Roller fahren: Welche Regeln sind von Bedeutung?
Letzte Aktualisierung am: 9. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgeldtabelle: Mit dem Roller gegen die Verkehrsregeln verstoßen
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Beförderung einer Person auf einem Roller ohne besonderen Sitz | 5 € | |
Fahrten mit einem Roller mit einem Kind, das keinen Schutzhelm trägt | 60 € | 1 |
… mit mehreren Kindern | 70 € | 1 |
Fahrten mit einem Roller ohne Schutzhelm | 15 € | |
Fahrten mit einem Roller auf der Autobahn | 20 € | |
Fahrten mit einem Roller auf dem Gehweg | 10 € | |
… mit Behinderung | 15 € | |
… mit Gefährdung | 20 € | |
… mit Sachbeschädigung | 25 € | |
Fahrten mit einem Roller ohne gültige Betriebserlaubnis | 50 € | |
Fahrten mit einem Roller ohne Kennzeichen | 40 € | |
Fahrten mit einem Roller ohne Versicherungsschutz | Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr | |
Fahrten mit einem Roller ohne Führerschein | 10 € | |
Fahrten mit einem Roller ohne Fahrerlaubnis | Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr |
Was Rollerfahrer im Straßenverkehr bedenken sollten
Roller zählen zu den Kleinkrafträdern und weisen dementsprechend eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, eine Leistung von nicht mehr als 4 kW sowie einen Hubraum von bis zu 50 cm³ auf. Bereits ab 15 Jahren können Sie einen Führerschein der Klasse AM erwerben, um anschließend Roller fahren zu dürfen.
Wer eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt, darf automatisch auch Kleinkrafträder im Verkehr steuern, da die Führerscheinklasse AM im Autoführerschein integriert ist. Welche Verkehrsregeln Rollerfahrer in jedem Fall kennen sollten und worauf sie sich einstellen müssen, wenn sie dagegen verstoßen, klärt dieser Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Roller fahren
Wer im öffentlichen Straßenverkehr mit einem Roller fahren möchte, muss mindestens im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM sein. Haben Sie einen Autoführerschein, sind Ihnen damit automatisch auch Fahrten mit einem Roller gestattet.
§ 21a Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zufolge gilt bei Fahrten mit einem Roller eine Helmpflicht. Diese bezieht sich nicht nur auf den Fahrer, sondern ebenfalls auf alle Personen, die mitfahren. Zudem muss der Helm geeignet sein, weshalb Sie beispielsweise nicht mit einem Fahrradhelm Roller fahren dürfen.
Sind Sie mit einem Roller unterwegs und halten sich dabei nicht an die Verkehrsregeln, können je nach verletzter Vorschrift zwischen 5 und 70 Euro auf Sie zukommen. Teilweise drohen auch Punkte in Flensburg und schlimmstenfalls Geld- oder Freiheitsstrafen. Womit Sie im Detail bei welcher Zuwiderhandlung mit dem Roller rechnen müssen, verrät Ihnen diese Tabelle.
Richtig Roller fahren: Grundsätzliche Verkehrsregeln
Neben dem Vorhandensein einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gibt es noch weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um regelkonform Roller zu fahren. Dazu zählt zum einen eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE).
Ohne diese dürfen Sie mit dem Roller nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Ansonsten drohen Konsequenzen. Zum anderen muss dieser über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Als Nachweis dafür fungiert das Kennzeichen. Besonders wichtig ist darüber hinaus die Vorschrift, dass Sie nicht ohne Helm Roller fahren dürfen.
Gemäß § 21a Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bezieht sich die Helmpflicht bei Fahrten mit einem Roller nicht nur auf den Fahrer, sondern auf alle Personen, die auf dem Gefährt mitfahren. Sollten Sie einmal zu zweit Roller fahren, ist daher darauf zu achten, dass nicht nur Sie über einen geeigneten Schutzhelm verfügen, sondern Ihre Begleitung ebenfalls. Dabei darf es sich im Übrigen nicht um einen Fahrradhelm handeln.
Zu guter Letzt sollten Sie um die folgenden Straßen bzw. Verkehrsflächen einen Bogen machen, da Sie dort nicht mit einem Roller fahren dürfen:
- Autobahnen, weil dort ausschließlich Kraftfahrzeuge unterwegs sein dürfen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 60 km/h beträgt.
- Radwege, weil diese Wege Fahrradfahrern vorbehalten sind.
- Gehwege, da sich diese an Fußgänger richten.
Welche Konsequenzen haben Verkehrsverstöße mit dem Roller?
Wenn Sie mit einem Roller fahren und dabei gegen die Verkehrsregeln verstoßen, müssen Sie sich wohl oder übel auf Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen. Welche Verstöße wie geahndet werden, können Sie der folgenden Auflistung entnehmen:
- Fahren Sie ohne Betriebserlaubnis mit dem Roller und werden erwischt, müssen Sie in der Regel 50 Euro zahlen.
- Denken Sie stets an die Helmpflicht, wenn Sie mit dem Roller fahren. Ohne Helm droht eine Strafe von 15 Euro. Doch Vorsicht: Wenn Sie auf dem Roller mit einem Kind fahren, das keinen geeigneten Helm trägt, steigt dieser Betrag schnell auf 60 Euro. Zusätzlich wird Ihnen ein Punkt in Flensburg aufgebrummt.
- Sind Sie auf einem Radweg unterwegs oder beschließen, mit dem Roller auf dem Gehweg zu fahren, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro vorliebnehmen. Auf der Autobahn kostet das Ganze 20 Euro.
- Wenn Sie mit einem Roller fahren, ohne ein Kennzeichen montiert zu haben, werden 40 Euro fällig. Dies gilt jedoch nur, wenn der Versicherungsschutz grundsätzlich vorhanden ist und lediglich das Nummernschild fehlt. Sollten Sie mit einem Roller ohne abgeschlossene Versicherung fahren, machen Sie sich strafbar. § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) sieht für diese Regelmissachtung eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor.
- Sollten Sie mit einem Roller ohne Führerschein fahren, also das Dokument zu Hause vergessen haben, kommt ein Verwarnungsgeld von 10 Euro auf Sie zu. Wenn Sie allerdings ohne Führerschein mit dem Roller fahren, weil Sie gar keinen besitzen, also z. B. niemals eine Fahrerlaubnis dafür erlangt haben, begehen Sie eine Straftat. Laut § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann diese mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert werden.
Gut zu wissen: Fahren Sie mit einem Roller ohne entsprechende Zulassung, kommt keine Strafe auf Sie zu. Schließlich zählen Kleinkrafträder, wie Roller, zu den zulassungsfreien Fahrzeugen im Verkehr, weshalb – im Gegensatz zu einem Motorrad – keine Zulassung dafür vorgeschrieben ist.
Ich habe eine Frage: Darf ich ausserhalb geschlossener Ortschaften mit meinem Roller/45 auf dem Radweg fahren,wenn die Strasse sehr schmal und mit durchgezogener Linie versehen ist ? Mit 45kmh würde ich den Verkehr behindern,wohingegen der Radweg sehr breit ist.