Wissenswertes zur Richtgeschwindigkeit in Deutschland
Letzte Aktualisierung am: 6. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Was bedeutet „Richtgeschwindigkeit“?
Wer die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschreitet, muss mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Diese können aus einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder auch einem Fahrverbot bestehen. Kein Wunder also, dass die erlaubte Höchstgeschwindigkeit jedem Autofahrer ein Begriff ist.
Doch was ist eigentlich unter Richtgeschwindigkeit zu verstehen? Der Name lässt vermuten, dass es sich dabei lediglich um eine Empfehlung handelt, nach der sich Kraftfahrer „richten“ sollen. Doch ist dem wirklich so? Und welche Richtgeschwindigkeit gilt für Pkw und Motorräder auf Autobahnen?
Wie sich die Vorschriften zu dem Thema gestalten, ob nur auf der Autobahn eine Richtgeschwindigkeit gilt und worauf sich Fahrer einstellen müssen, die sich nicht daran halten, lesen Sie in unserem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Richtgeschwindigkeit
Es handelt sich dabei um die empfohlene Geschwindigkeit von 130 km/h, welche auf der Autobahn gilt. Dieser Richtwert darf bei guten Witterungsbedingungen und entsprechender Verkehrslage überschritten werden.
Die Richtgeschwindigkeit gilt für Pkw und andere Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 3,5 t.
In den letzten Monaten wurde immer wieder die Einführung von einem generellen Tempolimit auf der Autobahn gefordert. Aktuell ist dies allerdings nicht in Planung.
Gilt die Richtgeschwindigkeit nur auf deutschen Autobahnen?
Die Vorschriften zur Richtgeschwindigkeit in Deutschland sind in der Autobahn-Richtgeschwindigkeitsverordnung (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V) aus dem Jahr 1978 festgeschrieben. Die vom Bundesverkehrsministerium erlassene Verordnung sieht eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h vor. Doch für welche Kraftfahrzeuge gilt die Autobahn-Richtgeschwindigkeit?
§ 1 der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V richtet sich an Pkw-Fahrer sowie an Fahrer von anderen Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen.
Lkw-Fahrer sind also davon ausgenommen. Schließlich liegt die Richtgeschwindigkeit für Lkw bei 80 bzw. 100 km/h. Weiterhin beschreibt § 1 der Verordnung, wo nicht schneller als 130 km/h gefahren werden sollte:
- auf Autobahnen […],
- außerhalb geschlossener Ortschaften auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, und
- außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung […] oder durch Leitlinien […] markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben […]“
Demzufolge kann genauso gut eine Richtgeschwindigkeit auf der Landstraße Anwendung finden, nicht nur auf der Autobahn. Sie sollten jedoch bedenken, dass die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) über der Richtgeschwindigkeit steht. Ein Schild, welches eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit vorschreibt, hat demzufolge mehr Gewicht.
Was droht bei Verstößen gegen die Richtgeschwindigkeit?
Halten Sie sich z. B. nicht an die Richtgeschwindigkeit auf einer Bundesstraße, müssen Sie in der Regel nicht mit Ahndungen rechnen. Schließlich handelt es sich dabei um eine Empfehlung, nicht um eine feste Vorschrift. Es ist demzufolge keine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, wenn Sie ein Verkehrsschild, welches die Richtgeschwindigkeit anzeigt, missachten.
Anders kann es sich allerdings in folgendem Szenario verhalten:
- Sie fahren nicht mit Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn, sondern schneller als 130 km/h und es kommt zum Unfall.
- Hätte die Kollision durch eine geringere Geschwindigkeit verhindert werden können oder der Schaden wäre dadurch zumindest geringer ausgefallen, kann Ihnen eine Teilschuld zugesprochen werden (Mithaftung). In diesem Fall müssen Sie bzw. Ihre Versicherung einen Teil der entstandenen Kosten übernehmen.
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