Reißverschlussverfahren: Einer nach dem anderen
Letzte Aktualisierung am: 13. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Wie funktioniert das Reißverschlusssystem?
Das sogenannte Reißverschlussverfahren kommt zum Einsatz, wenn eine Fahrspur endet oder sich darauf ein Hindernis befindet und sie daher nicht mehr befahren werden kann. In diesem Fall müssen sich die Fahrer auf der endenden Spur in die Lücken zwischen den Fahrzeugen auf der freien Spur einfädeln.
Die beiden Spuren „verschließen“ sich also sozusagen zu einer, wie das Prinzip bei einem Reißverschluss. Wann das Verfahren verpflichtend ist, was die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) genau zum Reißverschlussverfahren besagt und was Sie in einer solchen Situation als Kraftfahrer vermeiden sollten, erklären wir im Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Reißverschlussverfahren
Endet eine Fahrspur oder ist aus anderweitigen Gründen nicht mehr befahrbar, muss das Reißverschlussverfahren angewendet werden. Dabei fädeln sich die Fahrer auf der endenden Spur in die Lücken zwischen den Fahrzeugen auf der freien Spur ein, sodass sich beide Spuren sozusagen zu einer „verschließen“, wie bei einem Reißverschluss.
Bereits seit 2001 wird das Reißverschlussverfahren in § 7 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) thematisiert. Darüber hinaus kann das Reißverschlussverfahren durch das Schild 1005-30 angekündigt werden (Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO). Dieses Zusatzzeichen weist darauf hin, wann das Verfahren beginnt. Häufig ist darauf zu lesen „Reißverschluss erst in 200 Metern“. Auch die Verkehrszeichen 531 bis 536, die im amtlichen Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) festgehalten sind, zeigen an, dass die jeweilige Fahrbahn demnächst endet oder durch ein Hindernis versperrt ist und dementsprechend das Reißverschlussverfahren anzuwenden ist.
Beim Reißverschlussverfahren müssen sich die Fahrer abwechselnd einfädeln, also ein Kfz auf der freien Spur, im Anschluss ein Kfz von der endenden Spur, danach wieder eines auf der freien Spur usw. Auch wenn Fahrer auf der freien Spur allgemein Vorfahrt haben, sollten sie nicht um jeden Preis darauf bestehen und andere Fahrer im Reißverschlussverfahren nicht reinlassen. Ereignet sich in dieser Situation ein Unfall, kann Ihnen als Fahrer auf der freien Spur eine Teilschuld gegeben werden.
Mehr zum Reißverschlussverfahren – im Video
Was steht zum Reißverschlussverfahren in der StVO?
Im Jahr 2001 wurde das Reißverschlussverfahren in die StVO aufgenommen. In § 7 Absatz 4 StVO heißt es seitdem:
Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).“
Daraus ergibt sich: Sobald ein Fahrstreifen endet oder nicht mehr durchgehend befahren werden kann, haben die Kraftfahrer auf der weiterlaufenden Spur beim Reißverschlussverfahren die Pflicht, den Fahrern auf dem endenden Fahrstreifen einen Wechsel auf ihre Spur zu ermöglichen. Dabei ist jedoch bis zum Ende des Fahrstreifens zu fahren; erst dann soll die Spur gewechselt werden. Verfrühte Spurwechsel können schließlich einen Stau verursachen oder einen solchen noch verlängern.
Welches Schild kündigt das Reißverschlussverfahren an?
Es gibt mehrere Verkehrszeichen für das Reißverschlussverfahren. Zum einen ist das Zusatzzeichen 1005-30 zu nennen, das darauf hinweist, wann das Verfahren beginnt. Häufig ist darauf zu lesen „Reißverschluss erst in 200 Metern“. Kraftfahrer können sich so darauf einstellen, dass eine Fahrbahnverengung bevorsteht.
Außerdem von Bedeutung für das Reißverschlussverfahren sind die Verkehrszeichen 531 bis 536. Dabei handelt es sich um sogenannte Einengungstafeln, die anzeigen, dass die jeweilige Fahrbahn demnächst endet oder durch ein Hindernis versperrt ist. Dadurch wissen Sie als Fahrer im Vorfeld, welche Spuren weiterhin befahrbar sind und können entsprechend kurz vor der Verengung das Reißverschlussverfahren anwenden.
Reißverschlussverfahren: Wer hat Vorfahrt?
Beim Reißverschlussverfahren geht es grundsätzlich darum, sich abwechselnd einzufädeln, sprich: zunächst ein Fahrzeug auf der freien Spur, daraufhin ein Fahrzeug von der endenden Spur, danach wieder eines auf der freien Spur usw. Allgemein haben zwar die Kraftfahrer auf der freien Spur Vorfahrt, allerdings sind diese gemäß § 7 Absatz 4 StVO auch dazu verpflichtet, den Fahrern auf der endenden Spur den Wechsel auf ihren Fahrstreifen zu ermöglichen.
Daher sollten sie nicht um jeden Preis auf ihr Vorrecht bestehen, sondern vielmehr besonders rücksichtsvoll und vorsichtig sein, damit niemand zu Schaden kommt. Ereignet sich beim Reißverschlussverfahren ein Unfall, weil Sie sich geweigert haben, einen anderen Fahrer reinzulassen, kann Ihnen überdies eine Teilschuld vorgeworfen werden.
Gut zu wissen: Keine Anwendung hingegen findet das Reißverschlussverfahren auf der Autobahn, wenn Sie sich auf einem Beschleunigungsstreifen befinden. In diesem Fall müssen Sie Ihr Tempo an die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge anpassen, die dort bereits unterwegs sind, und diesen notfalls zunächst einmal die Vorfahrt gewähren, bevor Sie selbst auf die Autobahn auffahren.
Reißverschlussverfahren missachtet: Droht ein Bußgeld?
Ermöglichen Sie anderen Fahrer den Wechsel auf die weiterführende Spur nicht und behindern sie dadurch im Reißverschlussverfahren, wird ein Bußgeld von 20 Euro fällig. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot müssen Sie jedoch in diesem Fall normalerweise nicht befürchten. Wenn Sie einen anderen Fahrer jedoch auf Biegen und Brechen nicht auf Ihren Fahrstreifen lassen, kann es sich unter Umständen um Nötigung im Straßenverkehr handeln.
§ 240 des Strafgesetzbuchs (StGB) sieht für solche Fälle eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Zusätzliche Sanktionen aus dem Verkehrsrecht, wie z. B. ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten, bis zu drei Punkte in Flensburg sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis, können noch hinzukommen.
Fahrschulfrage zum Reißverschlussverfahren: Hätten Sie’s gewusst?
Entweder im Theorieunterricht oder spätestens in den praktischen Fahrstunden wird das Vorgehen beim Reißverschlussverfahren in der Fahrschule behandelt.
Doch wie viel ist heute noch von dem einst erworbenen Wissen vorhanden und wie viel davon haben Sie möglicherweise vergessen?
Testen Sie sich selbst mit der folgenden Fahrschulfrage:
Für welche Fälle ist das Reißverschlussverfahren vorgesehen?
✓ Wenn Fahrstreifen enden
X Wenn Einfädelungsstreifen einmünden
✓ Wenn Fahrstreifen wegen eines Hindernisses nicht durchgehend befahrbar sind
Endet ein Fahrstreifen, ist es den betroffenen Fahrern durch das Reißverschlussverfahren möglich, sich problemlos auf die andere Fahrspur einzufädeln. Können Fahrstreifen aufgrund eines Hindernisses nicht durchgehend befahren werden, hilft das Verfahren dabei, das Risiko einer Behinderung des Verkehrsflusses zu verringern. Für Einfädelungs- bzw. Beschleunigungsstreifen auf der Autobahn ist das Reißverschlussverfahren allerdings nicht gedacht. Fahren Sie auf die Autobahn auf, müssen Sie sich dem Tempo der sich bereits dort befindlichen Kfz anpassen und ihnen die Vorfahrt gewähren.
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