Regressforderung: Wann die Versicherung das Recht dazu hat
Letzte Aktualisierung am: 9. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Was ist eine Regressforderung überhaupt?
Schließen Sie als Kraftfahrer eine Versicherung für Ihren fahrbaren Untersatz ab, gehen damit diverse vertragliche Pflichten („Obliegenheiten“) einher. Bei Vertragsabschluss sichern Sie der Versicherungsgesellschaft zu, dass Sie sich daran halten werden, während diese Ihnen den gewünschten Schutz im Schadensfall gewährt.
Verstoßen Sie als Versicherungsnehmer gegen die Vertragsbedingungen, handelt es sich um eine sogenannte Obliegenheitsverletzung. Daraufhin kann es zu einem Regressverfahren kommen, in welchem die Versicherung bereits gezahlte Schadenssummen von Ihnen zurückfordert. Infos rund um diese Regressforderung finden Sie im Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Regressforderung
Nimmt Ihre Haftpflichtversicherung Sie in Regress, bedeutet dies, dass Sie den Schaden einer dritten Person nach einem Unfall zunächst einmal reguliert, sich das Geld jedoch anschließend von Ihnen zurückholt.
Allgemein kann die Kfz-Versicherung Sie in Regress nehmen, wenn Sie sich eine sogenannte Obliegenheitsverletzung geleistet haben, also bei einem Verstoß gegen die Versicherungsbedingungen. Welche Gründe im Detail dazu führen können, dass Ihre Kfz-Haftpflicht Sie in Regress nimmt, lesen Sie hier.
Normalerweise darf eine Regressforderung nach einer Obliegenheitsverletzung eine Grenze von 5.000 Euro nicht überschreiten.
Welche Gründe rechtfertigen eine Regressforderung?
Wie bereits erwähnt, ist ein Regress der Versicherung nur dann möglich, wenn Sie sich als Versicherungsnehmer eine Obliegenheitsverletzung geleistet haben. Dabei wird in der Regel zwischen Pflichtverletzungen vor und nach einem Versicherungsfall unterschieden. Zur Verdeutlichung hier zwei Beispiele:
- Setzen Sie sich hinter das Steuer eines Kfz, obwohl Sie im Vorfeld Alkohol und/oder Drogen konsumiert haben und daher nicht fahrtüchtig sind, liegt eine Obliegenheitsverletzung vor dem Versicherungsfall vor. Verursachen Sie in diesem Fall einen Verkehrsunfall, kommt Ihre Haftpflichtversicherung zwar für die Kosten auf, die einer dritten Person in diesem Zuge entstanden sind, anschließend kann Sie jedoch eine Regressforderung stellen und sich so das Geld von Ihnen zurückholen.
- Um eine Obliegenheitsverletzung nach dem Versicherungsfall handelt es sich wiederum, wenn Sie sich nach einem Crash im Straßenverkehr unerlaubt aus dem Staub machen und Unfallflucht begehen. Der Regress der Versicherung ist Ihnen auch hier sicher, da Sie weder eine angemessene Zeit am Unfallort gewartet, geschweige denn die Polizei verständigt und sich dadurch ebenfalls eine Pflichtverletzung geleistet haben.
Wichtig: Der Anspruch auf Regress der Haftpflichtversicherung besteht nicht in unbegrenzter Höhe. Bei einer Obliegenheitsverletzung vor dem Schadensereignis darf die Regressforderung in der Regel eine Grenze von 5.000 Euro nicht überschreiten. Geschah das Ganze erst nach dem Versicherungsfall, sind normalerweise höchstens 2.500 Euro möglich. Kommt in letzterem Fall allerdings eine weitere Pflichtverletzung hinzu, besteht der Anspruch auf Regress der Kfz-Versicherung erneut bis zu einem Betrag von 5.000 Euro.
Welche Frist ist bei einer Regressforderung von Bedeutung?
Im Regelfall ist bei einer Regressforderung durch die Versicherung eine Verjährung von drei Jahren maßgeblich. Dabei handelt es sich um die regelmäßige Verjährungsfrist gemäß § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Als Startschuss für die Verjährung einer Regressforderung gilt stets das Ende des Jahres, in dem die Leistung fällig geworden ist und nicht das Jahr, in dem es zum Versicherungsfall kam.
Hallo und guten Abend,
ich habe eine Frage.
mein Bruder hat einen Unfall mit meinem Auto gebaut und ich bin von der Unfallstelle geflüchtet mit meinem Auto. Es kam zur Anzeige und die Kfz Versicherung hat Regress von 2500 Euro bei einem Schaden von 5000 gefordert. Ich habe auch angefangen abzuzahlen, konnte jedoch nicht weiterzahlen, da ich nicht zahlungsfähig bin. Dies ist jetzt glaube ich 5 bis 7 Jahre her. Wie lange besteht der Anspruch, respektive bis wann kann dies eingefordert werden. Ich habe jetzt über ein Jahr nicht zahlen können und es kam nie was. Jetzt hat sich Versicherung gemeldet und ich soll weotwer abzahlen.ohne Zinsen, ohne irgendwelche Verzugskisten. Ich soll jetzt eine Schuldanerkenntniss ausfüllen, nach all DEN Jahren. Wobei die Schuld ja längst klar ist. Was soll diese Schuldanerkenntniss jetzt?
Liebe Grüße
Nico