Rote Ampel übersehen: Und jetzt?
Letzte Aktualisierung am: 24. Mai 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
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Bußgeldtabelle: Sie haben eine rote Ampel übersehen?
Ampeln sollen einen reibungslosen Ablauf im Verkehr sicherstellen
Im Verkehr ist es von besonderer Wichtigkeit, zu wissen, wer wann Vorfahrt hat. Schließlich würde ansonsten schnell Chaos auf den Straßen herrschen und Verkehrsunfälle wären wohl an der Tagesordnung. In Deutschland sollen Verkehrsschilder, die Regel „Rechts-vor-Links“ sowie Ampeln dafür sorgen, dass dies nicht geschieht.
Wer allerdings einfach bei Rot über die Ampel fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer und muss sich dementsprechend auf Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen. Womit Sie als Autofahrer rechnen müssen, wenn Sie eine rote Ampel übersehen haben, erfahren Sie im Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Rote Ampel übersehen
Das kommt darauf an, ob die Ampel weniger oder länger als eine Sekunde auf Rot stand. Es liegt entweder ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor.
Haben Sie eine rote Ampel übersehen, die weniger als eine Sekunde rot war, droht ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg. Die Sanktionen erhöhen sich, wenn es zu einer Gefährdung oder einem Unfall kommt.
Wurde eine rote Ampel übersehen, die bereits länger als eine Sekunde auf Rot stand, droht ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Die Sanktionen erhöhen sich, wenn es zu einer Gefährdung oder einem Unfall kommt.
Rote Ampel nicht gesehen: Einfacher vs. qualifizierter Rotlichtverstoß
Haben Sie eine rote Ampel übersehen und wurden geblitzt, spielt es zunächst einmal eine Rolle, wie lange die Lichtzeichenanlage bereits auf Rot stand, als sie überfahren wurde. Bei der Festsetzung der entsprechenden Sanktionen wird zwischen den folgenden zwei Verstößen unterschieden:
- Einfacher Rotlichtverstoß (weniger als eine Sekunde)
- Qualifizierter Rotlichtverstoß (länger als eine Sekunde)
Es kommt demzufolge nicht nur darauf an, dass Sie eine rote Ampel übersehen haben, sondern ebenfalls darauf, wann dies geschah. Zeigte die Lichtzeichenanlage erst seit weniger als einer Sekunde Rot, als sie überfahren wurde, handelt es sich um einen sogenannten einfachen Rotlichtverstoß. In diesem Fall müssen Sie laut Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Von einem sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß ist wiederum die Rede, wenn Sie eine rote Ampel übersehen haben und diese bereits seit länger als einer Sekunde auf Rot stand. In diesem Fall kommen härtere Ahndungen auf Sie zu, was darin begründet ist, dass dieser Verstoß mit einer weitaus größeren Gefährdung des Straßenverkehrs einhergeht. Hier müssen Sie sich daher auf ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat einstellen.
Bedenken Sie: Haben Sie die rote Ampel zwar übersehen, allerdings lediglich die Haltelinie überfahren, und konnten Ihr Fahrzeug noch vor dem Gefahrenbereich der Lichtzeichenanlage stoppen, liegt kein Rotlicht-, sondern ein Haltelinienverstoß vor. Auf diesen folgt ein Verwarnungsgeld von 10 Euro, sofern niemand gefährdet wurde.
Sie haben in der Probezeit eine rote Ampel übersehen?
Nachdem sie eine Fahrerlaubnis erworben haben, befinden sich Fahranfänger zwei Jahre lang in der sogenannten Probezeit. Dabei handelt es sich sozusagen um eine Bewährungsphase. Schließlich sind nicht selten junge Fahrer aufgrund ihrer Unerfahrenheit verantwortlich für schwere Unfälle im Straßenverkehr.
In diesem Zeitraum drohen neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog daher noch weitere Maßnahmen bei Verstößen gegen geltendes Verkehrsrecht. Allgemein wird zwischen A-Verstößen (schwerwiegenden Zuwiderhandlungen) und B-Verstößen (weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen) unterschieden.
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