verkehrspychologischen Beratung. Hat Ihr Bruder bereits einen weiteren A-Verstoß in seiner verlängerten Probezeit begangen, wird ihm der Führerschein entzogen. Zudem kann er mit mindestens 90 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Jürgen

    31. Mai 2016 um 8:04

    Mir wird vorgeworfen, eine rote Ampel durchfahren zu haben. Es handelt sich hierbei um eine reine Fußgängerampel.
    Als Zeuge wird ein Polizist angegeben und dem Strafmaß bzw. Bußgeld (90 € + 1 Punkt) nach , der beobachtet haben will, dass die Ampel <= 1 Sek auf Rot gestanden hat, als ich sie durchfahren haben soll.
    Ich halte es als äußerst fragwürdig, dass ein Mensch allgemein in der Lage ist, eine Ampel zu beobachten, gleichzeitig auf die Uhr zu schauen um einen möglichen Tatbestand <= 1 Sek. festzustellen und sich auch noch das Kennzeichen merken kann.
    Ich habe keinen Nachweis als Beweis erhalten.
    Und als Tatort wird auch noch eine falsche Straßenbezeichnung angegeben, an der die Ampel gar nicht steht! Da kann man doch einen Formfehler raus machen, oder?

    Welche Aussicht auf Erfolg wird ein Widerspruch in so einem Fall haben?
    Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung.

    1. bussgeldrechner.org

      6. Juni 2016 um 8:40

      Hallo Jürgen,
      Sie haben immer die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen – innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zustellung. Ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt hilft Ihnen in diesem Fall weiter und gibt auch Auskunft darüber, welche Erfolgswahrscheinlichkeit vorliegt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. Michelle

    28. Mai 2016 um 11:12

    Hallo, habe mal ne frage
    ich hatte schon ein aufbauseminar
    und bin letztens über eine Definitive Gelbe Ampel gefahren ich war schon unter der Ampel durch also war schon auf der Kreuzung und aufeinmal fing es an 4 -5 mal ab zu blitzen hinter mir war aber auch noch ein Auto, was könnte auf mich zu kommen ?

    1. bussgeldrechner.org

      30. Mai 2016 um 9:21

      Hallo Michelle,

      Sie könnte, gesetzt den Fall, dass Sie sich in verlängerter Probezeit befinden, neben den üblichen Sanktionen (90 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg bei Rotlichtverstoß unter einer Sekunde) die Empfehlung für die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung auf Sie zukommen. Beim nächsten A-Verstoß, wird die Fahererlaubnis entzogen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  19. Martin

    27. Mai 2016 um 20:58

    Hi, mich hat es mal erwischt 26 jahre ohne mal eine ampel zu übersehn.

    Ich bin rechts von der seite strasse auf die Hauptstrasse gefahren und die sonne stand heute so blöde, das ich die für Gradeaus ampel übersehn hatte und was der Meinung, die links abbieger die grün haben und habe darauf geachtet und es hat 1 mal geblitz und habe dann erst gemerkt oh…shit..!!

    es war auch keine Gefahr, das die links abbieger grün hatten und nur der verkehr von dort ja rot hatte und der gegen verkehr nicht links abfahren darf und hinter mir war auch keiner.

    was könnte passieren….im schlimsten fall, ich kenn mein glück und habe dann bestimmt das los 200 € und 4 wochen…fuss training ?

    1. bussgeldrechner.org

      30. Mai 2016 um 9:29

      Hallo Martin,

      mit unserem Rechner für den Rotlichtverstoß können Sie die Möglichkeiten durchspielen. Bei einem Rotlichtverstot über einer Sekunde, wird der Führerschein mindestens für einen Monat eingezogen. Dazu kommen Punkte und Bußgeld. Sollte die Behörde zu dem Entschluss kommen, dass Ihr Verhalten für andere Verkehrsteilnehmer eine unmittelbare Gefährdung bedeutete, sind mit 320 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg zu rechnen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Maik

    20. Mai 2016 um 19:51

    Hallo, ich wurde vor 2 Wochen von einer neuen Blitzersäule (Poliscan) an einer Kreuzung erfasst. Die Ampel war Gelb und ich wollte noch rüber &habe beschleunigt. Ob es dann schon rot war kann ich leider nicht eindeutig sagen. Es hat 2mal geblitzt. Nun habe ich bereits ein Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in Höhe von 25€ erhalten. Ist es damit erledigt oder kann noch ein zweiter Bußgeldbescheid wegen der Ampel ankommen?
    MfG Maik

    1. bussgeldrechner.org

      23. Mai 2016 um 8:27

      Hallo Maik,

      üblicherweise fassen die Behörden Ordnungswidrigkeiten zusammen, wenn gleichzeitig begangen werden. Mit einem zweiten Bußgeldbescheid ist in der Regel nicht zu rechnen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  21. Jessica

    15. April 2016 um 1:25

    Hallo, ich bin letztens 6 Wochen vor Ende der Probezeit an einer roten Ampel geblizt worden. Bisher kam nur ein Zeugenbefragungsbogen. Wenn der Bußgeldbescheid nach Ende der Probezeit eintrifft, kann dann von einem Aufbauseminar abgesehen werden?

    1. bussgeldrechner.org

      18. April 2016 um 9:30

      Hallo Jessica,

      nicht der Erhalt des Bußgeldbescheides ist entscheidend, sondern der Tag des Deliktes.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  22. Stefanie

    3. April 2016 um 19:15

    Hallo,
    Ich bin gestern Abend an einer Kreuzung geblitzt worden. Die Straße war dreispurig. Die rechte Spur führte gerade aus, die mittlere links in eine von zwei Gabelungen und die linke Spur in die andere Gabelung. Ich bin auf dem mittleren Fahrstreifen gefahren und bin auch an dieser Ampel stehen geblieben, da sie rot war. Vor, hinter und neben mir waren keine Fahrzeuge. Meine Schwester sagte, während ich schon stand, dass ich auf den linken Fahrstreifen muss da ich in die erste Gabelung abbiegen muss. So bin ich von der bremse runter, habe nach links gelenkt und bin über den Standstreifen gerollt und wurde geblitzt. (War nicht mal im ersten Gang). Ich bin 5 km/h gefahren. Was kommt auf mich zu?
    Ich habe schon über 20 Jahre meinen Führerschein und noch keine Punkte.

    1. bussgeldrechner.org

      4. April 2016 um 8:42

      Hallo Stefanie,

      wenn es sich um einen Rotlichtblitzer handelte, sollte er zweimal geblitzt haben. So würde erkenntlich, dass Sie nicht bei Rot gefahren sind. Konsequenzen dürfte die Geschichte also nicht haben. Darüber entscheidet jedoch die Bußgeldstelle.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Peter

    20. März 2016 um 13:29

    Bin gestern gestern über eine rote Ampel gefahren ..was kommt auf mich zu ? Wie viele Sekunden weiß ich nicht. Ich bin in der Probezeit muss man ein aufbauseninar machen und den Schein abgeben wenn man über einer Sekunde drüber fährt ?

    1. bussgeldrechner.org

      21. März 2016 um 9:10

      Hallo Peter,

      wenn Sie geblitzt wurden, wird Ihnen in den nächsten drei Monaten ein Bußgeldbescheid zukommen. Darin werde Sie darüber informiert, dass Ihre Probezeit verlängert wird, auf insgesamt vier Jahre. Außerdem werden Sie verpflichtet, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. Ina

    15. März 2016 um 23:30

    Hallo, gerade folgende Situation erlebt: Wurde beim überfahren einer roten ampel geblitzt. Das problem war, dass die Straße komplett mit orangenen laternen beleuchtet war, die exakt dieselbe Farbe haben, wie das „gelb“ der ampel. Aus diesem Grund habe ich nicht erkennen können das es eine ampel war. Erst als sie rot war hab ich das realisiert, war aber so erschrocken, dass ich weder gebremst noch gasgegeben habe. Ich kann es schlecht einschätzen ob die Ampel länger als 1 Sekunde rot war. Gibt es solche Fälle öfter?

    1. bussgeldrechner.org

      21. März 2016 um 9:48

      Hallo Ina,
      wenn Sie Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid einlegen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Verkehrsrechtsanwalt. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung erteilen. Er gibt auch Auskunft darüber, wie aussichtsreich ein solches Vorhaben unter den vorliegenden Umständen ist.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Rose

    7. März 2016 um 12:59

    Guten tag wurde heute geblizt es War noch grün wo ich ober die halteline garen bin mit ca 45 km ist sie auf Geld gesprüngen musste noch abbremsen da noch einer vor mir war der rechts abgebogen ist so das ich nur noch 40 km drauf hatte PS die Kreuzung Dan dieser Stelle ist sehr lang ich komme auch nicht aus diese Ecke

    1. bussgeldrechner.org

      14. März 2016 um 9:51

      Hallo Rose,
      mit welcher Strafe Sie zu rechnen haben, entnehmen Sie dem Bußgeldbescheid, der Ihnen in den nächsten 3 Monaten zugestellt wird. Entscheidend für die Sanktionshöhe wird sein, ob Sie jemanden gefährdet haben, oder nicht.
      Das Team von bussgeldrechner.org

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