Rote Ampel überfahren? Diese Konsequenzen drohen bei einem Rotlichtverstoß
Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
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Bußgeldtabelle: Sanktionen bei einem Rotlichtverstoß
Rote Ampel überfahren: Alle Infos zusammengefasst im Video
Ampeln übernehmen eine tragende Rolle im Verkehr
Ampeln kommen insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen, Engstellen und Baustellen zum Einsatz und regeln dort den Verkehr. Schließlich würde schnell Chaos auf den Straßen herrschen, würde jeder Kraftfahrer so fahren, wie es ihm gerade beliebt.
Allerdings gibt es immer wieder Fahrer, die sich nicht an die Vorschriften halten und eine rote Ampel einfach überfahren. Damit führen sie eine gefährliche Situation herbei und riskieren schlimmstenfalls schwerwiegende Unfälle. Daher wird ein Rotlichtverstoß gemäß Bußgeldkatalog auch besonders streng sanktioniert. Hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote sind möglich.
Spezifische Informationen zum Rotlichtverstoß
- An der roten Ampel 2 Mal geblitzt
- Bei Rot geblitzt
- Einspruch bei einem Rotlichtverstoß
- Gelbe Ampel überfahren
- Grünpfeil-Regelung
- Handy an roter Ampel benutzt
- Lichtzeichenanlage
- Mindestabstand zur Ampel
- Mit dem Rad rote Ampel überfahren
- Qualifizierter Rotlichtverstoß
- Rote Ampel übersehen
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Rote Ampel überfahren
Wie hoch das Bußgeld ausfällt, wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren, richtet sich danach, wie lange die Lichtzeichenanlage bereits auf Rot stand. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde) drohen weniger strenge Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog als bei einem qualifizierten (mehrere Sekunden). 90 bis 360 Euro können fällig werden, wenn Sie bei Rot geblitzt werden. Hinzu kommen ein bis zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Genaueres können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Haben Sie als Fahranfänger in der Probezeit eine rote Ampel überfahren, wird dies als A-Verstoß gewertet. Zusätzlich zu den Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog müssen Sie sich daher auf eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die angeordnete Teilnahme an einem Aufbauseminar einstellen.
Wenn sich ein spezieller Ampelblitzer an der Lichtzeichenanlage befindet, lösen im Regelfall zwei Kameras aus, sobald ein Kfz sie überfährt. Der erste Blitz erfolgt beim Überfahren der Haltelinie und der zweite beim Einfahren in den Gefahrenbereich der Kreuzung. Auf diese Weise kann bestimmt werden, ob es sich um einen einfachen oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelte. Auch ein Haltelinienverstoß lässt sich so feststellen.
Einfacher vs. qualifizierter Rotlichtverstoß: Das sind die Folgen
Für die Höhe der Sanktionen ist es von Bedeutung, wie lange die Ampel bereits Rot gezeigt hat, als sie überfahren wurde. War sie bis zu 1 Sekunde rot, handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß. Hier sind die Sanktionen noch verhältnismäßig moderat:
- Der Betreffende erhält ein Bußgeld von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg, aber kein Fahrverbot.
- Hat er allerdings eine Gefährdung herbeigeführt, als er die rote Ampel überfahren hat, muss er sich auf 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot einstellen.
- Ging mit dem Rotlichtverstoß eine Sachbeschädigung einher, erhöht sich das Bußgeld auf 240 Euro. Punkte und Fahrverbot bleiben bestehen.
Hat die Ampel hingegen bei dem Verstoß schon länger als 1 Sekunde Rot gezeigt, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor, der wesentlich schwerer sanktioniert wird:
- Hier beläuft sich das Bußgeld auf 200 Euro. Zusätzlich werden zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot fällig.
- Eine zusätzliche Gefährdung lässt das Bußgeld auf 320 Euro ansteigen. Ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte drohen auch hier.
- Stand die Lichtzeichenanlage schon seit mehreren Sekunden auf Rot, als sie überfahren wurde, und es kam zu einer Sachbeschädigung, erwarten Sie ein Bußgeld von 360 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.
Das ist aber noch nicht alles: Je nach Tatbegehung (etwa bei besonders rücksichtlosen Verstößen mit nachfolgendem hohen Sachschaden) liegt eine Gefährdung des Straßenverkehrs und damit eine Straftat nach § 315c Strafgesetzbuch (StGB) vor. Dann drohen eine Geldstrafe sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis, in seltenen Fällen auch eine Freiheitsstrafe. In einem solchen Fall bleibt es demzufolge nicht bei Punkten und einem Bußgeld, wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren.
Wie ein Rotlichtverstoß nachgewiesen wird
Aufgrund der hohen Sanktionen, die vor allem auf einen qualifizierten Rotlichtverstoß folgen können, muss das Überfahren einer roten Ampel eindeutig nachgewiesen werden. Das kann beispielsweise durch einen speziellen Ampelblitzer geschehen, der mit zwei Kameras ausgestattet ist:
- Die erste Kamera löst aus, sobald Sie die Haltelinie überfahren.
- Die zweite lässt einen Blitz erkennen, sobald Sie in den Gefahrenbereich der Kreuzung einfahren.
Durch diese Vorgehensweise kann nicht nur nachgewiesen werden, dass die rote Ampel überfahren wurde, sondern auch, wie lange sie schon rot war, als es geschah. Zusätzlich lässt sich so bestimmen, ob möglicherweise lediglich ein Haltelinienverstoß vorlag. Ein solcher zieht in der Regel ein Verwarnungsgeld von 10 Euro nach sich. Etwas weniger modern, aber dennoch ausreichend für den Nachweis eines Rotlichtverstoßes kann auch die Beobachtung eines Polizisten sein. Hat dieser im Rahmen einer „gezielten Verkehrsbeobachtung“ die Sekunden gezählt, kann auch so nachgewiesen werden, dass – und wann – eine rote Ampel überfahren wurde.
Dauerrot und Umfahren einer roten Ampel: Verstoß oder nicht?
Manchmal kommt es vor, dass eine Ampel einfach nicht umspringt. Hier stellt sich die Frage, wann es erlaubt ist, eine rote Ampel zu überfahren, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Es müssen jedenfalls mehr als drei Minuten sein, wie richterlich entschieden wurde (Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Beschluss vom 10.06.1999, Az.: 2 Ss OWi 486/99).
Um hier auf der sicheren Seite zu sein, sollte bei Dauerrot fünf Minuten gewartet werden, bevor trotzdem weitergefahren wird. Ähnlich kurios ist der Fall, in dem ein Autofahrer vor einer roten Ampel auf ein Tankstellengelände auffuhr und hinter der roten Ampel vom Tankstellengelände auf die Straße zurückkehrte.
Nachdem der Betroffene zunächst vom Amtsgericht zu 200 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot verurteilt wurde, sahen die Richter in der II. Instanz die Sache völlig anders. Zwar läge ein Rotlichtverstoß vor, wenn ein Fahrzeugführer etwa über einen parallel verlaufenden Randstreifen oder auf einer Busspur die Lichtzeichenanlage umfährt. Ein Parkplatz oder ein Tankstellengelände sei aber kein Bereich, der von einer Ampel geschützt werde (OLG Hamm, Beschluss vom 02.07.2013, Az.: I RBs 98/13). Damit dürfen also rote Ampeln über Privatgrundstücke umfahren werden.
Fahren über die rote Ampel: Zusätzliche Strafe für Fahranfänger
Wird in der zweijährigen Probezeit eine rote Ampel überfahren, droht nicht nur eine Verlängerung dieser von zwei auf insgesamt vier Jahre. Darüber hinaus muss der Fahranfänger außerdem ein Aufbauseminar besuchen und die dort erhaltene Teilnahmebestätigung der Straßenverkehrsbehörde vorlegen, um den Führerschein zu behalten. Dies ist darin begründet, dass ein Rotlichtverstoß in der Probezeit als Regelmissachtung der Kategorie A angesehen wird.
Bußgeldbescheid nach Rotlichtverstoß: Lohnt sich der Einspruch?
Generell dürften die Chancen eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes nicht allzu hoch sein. Das gilt insbesondere dann, wenn der Autofahrer bei roter Ampel geblitzt wurde. Trotzdem gibt es einige Punkte, mit denen der Vorwurf des Rotlichtverstoßes immer wieder erfolgreich widerlegt oder zumindest dessen Sanktionen gemindert werden können:
- Das Fahren bei Rot über die Ampel wurde nicht gezielt bzw. planmäßig beobachtet, sondern zufällig. Hier lässt sich ein qualifizierter Rotlichtverstoß kaum nachweisen.
- Wurde als Beweis für den Verstoß das Zählen der Sekunden von einem Polizeibeamten angegeben, ist das durchaus angreifbar. Hier gilt: Je kürzer der Verstoß war, desto größer die Erfolgschancen.
- Die Gelbphase der Ampel war zu kurz, so dass im Einzelfall kein vorwerfbarer Rotlichtverstoß gegeben ist. Auch für die Dauer der Gelbphase gibt es Vorschriften, deren Nichteinhaltung zu einer Verfahrenseinstellung, zumindest aber für ein Absehen vom Fahrverbot, führen kann.
- Speziell wenn bei roter Ampel geblitzt wurde, kann es ein, dass die Blitzer die Rotphase nicht korrekt ermittelt haben.
- In Fällen eines Augenblicksversagens (etwa Autofahrer hält zwar an, verwechselt aber das Grün für den abbiegenden Verkehr mit dem Rot für seine Fahrspur und fährt los) oder eines Mitzieheffektes (etwa Autofahrer hält an, fährt dann aber trotz Rot los, weil andere Fahrer losfahren) fehlt es an einer groben Pflichtverletzung. Dadurch kann ein Fahrverbot entfallen.
Personen, die ihren Führerschein unbedingt benötigen, sollten für solche Fälle eine Verkehrsrechtschutzversicherung abgeschlossen haben. Verfahrens- und Anwaltskosten können sich insbesondere dann, wenn ein Sachverständigengutachten eingeholt, schnell auf rund 2.000 Euro belaufen. Geht der Prozess verloren, werden wenigstens die Kosten von der Versicherung übernommen.
rote ampel überfahren. Im Verfahren steht 000,65s was bedeutet dies ? grüsse m
Hallo, ich habe leider in Hektik vor 2 Wochen eine orangene Ampel überfahren Dienstpflicht dann rot wurde. Heute kam der Anhörungsbogen zu der Ordnungswidrigkeit. Auf dem Bild steht: vorzuwerfende Rotzeit 0,6s.
Heißt dass ich würde mit 90€, 1 Punkt und einem blauen Auge davon kommen? Ich habe nach dem ersten Blitz noch abgebremst, da ich dachte, dass ich zu schnell gefahren wäre, muss ich das angeben oder einfach nur Sache zugeben ankreuzen und mit 90€ davon gekommen sein? Für mich war die größte Sorge der Monat Fahrverbot wenn es über 1s gewesen wäre. (Das ganze war innerorts auf einer zweispurigen Straße)
Ich bin Nachts an einer Kreuzung zwei mal geblitzt worden (Abstand knapp 2 sec. ). Vermutlich war die Ampel rot. Dies habe ich nicht gesehen, ggf, weil drumherum überall Leuchtreklame an den umliegenden Hausen ist.
Gleichzeitig bin ich statt der erlaubten 30 km/h knapp 43 km/h schnell gewesen.
Wie sind die Konsequenzen? Kann man gleichzeitig von einer Anlage wegen Rotlicht und wegen Geschwindigkeit geblitzt werden?
Hallo, Ich bin innerorts an eine grüne Ampel mit Unfall gekommen. (3-4 Autos waren beteiligt). Ich bin also rüber auf die Linksabbiegerspur um dann geradeaus weiter zu fahren. Allerdings war die Ampel der Linksabbiegerspur rot und ich habe leicht den Haltstreifen überfahren um rechts auf meine Spur wechseln zu können. Ist dies nun ein Rotlichtverstoß oder nicht? Denn die Ampel die ich legal überfahren wollte war ja mehr als versperrt. Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
Ich bin innerorts an eine grüne Ampel mit Unfall gekommen. (3-4 Autos waren beteiligt) Ich bin also rüber auf die Linksabbiegerspur um dann geradeaus weiter zu fahren. Allerdings war die Ampel der Linksabbiegerspur rot und ich habe leicht den Haltstreifen überfahren. Ist dies nun ein Rotlichtverstoß oder nicht? Denn die Ampel die ich legal überfahren wollte war ja mehr als versperrt. Mit freundlichen Grüßen
Was erwartet mich?
Ich bin innerorts hinter jemanden gefahren. Über die Kreuzung ist er extremst langsam gefahren, fast schon Schritt. Als ich drüber war, blitzte es. Tempo 30 kann es kaum gewesen sein, vermutlich eine rote Ampel.
Ich dachte, es sind immer zwei Messpunkte, und nicht wann ich auf der anderen Seite der Kreuzung rollte. Es ist wäre dann nebensächlich, wie lange ich für die Kreuzung brauchte, oder jemand mitten auf der Kreuzung fast einschläft. Der Verkehr floß, so keine Stockung wie Berufsverkehr zu rechnen. Es ging nur gerade aus.
Hallo,
Ich war heute in Hamburg mit meinem Auto unterwegs. Bei der Ampel war gelb und dann sofort wechslt zu Rot. Ich habe sofort gebremmst. Hinter mir war polizei und hat mich gesehn. Ich habe Panik bekoomen und habe bischen zùrück gefahren weil ich wollte den Weg für Füßgänger Frei machen. Polizei hat alles geschrieben und sagt es kommt ein Brief.
Was kann passieren?
Vielen Dank.
Hallo ich bin bei den roten Ampel gestanden hinter mir war Polizei nach einer Minute habe ich gedacht grün und bin ich losgefahren Polizei hat mich angehalten und die haben gesagt dass ich über Rot gefahren bin ich war ein Verstand und habe ich bezahlt 280 € Strafe sofort
Hallo,
ich bin bei rot über eine Fußgängerampel gefahren. Die Ampel war 0,61 sek. auf rot. Ich habe auch in den Anhörungsbogen meine Situation geschildert. Durch eine komplette Straßensperrung ist die Situation für uns momentan nicht einfach und ich brauche für den Weg zu meinen Einkaufsmarkt´, wo ich sonst 10 Minuten brauche, zur Zeit eine halbe Stunde, von den Benzinkosten ganz zu schweigen. Ich bat daher, das Verfahren einzustellen.
Das tun sie aber leider nicht. Der Bußgeldbescheid geht von einer fahrlässigen Begehung aus. Was hat das jetzt zu bedeuten?
Normal herhalte ich ja 90 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg, aber ohne Fahrverbot.
LG Elke
Hallo Elke K.,
wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, dann wird auch stets ein Bußgeldverfahren eröffnet. „Fahrlässig“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Sie den Vorgang bewusst und in Inkaufnahme möglicher Konsequenzen begangen haben und deshalb auch entsprechend sanktioniert werden. Persönliche Umstände – wie etwa die Straßensperrung – mildern diese Sanktion nicht ab. Autofahrer sind dazu angehalten, zu allen Zeiten aufmerksam am Verkehr teilzunehmen.
Die Redaktion von bussgeldrechner.org
Hallo,
ich wurde bei folgendem Sachverhalt von einer zweifach-blitzenden Rotlichtampel geblitzt:
Die Rotlichtampel steht nach einem links-abbiegen über einen Ubahn-Übergang. Ich wollte zunächst auch nach links abbiegen und habe mich daher vor der Ampel beim Linksabbiegen an die Wartelinie gestellt.
Ich saß mit meiner Frau im Auto und wir haben uns dann spontan für das weiterfahren geradeaus entschieden. Die Fahrspur gerade aus hatte die ganze Zeit grün und es war kein Fahrzeug sowohl hinter mir als auch auf der „Gerade-aus Spur“, so dass ich einfach aus meiner wartenden Position auf dem Linksabbiger-Streifen auf die rechte „Gerade-aus-Spur“ nach vorne losgefahren bin.
Dabei hat mich der Blitzer dann sofort erwischt.
Ich habe mit Freunden gesprochen, die von ähnlichen Fällen berichtet haben, und das das völlig egal wäre, da der Blitzer ja geblitzt hat.
Meiner Meinung nach muss das doch auf dem zweiten Photo ersichtlich sein, dass ich gar nicht nach links abgebogen bin, sondern eben gerade aus gefahren bin und eben keine rote Ampel überfahren habe.
Daher meine Frage, wie ist denn in einem solchen Fall die Rechtslage?
Wie gesagt ich hatte meine Frau im Wagen, somit auch einen Zeugen.
Viele Grüße
Hallo Mark,
Sie sind zwar nicht nach links abgebogen, das ist richtig – der von Ihnen beschriebene Spurwechsel setzt jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit voraus, dass Sie eine durchgezogene Linie überfahren haben. Dies könnte dann eine Sanktion nach sich ziehen. Zudem haben Sie dennoch eine rote Ampel passiert – wie dies gewertet wird, ist Sache der bearbeitenden Behörde.
Ob und welche Sanktion Sie erwartet, können wir jedoch nicht vorhersagen – hierfür müssen Sie Ihren Bußgeldbescheid abwarten. Hören Sie drei Monate nichts von der Sache, dann gilt dies als verjährt.
Die Redaktion von bussgeldrechner.org
Hallo,
Im Februar missachtete ich das Rotlicht der Lichtzeichenanlage unter 1 Sekunde und bekam einen Bußgeldbescheid von 90 € und einen Punkt. Im April also nicht ganz 2 Monate später ist mir durch Unachtsamkeit dasselbe wieder passiert. Bekomme ich als Wiederholungstäter jetzt ein Fahrverbot?
Hallo Petra,
möglicherweise wirft Ihnen die Behörde Beharrlichkeit vor. Ob ein Fahrverbot angeordnet wird, lässt sich aus der Entfernung jedoch nicht beantworten.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
Ich bin heute über rot gefahren, war länger als 1s rot und habe daher den ersten Blitz ausgelöst. Habe es jedoch rechtzeitig gemerkt und angehalten nach dem Haltestreifen. Beim zweiten Blitz stand ich somit.
Was habe ich zu erwarten?
Hallo Sybille,
bewertet die zuständige Behörde den Tatbestand nur als Haltelinienverstoß, droht nur ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. Legen die Beamten den Vorgang allerding sals qualifizierten Rotlichtverstoß aus, müssen Sie mit deutlich härteren Sanktionen rechnen. Auskunft darüber erhalten Sie durch den Bußgeldbescheid.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo!
Wann ist es eine Gefährdung? Ich wurde beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt und die Zeit war unter 1 Sekunde. Wie wird das genau definiert?
Es waren keine Fußgänger oder andere Autos auf der Fahrbahn.
Viele Grüße
Elsa
Hallo Elsa,
es handelt sich um eine Gefährdung, wenn durch Ihren Regelverstoß andere Menschen gefährdet werden.
Das Team von Bussgeldrechner.org
Hallo
Heute habe ich bei Rote Ampel überfahren
War geregnet und Auto gerutscht kann Anwalt mir helfen?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Ali,
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo, ich bin heute über eine Ampel gefahren die gerade von grün auf gelb gesprungen ist. Dann musste ich abbremsen da paar Autos weiter vorne ein LKW fuhr und alle hinter ihm ausbremste. (Ich weis nicht warum, habe nicht davor gesehen) dann wurde ich einmal geblitzt weil ich bei rot noch auf der Kreuzung stand. Jedoch habe ich den Verkehr nicht verhindert, da wir dann auch zügig weitergefahren sind und die anderen noch nicht grün hatten. Ich bin noch in der Probezeit. Würde mich über eine Antwort freuen
Hallo Daniel,
ein Rotlichtverstoß liegt in der Regel nur dann vor, wenn Sie beide Messschleißen überfahren. Gemäß Ihren Angaben war dies wohl eher nicht der Fall. Darüber hinaus sollte die von Ihnen geschilderte Situation auf den Bildern ersichtlich sein. Erhalten Sie dennoch einen Bußgeldbescheid, besteht generell die Möglichkeit, gegen diesen Einspruch einzulegen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
wurde am Samstag geblitzt weil ich eine rote Ampel überfahren haben bin noch in der Probezeit, bei mit war es noch gelb und bei meiner schwester die hinten saß rot also unter einer Sekunde ohne gefährdung und ohne Sachbeschädigung. Was wird mich jetzt erwarten bin auf meinen Führerschein beruflich angewiesen??
Vielen Dank im Vorraus
Hallo Evelyn,
der Bußgeldkatalog sieht für einen einfachen Rotlichtverstoß ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und einen Punkt. In der Probezeit wird dieser zudem als A-Verstoß gewertet, der eine Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge hat.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo zusammen,
vor mir fuhr ein „nicht Ortsansässiger“, die Ampel war grün, er fuhr, ich fuhr. Circa auf der Mitte der Kreuzung kam das Auto vor mir fast zu stehen, der Blitzer ging los, erst für ihn und dann für mich. Jetzt habe ich einen Anhörungsbogen erhalten, 0,80 Sekunden missachten der Rotlichtanzeige. Ich sehe keine Schuld bei mir, was kann ich machen?
Hallo Anja,
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo. Bin Busfahrer, mit ein Gelengbus bei gelb rüber ,da der Bus 13 Meter lang ist hat es wohl bei der letzten Achse 2 mal Geblitzt. Was kommt da auf mich zu? Klar erst mal abwarten.
Hallo Helmut,
das kommt darauf an, wie lange die Rotphase schon andauerte. Betrug diese unter einer Sekunde wird in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Wurde das Rotlicht missachtet bei einer Rotphase länger als einer Sekunde drohen ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
– Die Redaktion
Hallo, Ich bin in der verlängerten Probezeit mit dem Auto meiner Schwester bei Rot geblitzt worden. Was kommt auf mich zu ? Kann meiner Schwester Gebrauch von ihrem Zeugenverweigerungsrecht machen um mich nicht zu belasten ? Ich hatte an dem Tag eine Op und hatte Schmerzen und musste mich schnell nach Hause beeilen
Hallo Elegante,
es handelt sich um einen erneuten A-Verstoß, daher erhalten Sie die Empfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung. Da Ihre Schwester mit Ihnen verwandt ist, greift das Zeugnisverweigerungsrecht.
– Die Redaktion
Ich habe tagsüber eine rote Ampel überfahren, die Rotlicht Phase dauerte schon länger als eine Sekunde und da ich dachte diese gilt für die andere Seite der Fahrbahn. Ich war das erste mal mit meinem eigenen Auto in der Stadt. Ich befinde mich noch in der Probezeit, wie sehen die Konsequenzen aus, darf ich während des aufbauseminars meinen Führerschein behalten ?
Hallo Jan,
handelte es sich um einen erstmaligen A-Verstoß in der Probezeit, droht die Auflage, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Der Führerschein wird bis zum Abschluss dessen jedoch regelmäßig nicht eingezogen. Zusätzlich verlängert sich die Probezeit um zwei weitere Jahre.
Hinzu kommen können ein Bußgeld von 200 Euro oder mehr, 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo ich habe folgendes Problem.Bei einer Kreuzung war 2 streifen nach links und 2 gerade aus.Für Linksabbieger war grün und geradeaus Rot.Ich fuhr von geradeaus streifen rüber und biegte nach links durch eine durchgezogene Linie.Der Blitzer in der Säule ging relativ spät los und zum Zeitpunkt des Blitzes war mein schräg weil ich richtungs links abbiegen war.Es blitze auch nur einmal und ich spürte den Blitz nicht wirklich so stark im Gesicht. (Es war kein anderes Fahrzeug da außer mir) was muss ich erwarten bin eigentlich bei grün links aber durch geradeaus Spur was wiederum rot war.Beim Blitz trotzdem erkennbar das ich links will?
Hallo Ali,
ein einfacher Rotlichtverstoß zieht ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister nach sich.
Ihr Team von Bussgeldrechner.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin gestern früh in Berlin auf einer großen Kreuzung, die durch 2 hintereinander stehende Ampel geregelt wird, geblitzt worden. Durch den dichten Verkehr war meine Sicht auf die 1. Ampel durch einen vor mir fahrenden Transporter eingeschränkt. Ich kann nicht mit Sicherheit sagen, ob ich den Blitzer an der 1. Ampel ausgelöst habe, da mir wie gesagt, die freie Sicht auf die Ampel (und die Blitz – Säule) durch den Transporter verdeckt war. Die Blitz -Säule stand in Fahrtrichtung links auf einer Verkehrsinsel zwischen den beiden Ampeln. Als es geblitzt hat stand ich, bzw. fuhr ich sehr langsam als 2. Fahrzeug vor der 2. Ampel, da diese auf rot umgeschaltet hatte. Vor mir stand der Transporter.
Nun zur Frage:
Ich habe aktuell 2 Punkte wegen 2 Tempo-Überschreitung innerhalb eines Kalenderjahres. Das 1 monatige Fahrverbot habe ich zum Jahreswechsel 2016/2017 abgegolten.
Muß ich nun ggf. durch den Rotlichtverstoß (falls dieser geahndet wird) mit einem erneuten Fahrverbot rechnen, oder bleibt es bei einem Strafmaß von 1 Pkt. + 90 € für den einfachen Rotlichtverstoß?
Hallo Uwe,
ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt hängt davon ab, wie lange die Ampel bereits Rot zeigte als Sie drüberfuhren. War sie bereits länger als 1 Sekunde rot, ist es ein qualifizierter Rotlichtverstoß, der ein Bußgeld von mindestens 200 €, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot nach sich zieht.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
ich habe gestern ein Brief bekommen wo drin stand das ich ende Dezember in der Stadt eine rote Ampel länger als 1 Sec. missachtet habe. Jetzt ist meine Frage was kommt auf mich zu? Muss ich mit einem Fahrverbot rechen für 4 Wochen? Könnte man das Fahrverbot bis auf Juli verschieben wo ich Urlaub habe und es dann antreten kann?
Danke im vorraus
Hallo Lira,
da es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt, erwartet Sie neben dem Bußgeld und der Eintragung in Flensburg ein Fahrverbot von einem Monat. Sind Sie Ersttäter muss dieses innerhalb von vier Monaten angetreten werden.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo ich worde am Samstag geblitzt weil ich über die halteliene gefahren bin war aber nur mit der Vorderachse über der Linie und bin dann auch zum halten gekommen die Ampel war rot bin noch in der probezeit jetzt meine frage was kann mir passieren
Hallo Manuel,
bei einem Ampelblitzer werden immer zwei Fotos gemacht, um festzustellen, ob Sie tatsächlich die Haltelinie komplett überfahren haben. Sind Sie rechtzeitig zum Stehen gekommen, droht wahrscheinlich kein Bußgeldbescheid. Andernfalls liegt ein A-Verstoß vor, der Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
Meine Frau wurde heute von einem Polizeibeamten angehalten, sie ist bei einem Rechtsabbiegerpfeil der auf Orange stand noch rechts abgebogen. Meine Frau sagte zum Polizeibeamten das es doch orange gewesen sei. Der Polizeibeamte antwortete in dieser Situation sei dass ein Rotversroß.
Danke im voraus