Rote Ampel überfahren und geblitzt worden?
Letzte Aktualisierung am: 19. Dezember 2024
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Bußgeldtabelle: Geblitzt, als eine rote Ampel überfahren wurde
Es kommt darauf an, wann Sie bei Rot geblitzt wurden
Kraftfahrer, die bei Rot über die Ampel fahren und geblitzt werden, begehen damit einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die darauf folgenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog richten sich dabei danach, um welche Art von Rotlichtverstoß es sich handelte.
Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Stand die Ampel erst seit weniger als einer Sekunde auf Rot, als sie überfahren wurde, handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß. War sie zum Zeitpunkt des Überfahrens bereits seit mehreren Sekunden rot, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor.
Im Ratgeber klären wir, wie Ampelblitzer eigentlich funktionieren und auf welche Ahndungen Sie sich als Fahrer einstellen müssen, wenn Sie eine rote Ampel überfahren und geblitzt werden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Bei Rot geblitzt
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel unter eine Sekunde rot war. Dann drohen 90 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt es sich, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde auf Rot stand. Dann drohen 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
In der Probezeit eine rote Ampel zu überfahren, wird als A-Verstoß gewertet. Dieser zieht die verlängerte Probezeit sowie ein Aufbauseminar nach sich.
Bei roter Ampel geblitzt: Welche Sanktionen sind möglich?
Wie bereits erwähnt, sind die drohenden Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog von dem jeweiligen Zeitpunkt abhängig, als Sie über Rot gefahren sind und geblitzt wurden. Zeigte die Ampel erst seit weniger als einer Sekunde rot, werden ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig (einfacher Rotlichtverstoß).
Haben Sie eine rote Ampel überfahren, wurden geblitzt und haben dadurch eine Gefährdung herbeigeführt, steigt das Bußgeld auf 200 Euro an. Hinzu kommen zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer zusätzlichen Sachbeschädigung bestehen die Konsequenzen aus einem Bußgeld von 240 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ebenfalls ein einmonatiges Fahrverbot.
Sind Sie über eine rote Ampel gefahren und wurden geblitzt, obwohl diese bereits seit länger als einer Sekunde auf Rot stand, drohen ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.
Gefährdeten Sie bei diesem Manöver den Verkehr, sollten Sie sich auf 320 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot einstellen. 350 Euro, zwei Punkte und ebenfalls ein Fahrverbot von einem Monat kommen auf Sie zu, wenn Sie eine rote Ampel überfahren, geblitzt werden und einen Unfall verursachen.
Geblitzt bei roter Ampel in der Probezeit?
Zwei Jahre nach dem Erwerb einer Fahrerlaubnis befinden sich Fahranfänger noch in der sogenannten Probezeit. Während dieser Bewährungsphase gesellen sich noch weitere Konsequenzen zu Fahrverbot, Punkten und Bußgeld, wenn Sie bei roter Ampel geblitzt wurden. Grundsätzlich wird zwischen zwei Kategorien von Regelmissachtungen unterschieden:
- A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
- B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
Wenn Sie eine rote Ampel überfahren und geblitzt wurden, leisten Sie sich als Führerscheinneuling einen Verstoß der Kategorie A. Darauf folgen eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Wurden Sie also in der Probezeit bei Rot geblitzt, sind die Kosten nicht Ihr einziges Problem.
Rote Ampel überfahren? Wie Blitzer Verstöße aufdecken
Im Regelfall befindet sich der entsprechende Ampelblitzer auf der gegenüberliegenden Seite der Straße. Unter der Fahrbahn wiederum sind spezielle Induktionsschleifen verborgen. Werden diese überfahren, während die Ampel auf Rot steht, wird der betroffene Fahrer zweimal geblitzt.
Blitzer Nummer eins löst aus, wenn die Haltelinie überfahren wird. Der zweite Blitzer wiederum knipst Fahrer beim Einfahren in den Schutzbereich der Kreuzung.
Auf diese Weise kann festgestellt werden, dass Sie wirklich eine rote Ampel überfahren haben. Geblitzt werden Sie zwar auch, wenn Sie die Haltelinie überfahren, dieser Verstoß zieht allerdings lediglich ein Verwarnungsgeld von 10 Euro nach sich.
Sind Sie bei Rot über die Ampel gefahren und wurden geblitzt, kann der Ampelblitzer außerdem feststellen, wie viele Sekunden die Lichtzeichenanlage bereits rot war. Schließlich sind die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog davon abhängig, ob es sich um einen einfachen oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelte.
Einspruch nach einem vermeintlichen Rotlichtverstoß einlegen?
Hat Sie eine rote Ampel zu Unrecht geblitzt, bietet es sich an, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Nachdem Ihnen das entsprechende Dokument zugestellt wurde, haben Sie dazu gemäß § 67 Absatz 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) zwei Wochen Zeit. Wichtig: Erreicht Ihr Einspruch die zuständige Behörde erst nach Ablauf dieser Frist, muss sie ihm keine Beachtung schenken.
Grundsätzlich kann es nicht schaden, sich die Unterstützung von einem Rechtsanwalt zuzusichern, wenn Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid anstreben. Ein Anwalt kann Sie nicht nur über die korrekte Vorgehensweise informieren, sondern Ihnen ebenfalls Auskunft dazu geben, welche Gründe einen Einspruch rechtfertigen würden.
Folgende Argumente können Sie beispielsweise anführen, wenn Sie vermeintlich eine rote Ampel überfahren haben, geblitzt wurden und Einspruch einlegen möchten:
- Möglicherweise funktionierten die unter der Fahrbahn verlegten Induktionsschleifen nicht mehr einwandfrei, was für ein verfälschtes Messergebnis sprechen würde. Gerade auf Straßen, auf denen reger Verkehr herrscht, besteht die Gefahr, dass die Schleifen sich mit der Zeit verschieben. Auch wenn der jeweilige Ampelblitzer falsch kalibriert oder nicht geeicht ist, kann das Ergebnis fehlerhaft sein.
- Ein weiterer Grund, der einen Einspruch begründen würde, nachdem eine rote Ampel Sie geblitzt hat, ist eine zu kurze Gelbphase. Je nachdem, welche Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften Anwendung findet, muss die Lichtanlage mindestens zwischen drei und fünf Sekunden lang Gelb zeigen. Bei einer kürzeren Gelbphase können Sie damit argumentieren, dass es Ihnen nicht möglich war, Ihr Kfz noch rechtzeitig zu stoppen.
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